Berliner, lasst eure Post it´s zuhause….

Im Merkblatt der Berliner Steuerberaterkammer zur schriftlichen Prüfung heißt es in diesem Jahr (abweichend von anderen Bundesländern) neben dem üblichen Hinweis, dass die Textausgaben neben Griffregistern zum schnelleren Auffinden der Vorschriften keine weiteren Markierungen etc. enthalten dürfen, dass „…darüber hinaus die Verwendung von „Post it’s“ oder Vergleichbares nicht zulässig“ ist.

Nachdem über diesen Zusatz zwischenzeitlich Verwirrung aufgetreten war, und es verschiedenste Meinungen gab, wie dies zu interpretieren sei, hat der Lehrgangsanbieter Knoll mit einer Anfrage bei der Berliner Steuerberaterkammer für Aufklärung sorgen können:

Der Hinweis bedeutet nicht, dass kein (unter Verwendung von Post it´s) selbt erstellten Griffregister mehr verwendet werden dürfen, sondern dass die Mitnahme von leeren Post it-Blöcken in die Prüfung nicht mehr gestattet ist. Grund hierfür ist auskunftsgemäß der erhöhte Kontrollaufwand, wenn die kleinen Klebeblöckchen, die manch einer ggf. in der Prüfung als Markierungen / Auffindehilfe für geschriebene Seiten verwendet, durchgeschaut werden müssen.

In diesem Sinne: Lasst die Klebchen zuhause, sofern sie nicht im Gesetz kleben und als Register dienen! 🙂

8 Gedanken zu „Berliner, lasst eure Post it´s zuhause….

  1. Ja, ja, laßt euch nur alles gefallen von der sog. Finanzverwaltung. Ich seh schon, ihr werdet gute Steuerberater werden (sofern ihr dieses Jahr besteht). So wollen wir das.

  2. Zu was sollen die gelben Klebezettel in der Prüfung auch gut sein? Erschließt sich mir gerade nicht so ganz.

  3. Eine Frage zur Beschriftung. Grundsätzlich darf ja alles auf dem Post-It stehen, was auch in der Überschrift steht.

    Wäre auch sowas wie „H 4.7 Eigenaufwand“ oder „H 6.4 Abbruchkosten“ erlaubt oder darf nur die Überschrift der Richtlinie rein?

  4. Hallo Leute,
    ich habe noch so meine Probleme mit PersG. Wenn man mal zusammenträgt, was in dem Zusammenhang dran kommen könnte wären das:
    – Gesellschafterwechsel
    – Ausscheiden eines Gesellschafters
    – Eintritt eines Gesellschafters
    – Gründung einer PersG
    – Beendigung einer PersG (Realteilung)

    Zudem noch Verschmelzung bzgl UmwStG.

    Habe ich etwas vergessen?
    Da Gesellschafterwechsel im letzten Jahr drankam , denke ich das wäre dieses Jahr nicht soo relevant!
    Legt ihr irgendwo einen Schwerpunkt oder habt ihr alles drauf?

    LG Justus Jonas

  5. Sowei alles drauf….
    Die letzten 2 Jahre war glaube ich keine GmbH&Co.KG dran. Wäre froh wenn es dieses Jahr auch so wäre…

    Leider weiß man nie was kommt, aber mit der PersG lassen sich schöne 30-35 Punkte in der Bilanzklausur abdecken…

    Also ich geh davon aus das einer deiner Fälle kommen wird… am liebsten Gründung der ABC-OHG mit Einbringung eines kompletten Einzelunternehmens, Bargrünfdung und Einbringung eines Grundstücks.

  6. Zitat:

    Eine Frage zur Beschriftung. Grundsätzlich darf ja alles auf dem Post-It stehen, was auch in der Überschrift steht.

    Wäre auch sowas wie “H 4.7 Eigenaufwand” oder “H 6.4 Abbruchkosten” erlaubt oder darf nur die Überschrift der Richtlinie rein?

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