Endlich in….

Freistellung!!!

Ich gehöre seit Dienstag auch zu der Abteilung der Glücklichen, die schon in Freistellung sind. Und ich muss sagen, noch stört es mich nicht, den ganzen Tag unterm Dach zu sitzen.

Die Woche war auch Recht produktiv. Habe erstmal mein Schreibtisch aufgeräumt und die Unterlagen sortiert, Skripte und Hausaufgaben bearbeitet. Dazu habe ich  2 gemischte Klausuren geschrieben. Bin natürlich in einigen Themen völlig auseinandergefallen.

Ich sag nur Aufrechnung, Klageverfahren und Umsatzsteuerlager. Alles mal gehört, aber gefühlt mehr gelabert als Fakten geschrieben. In 2 Wochen werde ich sehen ob mein Gefühl mich getäuscht hat. Die Erbschaftsteuerteile waren ganz angenehm zu lösen. Verschonungsabschlag nach §13a hatte ich schon mal in der Praxis, sodass ich doch zufrieden war.

Schwerpunktmäßig werde ich mich mit Tag 1 weiter auseinandersetzen. Zeitlich habe ich keine Ahnung wie man das schaffen soll. In Umsatzsteuer habe ich nur in Stichpunkten geschrieben. Eher schon in Richtung Spiegelstriche

   – Lieferung §3(1) UStG
   – Ort d. L. §3(7) S1. Inland
   – steuerbar §1(1) Nr 1.
   – …..

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies ausreichend ist, aber ich warte mal die Korrektur ab. Wenn es um Reihengeschäfte ging, habe ich Skizzen gefertigt und in einem Satz erläutert warum es ein Reihengeschäft ist.

In Erbschaftsteuer habe ich probiert kurze und knappe Sätze zu schreiben. Ausdruckstechnisch habe ich nicht vor ein Meisterwerk abzuliefern, zumal man nach 3 Std. meine Schrift eh kaum noch lesen kann.

Ab nächster Woche muss ich auch wieder aus dem Haus und mir den letzten freudigen Berg an Skripten bei Dr. Endriss abholen.

Wie kommt ihr mit oder ohne Freistellung zurecht ??

28 Gedanken zu „Endlich in….

  1. Hallo,
    doch, bei USt reichen Stichworte, nur bei notwendigen Erläuterungen, z.B Organschaft (Umfang, warum etc) ausführlich schreiben.
    Den Ort benenne ich aber immer genau, um dann erst im nächsten Schritt zu schreiben, dass das gemäß 1 II UStG Inland ist und somit steuerbar 1I Nr 1 usw.
    Bei den Klausuren wurde immer vom Korrektor geschrieben, dass der Umfang so genau richtig ist und der Lösungsaufbau okay.
    Schade, dass das nicht auch bei AO geht…

  2. Hallo,

    Ich korrigiere selbst für einen Anbieter. Ich muss sagen, dass ich für solche Antworten keine Punkte geben kann und darf. Erstmal ist es ungerecht denen gegenüber die ganze Sätze schreiben und es ist leider auch schlecht zitiert. Es ist steuerbar nach Paragraph 1 Absatz 1 Satz 1 nr 1. am Ende der klausur ist das vielleicht in Ordnung… Wenn keine Zeit mehr da ist… Aber die ganze Zeit? Der Prüfer will sehen das ihr korrekt zitieren und ganze Sätze schreibt…. Dann ilässt er auch mal 5 grade sein…. Aber ihr müsst es ihm zeigen. Auch geht meiner Meinung nicht die Abkürzung II für Absatz… Zitiert das Gesetz wie es sich selbst zitiert. Ich weiß die Prüfung ist scheiße schwer und Mann hat keine Zeit… Aber gebt euch wenigstens am Anfang Mühe!!! Weiterhin viel Erfolg…. Glück wünscht man den Unwissenden!!!!

  3. @ Florian

    Ich frage mich gerade, was ich für ein Gesetz habe…bei Paragraph 1 I Nr. 1 UStG gibt es bei mir keinen Satz 1….
    Hier am IPad habe ich im Übrigen kein Paragraphenzeichen, das nur zur Info…
    Dass die Absätze in römischen Zahlen dargestellt werden dürfen, habe ich selbst von einem Dozenten am Anfang des Jahrtausends eingetrichtert bekommen.
    Das war für die Angestelltenprüfung okay und für die Fachwirtprüfung. Das muss auch gehen für die Beraterprüfung…Knoll selbst zitiert in den Musterlösungen so…

  4. Hallo Florian,

    danke für die Hinweise. Ungerecht finde ich es nicht, es muss ja nicht jeder in ganzen Sätzen schreiben. Aber ein bisschen ausführlicher sollte es schon sein, da geb ich dir Recht.

    Allerdings bin ich beim Thema steuerbar absolut nicht deiner Meinung. Satz 1? Nie im Leben

  5. Hallo Jan,

    Ich muss dich leider enttäuschen…. Es ist leider Satz 1… Der steht da zwar nicht. Allerdings gibt es einen Satz 2.. Das bedeutet, das es also einen Satz 1 geben muss. Wenn ich korrigiere und es steht nicht „4 mal die eins“ da… Gibt’s den Punkt nicht. Da bin ich leider ziemlich genau.

  6. @ Florian

    Du hast Recht, allerdings habe ich den nie zitiert und nie nen Punktabzug erhalten.

    Darf ich Fragen bei welchem Anbieter du bist? In meinen Musterlösungen von mehreren Anbietern ist der Satz 1 teilweise angegeben und teilweise nicht. Vielleicht einfach 4×1 schreiben und dem Problem aus dem Weg gehen.

  7. Ich weiß ja, dass die Anbieter strenger korrigieren als die Korrektoren im Echtexamen. Aber was Florian hier schreibt, ist meines Erachtens absolut kontraproduktiv. Römische Ziffern oder „Abs.“ sind anerkannte Abkürzungen für „Absatz“, das wird jeder Korrektor, jeder Professor und allgemein jeder bestätigen, der des gesunden Menschenverstandes mächtig ist.

    Wer in USt ganze Sätze schreibt, KANN gar nicht fertig werden, da es viel zu viele Fälle sind und das komplette Standardschema nur wenige Punkte bringt. Solch irreführende Tipps sind dann mitschuld, dass 80% der Kandidaten am ersten Tag nicht fertig werden.

    Dabei ist Verfahrensrecht inhaltlich gar nicht so schlimm. Hier kommt es wirklich hauptsächlich auf die Technik an. Ich will nicht sagen, dass ich die Weisheit mit Löffeln gefressen hätte, aber ich habe den ersten Tag zumindest erfolgreich bestanden, d.h. ich bin fertig geworden mit einer 3 vor dem Komma.

    Ich habe exemplarisch eine fehlerfreie Seite aus einer meiner erfolgreichsten Übungsklausuren unter Klausurbedingungen hochgeladen, um zu verdeutlichen, wie eine MACHBARE Lösung aussieht, welche die vollen Punkte bringt. Musterlösungen sind nämlich zur Nachbereitung immer sehr ausführlich geschrieben und haben stilistisch nichts mit dem gemein, was man unter Zeitdruck tatsächlich aufs Papier bringen kann.

    Wichtig ist natürlich die Legaldefinition der Gesetze/Richtlinien, auf die man sich bezieht, damit man nicht hundertmal „Ust“ hinter jeden Paragrapehn schreiben muss. Ich habe das alles mal mit in das Bild geschnitten:

    http://250kb.de/nbnRTnY

  8. Ich will niemanden zu irgendwas zwingen… Ich gebe nur Tipps wie ich das gelernt habe und nun weitergebe. Das man das Gesetz nicht hinter den Paragraphen schreibt finde ich nicht korrekt. Außerdem wieviel Zeit spart man dardurch? Ich glaube das ist echt nix. Ihr wisst nicht wie genau und penibel euer echtprüfer ist… Wie ihr es macht Entscheidet ihr selbst. Es kann gut gehen oder halt schlecht laufen.. Wenn ihr immer wieder das gleiche schreibt geht das in Fleisch und Blut über und dauert echt nicht länger… Nur zur Info.., ich habe immer ganze Sätze geschrieben 😉

  9. Hallo,

    Bei mir heißt es:
    Paragraph 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG
    aber nicht
    Paragraph 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG

    Abs. 1 hat weder einen Satz 1 noch einen Satz 2, sondern Nr. 1 hat die Sätze 1 und 2.

    m.E. ist es falsch, was Florian hier schreibt. Wenn schon konkret zitieren, dann aber auch richtig.

    Grüzi

  10. Die Optik spielt bei der Korrektur auch eine Rolle, das ist nur menschlich. Wenn ich die 50. Aufgabe vor mir habe und alles ist total unordentlich und leserlich, werde ich wohl weniger wohlwollend korrigieren als bei einer ordentlichen äußeren Form und dazu gehören (für mich und meinem Anbieter) vollständige Sätze. Wie bereits erwähnt, unter Zeitdruck sind Strichpunkte besser als nichts, aber sich ausschließlich darauf beschränken, würde ich nicht empfehlen.
    Nicht böse gemeint, aber ich finde das Muster von derFürther auch nicht besonders ordentlich oder empfehlenswert.
    Ich wurde am 1. Tag im Examen 2015 trotz ganzen Sätzen fertig, einfach aus dem Grund, dass die „USt-Sätze“ schon so eingeübt waren, dass das schon ein Automatismus war.

    Natürlich hilft die schönste äußere Form ohne Wissen nichts, aber die Prüfer möchten auch nicht einfach nur die Paragraphen „hingerotzt“ bekommen, was ich völlig legitim finde und wie gesagt: es ist auch mit ganzen Sätzen absolut machbar 😉

  11. Bei WLW wurde uns für Tag I beigebracht „fertigwerden, fertigwerden, fertigwerden“. Bin im letzten Oktober ganz knapp fertiggeworden, für ganze Sätze hätte es aber keinesfalls gereicht. Wie „derFürther“ habe ich auch nur das allernötigste geschrieben, „Lief §3(1), Ort §3(6) X-Stadt, stb 1(1)1, stpfl. mangels §4, …“. – nichtmal ein „Absatz“ oder gar „Abs“ hatte ich drin.
    Zumindest bei der Kammer Nürnberg war das kein Problem und meine 2,0 an Tag 1 ist ja bekannt 😉

  12. Danke Florinchen… So sehe ich das auch. Ob nun erst Satz und dann Nummer ist in dem Falle egal.. Das wurde mir so erklärt, da der erste Satz nirgendwo aufgeführt ist… Hauptsache alle 4 Einsen… 😉

  13. @Florian
    Ob erst der Satz und dann die Nummer kommt ist nun mal nicht egal. Dann schreiben wir halt gleich erst den Satz den die Nummer und ganz hinten den Paragraphen. Wenn man null Ahnung hat, sich das „erklären“ lassen muss und dann hauptsache irgendwelche „4 Einsen sieht“, sollte man sich vielleicht mit seinen Weisheiten zurückhalten.

    Des Weiteren spricht allein der Kommentar „Hautpsache 4 Einsen“ nicht gerade für die Qualität des Anbieters bei dem du angeblich arbeitest.

  14. Leute, lasst euch nicht von florinchen etc verrückt machen.
    Allein die Tatsache, dass er sich bei der Steuerbarkeit so blamiert hat, sollte Ihn hier für das weiter posten disqualifizieren.

    Ich kann Euch aus sehr sicherer Quelle sagen, dass natürlich auch in USt etc. ganze Sätze gefordert sind.
    Allerdings ist es so, dass der Korrektor für Stichworte etc. max 1-2 Punkte abziehen „kann“.
    Jeder muss selbst wissen, ob er dieses „Risiko“ eingeht.

  15. Florian ein junger Padawan er ist. Auch noch lernen dazu er muss, da Steuerbarkeit mit Angabe § 1 Abs. 1 Nr. 1 genügt. Nur wenn Ausnahme S.2 erfüllt diese ist, tatsächlich § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 anzugeben diese ist. „Legenden“ derFürther er schreibt. Viel Zeit ersparen diese, Prüfer erkennen an „Legende“. Schreiben Du musst am Anfang des jeweiligen Faches „Legende“; Beispiel dazu geben Dir ich: § = UStG, A= UStAE, DV = UStDV usw.; Dann Du können lösen wie der Fürther – guter Schüler er ist 😉

  16. War Meister Joda etwa auch beim WLW? Wenn man einmal eine Veranstaltung bei Herrn Priller hatte, dann sitzen die Kniffe, mit denen man sich behilft, wenn die Zeit für schöne Sätze nicht reicht oder wenn ein Zwischenergebis fehlt. Das ist noch wichtiger als die reine Wissenvermittlung.

    Apropos: „Du vergisst mir niemals den Firmenwert. Hörst du? NIEMALS!“

    @feymo: Es wundert mich, dass es hier Unterschiede zwischen den Bundesländern/Kammern geben soll. In Nürnberg sind ganze Sätze jedenfalls definitiv nur in der AO notwendig.

  17. Ist auch so. Einige Ratschläge sind auch nicht umsetzbar…
    Und genauso bringt einem auch der WLW so bei.

    Die Frage ist mehr, ob einige Korrektoren ihr Geld wert sind… Ich hatte auch schon den Vermerk, dass man doch etwas leserlich schreiben sollte…genau dass musste mir der Korrektor aber erst noch vorlesen…dessen Schrift… 😉

    In der AO ist es aber halt so. Ganze Sätze und entweder Urteils- oder Gutachterstil…

    Wobei ich mir angewöhnt habe, dass ich in jedem Fach eine Einleitung eingetrichtert habe. Die schreibe ich ohne nachdenken hin und vor allem nimmt es dir die Angst vor dem leeren Papier…

    Danach geht es aber im Telegramstil weiter…wichtig sind nur die Key-Words. Mit der Legende selbst komme ich nicht klar. Ich schreibe halt: § 1 (1) S. 1 EStG… Sost hast du mal eine Fehlerquelle, wenn du das Gesetz wechseln musst…

  18. Wenn hier alle grad so fleißig am Diskutieren sind:

    Kann mir vielleicht bitte jemand was zu folgenden Samstagskursen in München sagen?

    Endriss vs. Bannas

    Angeblich unterrichten die beide die gleichen Stundenzahl, der Endriss beginnt aber 3 Monate vor dem von Bannas…

    Hat jemand damit Erfahrung?

  19. Guter Tip: Probehören, am besten in einem Problemfach wie AO oder ähnlich, und dann entscheiden!

  20. „Und wenn du dir den Firmenwert nicht merken kannst, dann musst du ihn dir in dein Hirn einbrennen“. Zitat Hr. Priller

  21. Ich denke hier will niemand jemanden etwas böses (zumindest in 99% der Fälle)
    Wir hatten heute AO und auch dort wurde gesagt, wenn am ende nix mehr geht , stichpunktartig runterschreiben und fertig werden. Wenn man in den letzten 10 min nurnoch Stichpunkte in AO schreibt und vorher gut argumentiert hat, sollte es auch Punkte geben.

    Zu Bannas kann ich nur von Hören sagen, dass es gut sein soll. Endriss in Düsseldorf ist super. Wie es in München ist kann ich leider auch nicht sagen.

  22. Vielen Dank für die beiden Antworten.

    @Murmel: Habe ich in beiden schon, aber das hängt ja auch davon ab, wen man beim Probehören erwischt. Sowohl Dozent als auch Fach. Daher die Frage an die Leute, die einen der beiden Kurse gemacht haben, die kennen ja nicht nur eine singuläre Momentaufnahme, sondern mehr.

    @Jan: Warst Du in einem Samstagskurs oder so Kombikurs? Hier in München soll alle zwei Wochen der Kombikurs mit dem Samstagskurs zusammen stattfinden, dann wird die Anzahl der Teilnehmer schon deutlich zunehmen, was ich eher als Nachteil sehe.

  23. Aus eigener Erfahrung kann ich den Knoll Intensivkurs uneingeschränkt empfehlen. Ich habe daran im Juli 2015 in Duisburg teilgenommen. Die Dozenten sind ausnahmslos top gewesen, wobei Herr Pinter (AO) wohl besonders hervorzuheben ist. Die Mischung aus Unterricht und Kurzklausuren fand ich ebenfalls optimal.

    Weiterhin viel Erfolg!

  24. @Stb: Du meinst den Examenskurs, oder? Wie hast Du Dich darauf vorbereitet? Lehrbriefe von Knoll? Warst Du im Samstags-/Sonntagskurs ergänzend?

  25. @Kurssuchender: Ah ja, Examenskurs hieß der! Ich hatte mich vorher eher halbärschig per Fernkurs mit Lehrbriefen vorbereitet. Mit viel Wissen bin ich nicht in den Kurs gegangen. Das Tempo und das Niveau sind aufgrund der kurzen Zeit und der komplexen Themen (Knoll ist da bekanntermaßen ziemlich pervers) echt heftig, aber ich konnte trotzdem sehr viel mitnehmen. Rückblickend würde ich behaupten, dass ich die Schriftliche ohne den Examenskurs nicht so souverän bestanden hätte. Insbesondere in Anbetracht dessen, dass ich hochgerechnet auf knapp 15 Probeklausuren kam. DIe richtige Anzahl der Probeklausuren ist allerdings eine Frage, die jeder für sich selbst beantworten muss. Wurde ja schon ausgiebig hier diskutiert.

  26. @Stb: Danke für Deine schnelle Rückmeldung. Das offeriert gerade eine weitere Option der Vorbereitung: Jetzt Lehrbriefe und dann den Examenskurs…

  27. Hallo!

    Ich dachte ich melde mich einmal zu Wort.

    Ich habe 2015 das Examen geschrieben und ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen, dass es fast nicht machbar ist die Klausuren in 6 Stunden zu lösen. Und meiner Meinung schon gar nicht, wenn man in jedem Fach ganze Sätze schreibt.

    In der Mischklausur sagt man grob, dass jedes Fach 2 Stunden Zeit in Anspruch nimmt. Daran habe ich mich auch gehalten. Ich war zB nach 2 Stunden noch nicht mit ErbSt fertig, dennoch habe ich das Thema abgehakt und bin zur USt übergegangen. Die Wahrscheinlichkeit war einfach größer, dass ich in USt noch mehr Punkte machen kann, als wenn ich mich noch mit dem Rest von ErbSt beschäftige.

    In der USt gibt es meistens 4 bis 5 Textziffern (vgl. die Klausuren der letzten Jahre). Meistens ist die erste Textziffer sehr lang und viele machen den Fehler und fangen auch mit der ersten Textziffer an. Man läuft Gefahr, dass man sich zeitlich verzettelt. Denn die Textziffern danach sind meistens kurze Sachverhalte, bei denen man viele Punkte sammeln kann. Also eine Empfehlung meinerseits: Nicht mit der 1. Textziffer anfangen.

    Ich habe übrigens USt und ich meine auch ErbSt komplett in Stichpunkten geschrieben. Meines Erachtens nach besteht ansonsten keine Chance fertig zu werden. Auf meine Noten hatte dies keine Auswirkung. Wenn man bestanden hat kann man zwar seine Klausuren nicht einsehen, aber ich hatte eine 3 vor dem Komma und kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Korrektor an den Stichpunkten gestört hat. Aber es ist wichtig, dass man satzgenau zitiert. Daran erkennt der Korrektor, ob der Prüfling richtig mit dem Gesetz umgehen kann. Man hat uns das damals auch schon in Nordkirchen eingetrichtert. Das heißt zB: Der Umsatz ist steuerbar gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG. So und nicht anders.

    Und ich schließe mich auch Feymo an. Was kann im Schlimmsten Fall passieren, wenn man Stichpunkte schreibt? Der Korrektor kann meiner Meinung nach in Summe nicht mehr als 1 oder 2 Punkte abziehen. Aber ganz ehrlich, wenn ich dafür insgesamt fertig werde und mich mit jeder Textziffer einmal beschäftigt habe, dann nehme ich den Abzug von 1 bis 2 Punkten gerne in Kauf. Weil auf der anderen Seite hat man wenigstens noch mehr Punkte sammeln können für die anderen Textziffern, die man wahrscheinlich nicht gesammelt hätte, wenn man ganze Sätze geschrieben hätte und nicht fertig geworden wäre.

    Aber letztendlich muss jeder seinen eigenen Weg finden. Ich kann noch empfehlen so viele Klausuren wie möglich zu schreiben. Das bringt Routine.

    Ich drücke allen Teilnehmern im Oktober die Daumen!!!

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