Den Überblick behalten

Der Frühling ist da! Die letzten Tage habe ich mich zur Abwechslung etwas ausgeruht, Freunde getroffen und das wunderbare Wetter in der Düsseldorfer Altstadt genossen. Heute Abend steht AO auf dem Plan, am Samstag eine Ertragssteuerklausur.

Die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung wird ja sehr gerne als Inspirationsquelle für die Fallgestaltung in der schriftlichen Prüfung herangezogen. Vielleicht wird eines der Schlüsselthemen wie BEPS oder die Erbschaftsteuerreform inhaltlich Einfluss auf die Klausuren nehmen. Im Verfahrensrecht könnte ich mir einen Fall im Zusammenhang mit der Reform der Abgabenordnung bzw. Modernisierung der elektronischen Finanzverwaltung gut vorstellen. Unterm Strich jedoch viel Spielraum für inhaltliche Spekulationen.

Ich nutze die elektronischen Ausgaben der NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht, DStR von Beck sowie die juris-Datenbank. Wie haltet Ihr Euch auf dem Laufenden?

Euch ein schönes Wochenende! 🙂

12 Gedanken zu „Den Überblick behalten

  1. Es ist sicher richtig, dass Gesetzesänderungen gerne in der Prüfung dran kommen. Dabei muss man nur im Hinterkopf behalten, dass die Klausuren ja schon früh feststehen. D.h. die ganz frischen Änderungen können in der schriftlichen eigentlich nicht dran kommen. In der mündlichen sieht das natürlich wieder anders aus

  2. wichtiger als aktuelle Änderungen und Rspr ist es die Klausuren der letzten Jahre, deren Anforderungen und die Entwicklung der Klausurenaufgaben zu analysieren. Was sind aus Sicht der Klausurensteller die Anforderungen, die an die Kandidaten zu stellen sind? Wie ist die Entwicklung der Klausuren der letzten Jahre zu erklären. Wenn man sich das genau anschaut, dann hat man einen sehr guten Einblick, was gefordert ist und wie man sich darauf vorbereitet.

    Aktuelle Gesetzesänderungen sind aus meiner Sicht für die Klausuren zu vernachlässigen. Klar, keiner will das Risiko eingehen, da auf dem falschem Fuß erwischt zu werden. Wenn man die Klausuren der letzten 10 oder 15 Jahre anschaut, dann werden größere Gesetzesänderungen, Entscheidungen des GrS regelmäßig erst nach 2 Jahren geprüft.

  3. Pass bitte auf und verzettel dich nicht, kein Mensch braucht aktuelle Rechtsprechung für die schriftliche! Konzentriere dich auf deine Kurse und vor allem Klausuren, sonst wirst du einer der Kandidaten, die viel wissen und trotzdem durchfallen. Selbst erlebt, ich bin Stb und einige, die sicher mehr wissen, sinds nicht – bringt Ihnen halt nix ihr Wissen, wenns der Chef nicht verkaufen kann 😉

  4. Aktuelle Rechtsänderungen kommen kaum in der schriftlichen Prüfung dran, denn da würde sich die Prüfungskommission ja auf das Glatteis begeben. Die warten zwei bis drei Jahre, bis es gesicherte Rechtsprechung gibt und die Gesetzesänderung auch in die Richtlinien und Erlasse vorgedrungen ist. Dann sind sie in der Auslegung der Vorschrift sicher und können daraus Examensklausuren machen.

    Aktuelles kommt dann in der Mündlichen gerne dran!

  5. Das mit der aktuellen Rechtsprechung finde ich für die Schriftliche irrelevant. Anders die aktuellen Gesetzesänderungen.

    Bsp. § 19 EStG, Änderungen zu Betriebsveranstaltungen zum 1.1.2015 eingetreten und zack kam die Nr. 2a promt in einer größeren Teilaufgabe letztes Jahr dran.

  6. Betriebsveranstaltung: Das war in dem Sinne ja keine wirklich aktuelle Gesetzesänderung, sondern lag zum Prüfungszeitpunkt 22 Monate zurück. Mit der Aufgabe aus 2016 sollte wohl eher auch nicht die Gesetzesänderung geprüft werden; die Betriebsveranstaltung ist ja ein absoluter Standardfall aus dem Lohnsteuerrecht und kam zuletzt 2010 ?! dran

  7. Moin,

    es ist wichtig zur schriftlichen Prüfung Klausuren bis zum geht nicht mehr geschrieben zu haben und das theoretische Wissen des relevanten Zeitraumes drauf zu haben.

    Aktuelles kann vernachlässigt werden…

    Was haben sich seinerzeit Mitprüflinge Gedanken gemacht, Fachzeitschriften gelesen, Tageszeitungen, um ja nur aktuell zu sein. Diese Zeit hatten sie dann weniger zur relevanten Vorbereitung und nicht wenige sind durchgefallen.

    Ich habe in der Vorbereitung zur schriftlichen nichts aktuelles gelesen, keine Zeitschrift, nix… Und ich habe bestanden.

    Zur mündlichen Prüfung sieht es dann anders aus…

  8. Pensionsrückstellungen ist m.E. ein absoluter Dauerbrenner, vor allem, da sich daran so viele Sachen abbilden lassen, Abzinsung Handels- und Steuerrecht, vgA-Problematik, ggf. latente Steuern. Hier würde ich auf keinen Fall auf Lücke setzen.

  9. Nochmal zur Relevanz der Pensionsrückstellungen..

    Handelsrechtlich sind Pensionsrückstellungen ab 01.01.2016 mit dem ihrer RLZ entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre abzuzinsen, vorher der vergangenen 7 Geschäftsjahre.

    Außerdem würde Par. 253 (6) HGB eingefügt.

    Steuerlich gibt es ein BMF-Schreiben vom 23.12.2016 bzgl. Pensionsrückstellungen…Und zu diesem Zeitpunkt waren die Klausuren doch schon erstellt?

  10. @charles: Die Änderung von 7 / 10 Jahre, ist keine Gesetzesänderung die einen Klausurensteller dazu veranlasst deshalb dann Pensionsrückstellungen zu prüfen. § 253 Abs. 6 HGB ist wohl nicht für das StB-Examen relevant. Das ist eine reine Kapitalerhaltungsvorschrift.

    Mein Tipp: Pensionsrückstellungen kamen letztes Jahr im KSt-Teil dran. Das ist nach meinem Eindruck komplett daneben gegangen. Es gab bestimmt 5 unterschiedliche Lösungen, die die Kandidaten aufgetischt haben. Die Aufgabe war bewusst etwas offen formuliert, sodass tatsächlich mehrere Sachen in betracht kamen, die mE richtige Lösung war aber aufgrund der Sachverhaltsangaben eindeutig zu erkennen. Das die Leute zum Großteil so daneben liegen, hat man bestimmt nicht erwartet. Von daher könnte ich mir eher vorstellen, dass man für 2017 keine Lust auf Pensionsrückstellungen hat bzw. mit einer besonders intensiven Vorbereitung durch die Steuerschulen rechnet und deshalb einen weiten Bogen um die Angelegenheit macht. Oder aber man ist der Ansicht, dass sich die Fin.Verwaltung bei den neuen Klausuren nicht an irgendwelche Überlegungen zum VJ orientiert; dann sind die Überlegungen hinfällig.

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