Mündliche Prüfung: Keine Änderung einer bestandskräftigen Prüfungsentscheidung (FG)

Es stellt zwar einen Verfahrensfehler dar, wenn die mündlichen Vorträge in der Steuerberaterprüfung unter gleichzeitiger Anwesenheit aller Prüflinge abgehalten werden, eine Aufhebung des Bescheids über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung kommt aber dennoch nicht mehr in Betracht, wenn dieser bestandskräftig ist (FG Münster, Urteil v. 06.12.2017 – 7 K 2451/16 StB).

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