Die liebe AO

Die liebe AO…

Irgendwie wollen wir keine Freunde werden.

Egal, was ich in Probeklausuren anstelle: Es kommt nichts vernünftiges dabei raus.

Nicht, dass ich mich nicht bemühen würde…. Im Gegenteil! Ich lese mir die Scripte konzentriert durch, markiere mein Gesetz, löse sämtliche Probeaufgaben und höre sogar einen Audio-AO-Guide. Beim Lesen der Skripte und Lösen der Aufgaben habe ich auch immer das Gefühl, alles verstanden zu haben.

Auch die Komplexität von umfangreichen Sachverhalten bereitet mir inzwischen keine Probleme mehr. Daran habe ich gezielt gearbeitet indem ich mir einen Zeitstrahl male und mir stets alle wesentlichen Bescheid-Daten rausschreibe. Ich berechne Fristen, prüfe Einspruchsvoraussetzungen, bilde Obersätze etc. Doch viele Punkte bekomme ich trotzdem nicht.

Mein Problem ist es, die Gedanken als strukturiertes Gesamt-Paket auf das Papier zu bekommen.
Außerdem werden in der Lösung Sachverhalte mal anders interpretiert, mal „biege ich falsch ab“ (also gehe zB von Verjährung aus obwohl es eine Ablaufhemmung gibt) und mal reicht die Zeit einfach nicht.

Solche Probleme kenne ich von anderen Fächern nicht. Entweder ich habe es verstanden und weiß, was ich tun muss oder ich habe eben Nachholbedarf.
In der AO verstehe ich aber die Einzelprobleme und kenne die Paragraphen. Nur eben die Auspunktung und das Zusammenspiel der einzelnen Vorschriften ist für mich irgendwie undurchschaubar.

Mein einziger Trost ist, dass ich mit solchen Problemen nicht allein bin. Die AO ist halt ein ganz spezieller Kandidat, den man schon lieb haben muss.

Wie sieht es bei euch aus? Klappt die AO bei den Nicht-Juristen und jeden, die nicht aus der Finanzverwaltung kommen?
Oder liegen Eure Probleme bei ganz anderen Fächern?

Zum Abschied ein kleines Zitat:

Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet (BFH BStBl 85, 331). Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau (FG Düsseldorf EFG 58, 144).
(Aus dem Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)

13 Gedanken zu „Die liebe AO

  1. Hi,

    hast du schon mal an die Klausurtechnik-Karteikarten vom WLW oder an das Klausurtechnik- und taktikbuch vom HDS Verlag gedacht?

    Darf ich fragen, was du für einen Audioguide hörst?

    Viele Grüße

    HansMaulwurf

  2. Mir geht es ganz genau so ! Bei Ao weiß man einfach nicht was die möchten….

    Fristberechnung, Ablaufhemmung, Verjährung ist kein Problem.
    Die Problematik ist jedoch das zu schreiben, was die Prüfer hören möchten bzw. worauf sie hinauf möchten
    hab das Gefühl es ist bei Ao ein Glücksfall….

  3. man liebt oder man hasst AO, sagen Viele. Ich liebe AO noch nicht aber ich mag sie 🙂

    @HansMaulwurf
    ich hab die Karteikarte von wlw und die Videos gekauft. Ich finde die ganz gut.
    ich hab auch von Ohrenmenschen die Audios angeschafft. Ich finde diese super. Ich habe mir noch nicht alles angehört aber bis jetzt bin sehr zufrieden.

  4. @Marie: Guter Hinweis mit den Audios von Ohrenmenschen. Bei der „günstigen“ Download-Version im Komplettpaket von 750 Euro müsste ich allerdings drei mal überlegen, ob es mir das Wert ist… Werbungskosten hin oder her 😀

  5. @Sebastian

    Bei der Facebook-Gruppe „Steuerberaterprüfung 16/17/18“ wird die AO-Version von Ohrenmenschen kostenlos angeboten. Kann ich sehr empfehlen!

    Du musst bei den Beiträgen etwas runter scrollen bis zum 30. März

  6. Hallo Steuerexperten,

    ich muss mich mal wieder in Patriks Blog schleichen, um eine Frage zu klären.

    Es geht um Folgendes:

    In den AO-Aufgaben wird ja der Gutachtenstil abgeprüft. Das bedeutet, dass eine ganz bestimmte Argumentationstechnik namens Subsumtion verwendet werden soll.

    Eine saubere Subsumtion besteht aus vier Teilen:

    1. Rechtsfrage
    2. Obersatz
    3. Untersatz
    4. Schlusssatz

    Beispiel dazu:
    Fraglich ist, ob der Steuerbescheid 2016 geändert werden konnte. (Rechtsfrage)
    Nach § 175 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 AO kann ein Steuerbescheid geändert werden, soweit ein Grundlagenbescheid geändert wird. (Obersatz)
    Vorliegend ist der Gewinnfestsetzungsbescheid 2016 als Grundlagenbescheid zum Steuerbescheid 2016 geändert worden. (Untersatz)
    Im Ergebnis kann der Steuerbescheid 2016 geändert werden. (Schlusssatz)

    Oftmals ist die Einhaltung dieses Argumentationsschemas aber viel zu steif und verbraucht viel zu viel Zeit. Wenn man es apodiktisch einhalten würde, würde man dem Korrektor damit zu erkennen geben, dass man nicht in der Lage ist, die im Sachverhalt enthaltenen Schwerpunkte zu erkennen.

    Es ist also wichtig, die unproblematischen Prüfungspunkte mit einer viel kürzeren Argumentation abzuhandeln. Man zeigt dadurch, dass man effizient arbeiten kann.
    Eine kürzere Argumentation wäre beispielsweise:

    Der Steuerbescheid 2016 kann geändert werden, weil der Festsetzungsbescheid 2016 geändert wurde, § 175 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 AO.

    So, nun zu meiner Frage:
    Ist es erforderlich, Gesetzestextstellen in seiner Lösung zu ziteren?

    Im Obersatz ZITIERT man ja die Gesetzestextstelle. Bei der verkürzten Argumentation VERWEIST man hingegen bloß auf die Gesetzestextstelle. Daher meine Frage: Ist es für die eigene Lösung erforderlich, Gesetzestextstellen zu ZITIEREN oder reicht es aus, auf die Gesetzestextstellen zu VERWEISEN?

    Meine Frage bezieht sich aber nicht nur auf AO-Aufgaben, sondern auf alle anderen Aufgaben aus den verschiedenen Rechtsbereichen (sei es Einkommensteuer-, sei es Körperschaftsteuer-, sei es Bilanzsteuerrecht) auch.

    Letztlich würde man doch eine ganze Menge Zeit sparen, wenn ein VERWEIS auf die jeweilige Gesetzestextstelle ausreicht, statt die Stelle zu ZITIEREN, richtig?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

  7. @Patrik,

    bzw. finde ich bei Facebook nur eine Gruppe mit dem Namen ,Steuerberaterprüfung 16/17/18 Lehrgangsanbieter etc….

  8. @Patrik,

    wo genau finde ich bei Facebook den AO-GUIDE von Ohrenmenschen?

    Vielen Dank.

  9. @Charles

    Ich kann das hier leider nicht verlinken.
    Die Gruppe ist geschlossen und du musst halt erst eine Anfrage stellen.
    Gruppenname: Steuerberaterprüfung 16 / 17 / 18

    Dann scrollst du runter bis zum 30. März und da ist ein Beitrag von Aldo Romito, der den Link enthält.

    Wenn du den nächsten Kommentar mit deiner richtigen E-Mail-Adresse verfasst (ich kann die sehen) dann schreibe ich dir eine Nachricht, wenn du das so nicht finden solltest.

    Schönen Sonntag

  10. @Patrik,

    tut mir leid….Ich finde bei Facebook nur die Gruppe ‚Steuerberaterprüfung 16/17/18 – Lerngruppensuche und Anbieterberatung‘ und da gibt es keinen Eintrag von Aldo Romito vom 30.03….

    Meine emai-Adresse lautet: [zensiert von Patrik]

    Vielen Dank für Deine Hilfe.

    Grüße, Charles

  11. @ Steuermann2009

    Ich kann deine Frage leider nicht beantworten.
    Bisher habe ich mir über solche Themen in der AO noch keine Gedanken gemacht. Mein aktuelles Motto lautet: „Hauptsache etwas aufs Papier bringen und so weit wie möglich weg von Null Punkten kommen“.

    Vielleicht ist ja hier der eine oder andere Jurist unterwegs, der dir die Frage besser beantworten kann

  12. @Steuermann 2009
    Du hast vermutlich noch keine Antwort auf Deine Frage, weil diese kaum in der Kürze zu beantworten ist. 🙂
    Sinnvoll wäre Dir eine Musterlösung zu nehmen und zu schauen wie es dort abläuft. Die korrekte Antwort an Dich muss, wie fast immer in Rechtsfragen, lauten: Es kommt darauf an.
    Wenn Beispielsweise eine Korrekturnorm gesucht wird, dann kann recht kurz mitgeteilt werden, das 130/131 AO nicht zutreffen, da nicht für Steuerbescheide. 129 AO nicht nicht zu, da hier lediglich mechanische Versehen, keine Rechtsirrtümer behandelt werden (wenn die Frage im Raum stehen könnte nach 129 zu korrigieren). Verbleiben 172ff.
    172 geht nicht weil Einverständnis fehlt…. bleibt 173+177 UND HIER gehört dann schon eine am Gesetz orientierte Begründung her. Wenn auch vermutlich kürzer als Du es gewohnt bist.

    Punkte im AO-Bereich gibt es für den Rundumschlag. Alles was sich bewegt muss erschlagen werden. Kurz und passend.

    Wobei WLW da durchaus andere Punkte haben will als zum Beispiel Haas. Eine Garantie… gibt Dir keiner. Auch kein lieber Gott, der nicht leidet….

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