Der Sprung vom Steuerfachwirtlehrgang zum Steuerberaterlehrgang

Hallo Kadir und natürlich alle andere die dieses Thema interessiert!

Kadir hatte mich unter meinem letzten Blogeintrag gefragt, wie ich den Sprung vom Steuerfachwirtlehrgang zum Steuerberaterlehrgang empfinde. Da ich mir vorstellen kann, dass dies noch andere Leute interessieren könnte, habe ich mich dazu entschlossen,  einen Blogeintrag zu verfassen.

Ich hatte auch Dozenten, die meinten: „Wenn Sie jetzt schon im Stoff des Fachwirtes sind, dann machen Sie am besten den Berater direkt hinterher. Der Sprung ist nicht mehr so groß.“ Worin ich das klar unterstreichen kann, ist bei der Umsatzsteuer. Die Themen sind alle, zumindest bei meinem Dozent, bereits besprochen. Die Berateraufgaben gehen etwas mehr in die Tiefe, aber grundsätzlich sind die Berateraufgaben nicht mehr so viel schwerer. Bei Bilanzsteuer habe ich im Fachwirt Grundstücke rauf und runter gebetet, auch die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten sind kein großes Problem. Dies gilt bis zu dem Punkt, wo die Personengesellschaften mit ins Spiel kommen.  Mit den Themenkreisen Personengesellschaften, internationales Steuerrecht und Umwandlung hatte ich im Fachwirt noch überhaupt keine Berührungspunkte. Da sind die Leute mit Studium vermutlich klar im Vorteil. Leider kamen diese Themen bei uns von Mai bis Juni geballt im Kurs. Ausgerechnet da hatte ich kaum Zeit diese nach zuarbeiten. Das steht bei mir für die kommenden zwei Wochen auf dem Plan.

Ich muss sagen, der Fachwirt hat mir viele Grundlagen gebracht, die sehr hilfreich sind. Aber die Steuerberaterklausuren sind noch einmal eine große Schippe oben drauf. Die Klausuren dauern 6 Stunden, sind sehr umfangreich, es gibt eine Vielfalt an Themenmöglichkeiten und viel komplexere Aufgaben. Bekommt man im Fachwirt die Betriebsaufspaltung geradezu auf dem Silbertablett präsentiert, sieht das bei der Beraterklausur ganz anders aus.  Oder die AO Klausuren mit teilweise fünf Seiten Text und den unendlichen Wendungen bringen mich schon mal an den Rand des Wahnsinns.

Mein Tipp lautet:
Natürlich den Stoff nacharbeiten um die Grundlagen zu wiederholen und erweitern, aber das Hauptaugenmerk lege ich auf das Klausuren schreiben. Aber jeder lernt anders. Ich male mir zum Beispiel immer Bilder zu den Themen, schön bunt. Ich brauche so etwas. Da können manche Leute gar nichts mit anfangen.

Mein Fazit:
Der Steuerfachwirt ist eine gute Grundlage für das Steuerberaterexamen, aber es kommt noch einiges oben drauf. Von daher heißt es von Anfang an ein gutes Zeitmanagement zu haben um den Anschluss nicht zu verlieren. Viel Glück an alle und speziell an Kadir, mit einem  Abschluss von 3,1 im Steuerfachwirt warst du ja schon ein gutes Ergebnis erzielt- von daher gutes Gelingen. Du packst das im nächsten Jahr!

Annika

10 Gedanken zu „Der Sprung vom Steuerfachwirtlehrgang zum Steuerberaterlehrgang

  1. Kann alles bestätigen, was du geschrieben hast. Gute Grundlage, auf der man aufbauen kann. Aber man hat noch sehr viel zu lernen. Das Niveau ist um ein Vielfaches höher, die Fälle deutlich komplexer usw.

  2. Ja
    Insbesondere der Teil zur Tonnagenbesteuerung ist nicht zu unterschätzen und bereitet vielen Prüflingen Schwierigkeiten. Vor allem weil der Anwendungserlass äußert dürftig ist

  3. Auch ich hab vor dem Berater den Fachwirten gemacht. Es sind eben aber auch die Grundlagen die einen weiterbringen. Auch beim Fachwirten galt es nicht sofort auf das Problem zu springen und das 3 Seiten lang ausführlich zu erläutern mit §§ und Richtlinien, sondern die Lösung vom Grund her aufzubauen.

    Als Beispiel ist hier die Einbringung zu nennen, denn selbst wenn die Einbringung „steuerneutral“ erfolgt ist es ganz wichtig erst einmal zu sagen, das es sich hierbei um Einkünfte nach § 16 EStG (i.V.m § 15 EStG …) handelt.

    Auch hat man schon viel Erfahrung wie der Klausursteller versucht Probleme zu verstecken und bekommt schon fast ein Auge dafür. Sobald irgend ein Grundstück vermietet wird gehen doch schon die Alarmleuchten an und prüfen wem die GmbH gehört.

    Für mich war auch das Gefühl „was schreib ich denn jetzt da hin“ nicht mehr da. Hat man erstmal was auf das Blatt geschrieben, und sei es nur die Zurechnung, Zuordnung und der Bilanzansatz (den man gefühlt schon 1000 mal geschrieben hat), es steht was auf dem Blatt und man hat vielleicht schon 1,5 Punkte.

    Ausserdem, wer beim Fachwirten mehr als 50 Punkte erreicht schafft beim Berater auch die 40 Punkte 😉

  4. Unglaublich, hier wird tatsächlich immer noch der Running Gag von der Tonnagebesteuerung gebracht. Da lob‘ ich mir doch die Trolle der Vorjahre, die wenigstens noch LuF-Besteuerung im internationalen Kontext und die umsatzsteuerliche Behandlung von Weihnachtsbäumen (5,5%, 7%, 10,7%, 19%) angeraten haben 😉

  5. Weil wir schon beim Thema sind…. was kommt denn dieses Jahr dran? Sind schon Tipps in den Kursen gemacht worden?…

  6. Internationale Tonnagenbesteuerung beim Transport von Weihnachtsbäumen …

  7. Bei uns im Kurs wird voll auf vorweggenommene Erbfolge mit MU-BASP und Umwandlung gelernt.

  8. Jedes Jahr komische Tipps, die einen nicht weiter bringen, letztendlich muss man so einiges bei der Prüfung können und sich auf keinen Fall auf Gerüchte aus der Küche der Dozenten etc. verlassen, eigene Erfahrung zeigt es leider auch….

  9. Einzig und allein wer das triviale EEG Energieeinspeisungsgesetz für die gewerbliche Photovoltaikanlage auf dem selbstständigen Nebengebäude des Altenteilers beherrscht hat m.E. ÜBERHAUPT eine Chance. Leider im aktuellen Erlass nur kurz erwähnt, dennoch passt der Erlass zeitlich perfekt in die Prüfung wie unser Dozent meint.

    Rudi kommt übrigens wieder, der war nur kurz mit Elvis um den Block gegangen.
    Tragisch dass er dieses Jahr wieder dran glauben muss und Schade dass er auf hoher See stirbt und sein letzter Wille nur vom 2. Offizier eines Handelsschiffes vernommen wird, nach 2251 kein gültiges Nottestament auf See – oder doch ?

    Verteilung „unter den Armen“ i.S.d. §2072 BGB im Flüchtlingsheim ist Tricky, zählt dieser „Wohnort“ ja nicht als Wohnort und somit nicht als Inland. Somit wieder beschränkt da Tod ausserhalb 5 SM-Zone und wie werden die FB´s aufgeteilt?!

    Wird schon werden Freunde des Steuersports 😉

  10. Hallo Annika,
    vielen Dank für dein Beitrag. Ich finde es hochachtungsvoll, dass du in der Vorbereitungsphase dir die Zeit nimmst. Dankeschön. Ich werde nur Klausuren schreiben und die wichtigsten Themen wiederholen. Welche Lehrgangsanbieter i. Bezug auf Klausuren würdest du uns denn empfehlen? Ich tendiere eher zu Dr. Bannas und WLW.
    Viele Grüße

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