Die Aufregung wird spürbar…

So…die Steuerfachwirtprüfung bestanden. Am 10.04. hatte ich meine mündliche Prüfung. Aufgeregt war ich schon, die Fragen waren nicht sehr tiefgreifend, aber dafür breit gefächert…so dass ich mit einer 3,0 und mit dem Endergebnis 4,0 bestanden habe. So schnell war es plötzlich überstanden und ich brauchte erstmal einen Tag, um das zu verarbeiten. Gefeiert wurde mit meiner liebsten Freundin, die mich die ganze Zeit unterstützt hat und ich ihr dadurch auch viel zu verdanken habe, mit Sekt und Sushi. Aber langweiliger wird es nicht. In den letzten Wochen ist viel passiert. Ich konnte mich für den Vollzeitkurs in Berlin anmelden, eine Wohnung habe ich für die Monate angemietet (was ich mir viel leichter vorgestellt habe), die Förderung habe ich beantragt (was jede Menge Schriftverkehr mit sich brachte und immer noch einige Fragen offen sind). Auf Arbeit gibt es auch noch jede Menge zu schaffen, damit ich mich mit ruhigem Gewissen auf den Vollzeitkurs konzentrieren kann. Meine Gesetze habe ich auch auf Vordermann gebracht, Ergänzungslieferungen einsortiert, meine Markierungen gemacht und so hab ich mich mit vielen Dingen auch nochmal befasst. Zeitweise beschäftige ich mit Teilaufgaben der Steuerberaterprüfungen der letzten Jahre. Parallel lese ich noch verschiedene Bücher, u. a. das zu empfehlende Buch vom HDS Verlag „Die schriftliche Steuerberaterprüfung 2014/15 – Klausurtechnik und Klausurtaktik“, „Umwandlungssteuergesetz – leicht gemacht“ und verschiedene Fachbeiträge und Urteile bzw. BMF-Schreiben. Zwischendurch lenke ich mich noch mit Motorradfahren ab, das werd ich in der Zeit bestimmt auch vermissen, aber ich freue mich schon auf den Kurs und die Prüfung!

7 Gedanken zu „Die Aufregung wird spürbar…

  1. Glückwunsch zur bestandenen Fachwirtprüfung. Da ist doch ein wichtiger Schritt schon einmal geschafft.

  2. Hallo,

    Glückwunsch zum Steuerfachwirt!!

    Ich habe zu dem § 15 EStG eine Frage:

    Man kann Einkünfte aus Gewerbebetrieb als (1) Einzelunternehmer [§ 15 Abs 1 Nr 1 EStG iVm § 15b Abs 2 EStG], als (2) Mitunternehmer [§ 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG], als (3) Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Prägung [§ 15 Abs 3 Nr 2 EStG] und als (4) Personengesselschaft [§ 15 Abs 3 Nr 1 EStG iVm ggf § 15 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG] haben.

    Man prüft also die Tatbestände des § 15 Abs 2 nur bei § 15 Abs 1 Nr 1 EStG und bei § 15 Abs 3 Nr 1 1. Alt. EStG?!

    Grüße u Danke!

  3. Hallo,
    ich habe vor 2015 die Stb-Prüfung abzulegen.
    Muss noch warten, bis ich meine zwei Jahre Berufserfahrung erfüllt habe.
    Mein Vorbereitungslehrgang bei Endriss beginnt in 6 Wochen – freu mich schon drauf. 🙂
    Im Moment schreiben wir vom Master Klausuren – IFRS, Europarecht, Außensteuerrecht und Rechtsgestaltung…
    Kann ich das jetzt gelernte auch im Stb-Examen gebrauchen?
    Sprich wird dort auch AStG etc. abgefragt?

    Vielen Dank, wünsch euch einen schönen Feiertag. 🙂

  4. @V
    Taxmaster bei endriss?
    Welchen vorbereitungskurs wirst du machen bei endriss und an welchem Standort?

  5. Glückwunsch, Sebastian! Ich fieber ziemlich mit und wünsch dir viel Erfolg bei den letzten Wochen im Büro! Ich weiß noch zuuu gut, wie es mir letztes Jahr um diese Zeit ging… Aber bald ist es geschafft und dann ist zu 100% die Vorbereitung auf das Beraterexamen dran für die nächsten Monate. Also – durchhalten!!

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