Nach der Prüfung ist vor der Prüfung … oder wie war das noch gleich?

Liebe Mitstreiter,

einen Monat ist die Prüfung nun schon wieder her. Die Zeit rast… Es ist unglaublich! Ich hatte mir vorgenommen tatsächlich einen Monat Pause zu machen und das habe ich auch getan. Naja was heißt Pause – Lernpause!

Wie ist es mir in der Zwischenzeit ergangen? Ich hab natürlich direkt wieder angefangen zu arbeiten. Witzig ist dieser Rollentausch. Jetzt darf ich die Studis wieder quälen und muss Prüfungen stellen. Ich werde versuchen gnädig zu sein. 😀  

Ansonsten habe ich versucht die Prüfung zu verdrängen. Das ist mir auch meistens gut gelungen. Ein paar Tag- und Albträume konnte ich aber nicht vermeiden. Was das Unterbewusstsein so mit einem macht! 😀 

Der Gedanke der mich heute Morgen beschäftigt ist ein anderer!!!! Gestern habe ich mich das erste Mal mit der mündlichen Prüfung auseinandergesetzt. Die 100 wichtigsten Fragen zum BGB waren Teil des Programms. 

Nun stellt sich mir eine sehr, sehr, sehr wichtige Frage, die ich gerne zur Diskussion stellen würde!

Was hat der Taschengeldparagraf mit dem Beraterexamen zu tun? Muss ich mir Sorgen machen, dass ein geschäftsunfähiges Kind zukünftig in meine Kanzlei läuft und einen Beratungsvertrag abschließt, dessen Wirksamkeit dann von der Genehmigung des Vertreters abhängt? Wie wichtig ist diese Frage wirklich für das Beraterexamen? Musste einer der Kandidaten der Vorjahre tatsächlich diese Frage beantworten? Gibt es da nicht genug andere WICHTIGE und RELVANTE Fragen des Zivilrechts?

Ring frei und einen guten Start in das Wochenende.

Viele Grüße
Daniela