Das lange Warten geht los!

Heute morgen bin ich um 5.30 Uhr aufgewacht.

Ich bin noch so drin, ich komme bisher noch nicht richtig runter.

Und dann der Gedanke, jetzt bis Januar zu warten… Im Vorhinein hätte ich gedacht, das ist nach der Prüfung dann erst mal völlig egal – hauptsache man hats hinter sich.

Aaaaaaaber, der Gedanke ob das jetzt gelangt hat oder nicht, der beschäftigt mich jetzt schon. Und das  noch 3 Monate.

 

Und wie liefs?

Am ersten Tag hat mir wahnsinnig Zeit gefehlt. Ich habe viel von AO nicht bearbeitet. Und ich hab soooo Gas gegeben, aber trotzdem …immer zu langsam.

Aber richtig bescheuert war der zweite Tag. Ich hab mit dem zweiten Sachverhalt (Vorweggenommene Erbfolge) angefangen, weil dachte ok – passt – entspannter Einstieg. Nur halt, dass dann auf der zweiten Seite die Betriebsaufspaltung kam. Und das hat alles gefühlt so lange gedauert, 16er, 21er, 23er (Frage am Rande: War schon § 6 Abs. 1 Nr. 1a drin?)… iwie die ganzen AfA usw. durchzuziehen… In meinem Kopf kam Verwirrung auf. Ich kann gar nicht mehr richtig nachvollziehen warum. Alles kam mir so chaotisch vor.

Ehrlich gesagt, war dann auch etwas der Wurm drin.

Das war echt ein Tag, wo ich nur unterschreiben kann, Tagesform und Glück sind auch kriegsentscheidend.

Tja, und dann kam mein Bäh-Tag…Bilanz. Davor hab ich immer am meisten Respekt. Und ich hasse Service-Anlagen wie die Pest (ich weiß, viele finden das sind leichte Punkte…)

Ihr glaubt nicht, wie erleichtert ich war, dass da erst mal keine Bilanzen usw. usf. dran hingen. Die eine Anlage war echt ok.

Und im Endeffekt hat mir zwar auch da wieder Zeit gefehlt, aber es war besser als erwartet.

Ich bin gespannt, obs trotz dem miesen zweiten Tag langt.

Wenn der dritte genauso gelaufen wäre, es wäre garantiert nix.

 

Und das Warten nervt jetzt schon – Tag 1.

Leute, wie habt ihr das überstanden… 3 Monate lang… ?!!

 

Ich kann nur sagen, wenn ichs nochmal machen muss…wer weiß 😉 – ich würds entspannter angehen. Ich hab im Endeffekt erst ab Ende Juli angefangen, zwischendurch wochenweise gearbeitet, meine Dozententätigkeit ab Mai hab ich euch komplett verschwiegen, weil ich lieber nicht für verrückt erklärt werden wollte.

Es war knackig.

Und ich würde mich nur noch auf Klausuren fokussieren.

Man sollte einfach nicht verwirrt werden, oder iwie ins Chaos kommen können. Da hilft nur Üben Üben Üben.

 

Ich hoffe wir können alle bald halbwegs runterkommen und wünsche euch ein schönes sonniges Wochenende 🙂

Viele Grüße aus München

 

28 Gedanken zu „Das lange Warten geht los!

  1. Krass, dass ihr alle solange auf die Ergebnisse warten müsst. Bei mir hieß es, noch vor Weihnachten kommen die Briefchen eingetrudelt.

  2. Also mir ging es am ersten Tag insb. in AO nicht so gut und nach dem was hier dazu steht, habe ich noch den zweiten Teil ziemlich falsch bearbeitet.
    Erbst war sehr umfangreich und wurde von mir etwas abgewürgt nach 2,5h…

    Nun gut, der zweite Tag lief nicht viel besser, der dritte Tag war gut. In Summe hoffe ich das es reicht, beim StFw habe ich mich auch viel schlechter eingeschätzt als es letztlich war. Man selbst bewertet sich glaube ich sogar schlechter als in echt und an jedes Detail das man geschrieben hat kann man sich eh nicht erinnern und fischt daher im trüben.

    Also es kann für mich ziemlich knapp werden. Trotzdem habe ich mich heute für einen Vorberetungskurs zur mdl. angemeldet, dann bin ich wenigstens ab November beschäftigt und die Zeit bis Januar vergeht hoffentlich zügiger.
    Noch bin ich motiviert aber das grübeln fängt auch bei mir an.

    Gruß

  3. Hallo,

    bei mir lief der erste Tag nicht gut.
    ErbSt: Habe keine Befreiung für das BV angenommen, da ich im SV nicht herausgelesen habe, dass C den Betrieb fortführen will.
    USt: Die Differenzbesteuerung hat mich komplett aus dem Konzept gebracht. Wusste nicht mehr genau, wie das geht, hatte im Hinterkopf, dass man dann nie VSt ziehen kann. Aber das habe ich mit den Reisekosten verwechselt. Ist war demnach komplett für die Tonne.
    AO: für die letzten beiden Jahre habe ich keine Korrekturnorm gefunden, welche noch in der FF angewendet werden konnte.
    Ergebnis: am ersten Tag kann ich froh sein, wenn ich eine 5,0 erhalte.

    2. Tag: Ich dachte nach der Klausur erst. Ok, war machbar. Nachts ist mir dann aber in den Kopf geschossen: Verdammt, die Tochter war Alleingesellschafterin der B-GmbH. Ich habe die BA überlesen und habe folglich keine 16er/15er Einkünfte, keine 6 I Nr. 1a, keine schönen Erläuterungen mit SBV etc. Das ärgert mich am meisten. In den Probeklausuren habe ich die BA nie übersehen :-(. Das war wohl die Aufregung.
    Ergebnis: Mein Gefühl schwankt zwischen 4,5 und 5 mit starker Tendenz zu 5

    3. Tag: Lief relativ normal, bin aber nicht ganz fertig geworden. Hier könnte es für ne 4,5 reichen.

    Im Ergebnis bin ich m.E. durchgefallen. Das war mein letzter Versuch. Aber ich habe abgegeben, da ich mir das einfach nicht ein viertes mal antun wollte.

    Ich drücke Euch die Daumen, dass es bei Euch besser gelaufen ist.

  4. @Joanna: Oh Mann, es hätte definitiv besser laufen können!

    @Robert: Diese Grübelei kann einen echt verrückt machen. Mir geht es ganz genauso. Ich bin echt froh, dass ich ab Montag wieder arbeiten kann. Da bin ich hoffentlich abgelenkt.

    @Jan: Ich habe die BAS auch übersehen. Das hat mir vom zweiten auf den dritten Tag eine schlaflose Nacht bereitet. Ich drücke dir die Daumen, dass es trotzdem gereicht hat.

  5. Meiner Meinung nach war das KEIN 6 (1) 1a weil durch die vorweggenommene Erbfolge 50% auf den unentgeltlichen Teil fallen, da das dann über 3 Jahre her ist (Rechtsvorgänger) fallen nur 50% auf die AK 312000€ anteilig auf das Gebäude und dann noch Netto, das war dann unterhalb von 15% und die Zahlung der Badsanierung ist WK in 2013 wegen 11 Estg

  6. Aber guck mal R 6.4 Abs. 1 Satz 2.
    „…nur im Verhältnis zum entgeltlichen Teil…“

    Das ist jetzt eigentlich wirklich nix Ausschlaggebendes.
    Aber mich hat das so genervt im Examen. Da hat diese ganze Verwirrung angefangen.

  7. Vollkommen richtig Johanna…. Hatte den gleichen Sachverhalt in einer klausur bei studienwerk.

  8. Wir hatten vor 14 Tagen eine seeeehr ähnliche Klausur nur mit anderen zahlen, zu 50% gehören die Aufwendungen mit BMF auch zum unentgeltlichen Teil

  9. Dennis du hast recht, meinte das so wie du…. Kam nur auf Herstellungskosten weil ich eine entgeldquote von 75 Prozent hatte, weil ich den Verkehrswert vom grubo nicht berücksichtigt habe…. 🙁

  10. „Verhältnis“ ist das Zauberwort…aber werden wir sehen wenn bei Bannas die Lösungsvorschläge kommen oder bis (leider) Januar warten 😉

  11. Hallo Zusammen.
    Leider kann auch ich noch nicht aufhören mich gedanklich mit den vergangenen Tagen zu beschäftigen.
    Es ist vorbei und nützt nun nichts mehr. Wir alle haben wohl im Nachhinein bemerkt dass man Dinge anders hätte lösen können. Kann mich den Kollegen hier anschließen, auch mir sind einfachste Lösungsansätze durchgerutscht.

    Im einzelnen:

    AO war schwach. Die Steuerhinterziehung habe ich nicht gesehen, mich aber viel zu lange an dem SV aufgehalten. Für USt blieb dadurch nur eine Stunde Zeit. Lediglich die Vermietung, Werkleistung und igE konnte ich bearbeiten.
    In ErbSt kam ich durch, habe aber sicher falsch gerechnet und einiges vergessen.

    Ertragssteuer war gefühlt OK, wobei ich leider den 23er verschlafen habe. Meine Lösung zur Organschaft war etwas dünn aber immerhin bearbeitet. Die internationalen Geschichten schienen mir machbar. Die Darlehensaufgabe in KSt ging auch.

    Bilanz bin ich durchgekommen, habe aber z.B. 6b einfach nicht gesehen. Auch ärgert mich dass der PG Fall gar nicht so schwer war, dennoch habe ich die Erg.Bil nicht korrekt aufgestellt. Das war 24 UmwStG wenn ich nicht irre.
    Die GbR musste glaube ich zur OHG werden, wegen Handelsgewerbe. Zum Rangrücktritt und ERP die Erlasse gefunden aber kleinere Fehler gemacht. BP viel gerechnet und lat. Steuern gebildet.

    Tja… und jetzt läuft das Kopfkino. Wieviel Punkte hat man hier und da geholt….
    Pessimistisch betrachtet gehe ich von folgendem aus: Mischklausur 5,0, und die anderen zwei 4,5.
    Hoffen tue ich dass eine 0,5 besser ausgefallen ist um im recall dabei zu sein.
    Allerdings denke ich mit 4,5 ist die mündliche nicht wirklich machbar.

    Innerlich plane ich jetzt für nächstes Jahr schon die Vorbereitung.

    Uns allen viele Glück.

  12. Wie wird das eigentlich beurteilt?
    Mal angenommen: OHG nicht erkannt. Ergänzungsbilanz für den neuen G. aufgestellt.

    Gibts für das dann irgendeinen Punkt?

  13. Wenn du die ergänzungsbilanz richtig aufgestellt hast, also positive für neuen Gesellschafter und negative für die alten Gesellschafter bekommst du da sicherlich Punkte meines Erachtens….

  14. Hallo,

    sofern man die OHG (Handelsgewerbe = erfordert einen in kaufmännische Weise…) nicht erkannt hat und weiter eine GbR angenommen hat, würde keine Buchführungspflicht (§§ 238 ff. HGB) begründet werden. Da die GbR (Gesamthand) ja tatsächlich Bücher geführt hat und die Ergänzungsbilanz eine rein steuerrechtliche ist, würde ich persönlich denken, dass lediglich die Begründungspunkte hin zur OHG nicht geben wereen können. Aber alles Andere sollten m.M.n. Folgepunkte geben können, oder? Ich denke, dass die Aufgaben ja so gestellt werden, dass wenn man am Anfang falsch abbiegt, dennoch im Weiteren Punkte sammeln kann. Oder????

  15. Hallo Sascha und Daniel,
    mhm … das ist teilweise so dumm was man macht. Ich könnte mich ärgern über manche Sachen…
    Sind das GruBo-Anteile oder wenn man nicht mal mehr richtig lesen kann…

    Hallo Denker,

    mir gehts da genauso. Gedanklich beschäftigen mich die Tage noch.
    Ich würd jetzt gerne mal ausschlafen können, aber das funktioniert iwie noch nicht.

    Letztlich nützts jetzt ja gar nichts, wenn wir uns an diesem und jenem rechtlichen Problem aufhängen und das nicht halbwegs abhaken können. Dieses Karussell kostet Nerven, obwohl man endlich bissl relaxen will.
    Andererseits, wie soll man denn motiviert auf eine Mündliche lernen wenn man iwie kein so gutes Gefühl hat…

    Hallo Elvis,
    Hast du nur eine gemacht? Oder positive und negative?

  16. Ja Ralph, so sehe ich das auch.
    ME war der Sachverhalt so gestellt, dass man auch ohne OHG weiterkam.

  17. Hallo.
    Ich hab bei der GbR/OHG die 480.000 auf bank und 360.000 beim neuen und jeweils 60.000 bei den alten Gesellschaftern in GHB gebucht. Anschließend pos. ErgB beim neuen mit 120.000 Firmenwert (da er ja ein Drittel entgeltlich erworben hat) und jeweils neg. ErgB von 60.000 mit Firmenwert bei den alten um diesen wieder zuzudecken wegen BW-Fortführung.
    Hab in klausur ewig gebraucht, um das auszuknobbeln und hab keine Ahnung obs richtig ist.

    Mal schauen…

  18. So hab ich das auch Michael…. Heißt aber leider nicht, dass wir recht haben 😉

  19. Hört sich gut an.
    Ich kanns ehrlich nicht mehr genau sagen (das verflüchtigt sich so langsam) aber ich habs glaub genauso.

  20. Kurze Frage bzgl. der Aufgabe zur Einarbeitung der Bp.
    Habt ihr die gesetzlichen Begründungen (die ja bereits teilweise in den Aufgaben standen) wiederholt? Ich meine die von der Bp abweichend beurteilten Sachverhalte. Oder habt ihr lediglich die Kapitalangleichbuchungen zum 1.1.2013 vollzogen und die latenten Steuern gesetzlich begrüdet + berechnet und gebucht? Bei uns im Lehrgang (in den Klausuren) wurde das so abgewickelt. Bin mir aber total unsicher. Hab das so gemacht, weil ich ansonsten zu wenig Zeit für den Organschaftsfall gehabt hätte.

  21. Ich habe es so wie Du gemacht Ralph. Bei uns im Kurs wurde gesagt, dass die Ergebnisse der BP nicht zu überprüfen und zu werten sind. Nur Kapitalangleichung und weiter…

    Gruß

  22. Also ich habe die kapitalangleichungsbuchung vorgenommen sowie die evtl. Folgewirkung fürs aktuelle Jahr gebucht….. Gesetzliche Begründungen Habe ich nicht wiederholt…. So war das eigentlich in den übungsklausuren immer richtig….

  23. Die 480…
    Bei uns im Kurs ist das die „Grillparty“ (Eintritt Gesellschafter)
    Jemand möchte auch zur Grillparty kommen und da sind schon zwei. Jeder von den beiden hat eine Schüssel Salat mitgebracht.
    Was muss der Dritte mitbringen um auch mitmachen zu können…
    Auch eine Schüssel Salat, also genau das was die anderen beiden jeweils auch mitgebracht haben.
    Das ist genau der Unterschied zwischen „Mitmachen“ und sozusagen auch an der eigenen Salatschüssel (bzw. dem eingezahlten Kapital) zu partizipieren und „Abkaufen“.
    Die anderen haben insgesamt 960 – jeweils 480, also muss er auch 480 bringen. An den 480 gehört ihm ja dann sozusagen wieder ein Drittel.
    Dieses Wort Grillparty hat sich bei mir so festgefressen 😀

  24. Die 600′ Kapital plus die 360′ FW / 2 ?! Ja die Grillparty wäre an dem Tag besser gewesen 😉

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