Hilfsmittelerlass – was ist erlaubt? Wie streng wird geprüft?

In letzter Zeit habe ich verstärkt auf die Methode meiner Mitstreiter (übrigens Kursübergreifend) geachtet und mir deren Methoden zum Markieren der Gesetze angeguckt.
Hier ist ja vieles möglich. Nur was ist tatsächlich erlaubt und wo fängt es an, grenzwertig zu werden?

Im Hilfsmittelerlass hierzu heißt es:

„Sie [die Gesetze etc] dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten.“

Aber wo hört die „Markierung“ auf und wo fangen die „Anmerkungen und weiteren Eintragungen“ an?

Zwei Beispiele

Das erste Beispiel ist meines Erachtens nach unkritisch:

Beispiel 1

Neben dem Ort der sonstigen Leistung in der Umsatzsteuer habe ich jeweils farbige Punkte gemacht. Orange bedeutet, dass der Ort der sonstigen Leistungen nur bei Unternehmern als Leistungsempfänger gilt; Pink bedeutet, dass der Leistungsemfänger eine Privatperson sein muss.

Beim zweiten Beispiel fängt es meines Erachtens nach kritisch zu werden:

Beispiel 2

Neben Zitaten, die oft bepunktet und stets genannt werden sollten, habe ich teilweise ein kleines Ausrufezeichen stehen.

Handelt es sich bei dem Punkt im ersten Bild um eine Markierung oder ein unerlaubtes „Zeichen“?
Handelt es sich bei den Ausrufezeichen im zweiten Bild schon um eine „weitere Eintragung“?

Wie sehr ihr das? Welche besonderen Techniken sollen euch helfen bzw. haben im Vorjahr geholfen?

Eine kleine Anmerkung zum Schluss:

Ich möchte den Hilfsmittelerlass nicht bis an die Grenzen des Möglichen dehnen. Die Ausrufezeichen werden noch ausradiert bzw. aussortiert mit Ergänzungslieferungen.
Dennoch möchte ich diese Beispiele nutzen um zum Diskutieren, was erlaubt ist und wo man aufpassen soll.