Der Tag danach

Wir haben es tatsächlich geschafft, der schriftliche Teil liegt jetzt hinter uns. Ich kann euch gar nicht sagen wie erleichtert ich bin 🙂 . Die Prüfungsaufgaben waren meiner Meinung nach sehr fair und durchaus praxisnah (USt-Teil mit Versteuerung nach Vereinbarten Entgelten, Kleinunternehmerregelung, GewSt-Teil, …), die einzelnen Sachverhalte haben Heike und Patrik schon so super dargestellt und erläutert, das muss ich nicht nochmal wiederholen 😉 . Irgendwie hatte ich mit keiner dieser Fragestellungen und Sachverhalten so gerechnet und fair heißt auch nicht, dass ich sie total einfach fand. Ich weiß jetzt schon dass ich einige Fehler gemacht habe und bestimmt manche Problemfelder einfach nicht entdeckt habe, ob es also gereicht hat kann ich absolut nicht einschätzen.

Am liebsten hätte ich direkt nach der Klausur eine Korrekturpunktetabelle gehabt aus der ersichtlich ist, wie die Punkteverteilung war und was genau der Klausurenersteller hören wollte. Dann wäre zumindest mal eine Tendenz möglich. Bei Ertragsteuern hätte ich z.B. ESt mit 40 Punkte und KSt/GewSt 60 Punkte gedacht, andere meinten eher 50:50.

Die drei Tage gingen jedenfalls sehr schnell rum und es war gar nicht so schlimm wie gedacht, selbst das Schreiben im Glaspalast war ok. Der Lärmpegel war ähnlich wie bei den Probeklausuren der Steuerberaterkammer, wo nur 100 Leute anwesend waren- es ging ohne Oropax.
Leider waren um mich herum bereits am 1. Tag einige Plätze frei und es gab wohl auch einige die die Prüfung abgebrochen haben. Wieviele das in Baden-Württemberg waren weiß ich nicht, aber für jeden Einzelnen bestimmt totzdem sehr schlimm.

Abenteuerlich war auch die Hin- und Rückfahrten zum Glaspalast. Da man ohne Smartphone erscheinen sollte, hatte eine Freundin und ich es am 1. Tag im Hotel gelassen und mit dem Taxifahrer ausgemacht, dass er uns mittags wieder abholen sollte- nur leider hat er uns versetzt 🙁 Dank einer netten Mitschreiberin vom Bodensee, sind wir dann doch noch zum Hotel gekommen -vielen Dank nochmals dafür!

Die nächsten zwei Wochen steht jetzt erstmal entspannen auf dem Programm, ich denke das haben wir uns alle verdient und auch bitter nötig 🙂

39 Gedanken zu „Der Tag danach

  1. Ich bin auch auf Ertreg gespannt. 2. und 3. Tag lief bei mir nicht so gut und ich hab ein paar Sachen übersehen. In Bilanz leider auch (und trotzdem bin in in Bilanz nichtmal fertig geworden -.-). Aber 40/60 hätte ich jetzt auch nicht gedacht, eher umgekehrt.

  2. Endlich äußert sich mal jemand dazu, denn ich bin ebenfalls der Meinung, dass aufgrund des Bearbeitungshinweises eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20) zu bearbeiten war.

  3. Also laut meiner Quelle gab es für den Einkommensteuerteil 60 Punkte. Frag mich nur für was?

  4. Glaube in ESt gabs schon ne Menge zu lösen… 183 Tage mit Monatszeitraum, Abfindung unbeschränkt / beschränkt, Aktien als geldwerter Vorteil, das ganze Rentengedöns – und alles mit DBA… Ich hab auch echt viel liegen lassen und ärgere mich extrem darüber, weil ich es eigentlich kann :-/

  5. @pratchett wie sicher ist Deine Quelle ?!

    Ich habe im EstTeil die unbeschränkte und beschränkte am Anfang erläutert.
    Anschließend den Antrag nach 1(3) gestellt.
    Leider bin ich nicht mehr auf das DBA eingegangen – Leider.

    Glaubt ihr, dass man trotzdem für die Basics und Berechnungen noch Punkte bekommt oder sollte ich mich lieber jetzt schon für das nächste Jahr anmelden?!

    Der zweite Teil war bei mir in Ordnung, jedoch habe ich sicherlich 10 Punkte vergessen mitzunehmen…
    Freue mich auf Antworten

  6. @ Rundlich never die: super Name übrigens 😀

    Mach dich nicht verrückt, wir haben keine Ahnung für was es Punkte gab und wie die anderen beiden Tage gelaufen sind. Das kann doch auch ohne DBA im Schnitt gereicht haben. Ich weiß, das ist leicht gesagt, mir ist auch schon so viel aufgefallen was wahrscheinlich nicht richtig sein wird 🙁 Wir müssen wohl wirklich bis zu den Ergebnissen warten 😉

    Mir kam aber auch der zweite Teil relativ viel vor, deshalb hätte ich auf die andere Verteilung getippt, war aber nur so ein Gefühl.

  7. @rundlich: mir geht es ähnlich, ich hab mich in der 183 tage regelung und dem monatszeitraum so verzettelt, dass ich danach die beschränkte steuerpflicht einfach mal weggelassen hab, also fehlt mir auch der ganze DBA kram bei der abfindung und den renten und Antrag auf unbeschränkt hab ich auch nicht. Bin mir insgesamt nicht sicher obs an Tag 2 evtl. trotzdem gereicht haben könnte. Hab auch noch etwas Hoffnung wegen Tag 1 + 3. uns bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten…

  8. Lasst euch nicht verrückt machen Leute. Jemand, der halbwegs Ahnung von der Materie hat, sollte wissen, dass beim zweiten Teil minimum 50 Punkte zu holen waren. Im zweiten Teil waren drei GmbHs zu beurteilen. Zweimal zvE innerhalb einer Organschaft mit Entwicklung des StAPs beim OT und St Einlagekontos bei der OG . Ich denke, hier waren Minimum 40 Punkte abzufangen. Einmal Gewerbeertag mit wahrscheinlich 7-10 Pünktchen.

    Es sei denn ‚prachtchett‘ ist dann auch so mutig und sagt, wer denn seine ‚Quelle‘ ist !?? Erzählen kann jeder. Fakten sind entscheidend. Ansonsten wäre es angebracht, den Mund zu halten!

  9. @ Winter is coming: Wurde denn Ali bzw. seine Einkünfte nicht für den gesamten VAZ 2016 als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt i.S.d. 2 (7) EStG? Warum dann Antrag nach 1 (3) EStG und Aufteilung der Abfindung, zumal der deutsche AG die Abfundung vollumfänglich gezahlt hat? Hänge ich gerade auf dem Schlauch?

  10. M.E. Ist A. nur noch beschr. stpfl. in DE, weil kein wohnsitz mehr. Die ausl. Einkünfte sind nur in die Veranlagung einzubeziehen, das heißt nicht, dass er weiterhin unbeschränkt Stpfl. bleibt, sondern nur, dass ausl. Einkünfte in den Progvorbeh. einzubeziehen sind, wg. Erfassung der Leistungsfähigkeit. Abfindung nach Zuflussprinzip. Nach neuerer Rechtspr. Wohl immer im Wohnsitzstaat zu besteuern, hier also Türkei.

  11. Schade, dass die Aufgaben nicht mehr veröffentlicht werden, das macht es sehr schwierig, die Lösung zu erörtern.

    Abfindungen sind aber auf jeden Fall nicht im Wohnsitzstaat, sondern im Tätigkeitsstaat zu versteuern, §50d Abs. 12 EStG.

  12. § 50d Abs. 12 EStG ist meines (Halb-)Wissens nach erst für ab dem 1.1.2017 zufließende Abfindungszahlungen anwendbar, da die Vorschrift erst durch das BEPS-Umsetzungsgesetz in das Gesetz gekommen ist (Vertrauensschutz). Daher dürfte m.E. für den noch vor dem Inkrafttreten des BEPS-Umsetzungsgesetzes in 2016, aber bereits nach dem Wegzug zugeflossenen zweiten Abfindungsbetrag weiterhin die Regelungen gelten, wonach das alleinige Besteuerungsrecht der Ansässigkeitsstaat (Türkei) hat.

    Hinsichtlich der Aktienoptionen bin ich noch auf § 3 Nr. 39 EStG eingegangen und auf das entsprechende BMF-Schreiben hierzu, da die Optionen lt. Angabe solche i. S. d. § 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes waren und allen Arbeitnehmern zustanden.

  13. Hab den Antrag 1 absatz 3 auch nicht gestellt. Ist meines erachtens überflüssig. Haufe sagt dazu; Bei Wohnsitzverlegung im Laufe eines Veranlagungszeitraums ist für das gesamte Kalenderjahr nur eine Veranlagung durchzuführen, und zwar nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht. Folglich werden alle zustehenden Jahresfreibeträge ungekürzt gewährt. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens sind die nach Wegzug bzw. vor dem Zuzug erzielten Einkünfte nach § 49 EStG den während der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland erzielten Einkünften hinzuzurechnen, soweit sie nicht dem Steuerabzug nach § 50 Abs. 2 EStG unterliegen. Steuerfreie DBA-Einkünfte (= Einkünfte, die während der beschränkten Steuerpflicht erzielt werden) sind bei der Veranlagung über den Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen.

  14. Mal eine andere Frage,

    welche Zeitung? lest ihr zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung um aktuelle wirtschaftspolitische Themen beantworten zu können?

  15. @Charles: Einfach mal zwei Monate Zeitung lesen, obwohl man bislang völlig desinteressiert an wirtschaftlichen und politischen Themen war, ist ein bisschen wenig. In meiner mündlichen fragte der Prüfer (Vertreter der Wirtschaft, kam von der Handelskammer) nach aktuellen gesetzlichen Entwicklung, irgendwas, dass frühmorgens in den Radionachrichten oder am Vorabend in der Tagesschau war. Nachdem diese Frage beantwortet war, ging es um die Kritik „der Wirtschaft“ an diesem Gesetzgebungsvorhaben, Bürokratisierung war das Stichwort der Wahl. Soweit hatten alle das noch hinbekommen. Dann packte er doch die Keule aus und fragte, wer denn eigentlich „die Wirtschaft“ sei, und alle, die keinerlei Allgemeinbildung besaßen, sahen blass aus. Ich konnte dann (zur sichtlichen Erleichterung des gequält wirkenden Prüfers) als dritter, an den die Frage weitergereicht wurde, aushelfen, indem ich BDI/BDA/DIHK usw. einwarf. Der Durchfaller in unserer Runde ist meines Erachtens daran gescheitert, dass er vielfach ein Mangel an (z.B. solchem) Allgemeinwissen und sprachlichem Ausdrucks- und Differenzierungsvermögen aufwies. Also: einfach mal aktuelle Themen „Auswendiglernen“ reicht nicht, du benötigst ein Mindestmaß an Allgemeinwissen, um als Wackelkandidat nicht an solchen Dingen zu scheitern. Wenn du das nachholen willst, dann solltest du nicht nur Zeitung lesen, sondern auch die Dinge, die dir bei der Lektüre unklar bleiben, in Wikipedia o.ä. nachlesen. Als Zeitung der Wahl empfiehlt sich im Übrigen die FAZ (Süddeutsche oder Welt geht auch), abends Tagesschau und das Autoradio von Dudelfunk auf Deutschlandfunk umstellen.

  16. Nicht verrückt machen lassen und erstmal stagnieren…

    Hab letztes jahr geschrieben und weder das Wort „Grunderwerbssteuer“ noch „bauabzugssteuer“ erwähnt. Hat trotzdem gereicht.

    Politik ist auch nicht so meins^^ Handelsblatt einen Monat abonnieren war hilfreich. Abends Tagesschau gucken ebenso…

    Jetzt aber erstmal PAUSE. Habt ihr euch verdient…

  17. Ich frage mich, warum die Schützlinge von Endriss genau wussten, dass in Ertragssteuer §19 mit DBA und Organschaft vorkommt??
    Ich habe mit einigen von der Steuerfachschule Dr. Endriss nach der Klausur gesprochen, und diese wusste schon im Vorfeld wohl Bescheid, was in der Klausur vorkommt. !!???

  18. Kann ich so nicht bestätigen. Ich war ebenfalls bei Dr. Endriss und uns wurde immer § 20 UmwStG nahe gelegt. Arbeitnehmer und Lohnsteuer wurden mehr oder weniger „ausgeschlossen“.

  19. @ Nani: Ich war selbst bei Endriss. Dort wurden diese Themen definitiv nicht genannt. Getippt wurde dort auf Erfolge, Realteilung etc.
    Die Themen wurden allerdings sehr wohl im Rahmen des Klausurenkurses behandelt, ist aber nach einem Blick in die Prüfungen der Vorjahre (beschränkte vs. ungeschränkte Steuerpflicht) auch logisch nachvollziehbar. Organschaft ist ein Klassiker.
    Insgesamt hat der Kurs einige Treffer gelandet, nicht mehr und nicht weniger.

  20. @Nani:

    Das sind doch Standardthemen. Die kamen auch bei Wlw in der Vorbereitung dran. Und Endriss hatte keine Abfindungen oder Aktienoptionen in den Klausuren von Internationalem.
    Von daher bestand da m. E. kein Vorteil.

  21. War im Endriss Intensivkurs. Auch da leider nichts von 19 & DBA. Sonst hätte ich wohl nicht so viel übersehen…

  22. Hier möchte ich auch meinen Senf dazu geben:

    Ich war dieses Jahr der selbsternannte Gerüchtekönig. Durch den Blog und andere Kontakte habe ich mit Leuten aus sehr vielen Kursen gesprochen und alle Gerüchte gesammelt und wusste genau, wer wo welche Tipps gegeben hat. Hier hat meiner Meinung nach niemand so richtig gelegen, dass man von Insider-Wissen sprechen könnte.

    Bei Klausuren-Intensivkurs von Dr. Endriss kam in der Internationalen Klausur im Klausursachverhalt 5 die Grundstruktur unseres Einkommensteuer-Falles dran. Dort hat ein Türke zur Mitte des Jahres seinen Wohnsitz zurück in die Türkei verlegt. Auch hier lag das DBA bei. Soweit stimmt es also, dass die Endriss-Leute hier Vorteile hatten.
    Allerdings waren dort nur Gewinneinkunftsarten gegeben. In der Echt-Klausur hingegen kamen nur Überschusseinkunftsarten vor. Daher war nur die Grundstruktur identisch.

    In Bewertung gab es im Vorbereitungskurs sechs ErbSt-Sachverhalte. Einer davon war mit beschränkter Steuerpflicht. Der hatte aber nichts mit Substanzwerten zu tun. Das kam wiederum in einem anderen Sachverhalt.

    Dass Endriss hier Treffer erzielt hat lag an der hervorragenden Themenauswahl und nicht an Insider-Wissen. Endriss hat einfach ein breites Spektrum abgedeckt. Dass bei 18 Klausuren Treffer dabei sind, ist mehr als wahrscheinlich.
    Hätten die wirklich Insiderwissen, dann wären viel mehr Treffer dabei gewesen.
    Bei Endriss wurde auf Vereine, § 20 UmwSt und vorweggenommene Erbfolge am Ertragsteuertag getippt – zumindest wenn man die Klausurthemen analysiert

  23. Hallo,
    der heiße Tipp von allen Anbietern für 2016 war Organschaft, Ihr hattet sie jetzt 🙂
    Meine Erfahrung für die mündliche Prüfung ist „leider“, – wenn man nicht ein BWL/VWL Studium hinter sich hat – dass es sich um sehr viel Lernstoff handelt und man sich nur sehr schwer auf diese doch sehr umfangreichen Prüfung kurzfristig vorbereiten kann. Hier ist es wirklich wichtig früh anzufangen, damit man gut aufgestellt und nicht die Nerven verliert. Es wäre wirklich so schade, wenn man schriftlich bestanden und diesen großen Erfolg dann aufs Spiel setzen würde.
    Aber die Zeit nach der schriftlichen bis zur Bekanntgabe ist so grausam. Ich fand es immer so krass: bei der Vorbereitung zur mündlichen Prüfung war im Nebenraum der Vorbereitungskurs für die schriftliche Prüfung im Folgejahr ( also Ihr :))- wie unterschiedlich die Stimmungen waren…Hoffnung und der Boden der Tatsachen bis Aufprall!!! Für mich war das mitlesen und dadurch miterleben Eurer Prüfungstage spannend und auch wieder sehr emotional. Die Anspannung und Last der Prüfung ist sehr extrem, es steht einfach zu viel auf dem Spiel. Ich wünsche euch allen viel Glück und gute Nerven!!!
    Auch ein einfacheres Jahr – wenn es das wirklich gibt- hat leider seine Tücken.

  24. Der BWL/VWL-Teil ist für Leite mit wirtschaftswissenschaftlichem Studium oder Bilanzbuchhalter eher Schnullibulli, der berufsrechtliche Teil ist überschaubar, also lohnt es sich, sich auf Kurzvortrag in der Vorbereitung zu fokussieren.

  25. Stimmt schon, was Birgit sagt. Wenn die schriftliche „einfacher“ ist und mehr durchkommen, wird die mündliche m.E. schwerer. Letztes Jahr sind außerordentlich viele durch die mündliche gekommen, man sieht das ja in den Statistiken.

    Für die Mündliche kann man Lernen was man will, am Ende kommt eh was anderes dran – bis auf Berufsrecht, das ist wohl Standard und kommt immer dran.

    Genießt die Ruhe nach der Schriftlichen. Bald genug zieht das Lernen eh wieder an – und mit dem Wissen, dass man durch eine zunächst bestandene Schriftliche in der Mündlichen durch einen schlechten Tag wieder komplett auf Null kommen kann, das ist nicht zu unterschätzen. Nervlich nochmal ne ganz andere Nummer. In die schriftliche bin ich letztes Jahr relativ gechillt, weil ich mir eigentlich alles bis auf Bauabzugsteuer angeschaut hatte. Vor der mündlichen war ich dann jedoch ein nervliches Wrack…Der Stoff für die mündliche ist einfach schier nicht mehr greifbar

  26. @TaxRelax,

    Du schreibst, dass der Stoff für die Mündliche schier nicht mehr greifbar ist…..

    Bedeutet dies, dass es keinen festen Prüfungsfragenkatalog gibt?

    Bei welchem Kursanbieter warst Du?

    Liegt das schier nicht greifbar evtl. daran bzw. was sind die Unterschiede bei den
    Kursanbietern fürs Mündliche?
    Ich fange an mir die Dinge durch den Kopf gehen zu lassen und habe festgestellt,
    dass das Buch aus dem HDS-Verlag bei mir nicht viel hilft.

  27. Ein paar Gedanken rund um das Thema Mündliche Prüfung:
    Soweit ich weiß, gibt es keinen festen Fragenkatalog. Meine Erfahrung dieses Jahr war, dass die Prüfer zwar grundsätzlich ihre Themen vorausgewählt haben, aber gerne auch mal tiefer gehen oder anders abbiegen – je nachdem welche Antworten gegeben werden. Es gibt für die Mündliche keine perfekte Vorbereitung, man muss sich einfach halbwegs wohl fühlen und die Nerven bewahren.
    Von Basics im Steuerrecht über akutelle Urteile bis Fragen zu (finanz-)wirtschaftlichen Begriffen kann hier alles kommen – ich erinnere mich an einen ganz leichten Part zur Grunderwerbsteuer oder der Feststellung, dass eine GmbH keine Privatsphäre hat… demgegenüber standen Prokura oder die Frage was denn bitte ein Zins-Swap ist. Berufsrecht hatten wir gar nicht.

    Soll insgesamt heißen: man sollte sich möglichst viel anschauen, in welchen Bereichen auch immer (ruhig als „Belohnung zwischendurch“ auch mal die Dinge, die man meint gut zu können), in der Runden hellwach sein und systematischen Denken erkennen lassen.
    Ich bin übrigens mit 4,16 reingegangen und mir haben alle gesagt, das reicht doch eh in diesem Jahr bei dem bescheuerten schriftlichen Teil und dennoch habe ich vorher intensiv gelernt und war ordentlich angespannt. Bis nach dem Vortrag war es auf jeden Fall recht belastend… am Ende konnte ich mich noch um stolze 0,44 Punkte verbessern.

    Apropos Vortrag: ich bin an dieses Thema wohl anders herangegangen als viele Mitprüflinge, Freunde, Bekannte und Kollegen. Ich dachte mir: du kannst halbwegs frei reden – das ist nicht das Problem. Wozu also groß Vorträge üben? Klar, man kann damit auch Stoff wiederholen, aber die Wiederholung ging bei mir mit klassischem Lernen besser. Letztlich waren es weit weniger als zehn geübte Vorträge, davon nur einer vor „Publikum“. Meine Sorge war: wenn du 80 Vorträge übst und dann drei bescheuerte Themen auf dem Zettel stehen, dann hätten diese Vorträge und die investierte Zeit null Mehrwert gehabt. Es steht und fällt mit dem Thema. Am Ende hatte ich ein echt leichtes dabei und alles richtig gemacht. Meine Nachbars-Kommission an dem Tag hatte drei katastrophale Vorschläge. Wäre ich dort gesessen, mir hätten wohl auch 150 Vorträge in der Vorbereitung nichts genützt. Das ist natürlich auch Geschmackssache, aber wenn man in kurzer Zeit logisch strukturieren und dann frei sprechen grds. drauf hat, dann braucht es das mangels Kenntnis der Themen nicht zwingend. Ich hab die Zeit lieber für intensive Vorbereitung auf die Fragerunden verwandt, da man hier – auch bei nicht so tollem Vortrag – noch einiges rausholen kann. Der Vortrag ist zwar die Eintrittskarte und wichtig für den ersten Eindruck, aber er ist eben nicht alles.

  28. Was zur Hölle soll ein Prüfungsfragenkatalog sein? Katalog mit 1.000 Fragen und dann suchst sich der Prüfer welche aus?

    Die Existenz eines solchen Kataloges kann ich ausschließen.

  29. Ich hab für die mündliche Prüfung nicht wirklich viel getan. Ich hab abends immer ein bisschen in einem Prüfungsvorbereitungsbuch gelesen. Davon kam natürlich nichts vor. Im Nachhinein kann ich nur sagen, dass ich mir das, was im Endeffekt gefragt wurde, niemals angeguckt hätte. Ich fand, es kamen die abgedrehtesten Detailfragen zu irgendwelchen Urteilen.
    Zum Glück konnte ich mir ein paar Patzer in der mündlichen erlauben.

  30. @ Charles, nein, einen solchen Fragenkatalog gibt es nicht.

    Ich war bei Knoll und WLW.

    Von Knoll kamen dann für die Vorbereitung ein ganzer Schuhkarton mit tausenden Karteikarten und Lehrbriefen. Du dachtest erstmal „what the f***“!!

    Sobald du dich dann aufraffst und beginnst zu lernen, schicken die dir nochmal so nen Schuhkarton paar Wochen später.

    Will sagen: In der schriftlichen schafft man es noch, alles lernen zu können. Ich kenn viele, die alle Lehrbriefe gemacht haben (Sinnhaftigkeit sei dahingestellt). In der mündlichen keine Chance. Uferlos.

    Quasi musst du ja den Stoff der schriftlichen drauf haben plus BWL/VWL, Privatrecht, Europarecht, Berufsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht..

    Das gute an der schriftlichen ist ja, dass du bei einer Teilaufgabe, die du nicht kannst, unbemerkt zur nächsten springen kannst. In der mündlichen merken die Prüfer jedoch sofort, wenn du schwimmst. Und aus eigener Erfahrung bohren die dann richtig nach. Das ist mega ätzend.

    Eigentlich dachte ich im Vorfeld, mündliche Prüfungen kann ich eh besser als schriftliche, das wird schon. Aber je näher die Prüfung kam, desto mehr ist mir dieses Gefühl abhanden gekommen.

    Will jetzt aber keine Angst machen, ich hab nach der schriftlichen auch erstmal 3 Wochen garnix gemacht. Im November dann sporadisch alle 2 Abende ca. 1 Stunde (hab mir immer 2 Kurzvorträge durchgelesen). So richtig ging es nach der Bekanntgabe der Noten los. Dann hat die Hütte aber auch gebrannt 😀

  31. Also – bei mir war es mein 2. Anlauf und dementsprechend war meine Motivation nach der schriftlichen Prüfung auch irgendwie komplett futsch. Ich bin zwar jeden Samstag brav weiterhin in einen Vorbereitungskurs gegangen und habe halbherzig ein paar Vorträge gemacht, aber mein Bauchgefühl war so mies, dass ich es für sinnlos betrachtet hatte.

    Tja – Pustekuchen: am 18.12. hatte ich dann Post – 4,3 -mdl. Prüfung am 25.01. – ich habe mir ein Loch in den Bauch gefreut – ungefähr 32 Std lang und dann kam die Panik !!! Und ich kann sagen, es waren Horrorwochen – Ich hab gearbeitet, danach zu Hause gleich 4 Std gelernt und am WE dann einmal einen Stoffkurs und einmal einen Vortragskurs. Ich habe den Stoff im Grunde nur über Vorträge wiederholt – am Ende hatte ich in meinem Ordner über 100 ausgearbeitete Vorträge. Am schwersten fiel mir wirklich VWL etc. – aber da hies es dann halt so viel wie möglich rein in die Birne. Ich habe ca. 2 Monate das Handelsblatt gelesen und Nachrichten geschaut (es kam dann auch wirklich eine Grafik aus dem Handelsblatt vom Samstag dran).

    Ok – lange Rede kurzer Sinn: Kämpft, kämpft,kämpft. Tunnelblick – jeder wird einem was anderes erzählen, was und wieviel man machen muss oder sollte, du kennst dich am besten, mach dein System ! Schau nicht nach links und rechts !

    Mein Tipp wäre, Vorträge zu üben vor Kollegen oder Familie und es aufnehmen. Ich habe nach meiner bestandenen mündlichen Prüfung ein Lob bekommen für meine freie, souveräne Art des Vortrages, dass ich einen klaren Vorsprung vor den anderen – schriftlich besseren- hatte.

    Ihr schafft das!

  32. Man kann sich die Chancen für die mündliche Prüfung verbessern, aber ein „ich-hab-alles-drauf“ wie bei der schriftlichen Prüfung zu erreichen ist unmöglich.

    Wenn der Prüfer morgens auf dem Weg zum Prüfungsort in der Bahn im Handelsblatt blättert und einen interessanten Artikel über die Sinnhaftigkeit von Mindestlöhnen in Bangladesch liest, sich entscheidet das zum Thema in der nächsten Fragerunde zu machen, hat man gelitten.

    Meine Meinung: für die mündliche Prüfung sollte man versuchen, in den elementaren Gebieten wie Berufsrecht, Arbeitsrecht, Privatrecht, aktuelles Weltgeschehen relativ standfest zu sein. Wenn man bei einer Frage zu einem abgedrehten Thema versagt, dann wird einem das eher verziehen, als bei einer Frage zur umsatzsteuerlichen Organschaft…

  33. @TaxRelax,

    warst Du bei WLW zur Vorbereitung auf die Mündliche im Präsenzkurs im Januar?

    Kannst Du bitte ggfs. dbzgl. Deine Eindrücke schildern?

    Vielen Dank.

  34. Aus eigener Erfahrung und aus Gesprächen mit anderen (ehemaligen) Prüflingen kann ich nur sagen, dass in der mündlichen Prüfung in nicht unerheblichem Maße „Soft Skills“ abgefragt werden. Ehemaliges Mitglied einer PK-Kommission sagte mal zu mir, dass sich der Prüfling grundsätzlich vorstellen sollte, dass die gestellten Fragen von einem Mandanten kommen und man möglichst souverän auch nicht vorbereite Fragen beantwortet.

    Ich hab in der Vorbereitung genau 1 Vortrag gemacht. In einer Prüfungssimulation. Auch da gilt das Gleiche wie bei den Klausuren…viele Vorträge ist nicht für jeden der Königsweg. Ich denke für Prüflinge, die im Job viel Mandantenkontakt haben (Consulting, Audit…), brauchts nicht zwingend das „Vortragen“ üben. Die Vorträge aus dem Vorbereitungskurs Samstag (Bannas) fand ich übrigens „zu leicht“. Das hatte mit meinen 3 Vorschlägen in der Echt-Prüfung gar nichts zu tun 🙂

  35. Zum Thema Mündliche: es gibt definitiv keinen festen Fragenkatalog. Bei mir hat der Prüfer beispielsweise gefragt, was etwa eine Lagerhalle pro Qubikmeter Nutzfläche in der Herstellung kostet oder wieviel prozentualen Deckungsbeitrag ein Wirt mit einem Rostbraten erwirtschaftet – will sagen es kann alles und nichts vorkommen.

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