Alles verdaut??

So, oder ähnlich lief bei mir die letzte Woche ab. Langsam ist aber alles verdaut. Auch ich sitze seit Montag wieder im Büro. Irgendwie nach 4 Monaten lernen alles ziemlich fremd, aber man kommt langsam wieder in den Rhythmus.
Aktuell schwankt mein Zustand ein wenig. Mal bin ich optimistisch und sage es hat gereicht, mal sag ich, es hat nicht gereicht. Also wie wahrscheinlich bei vielen anderen auch.

Tag 1 lief durchschnittlich. Habe natürlich mit der Zeit zu kämpfen gehabt. Sicher habe ich auf den Weg einiges an Punkten liegen gelassen. Gemeinheiten sind ja bereits ausreichend besprochen worden. Punkteverteilung würde ich auf 25/35/40 tippen.

Tag 2 lief erstaunlich gut. Im ersten Moment geschockt gewesen. Erstmal angefangen zu sortieren und direkt überall einen Lösungsvorschlag gehabt. Diese noch mit Gesetz, Erlassen und Richtlinien bestätigt und somit lief Teil 1 eigentlich gut. Auch Teil 2 mit KSt und GewSt war im Rahmen. Punkteverteilung tu ich mich schwer, denke aber es wird auf 60/40 rauslaufen.

Tag 3 könnte mir richtig wehtun. Ich hab den § 24 UmwStG nicht angewendet. Trotzdem habe ich die Ergänzungsbilanzen etc. in die richtigen Richtungen entwickelt. Was es da an Punkten gibt ist schwer abzuschätzen. Die anderen beiden Sachverhalte liefen aber ganz gut. Punkteverteilung wird wohl 35/35/30 sein. Somit dürfe es eng werden, hier über den Strich zu kommen.

Also bleibt nur abzuwarten bis Ende Januar in NRW Ergebnisse kommen. Da ich absolut nicht weiß, wie all 3 Tage ausgegangen sind, muss auch ich mit der Vorbereitung für die mündliche Prüfung starten.
Wenn ich durch bin, werde ich aber sicherlich nicht zu den Kandidaten zählen, die entspannt in die mündliche Prüfung gehen können. Da auch Endriss Prüfungsprotokolle anbietet und ich dort mit meinem Lehrgang zufrieden war, werde ich auch bei Endriss bleiben.

Wie ist bei euch die Lage?

Jan

33 Gedanken zu „Alles verdaut??

  1. Hey! Also ich habe letztes Jahr geschrieben und gefühlt war die 2. Klausur der Horror. Bei den anderen beiden war ich mir auch unsicher, aber ich hatte schon ein besseres Gefühl. Ich dachte dennoch ich sei durchgefallen, weil ich überall so viele Lösungen gehört hatte und dies nie in meiner Klausur vor kam. Ich dachte „Ciao, das war`s“
    Und letztendlich habe ich mit einer 3,5 die schriftliche Prüfung bestanden.

    Was ich damit sagen will ist, dass man die Klausuren und vor allem die Bewertung nicht einschätzen kann. Das Gefühl kann noch so schlimm sein und dann besteht man sie doch und warum, weil alles eine Quote ist und die Noten entsprechend irgendwie angepasst warden. Naja…

    Ich gehörte zu denjenigen, die sich richtig spät für die mündliche Prüfung vorbereitet haben. Ich habe erst angefangen, nach dem ich die Noten im Umschlag hatte. OK. Ich bin schon ab November wieder zu den Samstagskursen gegangen, aber ich saß da auch nur drin. Richtig anwesend war ich nicht wirklich.

    Am aller Wichtigsten ist ohnehin der Vortrag. Das ist der Einstieg. Wenn man da schon ein gutes Bild hinterlässt, dann ist es im Nachgang meiner Meinung nach einfacher.

    Ich habe wirklich jeden Tag Vorträge gelernt. Wir hatten eine Lerngruppe u wir saßen ständig zusammen und haben uns mit Vorträgen bombardiert. Die Protokolle haben mir auch sehr geholfen.

    Ich drücke allenTeilnehmern die Daumen. Immer daran denken „Gekämpft wird bis zum Schluss“. Klar müssen die 4er Kandidaten mehr tun, als die 3er Kandidaten, aber man sollte so eine mündliche Prüfung auch immer als Chance sehen, um den Prüfern zu zeigen was man alles kann. Weil meistens kann man das nicht in den Klausuren zeigen, weil da immer etwas Unerwartetes (Kinder, SA, LSt etc.) kommt.

    Viel Glück!

  2. Auch wenn ich die Klausur nicht gesehen habe kann ich mir 40 Punkte für ErbSt nicht vorstellen!

    Ich habe im letzten Jahr geschrieben und auch dort war der ErbSt-Teil für 3-3,5 Std ausgelegt und alle gingen im Vergleich zur AO von einer höheren Gewichtung aus. Am Ende war es aber fast wie in jedem Jahr 35/35/30.

    Lt. diversen Aussagen wird der ErbSt-Teil in den letzten Jahren immer wieder völlig überladen und dennoch niedrig bepunktet, da viele Kandidaten oftmals lediglich USt und ErbSt gelöst haben und die AO überhaupt nicht bearbeitet wurde. Um hier für ein Umdenken zu sorgen wird die ErbSt für die Prüflinge unangenehmer und unatraktiver gestaltet und so ein Zwang zur AO Bearbeitung erzeugt.

  3. Würde ich bestätigen. Bin mir auch sicher, dass der ErbSt-Teil max. 35 Punkte (und auch nur wegen der GrESt-Problematik) bringen wird. Wenn man mal den GrESt-Teil gedanklich streicht, bleibt an „normalem“ ErbSt-Kram nicht mehr viel übrig. Das vereinfachte Ertragswertverfahren war sicherlich mit dem recht umfangreichen nicht notw. BV viel Material, aber dafür war wenig sonstiges Vermögen zu würdigen…keine absurde Rentenberechnung, keine besonders umfangreichen Steuerberechnungen oder Aufteilungen am Ende.

    Zum Thema:

    Bei Tag 3 würde ich denjenigen empfehlen, die den §24er nicht gesehen haben, das Ganze nicht zu hoch hängen. Aus der Erfahrung der Vorbereitung heraus würde ich vermuten, dass es nur rd. 8-12 Punkte sind, die direkt vom §24er abhängen. Aber sicherlich sind das die „leichten“/“schnellen“ Punkte bei dieser Aufgabe gewesen. Aus diesem Grund und um möglichst wenig Zeit zu verlieren habe ich z.B. die Fortentwicklung mehr oder weniger verbal und ohne bzw. mit „ausgedachten“ Zahlen gemacht. So sollten Begründungspunkte drin sein, aber natürlich keine Punkte für richtige Werte (die ich aber ohnehin wohl nur spärlich geholt hätte 😉 ).

    Insgesamt war der direkte Wiedereinstieg in den Job die „perfekte Abwechslung“ zur richtigen Zeit.

    Gefühle hinsichtlich der Klausur sind gemischt, aber tendenziell positiv. Kann mir nicht allzu viel vorwerfen; max. 1-2x verlesen, was insbesondere in einem Fall ein bisschen ärgerlich war, aber nun gut. Ansonsten habe ich den Korrektoren zumindest theoretisch genug „Stoff“ gegeben, um mir Punkte geben zu können.

  4. Wird es diese Jahr nirgendwo offiziell geben. Selbst Bannas musste die alten Lösungen offline stellen.

  5. Das mit den Klausuren und Lösungen zieht sich bis nach unten durch, selbst für die StFA gibt’s die nicht mehr zur Ansicht,.

  6. Inoffiziell wäre mir auch recht aber ich befürchte, ich werde mich bis Weihnachten gedulden müssen. Nun gut, solange das Ergebnis stimmt -.-

  7. Mich beschäftigt immer wieder die Frage, wie man auf den 24 UmwStG kommt.
    Die in SV 2 Nr. 2 eingebrachten Wirtschaftsgüter wurden meiner Ansicht nach nicht durch G eingebracht, sondern im Rahmen der Gründung durch die beiden bereits vorhandenen Gesellschafter.
    Habe zur Sicherheit bei allen aufgeführten Wirtschaftsgütern die AfA durchgerechnet und kam exakt auf den Wert in der Schlussbilanz zum 31.12.2014 (vor Eintritt des G).
    G hat somit m.E. nur die Bareinlage zu leisten und hat nichts weiter eingebracht.
    Der 24 UmwStG findet gem. Abs. 1 nur Anwendung, wenn „ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Personengesellschaft eingebracht (wird) und …“.
    Wo liegt mein Denkfehler?

  8. @Steuermann: Ich habe die Klausur nicht geschrieben, aber wenn bereits eine PersG existiert und ein neuer Gesellschafter soll aufgenommen werden, dann bringen die zwei Alt-Gesellschafter ihre Anteile in die neue Gesellschaft (bestehend dann aus den 3 Gesellschaftern) ein. Das ist ein Fall des § 24 UmwStG.

  9. @ Steuermann:
    Der Umwandlungssteuererlass eröffnet die Anwendung des § 24 UmwStG auch für die Bareinlage. Dies ist dort explizit in Randziffer 01.47 unter lit. aa) erwähnt.
    LG

  10. @Steuermann: Es liegt ein Fall des § 24 UmwstG vor, da aus der AB PersG nun die ABC PersG wird.

    Die Einbringung der MU-Anteile von A und B sind ein Fall des § 24 UmwstG

  11. Auch wenn man die Klausuren nicht mitnehmen durfte, werden diese doch sicherlich im nwb-Verlag und im efv samt Musterlösung erscheinen, oder?

  12. Nein, Bannas hatte dazu geschrieben das die Kammer sich auf das Copyright stützt, auch nicht im Bundessteuerblatt!

    Ich denke man will sich keine Angriffspunkte mehr erlauben z.B. fehlerhafte Sachverhalte, denn so weiss doch niemand mehr richtig was er geschrieben hat, evtl. gehen dann weniger zur Klausureinsicht etc.

  13. @Dennis,

    bei wlw-Bamberg werden Ende November/Anfang Dezember 2016 Fallsammlungen erscheinen, die auch das Examen 2016 + Musterlösungen enthalten…..

    Zumindest habe ich dies so der Beschreibung auf der Internetseite entnommen.

  14. Bannas auf FB

    „Künftig können wir aus rechtlichen Gründen die Originalklausuren und Lösungen nicht mehr veröffentlichen. Die Finanzministerien beharren auf Ihrem Copyright, daher werden die Originalaufgabentexte auch nicht mehr im Bundessteuerblatt veröffentlicht und die Kandidaten im Oktober müssen die originalen Aufgabenblätter mit der eigenen Klausur wieder abgeben.“

  15. Meiner Meinung nach sollte man all die Klausuren auf einer Seite wie bspw. „steuerx.to“ oder „steuerleaks“ … veröffentlichen sobald man an diese rankommt. Das kann nicht angehen, dass solche Klausuren nicht mehr veröffentlicht werden.
    Was macht denn unsere liebe Kammer? Sollen diese doch den Berufstand und den Nachwuchs stärken und selber einmal die Klausuren stellen.

  16. In Bezug auf die Nichtmehrveröffentlichung der Steuerberaterklausuren im Bundessteuerblatt sollten wir uns durch Crowdfunding zusammentun und gerichtlich dagegen vorgehen. Auf diese Art und Weise der gegenseitigen Unterstützung sind übrigens die derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren gegen den Rundfunkbeitrag zustande gekommen.

    Wer mit mir in den Kampf ziehen möchte, kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Meine E-Mail-Adresse: raywilsonfan@yahoo.de

    Nur gemeinsam sind wir stark!

  17. …falls zufällig jemand die Klausuren doch mitgenommen hat, könnte er mir die dann zufällig mal per Email schicken? Dann kümmere ich mich mal drum, dass man da eine verlässliche Aussage zur Punkteeinschätzung von einem Lehrgangsanbieter bekommt…hab‘ da ein-zwei Connections zu einem Anbieter. Die Anbieter haben die Klausuren teilweise momentan nämlich auch noch nicht. DANKE!
    johnny.begood84a@web.de

  18. Wieso wartet ihr nicht einfach die Ergebnisse ab und lasst es gut sein? Es bringt doch jetzt auch niemanden weiter die genaue Punkteverteilung zu kennen….. Ich verstehe es nicht.

  19. @BPler grundsätzlich deiner Meinung, jedoch ist Austausch vollkommen okay

    @Johnny Hast du mitgeschrieben? Bei uns war keine Chance die Klausuren mitzunehmen.

    Was Anbieter sagen ist auch nix wert…

  20. In Düsseldorf bei der Kammer war es nach Ende der Abgabezeit so tummelig, dass man
    a) noch lustig weiter schreiben konnte und
    b) genügend Zeit hatte, sein Handy wieder anzuschalten und die Aufgaben abzufotografieren

    Das lag v.a. daran, dass die Aufsicht mit dem Einsammeln der Klausuren und Aufgaben abgelenkt war.

  21. @Johnny:
    Keine Chance, ein Exemplar mitzunehmen. Habe mit dem Leiter der Aufsichten gesprochen – er müsste sich sogar in der Niederschrift rechtfertigen, wenn eine fehlen würde. Bei uns wars auch so, dass keiner den Prüfungsraum verlassen hätte dürfen, falls die Angaben nicht vollzählig zurückgegangen wären.

  22. @Jan:
    Ja, habe ich. In NDS. Am ersten Tag war die Kontrolle wohl nicht so scharf, da hat es jemand geschafft eine einzustecken, aber zweiter und dritter Tag halt nicht.

    Vielleicht könnte es ja sein, dass in anderen Bundesländern nicht ganz so streng kontrolliert worden ist.

    Was Anbieter sagen, ist eine ganze Menge wert. Zumindest können die aufgrund ihrer Erfahrung wohl besser einschätzen, wie die Punkte verteilt sind (objektivere Sicht), als wir hier…vielleicht -nein, auf jeden Fall – malen wir uns das hier alle gerade schlimmer aus als es ist.

  23. Sehr geehrte Kollegen in spe, reden ist Silber – schweigen ist Gold. Vielleicht sollten Sie als angehende Steuerberater einige Ihrer Beiträge sorgfältiger überdenken – nicht nur Prüfungsteilnehmer lesen diesen Blog. Weiterhin viel Erfolg und halten Sie durch!

  24. Keine Sorge, die technische Entwicklung wird es bald auch möglich machen, dass mit Hilfe einer Brille ganz unauffällig Videos gemacht werden können. Google Glass ist diesbezüglich im Moment noch zu auffällig. Wir werden schon Wege finden, um uns gegen solch unlauteren und unfairen Praktiken zu wehren. Wie in aller Welt soll denn bitte ein Prüfungsteilnehmer abschätzen können, ob er prüfungsreif ist, wenn ihm noch nicht einmal die Prüfungen der Vorjahre zur Verfügung stehen, an denen er sich bezüglich der Anforderungen orientieren kann? Und wie sollen die privaten Steuerfachschulen wissen, welche Prüfungsanforderungen gestellt werden? Die können es dann ganz genau so wenig wissen. Welchen Sinn macht es dann noch, Vorbereitungskurse zu besuchen?

  25. Naja, wie die „Steuerfachschulen“ künftig ihr Geschäft betreiben, dürfte die Finanzverwaltung wohl wenig bis gar nicht interessieren.

  26. @Telefonmann

    So schlimm ist es doch nicht. Bei unserem Anbieter hieß es bei gesenkter Stimme, dass man durchaus Aufgaben produzieren wird, die denen der Originalklausuren inhaltsgleich sind, aber sich in den Details (Zahlen, Namen, Formulierungen) gerade so unterscheiden, dass Sie nicht unter das Urhebergesetz fallen.

    Ich muss an dieser Stelle auch sagen, was die Schulen teilweise machen ist auch nicht immer schön. Ich erinnere mich an einen Anbieter, der jedes einzelne Wort des Klausurstellers auf die Probe gestellt hat und ihn im wahrsten Sinne des Wortes vorgeführt hat.

    Außerdem hat die Kammer die Möglichkeit eigene Lösungen als Buch zu vermarkten. Warum sollen NWB und die Steuerschulen mit der originären Leistung der Schulen Geld verdienen?

  27. Ich war mit der Vorbereitung zur mündlichen bei Bannas sehr zufrieden.
    Man bekommt einen guten Überblick was alles dran kommen kann. Ich hatte vieles im Studium schon mal gehört. Das war allerdings 4 Jahre her. Danach fühlte ich mich aber auf jeden Fall gut vorbereitet. Das Wissen wird nochmal aufgefrischt.
    Besonders gut fand ich den Perschon (aktuelles Steuerrecht) und die Simulation, in der vermittelt wird auf was es tatsächlich ankommt.
    Ob Bannas jetzt besser oder schlechter ist als andere kann ich leider nicht beantworten…Würde es aber wieder dort machen.

  28. Frage in die Runde:

    Die 186. Ergänzungslieferung der Steuergesetze ist bei mir eingetroffen. Ist es im Hinblick auf die mündliche Prüfung sinnvoll diese Umzukommentieren?

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