Die Abwechslung macht’s!

Nachdem ich letzten Samstag bei einem 5km Stadtlauf mitgelaufen bin, bei dem ich den 12. Platz belegt und meine gesetzte Minuten-pro-km-Marke erreicht habe, ging es Sonntag mit Vollgas am Schreibtisch weiter: eine Bilanzsteuerrechtsklausur stand auf meiner To-Do-Liste. Die sportliche Auszeit am Vortag, trotz unbeständigen Wetter, war super zum Austesten der Erreichung meines gesteckten Ziels. Genau wie im Sport ist es auch beim Steuerberaterexamen: Nur wenn man wirklich den Willen und die Motivation dafür hat, kann man sein Ziel auch erreichen. Die Parallelen zum Sport sind auch bei der Vorbereitung zu erkennen. Wer viel läuft, der verbessert seine Zielzeit und wer viel Klausuren schreibt, der verbessert seine Klausurtechnik und sein Zeitmanagement. Deshalb bin ich guter Dinge, dass ich mein Ziel „Fit für die Prüfung“ auch bis Anfang Oktober erreiche.

Die eben erwähnte Klausur am Sonntag habe ich dann in 8 Stunden geschrieben. Ich schreibe die Klausur komplett und mache mir nach den sechs Stunden am linken Rand einen Strich, damit ich weiß, wie viele Punkte ich wirklich in 6 Stunden erreicht hätte. Nun liegt noch eine korrigierte Klausur neben mir auf dem Schreibtisch, die für mich einige interessante Hinweise enthält. Gleichzeitig wurde vom Korrektur meine Verwendung von Abkürzungen kritisiert. Als Beispiel „s.L.“ für „sonstige Leistung“. Ich habe in der ersten Aufgabe die Abkürzung eingeführt und verwendet, dann folgten mehrere Seiten ohne die Abkürzung und an der Stelle, an der ich die Abkürzung wiederverwendete, habe ich nun den Hinweis stehen: „Bitte achten Sie darauf keine Abkürzungen zu verwenden, die nicht offiziell sind -> Kann zu Punktabzug führen!“ Ich nehme an, dass ein Korrektor eine Klausur an mehreren Tagen korrigiert, dann kann es schon sein, dass er sich nicht mehr an meine eingeführten Abkürzungen erinnert. Ich werde dies die kommenden Wochen beobachten. Ich denke, dies kommt auch immer auf den Korrektor an. Aber wie seht ihr das? Verwendet ihr auch Abkürzungen? Nur offizielle (Definitionsfrage) oder auch eigene?

5 Gedanken zu „Die Abwechslung macht’s!

  1. Also ich kürze auch ab, nicht ganz so krass, aber auch „sonst. Leist.“, „Lief.“, „stb.“, „n. stb.“, „AV“, „UV“ – bisher hat sich noch kein Korrektor daran gestört oder Punkte abgezogen. Das behalte ich auch bei, sonst komme ich nie mit 6 Stunden zurecht. Ich werde mir auch den Rat zu Herzen nehmen, dass ich z. B. bei Umsatzsteuer vorher einmal hinschreibe, dass „§ = UStG“ usw., auf eine ganze Klausur hilft das schon!

  2. Hallo, also ich habe sonstige Leistung immer mit „sonst. Lstg.“ abgekürzt, verwendet habe ich auch „Lfg.“, „stb.“, „stpfl.“ usw… Ich habe die Wörter immer einmal ausgeschrieben und dann abgekürzt. Auch in den anderen Fächern war „UV“, „AV“, „notw. BV d. abnutzb. AV“ usw. offenbar kein Problem, da ich die Prüfung letztes Jahr bestanden habe. Ich denke, wenn man das Gesamtbild erkennen kann und grds. systematisch und sauber arbeitet, wird sich kein Korrektor an solchen Abkürzungen so stören, dass er keine Punkte gibt. Ach ja, ich habe auch nie jedes Mal das Gesetz dahinter geschrieben. Sondern in USt bsp.weise habe ich anfangs geschrieben, dass alle §§ dem UStG entsprechen, A dem UStAE und DV der UStDV, es sei denn, ich gebe explizit etwas anderes an. Dann spart man sich auch, jedes Mal hinter den Paragraphen „UStG“ zu schreiben oder in anderen Fächern eben die anderen Gesetze. Ich habe für mich immer auf der allerersten Seite der Klausur/Prüfung quasi ein „Abkürzungsverzeichnis“ gemacht, also mit den Abkürzungen und dem Verweis, dass alle §§ dem …G entsprechen, und das dann die ganze Klausur/Prüfung so durchgezogen. Gestört hat sich kein Korrektor in der Vorbereitung daran und ich denke, auch in der Prüfung nicht.

    Ich denke, man muss Zeit sparen wo immer es geht, weil die Prüfung einfach zeitlich gesehen fast nicht machbar ist. Und wenn man durch die Abkürzungen, das Weglassen der Gesetzesbezeichnung usw. nur 10 Minuten reinholt über die Dauer, können das die entscheidenden 10 Minuten sein am Schluss, in denen man vielleicht noch die 2 nötigen Punkte holt um zu bestehen.

    Und: Das Prüfungsschema, das man sich angewöhnt, also die Abkürzungen usw., sollte man, finde ich, auch in der Vorbereitung so durchziehen, dass man diese Sachen dann wirklich stur runterschreiben kann ohne noch nachzudenken.

    Ich drück euch allen die Daumen!!

    Viele Grüße, Theresa

  3. Hallo Zusammen,

    auch ich bekomme meine Klausuren immer mit den Hinweisen zurück, dass ich nur offizielle Abkürzungen verwenden soll. Das zieht sich bei unterschiedlichen Korrektoren durch.

    Das Konzept von Theresa klingt schlüssig. Ich denke ich werde da auch noch mal mehr dran arbeiten. 🙂

  4. Hallo zusammen,
    ich korrigiere bei einem Institut die Klausuren, der diesejährigen StB-Anwärter. Uns wurde bei der Einarbeitung auch deutlich gemacht, dass wir darauf hinweisen sollen, dass nur offizielle Abkürzungen verwendet werden sollen. Es kann zu Punktabzug im Ernstfall führen, muss natürlich nicht. Auch sollte immer das Gesetz hinter dem § stehen, damit es eindeutig ist.

    Klar kostet das Zeit, aber es kann auch vielleicht den letzten wichtigen Punkt kosten.

    Die Abkürzungen sind teilweise so kurios, dass man gar nicht weiß, was derjenige einem gerade sagen will. Sollte das im Ernstfall so sein, könnte ich mir schon vorstellen, dass die dortigen Korrektoren nicht gerade gnädig sind.

    In meinem Ernstfall habe ich mich strikt dran gehalten und es hat gereicht.

  5. Vielen Dank für Eure Kommentare. Ich werde mich von zu vielen Abkürzungen lösen und nur wirklich gängige verwenden. Ich lege auch mehr Wert auf Verständlichkeit für den Korrektor und möchte diesen ungern mit einem Abkürzungswald erschlagen.

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