Die Freistellung naht

Freistellung

Noch 2,5 Arbeitswochen bis zu meiner Freistellung. Ab Mitte Juni beginnt das Vollzeit-Lernen. Anfang Juni werde ich mir jedoch noch eine Woche Urlaub für meine bevorstehende Hochzeit gönnen. Ich kann es kaum erwarten. Sowohl die Hochzeit, als auch die Freistellung. 🙂 Keine Doppelbelastung mehr und den Fokus ganz auf die Vorbereitung gerichtet.

Wie ist der Stand bei Euch? Wie lange werdet Ihr von Euren Arbeitgebern freigestellt? Gibt es Mitstreiter, die ohne Freistellung in das Examen gehen werden?

Update Griffregister

Am Rande noch ein kleines Update. Ich habe mich nun für die Dürckheim-Griffregister entschieden. Insgesamt habe ich ca. 6 Stunden in das Einkleben investiert (Gesetze, Erlassse und Richtlinien). Der Aufwand hat sich bereits gelohnt! Die anderen Anbieter (WLW etc.) wären auch in Betracht gekommen. Am Ende war der Preis ausschlaggebend.

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Euch ein schönes Wochenende! 🙂

26 Gedanken zu „Die Freistellung naht

  1. Ab Mitte Juni freigestellt zu sein ist ja schon Luxus. Ich war damals ab August freigestellt, da würde dann 3 Wochen zu Hause gelernt, dann 3 Wochen Klausurenkurs und wieder 2,5 Wochen zu Hause. Hat auch gereicht. Wenn man so früh schon freigestellt ist, kann man die Vorbereitung natürlich ganz anders planen

  2. Dann wünsche ich euch natürlich schon mal eine tolle Hochzeit! 🙂
    Ich finde es auch super, sich vorher noch eine Woche Urlaub zu gönnen, so dass man nicht schon total kaputt in die Freistellung startet. Bei mir geht es leider nicht anders, da direkt am ersten Freistellungstag mein 12-Wochenkurs startet, aber ggf. gönne ich mir dafür zwischendurch mal ein Wochenende Pause.

  3. Hoffentlich hast du die Register auf die durchsichtigen Folien geklebt, die es dazu gibt. Ansonsten wirst du dich bei jeder Ergänzungslieferung wieder ärgern.

  4. Hallo zusammen,

    wie werdet ihr in eurer Freistellung vorgehen? Schaut ihr euch noch als alles zur Wiederholung zusammenfassend an, macht ihr zu jedem Thema Übungsfälle oder widmet ihr euch nur den Klausuren – und wie intensiv arbeitet ihr diese nach?

  5. Samstags ist erstmal weiterhin Vorbereitungskurs. Sonntags dann frei und Familientag. In der Woche sollen 3 Klausuren geschrieben werden. An den anderen beiden Tage werden wichtige Themen wiederholt und vertieft.

  6. Ich hab es letztes Jahr in etwa so wie der Steuermann gemacht.

    Damit bin ich gut gefahren…

  7. @ Laura: Vielen Dank! 🙂

    Im Schnitt drei Klausuren pro Woche, zwei Tage für den Stoff, einen Tag Reserve und einen Tag Pause. Werde ich ähnlich angehen.

  8. Danke für die Antworten.

    Schreibt ihr dann 6 Stunden die Klausuren, kurze Pause und im Anschluss werden diese mit Hilfe der Lösungen nochmals nachgearbeitet? Ich kann mir vorstellen, das man für die Nacharbeitung dann ja locker nochmals 3-6 Stunden dranhängt, oder?

    Wie viel Netto Lernzeit plant ihr denn für die Theorie Tage ein, oder macht ihr das eher themenspezifisch?

  9. Ich möchte nach den Klausuren am liebsten noch jeweils eine Klausur nacharbeiten. Dafür plane ich zwei bis drei Stunden ein. Sonst werde ich versuchen so ca. 6 – 8 Stunden am Tag zu lernen.
    Das muss aber glaube ich jeder für sich rausfinden. Manche können problemlos 12h oder mehr lernen. Mir würde das absolut nichts bringen.

  10. Ich habe damals den Präsenzlehrgang besucht und an diesen Tagen jeweils 1 bis 2 Stunden zusätzlich gelernt/ nachgearbeitet, insbesondere habe ich die Fahrzeiten mit der Straßenbahn und die einstündige Mittagspause gerne dafür genutzt, um mir meine Lernkärtchen ordentlich einzubimsen. Das war sehr gut, denn durch Auswendiglernen von Standardeinleitungen und wichtigen Vorschriften habe ich sehr viel an Tempo gewonnen. Klausuren musste ich kaum nacharbeiten, denn wenn ich die korrigierten Exemplare zurück bekam, habe ich mich jedesmal über meine Fehler so massiv geärgert, so dass ich mir den jeweiligen Sachverhalt auch gemerkt habe.

  11. Hi kurze Frage am aktuellen Thema vorbei.
    Ich wollte gerade die wichtigen wirtschaftsgesetzte 2016 kaufen von nwb.
    Leider gibt es nur noch die Version 2017. Hat jemand ne Ahnung ob die Version für die Prüfung geht?
    Nicht das ich jetzt immer die falschen Paragraphen zitiere .

  12. Wegen dem neuen Par. 253 HGB braucht man sowieso die aktuelle Ausgabe. In der 2016er Version ist die Änderung noch nicht drin.

  13. @ Jules,

    Rechtstand für die schriftliche StB -Prüfung ist der 31.12.2016..

    Und ab wann gilt Par. 253 Abs. 6 HGB?

  14. Par. 253 Abs (6) HGB wurde am 23.12.2016 beschlossen, da waren die Klausuren für die schriftliche StB-Prüfung 2017 längst erstellt….

  15. Der geänderte Par. 253 HGB gilt rückwirkend für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2016.

    @charles: Ich arbeite lieber mit den richtigen Gesetzen unabhängig davon ob es vorkommt oder nicht.

  16. So schnell kann’s gehen, wenn man Klugsch heißt: vom 23.12.2016 ist das BMF-Schreiben. Das Änderungsgesetz (Wohnimmobilienkreditrichtliniengesetz) ist am 11.03.2016 ratifiziert worden und auf Jahresabschlüsse nach dem 31.12.2015 anzuwenden, Art. 75 (6) S.1 EGHGB..
    Hach, wir sind halt alle nur Menschen..

  17. Mein Anbieter hat uns auf die Änderung hingewiesen. Vielleicht macht das nicht jeder..?

  18. Welche Wirtschaftsgesetze sind jetzt zu verwenden?2016 oder 2017?

    lg

  19. Nehmt die 2017er-Version. Kostet keine 10 Euro. Sollten bis zur mündlichen Prüfung reichen. Alternativ: Schönfelder. Da bleibt man dann auch danach aktuell. Aber die Änderung des § 253 HGB war bereits in der mündlichen Prüfung Anfang 2016 Thema. Kann man miese Fälle draus stricken, insb. da der entsprechende Unterschiedsbetrag ausschüttungsgesperrt, aber nicht abführungsgesperrt ist nach § 301 AktG (hoch umstritten derzeit im Schrifttum). Entsprechende Folge in der Klausur: Scheitern oder Nicht-Scheitern der ertragssteuerlichen Organschaft.

  20. Die Nomos Gesetze Zivilrecht sind auch top! Oder NWB Wirtschaftsgesetze, aber dort ist das BGB nicht vollständig enthalten.

  21. Danke an alle, dann behalte ich die nwb 2017 und hoffe trotzdem dass keine Pensionsrückstellungen dran kommen.

    Wenn wir gerade beim Thema sind.
    Wie seid ihr mit der AO Ergänzungslieferung vorgegangen. Ich hab alles einsortiert.
    Sind aber doch einige Paragraphen dazu gekommen die erst ab 17 gelten. Ao ist immer Rechtstand 2016 bzw das Vorjahr oder?
    Oder muss ich 173a trotzdem erwähnen bei einem Gutachten?

  22. Kleine Nachfrage:

    wurden Pensionsrückstellungen 2016 abgefragt?

  23. Pensionsrückstellungen gab es an Tag 2 im Rahmen der KSt.
    Die Aufgaben waren, nach Angaben meines Lehrgangswerkes, dass schwerste, was es jemals gegeben hat. Keine Fußgängerpunkte weit und breit und eine „interessante“ Fragestellung.

    Auch das hatte den Tag 2 so „interessant“ gemacht 🙂

  24. Stimmt, an Tag 2 waren diese dran…

    Die Fragestellung alleine schon… „…und ermitteln Sie das zvE für die Zeiträume 2015 bis 2020“ ^^

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