Hallo miteinander,
wie mich der nwb-Blog gerade wissen ließ, sind es zwar noch 191 Tage bis zur Prüfung. Aber nach dem ich neulich Nacht einen Prüfungsalbtraum hatte, beschäftigen mich seither einige Fragen.
So z. B.
– schreibt man besser auf liniertem oder karierten oder gar blanko Papier?
– wenn 2017 doch der Rechtsstand 2016 geschrieben wird, wieso wird dann 2017 überhaupt noch nachsortiert?
– die vorherige Frage betrifft ganz speziell die RIchtlinien und Erlasse. Folgt man der Verwaltungsmeinung aus 2017 für die Klausur nach dem Rechtsstand 2016?
– Bedeutet Rechtsstand 2016 Rechsstand zum 31.12.2016? Wenn in den Sachverhalten etwas zu verschiedenen Zeitpunkten stattfindet, wäre ja richtigerweise der zu diesem Zeitpunkt maßgebliche Rechtsstand anzuwenden?
Fragen über Fragen. Kann jemand helfen?