Heute am Briefkasten …

Hallo Ihr Lieben,

da komme ich heute, nach meiner 4. Klausur und anschließender Klausurbesprechung, abgekämpft nach Hause und hole die Post aus dem Briefkasten. Oh, Super, der erwartete VA nach §118 liegt im Briefkasten. Die Freude währt nicht lange. Eine Abweichung von 17 € bei den Einnahmen nach § 19 EStG? Ernsthaft?
Normalerweise würde ich jetzt das Telefon gezückt haben aber es ist Donnerstagabend!
Noch im Treppenhaus denke ich, dass ich jetzt sofort den Rechner hochfahren werde um mal kurz das ganze Arsenal meiner Möglichkeiten abzufeuern:

-Mein Einspruch hat natürlich Aussicht auf Erfolg, weil er zulässig und begründet ist:

Zulässig: § 358 1 AO
Mein Einspruch ist selbstverständlich Zulässig, weil er statthaft ist, ich ihn form- und fristgerecht einlegen werde und ich als Einspruchsführer eine Beschwer geltend mache.

Statthaftigkeit: § 347 Abs 1 AO
Ich wehre mich mit dem Einspruch gegen den Est-Bescheid 2019. Dies ist ein VA §118 in Abgabenangelegenheiten. Dagegen ist der Einspruch statthaft gemäß §347 Ab 1 S 1 Nr 1 AO

Form: § 357 Abs 1 S. 1 AO
Ich werde den Einspruch schriftlich einlegen, §357 Abs 1 AO. Ich werde das Wort Einspruch Fett in die Betreffzeile schreiben um nicht auf §357 Abs 1 S. 3 AO hinweisen zu müssen und es an mein zuständiges FA senden, § 357 Abs 2. Die SOLL Angaben der Sätze des §357 Abs 3 werde ich emotionslos benennen:
17€ zu viel bei den Einkünften nach § 19, krasse Abweichung zu der übermittelten und mittels Belegabruf verarbeiteten Lohnsteuerbescheinigung!!!!!!!!!!

Frist: § 108 ivm § 122 AO
Datum von Gestern, inklusive 3 Tage Fiktion §122 Abs 2 Nr. 1 AO kommt der VA eigentlich erst am Samstag, bei mir an, so dass die Einspruchsfrist §355 Abs 1 S 1 AO erst mit Ablauf von Samstag beginnt §108 Abs 1 AO, §187 Abs 1 BGB. Sie dauert 1 Monat gem. §355 Abs 1 AO und endet lange nach dem mein Einspruch dort angekommen ist. (§108 Abs 2 AO, §188 Abs 2 BGB).

Beschwer §350 AO:
Beschwer, was für eine Frage, die immensen steuerlichen Auswirkungen bei 17€ muss ich ja wohl niemanden erklären!

Der Einspruch ist damit jedenfalls zulässig, §358 AO

Begründetheit:
Mein Einspruch ist begründet, wenn der angegriffene Bescheid rechtswidrig ist und ich dadurch in meinen Rechten verletzt bin. – und wie verletzt ich bin!
Die Rechtswidrigkeit bei so einem gigantischen materiellen Fehler, bedarf wohl keiner weiteren Erklärung.

Nach §367 Abs 2 S. 1 AO hat das FA die Sache in vollem Umfang erneut zu prüfen. In diesem Rahmen ist zu prüfen, ob das FA Berlin die Festsetzung der ESt 2019 ändern kann.

Eine Änderung ist möglich, wenn keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist und eine Korrekturvorschrift greift:
Festsetzungsverjährung prüfen? Ernsthaft? Nach §170 Abs 2 Nr. 1 fängt die Uhr erst zum 31.12.2020 an zu ticken und §169 und §171 spielt noch gar keine Rolle.

Die geliebte Negativabgrenzung:
§164 Abs 2 AO scheidet aus, weil es nicht draufsteht
§165 AO hier irrelevant und steht auch nicht drauf
§ 172 Abs 2 Nr 2 a AO, wäre denkbar
§ 173 Abs 2 Nr 2, na ja, passt nicht wirklich
§ 173 a, der Computer hat sich verschrieben? Denkbar …
§ 174 AO, irrelevant
§ 175 AO, irrelevant
§ 176 AO Vertrauensschutz? Ich kann ja wohl darauf vertrauen, dass die Lohnsteuerbescheinigung Grundlage meines Steuerbescheides wird!
§ 177 Abs 1, 2, 3 ivm § 129, natürlich liegt hier eine offenbare Unrichtigkeit vor!

Auch wenn mir persönlich der §129 ivm §177 besonders gut gefällt ist §172 Abs 2 Nr. 2a doch die wahrscheinlichste Variante.

An meiner Wohnungstür angekommen frage ich mich, ob das nicht doch bis Montag warten kann, so ein Anruf ist einfach netter …
… aber Vorsicht liebe FA, ich kenne jetzt meine Feuerkraft …

Der Kommentar meines Mannes zu diesem Thema war etwas kryptisch: … 17€ … nicht dein Ernst … du und dein Hobby … Ich habe keine Ahnung, was er mir damit sagen wollte!

Morgen schreibe ich die 5. Bannasklausur, eine Gemischte …

Wie geht es euch, so auf den letzten Kilometern. Habt ihr noch Kraft und Motivation?
Wie laufen die Klausuren, das Lernen und das Schließen der letzten Lücken?

Haltet durch!
In diesem Sinn wünsche ich euch wie immer viel Zeit und Kraft zum Lernen.

LG aus Berlin
Beate