Ein teures Vergnügen

Zwar habe ich mir letzten Jahr erst einen familientauglichen Kombi zugelegt, aber ich hätte den mir dieses Jahr locker nochmals kaufen können. Ich habe mal meine Kosten bereits grob zusammengetragen, was ich in 2015 und 2016 ausgegeben habe bzw. noch ausgeben werde.

Folgende Kosten sind entstanden:
• Kurs 4.500,00 €
• Klausuren-Fernkurs 900,00 €
• Klausurenkurs 1.700,00 €
• Anmeldegebühr 1.200,00 €
• Gesetzte, Zubehör 500,00 €
• Mündliche Prüfung 1.200,00 €

Ich bin bei geschlagenen 10.000,00 €. Dabei sind noch nicht meine Elternzeit, Gehaltsverzicht, sowie die ganzen Fahrtkosten eingerechnet. Da ich einen Großteil der Kosten selber getragen habe, gab/gibt es natürlich Steuererstattungen.

Für das Geld hat man natürlich eine ganze Menge gelernt. Wenn man im Frühjahr hoffentlich den Titel hat, hat es sich definitiv in jeder Hinsicht gelohnt.

Ich denke ich liege mit meinen Kosten im Mittelfeld. Es gibt sicherlich Leute, die deutlich mehr oder weniger an Kosten getragen haben. Wie sieht es bei euch aus? Wieviel Unterstützung gab es vom Arbeitgeber

Danach habe ich mir Gedanken über die Preise der Anbieter gemacht. Auf der einen Seite sind die Preise angemessen (Klausurenkurs). Was ich echt teuer finde, ist die Simulation für die mündliche Prüfung.

Wie seht ihr das? Sind die Preise der Anbieter gerechtfertigt, oder doch teilweise zu teuer?

Schönes Wochenende
Jan

23 Gedanken zu „Ein teures Vergnügen

  1. Hallo Jan,

    bei mir sieht es ähnlich aus.
    Fernunterricht: 1.300 Euro
    Samstagskurs: 1.900 Euro
    Klausurenfernkurs: 1.200 Euro
    Intensivkurs: 1.000 Euro
    Zusatzklausuren: 300 Euro
    Vorbereitung Mdl. Prüfung: 550 Euro
    Karteikarten, etc: 1.050 Euro
    Gesetze, etc: 500 Euro
    Anmeldegebühr: 1.200 Euro
    Büromaterial, Fachliteratur, etc: 500 Euro

    Fahrtkosten, etc. sind auch bei mir noch nicht eingerechnet.

    Ich habe sämtliche Kosten selbst getragen. Wegen der fehlenden Unterstützung des AG hab ich auf eine längere Beurlaubung und die damit verbundenen Gehaltseinbußen verzichtet.

    Habe mich bisher noch zu keiner Prüfungssimulation angemeldet.
    Da warte ich vorher die Ergebnisse ab.

    Finde die Preise schon sehr teuer.
    Aber die Nachfrage ist halt da.

    Richtig ärgerlich ist, dass ich trotz der Fülle an Unterlagen und Kursen völlig planlos in der ESt Klausur und dem GewSt Teil der StB Prüfung war.
    Natürlich können die Anbieter nicht wissen was dran kommt, aber für das viele Geld hätte ich ehrlich gesagt eine umfassendere Vorbereitung erwartet.

  2. Ich habe in 2014 Werbungskosten für den Steuerberater von knapp 17.000 Euro geltend gemacht, allerdings mit umfangreichen Fahrtkosten, tlw. Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwand.

    Und den Weg an den drei Tagen zur Prüfung inkl. VMA hatte ich da noch vergessen anzugeben 🙁

  3. Ich lande auch bei ca 10.000. Mein AG zahlt nichts, ich stemm die Kosten komplett allein. Auch meine „Freistellung“ war mein Jahresurlaub aus 2015 und 2016 und meine Überstunden. Wenn man jetzt noch die wöchentliche Fahrtkosten zum Unterricht (einfache Strecke ca 115 km) und die Unterkünfte drauf rechnet, ist das ein extrem teurer Spaß.
    Hoffentlich haben sich die Aufwendungen nachher bezahlbar gemacht. Lieber einmal mehr zahlen und bestehen als an den Kursen sparen und dann durchfallen!

  4. Die o.g. Kosten sind Standard würde ich sagen. Dazu kommen noch Fahrt- bzw. Unterkunftskosten, Verpflegungspauschalen etc. Ich war am Ende bei ca. 15.000€

    Immerhin gabs von meinem AG ein zinsloses Darlehen als Unterstützung – steuerfrei. Die Werbungskosten sind zwar eigentlich um dieses Darlehen zu kürzen, das hat das FA aber noch nicht so ganz verstanden.

  5. Hi,

    bei mir hat alles der AG gezahlt. Auch das Gehalt lief während des Vollzeitkurses unverändert weiter.
    Ergo: „Nur“ Fahrtkosten.

    LG
    w.

  6. @ Fürther:

    Wieso sind die WK deiner Ansicht nach um das Darlehen zu kürzen ?

    Darlehensauszahlung u Tilgung ist steuerlich irrelevant.
    Du machst ganz normal die Kosten, die du von dem Darlehen für die StB Prüfung bezahlst als WK geltend.

    Und bei steuerfreiem AG-Darlehen wäre ich vorsichtig !
    Zinsvorteile durch ein Arbeitgeberdarlehen sind als Sachbezüge zu versteuern, wenn die Summe der noch nicht getilgten Darlehen am Ende des Lohnzahlungszeitraums 2.600 € übersteigt.

    LG
    1. Detektiv Justus Jonas

  7. Ich liege bei rd. 8000,-€ ohne Fahrtkosten und ohne Berücksichtigung der Geahltseinbußen. Bei mir übernimmt der AG 50%. Muss nach Bestehen allerdings 3 Jahre bleiben, ansonsten muss ich anteilig zurück zahlen.

  8. 15-Wochenkurs 6.900 – zahlt Arbeitgeber

    Anmeldung 1.200
    Klausurenkurs 640
    Gesetze, Bücher 300
    + was jetzt noch für die Vorbereitung mündliche anfällt, zahle ich selber.

    Ich schätze meine selbst getragenen Kosten werden bei etwa 3.000 – 3.500 gesamt liegen.

    Ich habe die 4 Monate Freistellung mit Urlaub 2016 und angespartem Urlaub 2015 etwa 40 Tage, somit ca. 1/2, selbst getragen, Rest ist bezahlte Freistellung durch Arbeitgeber.

    Allerdings bekommt mein Arbeitgeber eine großzüge Förderung durch das Förderprogramm WIN, deswegen hält sich mein Mitleid mit ihm in Grenzen :-).

  9. Ich habe 2013/2014 Prüfung gehabt. Es war mein 2. Anlauf. Beide Anläufe haben zusammen mit Fahrtkosten (die waren nicht so hoch, weil ich im Ort des Anbieters wohne) insg. ca. 22.000 EUR gekostet (mit Gesetze, Fachliteratur). Der Arbeitgeber hat nichts dazu bezahlt, hinzu kam ich aus einer kleinen Kanzlei, d.h. Gehalt war jetzt nicht soooo übig zum ansparen. Habe für den Rest einen Kredit aufgenommen.

    Es war wirklich eine harte Zeit auch finanziell – würde es aber immer wieder tun und hätte auch noch einen 3. Anlauf bezahlt.

    Ich habe bewußt alles was geht an mündliche Prüfungssimulation gebucht (hier oben vor allem Huttegger/Endriss/Haas), da ich es unbedingt schaffen wollte, als ich dann im 2. Anlauf endlich durch die schriftliche war. Hat sich auch bezahlbar gemacht meiner Meinung nach.

  10. Ich bin 2015 in der mündlichen durchgefallen. 2016 habe ich dann mit einer guten Note bestanden. 2015 habe ich insgesamt 20.000 € in meiner Steuererklärung angesetzt – inklusive Fahrtkosten, Verpflegung… Mein Arbeitgeber hat 2.500 € im ersten Anlauf bezahlt. Im zweiten Jahr habe ich 10.000 € als Ausgaben angesetzt – der AG hat im zweiten Jahr nichts übernommen. Im zweiten Jahr habe ich daneben auch keine Überstunden ansammeln können, sodass ich höhere Gehaltseinbußen hatte.

    Also insgesamt ist es schon sehr teuer – vor allem wenn man wiederholt. Das wird sich wahrscheinlich erst in ein paar Jahren auszahlen….

  11. Hallo zusammen,

    mein AG hat mir ein Budget von T€ 15 gegeben und bezahlte Freistellung ab 1. Juni 2016 bis zur Prüfung.
    Deshalb wird es wohl mal wieder auf den WK-Pauschbetrag herauslaufen. Aber beschweren will ich mich nicht.

  12. @JustusJonas: sowohl der Zinsvorteil, als auch die Abschmelzung (das ist der eigentlich relevante Punkt: Bei entsprechender Betriebszugehörigkeit muss das Darlehen nicht zurück gezahlt werden) sind steuerfrei, da das Darlehen aufgrund eigenbetrieblichen Interesses gewährt wurde. Und Kosten, soweit sie steuerfrei vom AG übernommen wurden, kann man natürlich nicht noch einmal als WK absetzen. Das wäre eine systemwidrige Doppelbegünstigung.

  13. Da es zum Thema „was kommt in der Mündlichen ggf. dran gibt“, sag ich hier mal was zu.

    …Ich wollte mal mein Bauchgefühl mitteilen,
    da in den Prüfungsausschüssen Prüfer aus den Ministerien sitzen kommen des Öfteren Themen dran die auch Prüfungsschwerpunkt in den OFD sind. Hier ist vermehrt der Bereich der V&V und speziell auch Ferienwohnungen (mit Eigennutzung etc.) aufgetaucht (dieses Thema zieht sich sogar durch bis zu den StFA).

    Dazu gibt es z.B. ein Urteil des FG Düsseldorf veröffentlicht am 30.10.2016

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2016/13_K_2850_13_E_Urteil_20160927.html

    • Hier geht es im Urteil 13 K 2850/13 E im Bereich V&V um dieses Thema: „Zum Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht länger leerstehender Objekte“

    http://lswb.de/download/CY7749d94dX147b4559a00XY5d42/20140807-LeitfadenVuV.pdf

    Viele Grüße

  14. @derfürther: wenn das tatsächlich so sein sollte wie du beschreibst hast du schlichtweg zu unrecht WK angesetzt und Steuern hinterzogen.

  15. Vielen Dank an Dennis, dass Du uns an diesem Bauchgefühl teilhaben lässt und Dir auch noch die Mühe machst Lektüre rauszusuchen. Für mich klingt das plausibel und damit tatsächlich „heiß“. Vermutlich wird dies allerdings noch eins von vielen zahlreichen Themen sein.
    Auch die DStR und NWB zu inhalieren kann sicher nicht schaden. Meine Erfahrung aus einer in weiten Zügen vergleichbaren mündlichen Prüfung ist allerdings die, dass in dem Fall, dass ein Prüfer das Bedürfnis verspürt, sich vor seinen Kollegen zu profilieren, hast Du keine Chance, das Thema vorherzusagen. Da wird dann plötzlich Europarechtskonformität eines gedachten ermäßigten Steuersatzes auf dieses oder jenes oder verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Abschaffung des objektiven Nettoprinzips oder völlige Beseitigung handelsrechtlicher Maßgeblichkeit oder Inhalt und Grenzen gesetzgeberischer Typisierungskompetenz, Einschlägigkeit des Zitiergebots aus Art. 80 (1) GG bei Richtlinien (oder wie isses bei DV).. gefragt. Da kannste dann nur noch versuchen, im Rennen zu bleiben und die Sympathie der anderen Prüfer zu gewinnen..

  16. Hallo.
    Viele von euch schreiben, dass sie einen Fern-Klausurenkurs belegt haben. Hierzu hätte ich mal die Frage, ob ihr den schon im Frühjahr gemacht habt, wenn man mit einem Samstagskurs noch gar nicht den theoretischen Stoff durch hat? Dann kann man doch viele Aufgaben gar nicht vollständig lösen!?
    Wie habt ihr das gehandhabt? Anhand der Lösungen die Aufgaben nachvollzogen?
    Oder sollte man erst ab Juni Klausuren üben, wenn das meiste vom Stoff behandelt wurde?

    Vielen Dank für Anregungen.

  17. @ Jules:

    Mein Samstagskurs war im Februar zu Ende. Ab März bis Ende August lief dann der Klausurenfernkurs.
    Vom Stoff kam sozusagen ab März nichts neues mehr.
    Natürlich konnte ich noch nicht alles, aber die Klausuren waren zu der Zeit schon eine gute Übung.
    Hab die Klausuren in 6 Stunden am Stück geschrieben und dann eingeschickt. Den Rest der Klausur hab ich für mich selbst an einem anderen Tag bearbeitet. Unter der Woche hab ich dann die bereits korrigierten Klausuren nachgearbeitet.

    Ich persönlich finde, dass der Klausurenkurs ab März nicht schlecht war. Auch wenn du noch nicht alles lösen kannst ist das Schreiben von Klausuren sinnvoll und du lernst dabei auch was.
    Und wie man an der diesjährigen StB Prüfung gesehen hat, ist es nicht verkehrt den Umgang mit unbekannten Aufgaben schon mal geübt zu haben.

  18. Bei mir zahlt der Arbeitgeber auch etwa die Hälfte der Kosten unter der Voraussetzung einer gewissen Bleibefrist.
    Hat jemand Erfahrung wie/ob, im Fall der Fälle, diese Förderung tatsächlich zeitanteilig zurückgefordert wurde?

  19. ich habe jetzt mit einem Abendkurs bei der GfS angefangen der bis September nächsten Jahres geht und dann werd ich wahrscheinlich noch ein Knoll Klausurenkurs machen. sollte dann auf etwa 35 – 40 Klausuren kommen.

    Mein Arbeitgeber steuert etwas dazu und ich habe dann auch eine Bleibefrist.

    @ Kata: ich habe mit meinem Arbeitgeber eine Fortbildungsvertrag geschlossen, wo drin steht unter welchen Voraussetzungen ich was zurückzahlen muss und das sich die Rückzahlungsverpflichtung mit jedem Monat Betriebszugehörigkeit (nach der Prüfung) um 1/12 bzw. 1/24 verringert.

  20. Ein teuer Spaß ist wohl richtig. Ich mag gar nicht ausrechnen was ich schon ausgegeben habe und was da noch kommt. 😉

    Ob die Preise der Anbieter gerechtfertigt sind weiß ich ehrlich gesagt nicht. Man muss das sicher ins Verhältnis setzen zu anderen Fortbildungen. Da denke ich, dass die Preise generell in Ordnung sind. Unterlagen auf dem Niveau zu erstellen und diese ständig zu aktualisieren, kostet schon viel Aufwand. Die Qualität hängt natürlich auch stark vom Anbieter ab. Ich habe auch schon echt grottiges gesehen.

    Was ich zu teuer finde sind die Klausuren(fern)kurse. Da schaufeln sich die Anbieter schon ordentlich die Taschen voll. Viel wird mit der Angst der Teilnehmer gespielt. In den (Online-)Besprechungen tummeln sich hunderte Teilnehmer und was kann schon so eine Klausurenkorrektur kostet? Ich schätze mal 20 €/Klausur. Klausuren werden größtenteils aus den Vorjahren genommen und aktualisiert oder sind so abgefahren, dass Sie nicht viel bringen. Insbesondere in der ESt hat sich das ja dieses Jahr gezeigt.

    Also ich denke insgesamt (inhaltlich/Preis-Leistung) ist da potential nach oben. 😀 Wenn ich noch mal ran muss abonniere ich das Prüfungstraining für Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter und Entgeltabrechner. 😀

  21. ich habe 2014 die Beraterprüfung gemacht, aber ich war damals Finanzbeamter, deswegen hatte ich bereits 4 Jahre vorher eine Art intensive Vorbereitung. Manch ein Finanzbeamter macht die Prüfung gar als „Freischuss“ ohne viel Vorbereitung. Ich wollte damals auf Nummer sich gehen und habe 2 Kurse besucht, aber meine Aufwendungen waren überschaubar: 4.692,-

    2.720,- Kompaktlehrgang über 2 Monate (die Steuerberaterkammer Suttgart hat m.E. das beste Preis-/Leistungsverhältnis)
    810,- Klausurenkurs (ebenfalls StBK Stuttgart)
    1.200,- Prüfungsgebühr
    0,- Unterkunftskosten trotz doppelter Haushaltsführung, weil ich mein eigentliches WG-Zimmer untervermietet hatte
    460,- Fahrtkosten (mit Fahrtenbuch und tatsächlicher Kostenermittlung für einen Polo)
    186,- Fachliteratur (habe die ersten aktuellen Gesetze erst Ende Mai gekauft)
    2.150,- Gehaltsverzicht (einen Monat pausiert)
    + 2.832 Steuererstattung für 2014 und es gab wirklich nur die Aufwendungen für die Vorbereitung und sonst nichts
    0,- mdl. Prüfungsvorbereitungda habe ich auf meine Fähigkeiten vertraut
    0,- m.E. für Verpflegungsmehraufwand, das zähle ich jetzt mal nicht, ich musste mich auch ohne Vorbereitung ernähren 😉

    Mit 10.000,- kalkuliere ich nun für das WP-Examen. Das ist realistisch. Ich hätte nicht gedacht, dass viele schon so viel und mehr für das StB-Examen ausgeben mussten.

  22. Ich hab noch mal meine Tabelle mit den Ausbildungskosten gesichtet… Ich bin mit Prüfungs und Lehrgangsgebühren, Fachliteratur, Fahrkosten, Übernachtungskosten etc. bisher bei 11.000 € Werbungskosten in diesem Jahr. Da ist der Gehaltsverzicht, der sich auf ca. 10.000 € in diesem Jahr beläuft noch nicht eingerechnet . Im letzen Jahr hatte ich auch über 10.000 € Werbungskosten. Pfuuuu.

    Hoffentlich hat es sich gelohnt. 😀

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*