Erfahrungen: LL.M. Unternehmensteuerrecht

Zugegebenermaßen, das ist Off-topic –  ich bin in unserem Blog danach gefragt worden und möchte darauf gerne antworten 🙂

Zu den Fakten: Der LL.M. an der Universität Köln ist berufsbegleitend, dauert eineinhalb Jahre, davon ein Jahr Vorlesungen jede zweite Woche von Do-Sa, alle Vierteljahr dabei eine Klausur und dann die Masterarbeit (kann man aber theoretisch auch während dem Jahr machen).

Vorteile?

Die Vorlesungen werden fast jeden einzelnen Tag von einem anderen Dozenten gehalten. Das sind immer Dozenten, die ein enormes spezialisiertes Fachwissen zu dem jeweiligen Themengebiet haben. Es gab wirklich Vorlesungen, die eine Erleuchtung für mich waren. Wirklich nur beispielhaft sei hier Prof. Joachim Lang genannt – endlich ging mir ein Licht auf, was Leistungsfähigkeitsprinzip uvm. eigentlich bedeutet. Oder Prof. Pinkernell mit E-Commerce, super interessant. Ich könnte da noch einiges aufzählen…

Es war zu meinem Studium in Herrsching inhaltlich eine sehr gute Ergänzung und größtenteils darauf aufbauend und tiefergehend. Explizit im Unternehmensteuerrecht – Umwandlungssteuerrecht, Steuerlehre, Europäisches Steuerrecht, Strukturierungsüberlegungen, … oder die Zinsschranke (obwohl ich irgendwann da einen gewissen Sättigunggrad erreicht hatte, sh. unten)

Der LL.M. ist renommiert und es sind so gut wie alle großen Kanzleien und eben Top-Dozenten vertreten. Laut meinen Mitstudenten kommt er sehr gut an bei möglichen Arbeitgebern.

Nachteile?

Ja, die Vielzahl an Dozenten hat auch Nachteile. Jeden Tag muss man sich umgewöhnen, die Skripten sind unterschiedlich, der Vortrag sowieso und manches überschneidet sich auch einfach. Nach mindestens drei Mal Zinsschranke langts damit dann nämlich. Auch ist manch einer trotz exzellentem Wissen rhetorisch verbesserungsbedürftig. Aber ok, ich könnte jetzt auch noch über das durchaus marode Gebäude oder die Verpflegung schreiben, meiner Meinung nach sind das aber alles “Standardprobleme“ an Universitäten.

 

Würde ich es empfehlen?

Ja.

Aber es gibt einiges zu bedenken, zum Beispiel meinen einige meiner Kommilitonen ein Vollzeitmaster macht mehr Sinn. Und ja, man wird da sicherlich mehr Konzentration und Energie aufbringen können.  Die Finanzen (Studiengebühren, Verdienst) sind natürlich auch ein Thema.

Insgesamt betrachtet würde ichs nochmal machen! Es ist wirklich kein Kinderspiel, das Jahr war anstrengend, die Wochenenden kurz. Aber gleichzeitig lehrreich!

Ich kann Weiterbildung sowieso nur empfehlen 😀 und habe natürlich keinen anderen Masterstudiengang im direkten Vergleich!

Es gäbe noch sehr viel dazu zu schreiben, aber ich möchte den Blog nicht vollspammen. Stellt einfach Fragen, wenn ihr etwas wissen möchtet! Außerdem bin ich gespannt auf den Kommentar eines Kommilitonen, der seine Sicht darstellt (Danke schonmal!)

Und: heute war mein erster Tag bei WLW in Bamberg! Wenn ich das komplette Bilanzsteuer-Wochenende hier genossen habe, berichte ich Euch mehr dazu 😉

 

27 Gedanken zu „Erfahrungen: LL.M. Unternehmensteuerrecht

  1. Hallo Joanna,
    es ist also möglich mit einem Fachhochschulabschluss den LLM an einer UNI zu machen? Dachte immer dafür bräuchte man einen Uni-Abschluss. Gilt Nordkirchen bspw. nicht als FH?
    Habe selbst an der Uni-Köln studiert und oft über genau diesen Studiengang nachgedacht…
    Jetzt heißt es erstmal StB – dann schauen wir mal womit ich mir dann die Wochenenden ruiniere 🙂

  2. Ist das ein Hauen und Stechen um die Studienplätze oder ist das sehr entspannt?
    Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass nur die Besten und Schönsten genommen werden.
    Gibt es eine Art Zugangsprüfung?

  3. Hallo Joanna,

    der Ankündigung meines Kommentares will ich hiermit nachkommen 😉

    Vorab: Ich selbst arbeite seit ca. 3 Jahren bei einer BIG-4 Gesellschaft auf dem Gebiet des Unternehmensteuerrechts. Von daher schildere ich meiner Erfahrungen mit dem LLM aus dieser Perspektive.

    Allgemeine persönliche Voraussetzungen:

    Das Masterstudium setzt m.E. bereits eine gute steuerliche Vorbildung auf dem Gebiet des Unternehmenssteuerrechts voraus. Während Steuerberater und auch Diplom-Finanzwirt hier keine Probleme haben, muss ein BWL-Bachelor mit 2-3 Steuervorlesungen hier definitiv mehr Zeit zum Nacharbeiten einplanen.
    Auch, und das scheint mir wichtig zu erwähnen, ist der Master ja ein LLM, d.h.die juristische Richtung Betrachtung steht konsequenterweise im Vordergrund(natürlich unter vereinzelter Beachtung steuerlich relevanter betriebswirtschaftlicher Themen).

    Zu den Vorlesungen im Einzelnen:

    Die einzelnen Vorlesungen bauen nicht aufeinander auf, sondern der gesamte Master gleicht eher einer Ringvorlesung. Deshalb kam es auch das ein oder andere Mal zu inhaltlichen Überschneidungen (wie von Joanna bereits erläutert). In den Vorlesungen wurden neben Fachwissen auch Gestaltungen aufgezeigt, was m.E. sehr aufschlussreich war. Die Dozenten sind natürlich sehr verschieden. Ich persönlich fand das „wissenschaftlich, ordnende“ der Kölner Schule sehr interessant, das zumindest in Einzelnen Vorlesungen zum Vorschein kam (zu Einzelheiten verweise ich auf „die Steuerrechtsordnung“ von Klaus Tipke, in die man auch als angehender Steuerberater mal reingeschaut haben sollte :D).

    Themenmäßig wurden eigentlich alle wichtigen Themen, die heutzutage auf dem Gebiet des Unternehmensteuerrechts häufiger auftreten zumindest mal angerissen.

    Das Problem an den Vorlesungen ist m.E. eindeutig deren Länge: An drei Tagen hintereinander idR 8 Stunden Vorlesung ist nicht jedermanns Sache zumal noch grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht besteht, deren Erfüllung mit Anwesenheitslisten überprüft wird (insb. Autodidakten werden sich da schwer tun).
    Wenn man danach noch was nachbereiten muss, weil man unter der Woche aufgrund seines Jobs dazu nicht wirklich kommt, hat man zwangsläufig häufiger auch mal an Vorlesungstagen (sprich alle 2 Wochen) 13+X Stunden Tage (tagsüber Vorlesung abends/nachts Nacharbeit).

    Dem was Joanna zu den Vorlesungen sonst noch gesagt hat kann ich mich anschließen.

    Zur Organisation:

    Hinsichtlich der Organisation kann man unterschiedlicher Meinung sein (und da kann wird mir Joanna sicherlich zustimmen). Aus meiner Sicht war die Organistion/Informationsbereitstellung seitens der Uni Köln bis auf wenige Ausnahmen insgesamt in Ordnung.

    Die Korrekturzeit der Klausuren fand ich allerdings auch manchmal etwas zu lange (einmal waren es 10 Wochen, ansonsten ca. 8 Wochen soweit ich mich erinnern kann). Manche Leute legen ja Wert darauf, deshalb sei das hier erwähnt.

    Zu den Klausuren:

    Die Klausuren waren eine Zusammenfassung von Aufgaben, welche die jeweiligen Dozenten vorher beim Institut für Steuerrecht eingereicht hatten. So hatte man in der Klausur immer 8 Aufgaben (mit ggf. weiteren Teilaufgaben je Aufgabe). Die Aufgaben bauten regelmäßig nicht aufeinander auf. Geschrieben wurde eine Klausur jeweils 2 x 2 Stunden mit einer Pause von 15 Min. dazwischen (4 Klausuren insgesamt). Hinsichtlich der Schwierigkeit will ich hier keine Aussage treffen, da dieses Thema sehr von der subjektiven Wahrnehmung des Einzelnen abhängt. Nichtdestotrotz kann ich sagen, dass das Verhältnis Aufgabenumfang/Zeit bei manchen Aufgaben von der Mehrheit der Studiengangteilnehmer stark kritisiert wurde (ich denke Joanna wird mir da zustimmen).

    Nachteil bei den Klausuren waren eindeutig die Räumlichkeiten. So hatte es im Sommer in dem Raum schonmal gefühlte 40 Grad während einer Klausur. Auch die Lärmbelastung war teilweise (trotz Ohropax) sehr hoch. So kam es schonmal vor, dass während der Klausur draussen auf dem Uni-Geländer der Rasen gemäht wurde. Auch der Platz war bei all den roten Backsteinen und weiteren Gesetzen oftmals sehr begrenzt.

    Fazit:

    Wer Wert auf Schnelligkeit eines „Titels“ legt ist bei dem LLM sicherlich gut aufgehoben. Wer mehr Wert auf Tiefgründigkeit legt sollte m.E. lieber einen Vollzeitmaster machen oder die berufliche Belastung auf das Minimum herunterfahren (leider gibt es speziell für den Bereich Unternehmensteuerrecht allerdings hier bislang soweit ich das weiß kein Angebot).
    Der Master ist m.E. sinnvoll wenn man in einer großen StB/RA/WP-Gesellschaft bzw. Steuerabteilung eines Unternehmens arbeitet und täglich mit Themen des Unternehmensteuerrechts auch mit internationalem Bezug (z.B. Verrechnungspreisthemen) zutun hat, denn der Master trägt auf alle Fälle dazu bei das individuelles Problembewusstsein in diesen Bereichen zu erweitern.
    Für die Arbeit in kleineren Kanzleien (die eher generalistischer Arbeiten) scheint mir der Master aufgrund der vergleichsweise hohen Studiengebühren im Vergleich zu anderen in Deutschland angebotenen ähnlichen Masterstudiengängen zu teuer.

    Lehrreich war das LLM-Programm in jedem Fall und die Inhalte gehen soweit ich mich diesbezüglich mit meinen Kollegen ausgetauscht hatte zum Teil weit über das was im Steuerberaterexamen diesbezüglich gefordert wird hinaus.

    VG aus FFM und schönes WE
    Jens

    P.S. Für Rechtschreibfehler wird keine Haftung übernommen 🙂

  4. Master, LLM, was auch immer: Das alles ist nichts im Vergleich zum Steuerberater. Nur als Steuerberater darf man Steuerberatung erteilen und eine Kanzlei führen.
    Also: Vergeudet eure Zeit nicht mit solchem Blödsinn und macht den Steuerberater, nur der zählt.

  5. Also, zunächst sei an dieser Stelle klargestellt, dass unsere erster Jens nicht mit dem “zweiten Jens“ übereinstimmt.
    Der denkt da nämlich anders drüber 🙂

    Zweiter Jens, es würde mich freuen wenn Du begründest, warum Weiterbildung aus Deiner Sicht “Blödsinn“ ist!
    Aus meiner Sicht sollte auch ein Steuerberater möglichst umfangreiche Kenntnisse haben und nicht nur das Examen allein bestehen.

    So lieber erster Jens – the one and only 😉 – DANKE Für Deinen ausführlichen Beitrag! Ich kann einfach immer nur nicken!
    Lustigerweise hab ich mir auch vor kurzem “Die Steuerrechtsordnung“ gekauft. Ich finde man sollte nicht die AO, sondern dieses Buch als Bibel bezeichnen 😉

    Marcel, offensichtlich ist das möglich! 😀
    Herrsching und Nordkichen sind FHs, das verbannt uns aber glücklicherweise nicht von der Uni Köln – vielleicht liegts an der Bologna-Reform?!
    Ursprünglich bin ich sogar davon ausgegangen, dass nur Juristen einen LL.M. machen können, dem ist aber auch nicht so.

  6. Hi Jens,

    toller Name 😉

    Deine Meinung kann dir keiner nehmen. Aber nur weil du den „Steuerberater“ Titel nach dem StB-Examen tragen darfst, bist du faktisch noch lange kein „Berater“.

    Das Steuerberaterexamen ist eine Grundlagenklausur (mehr nicht), die nur aufgrund der extremen Fülle des Stoffes aufgrund unseres Steuerdschungels hier in Deutschland so schwierig ist. Beratungs-Know-How bleibt dabei in aller Regel auf der Strecke. Zudem wird im Steuerberaterexamen extrem viel Wert auf die Einhaltung der Verwaltungsmeinung gelegt. Dieses geistige Grundhaltung kann ich auch jeden Tag in der Praxis live erleben, da wird oft undifferenziert einfach das was in den Richtlinien bzw. BMF-Schreiben steht übernommen. Deine Formulierung „Blödsinn“ ist daher völlig fehl am Platze. Zumindest von einem Uni-Masterstudium erwarte ich ein kritisches Auseinandersetzen mit der Materie. Das leistet der LLM in Köln und bestimmt auch andere Masterstudiengänge.

    Übrigens: Man kann auch als RA/WP Steuerberatung in Selbständigkeit betreiben.

    Ohnehin stell ich mir die Frage, wann es auch bei der Steuerberaterm soweit ist (ähnlich wie bei den WPs), bis man sich auch der Hochschulausbildung in dem Sinne öffnet, dass Studienleistungen angerechnet werden. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

    Schönen Abend noch
    VG Jens

  7. Hallo Hans Olo,
    Zugangsprüfung gibt es keine.
    Und sonst, ich weiß leider nicht, aus welcher Menge an Bewerbern die Teilnehmer ausgewählt werden.
    Ein Über-Steuergott muss man mE nicht sein, Vorkenntnisse sind aber sehr sehr hilfreich. Die Teilnehmerzahlen steigen lt. Dozenten.
    Um mehr über die Zulassung zu erfahren, kann man in den Kontakt mit der Verwaltung des Studiengangs treten. Für den LL.M. gibt es eigene Ansprechpartner!

  8. Hallo Joanna,
    find ich super – fand diese Regelung ohnehin überflüssig. Das heisst auch das eine Promotion mit FH-Abschluss dann möglich ist! Habe ich neulich noch mit einem FH-Absolventen drüber gesprochen. Dieser hatte sich geärgert, dass er an einem Promotionsprogramm nicht teilnehmen konnte / bzw. glaubte es nicht zu können. Gebe die Info mal weiter…Bologna-Abkommen? Toll, jetzt hab ich Hunger 🙂

  9. LL.M., Master, Doktor etc. – interessante Diskussion. In diese Aufzählung reihen sich die verschiedenen Fachberaterausbildungen für Steuerberater nahtlos ein. Was all diese Abschlüsse letztlich an zusätzlichem Gehalt bzw. zusätzlichem Umsatz bringen, ist die große, aber dennoch entscheidende Frage. Gerade der Doktortitel hat in den vergangenen Jahren massiv an Ruf und Reputation verloren, nicht nur aufgrund der vielen öffentlich gewordenen Plagiate, sondern einfach auch schlicht, weil ihn bereits so viele haben und er daher kein Alleinstellungsmerkmal mehr ist. Er ist letztlich nicht mehr nurmehr eine zusätzliche akademische Ausarbeitung, die auf das Diplom oder den Master aufsetzt. Deshalb ist das, was Jens schrieb, schon richtig: Der Steuerberatertitel ist das, was zählt. Damit können die Mandanten etwas anfangen, damit verbinden sie etwas, mit zusätzlichen LL.M.-, Doktor-, Master-, Fachberatertiteln schon weitaus weniger. Wer aus Bildungsfreude oder wissenschaftlichem Interesse zusätzliche Titel erwerben will, den soll man dennoch nicht daran hindern. Derjenige wird es nicht als Zeitverschwendung betrachten, weil er Spaß und Freude an der Weiterbildung an sich hat.

  10. Huhu Marcel,
    Bologna-Bolognese-Nudeln-Stadt-Studium-Chaos… 😀
    Also das mit der Promotion darf man vermutlich nicht verallgemeinern, es kommt auf die Promotionsordnung und auch den Professor/in an.
    Es besteht aber mE die theoretische Option mit dem LLM zu promovieren.

    Hallo Steuermann,
    da bin ich absolut Deiner Meinung, es ist eine entscheidende Frage, ob man den Steuerberatertitel hat oder nicht. Der sagt der Allgemeinheit einfach etwas.
    Dennoch sind andere Ausbildungen sicherlich nicht nur reine Bildungsfreude und Interesse (im Sinne eines Selbstzwecks sozusagen) – sondern bringen einen inhaltlich voran.
    Bspw. das internationale Steuerrecht – zigfach unzutreffend behandelt von Beratern in Steuererklärungen. Da mangelt es einfach an Wissen (…was aber oft nicht davon abhält, irgendwas irgendwo einzutragen oder eben auch nicht).
    Es ist kein Selbstzweck im Sinne von, wie nett die Nase in Bücher zu halten. Auch gehts nicht um den Titel an sich, der ist ja nur der „Nachweis“ – eigentlich gehts doch um das, was dahintersteckt, um den Inhalt.
    Dem Mandanten – wie dem Rest der Allgemeinheit – sagt der „Steuerberater“ etwas.
    Ich möchte zwei Sachen dazu anmerken:
    Erstens, aus der „es ist nur was wert, wenns sich auch finanziell auswirkt“-Perspektive: Neben Mandanten kann es auch andere „Adressaten“ geben, die sehr wohl an Qualifikationen interessiert sind: Arbeitgeber, Unternehmen usw.
    Zweitens, nennen wir es „3 Monate Pressing Deluxe“ für den Steuerberater – oft läuft es so. In der Tat werden da viele Kenntnisse erworben. Aber: nur die klausurrelevanten.
    Der Rest bleibt auf der Strecke.

    Das Thema ist ein ganz grundsätzliches, nicht nur im Steuerrecht, sondern bei jeder Ausbildung/Studium/Berufszweig und jeder hat seine eigene Ansicht dazu.

    Zugegebenermaßen stecke ich die Nase auch ganz gerne mal in Bücher 😉

  11. Guten Abend zusammen,

    Ich bin bei der Suche nach Meinungen zum llm auf diese Diskussion aufmerksam geworden.

    Wie sicherlich einige hier arbeite ich auch für die Big 4.
    Ich habe mich für dieses Jahr in Köln angemeldet und wurde auch angenommen.

    Ich verstehe die Diskussion nicht, dass nur der StB Titel zählt, und der llm unwichtiger schnick Schnack ist. In meinem Fall zB kann ich (nach 6 Semestern Ba Str) durch den 1 jährigen Master die StB Prüfung ein ganzes Jahr früher ablegen. Das sollte doch schon fast allein als Grund reichen, um den llm zu machen. Nebenbei ist der Master natürlich auch eine super Vorbereitung auf die Prüfung.

    Was meine Frage noch an die Absolventen wäre: wie hoch waren denn die Durchfallquoten?
    Ich weiß nur, dass der Notenspiegel meist sehr schlecht ist. Aber „kauft“ man sich mit den Studiengebühren den Master?

    Viele Grüße

  12. Hallo Timo,
    ja, der Notenspiegel ist wohl eher als schlecht zu bezeichnen.
    Sehr vereinzelt fällt jemand durch (man muss dazu sagen, dass das wirklich Mist ist – man kann die jeweiligen Klausuren nur ein ganzes Jahr später wiederholen).
    Leider haben wir zu den Klausuren keine Lösungen bekommen, ich finds deshalb auch schwierig das angestrebte Niveau einzuschätzen.
    Viel Erfolg!

  13. Ich wollte in meinem vorherigen Beitrag deutlich machen, dass man nur mit dem Steuerberater-Titel richtig was anfangen kann hinsichtlich Selbständigkeit. Euch nützen eure Uni-Abschlüsse überhaupt nichts, wenn ihr Steuerberatung in eigenem Namen erteilen wollt.

  14. Grüß Dich Timo,

    es ist richtig, dass sich die Mindestpraxiszeit verkürzt (§ 36 Absatz 1 Satz 2 StBerG).

    Allerdings ist die große Frage, ob man sich damit selbst einen Gefallen tut. Denn eines ist sicher: In der Mindestpraxiszeit von zwei Jahren schafft man es (wenn überhaupt) gerade so, sich mit der Kanzleiorgansation und der kanzleispezifischen Software vertraut zu machen. Niemand wird vernünftigerweise ernsthaft behaupten können, dass sich ein akademischer Berufseinsteiger, der mit seinem Abschluss (sei es Diplom, Bachelor, Master, LL.M) frisch von der Uni kommt, innerhalb von zwei Jahren neben den umfangreichen Stoffinhalten, die für die Steuerberaterprüfung relevant sind, gleichzeitig auch noch mit dem sicheren Umgang mit Mandanten und Finanzbehörden, dem richtigen Gefühl bei der Honorarbemessung und der Kanzleiführung (d.h. Mandantenakquise, Kanzleimarketing sowie Personalführung) auskennt. Das ist schlichtweg nicht möglich.

    Angenommen, man würde es tatsächlich schaffen, nach dieser kurzen Praxiszeit die Steuerberaterprüfung zu bestehen, stellt sich weiterhin die Frage danach, ob der Kollegenkreis in der Kanzlei (seien es Steuerberater, seien es Steuerfachwirte, seien es Bilanzbuchhalter, seien es Finanzwirte), in dem sich Kollegen mit oftmals bereits 25, 30 oder gar 40 Jahren Berufserfahrung befinden, einen tatsächlich ernst nehmen. Das wage ich zu bezweifeln.

    Schließlich stellt sich nicht nur die Frage, ob die Kollegen einen ernst nehmen, sondern auch, ob die Mandanten einen ernst nehmen. Ganz ehrlich, genauso wie man sich lieber vom erfahrenen Chef-Arzt als vom jungen Assistenz-Arzt behandeln lässt, vertraut man seine finanziellen und steuerlichen Angelegenheiten lieber einem erfahrenen Steuerberater an, als einem Mittezwanzigjährigen, schlichtweg weil dem Mittezwangzigjährigen sowohl die Lebens- als auch die Berufserfahrung fehlt.

    Zu diesem Thema gibt es einen Artikel von Olaf Schlippe im aktuellen NWB Steuerberater Magazin: „Mitte 20 und schon StB“.

  15. Wie viel Berufstätigkeit nebenher ist denn möglich bzw. zu empfehlen?
    Würdet ihr 60% für realistisch halten?
    Erfolgt die Ausarbeitung der Masterarbeit direkt im Anschluss? Wie lange hat man dafür Zeit?

    Danke für eure Antworten im Voraus.

    VG

    Susanne

  16. Hallo Susanne,

    60 % halte ich für sehr realistisch – das kann ich empfehlen.
    Es ist natürlich auch davon abhängig, wie weit man von Köln entfernt ist bzw. wieviel Fahrtzeit anfällt.

    Wir hatten unter den Studenten von 100% (dann aber mit vielen angesparten Stunden) bis 50% unterschiedliche Varianten.
    Über 80% würde ich keinesfalls empfehlen.
    80% braucht man theoretisch durch die Abwesenheitszeiten, ich denke aber man sollte bestenfalls noch etwas mehr Luft lassen zum Lernen – auch zugunsten der Wochenenden und Urlaubstage.

    Den Beginn der Masterarbeit kann man selbst festlegen. Sie muss dann aber in 6 Monaten fertig werden 😉
    Bei uns haben sie fast alle zum Schluss gemacht.
    Das ist nicht nur wegen der zeitlichen Organisation, sondern auch weil man dann die verschiedenen Module und Dozenten kennengelernt hat, sinnvoll.
    Es ist so vorgesehen, dass man selbst auf einen Dozenten zugeht.

    Viele Grüße aus München,
    Joanna

  17. Hallo Joana, wie viele Credit Points hat der Masterstudiengang Unternehmensteuerrecht in Köln? Viele Grüße Birgit

  18. Oha…dieses Jahr ist ja das Forum so aktiv wie nie.

    @Steuermann: Ich muss dir leider widersprechen. Klar wird man als StB mit 27 anders wahrgenommen. Trotzdem sollte man so FRÜH wie möglich die Berufsexamen angehen. Ich hab mit 27 den StB (gerade so 2 Jahre BE)gemacht und dieses Jahr das schriftliche WP Examen (bin 29)! Und dies aus einem ganz einfachen Grund: Mit unter 30 ist man leistungsfähiger und leidensfähiger (was das stumpfe Lernen angeht) und familiär noch nicht so eingebunden! Wenn ich jedes WE lerne stört das niemanden. Wenn die 35-jährige zweifache Mutter sich ein ganzes Jahr rausnehmen muss belastet das jede Familie!

    Zu dem jungen Alter: Es ist Aufgabe jedes Partners die jungen Kollegen zu schützen und Ihnen Aufgaben adäquat zu Ihrer Erfahrung zuzuteilen. Auch bin ich der Meinung das man mit 29 schon kompetent gegenüber den Mandanten auftreten kann.

    Sollte ich dieses Jahr den WP schaffen, bilde ich mir nicht ein, dass ich schon Projekte abwickeln kann die ein WP mit 10 Jahren BE abwickelt. Trotzdem bin ich froh den ganzen „Mist“ dann endlich geschafft zu haben und dann gehören die WE’s wieder mir 🙂

    Und sollte mir mit 38 wirklich langweilig werden dann guck ich mal nach so einem netten Fachberatertitel oder LLM 🙂

    Viele Grüße!

  19. Hallo Joanna,

    ich bin ebenfalls auf der Suche nach einem Master, um die Zeit bis zum Steuerberaterexamen zu „überbrücken“ und bei meiner Suche auf diese Diskussion aufmerksam geworden.
    Ich hätte noch ein paar Fragen an dich. Würde mich freuen, wenn du dir die Zeit für eine Antwort nehmen könntest. 🙂

    1) Ist bei dir das Erstellen der Masterarbeit mit Beginn der Examensvorbereitung kollidiert? Bei mir würden wahrscheinlich nach dem 2.Semester die Samstagslehrgänge beginnen und ich müsste noch die Masterarbeit schreiben…
    2) Arbeitet man die Themen im Rahmen der Präsenzveranstaltungen durch und erhält die Skripte zur Vertiefung? Oder gibt es nur einen groben Überblick, sodass man im Selbststudium die Skripte in Vor- oder Nacharbeit durchlesen muss?
    3) Weißt du, ob die Zusagen erst nach Bewerbungsschluss am 31.07 erteilt werden oder schon laufend während der Bewerbungsphase?
    4) Hast du einen Tipp für die Unterkunft in Köln? Da du ja eine weite Anreise hattest, bist du bestimmt die 3 Tage immer vorort geblieben?!

    Danke!

  20. Hallo RR,

    1) Ich habe meine MA im Anschluss an das die Präsenzveranstaltungen bis Ende März 2014 gemacht. Da war ich noch recht weit entfernt von der StB-Vorbereitung. Die war bei mir kurz und knackig …Mehr Zeit ist aber zu empfehlen 🙂
    Man hat 6 Monate für die MA Zeit und kann im Prinzip ab Beginn des Studiums (also während der Präsenzphase noch) damit anfangen. Das macht natürlich ganz am Anfang wenig Sinn, aber wenn man einen passenden Dozenten und Thema früh findet, kann man im ersten Semester damit anfangen und ist dann bspw. schon im Oktober fertig – damit vor den Vorbereitungslehrgängen für den StB.
    Also den Startzeitpunkt legst du selbst fest… Natürlich wenn Dozent und Thema gefunden!
    2) Das kommt auf den Dozenten an. Tendenziell fand ich aber, dass es über einen groben Überblick hinausging und man die Themen in den Vorlesungen durchgearbeitet hat. Skript lesen schadet aber nie 😉
    3) Die Zusagen gibt es laufend (meine war damals vorher, also wenn das jetzt auch noch so ist… Aber einfach anrufen im Ernstfall!)
    4) Ja ich war immer vor Ort. Ich hab damals bei verschiedenen Hotels angefragt und beim Hotel „Am Augustinerplatz“ dann sozusagen ein Komplett-Angebot für die vielen Termine bekommen. Es gab aber auch noch andere Hotels bzw. Unterkünfte, da müsste ich mal bei den anderen nachfragen, wie das alles hieß. Das Ameron Regent liegt bspw. recht gut, und da findet sich oft ein Angebot von Reiseveranstaltern (zB 3=2).
    Was wichtig ist, vor allem früh drum kümmern, Köln ist wegen den Messen an manchen Terminen sehr gefragt!

    So, ich hoffe alles beantwortet zu haben 🙂
    …und falls nicht, einfach schreiben!

    Grüße aus München
    Joanna

  21. Hallo Zusammen,

    ich finde das Thema auch sehr interessant – ich suche allerdings noch den Haken im Vergleich zum „Vollzeitmasterabschluss“. Sind es die Gebühren (kauft man sich sozusagen diesen Titel?)??

    Wir mussten 120 CP erbringen, hatten aber auch knapp 40% Durchfallquote (Vollzeit, an der Uni).
    Bei dem von Joanna vorgestellten Abschluss muss man die Hälfte erbringen, Durchfaller gibt es nach diesen Ausführungen nur vereinzelt.
    Das ist doch eigentlich zu schön, um wahr zu sein!

    Erlangt mit diesem Studiengang einen vollwertigen Mastertitel, ohne Zusätze?

    Viele Grüße!

  22. Hallo,
    ich hoffe meine Frage ist nicht oben schon aufgetaucht, habe mir nicht alles im Detail durchgelesen.
    Kann ich mich als Diplom Finanzwirt (duales Studium beim Finanzamt und der Fachhochschule für Finanzen) für diesen Studiengang bewerben oder benötige ich weitere Zulassungsvoraussetzungen?
    Viele Grüße

  23. Hallo zusammen,

    Besitzt einer von Euch Klausuren/Probeklausuren aus den Vorjahren, damit man sich grob einen überblick machen kann was einen erwartet. Das man die Klausuren erst ein Jahr nachschreiben kann ist ziemlich suboptimal.

    Vielen Dank für eure Unterstützung

    L.G

  24. Liebe Kim, schau bspw. bei der StBK Nürnberg, da findest du ein paar Alt-Klausuren. Ansonsten gibt es hierzu auch von NWB Bücher mit aktuellem Rechtsstand. Ansonsten können dir sicher auch deine Arbeitskollegen weiterhelfen.

    VG
    Michael

  25. Hallo zusammen,

    wie sind die Promotionsmöglichkeiten nach dem Master? Mit welcher Durchschnittsnote schließt man den Master im Durchschnitt ab?

    VG

    Philipp

  26. Hallo,
    ich überlege auch den Studiengang in Erwägung zu nehmen.
    Wie schaut es Notentechnisch aus?
    Wie sind die Noten im Durchschnitt bzw. allgemein der Master?

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