Berliner, lasst eure Post it´s zuhause….

Im Merkblatt der Berliner Steuerberaterkammer zur schriftlichen Prüfung heißt es in diesem Jahr (abweichend von anderen Bundesländern) neben dem üblichen Hinweis, dass die Textausgaben neben Griffregistern zum schnelleren Auffinden der Vorschriften keine weiteren Markierungen etc. enthalten dürfen, dass „…darüber hinaus die Verwendung von „Post it’s“ oder Vergleichbares nicht zulässig“ ist.

Nachdem über diesen Zusatz zwischenzeitlich Verwirrung aufgetreten war, und es verschiedenste Meinungen gab, wie dies zu interpretieren sei, hat der Lehrgangsanbieter Knoll mit einer Anfrage bei der Berliner Steuerberaterkammer für Aufklärung sorgen können:

Der Hinweis bedeutet nicht, dass kein (unter Verwendung von Post it´s) selbt erstellten Griffregister mehr verwendet werden dürfen, sondern dass die Mitnahme von leeren Post it-Blöcken in die Prüfung nicht mehr gestattet ist. Grund hierfür ist auskunftsgemäß der erhöhte Kontrollaufwand, wenn die kleinen Klebeblöckchen, die manch einer ggf. in der Prüfung als Markierungen / Auffindehilfe für geschriebene Seiten verwendet, durchgeschaut werden müssen.

In diesem Sinne: Lasst die Klebchen zuhause, sofern sie nicht im Gesetz kleben und als Register dienen! 🙂