Erkältung passend zum Endspurt….

Hallo Zusammen,

jetzt gerade im Endspurt und 3 Tage vor dem letzten Klausurenkurs habe ich mir eine schöne Erkältung eingefangen. Jetzt bin ich so platt, dass ich jeden Satz 3 mal lesen muss. Das kann ich ja nun gar nicht gebrauchen. Drückt mir mal die Daumen, dass ich Samstag wieder fit und die Generalprobe ohne körperliche Leiden hinter mich bringen kann….

17 Gedanken zu „Erkältung passend zum Endspurt….

  1. Lieber jetzt als in der Prüfung! Letztes Jahr, als ich geschrieben habe, kam Donnerstags vor der Prüfung eine ordentliche Bronchitis. Hab dann unter Antibiotikum, Hustenstiller, Schmerzmitteln und tausenden von Tempos auf dem Tisch geschrieben. Akzeptier es und sehe das positive darin. Gönn deinem Körper nun Ruhe, Schlaf und in paar Tagen dann wieder Gas geben dass du zur richtigen Prüfung fit bist!
    PS: und man kann es auch mit Erkältung etc bestehen 🙂

  2. Liebe Julia,

    danke für die aufmunternden Worte.

    Ich habe mich jetzt tatsächlich 2 Tage ausgeruht und nicht viel gelernt. Ganz konnte ich es nicht lassen! 😀

    Mir geht es auch tatsächlich schon viel besser. Ich hoffe, dass es morgen im Klausurenkurs wieder gut geht. Ansonsten habe ich Aspirin Complex in der Tasche.

    Tja und ich habe auch schon gedacht. Lieber jetzt als passend zur Prüfung!!!! Da kann man das natürlich gar nicht gebrauchen. Ich höre raus, dass es Dir so ging. Freut mich, dass Du es scheinbar trotzdem geschafft hast. 😉

  3. Hallo zusammen,

    mal eine Frage zu den Aufgaben des Umsatzsteuerrechts. Habt Ihr Euch die Originalaufgaben -soweit es sie denn noch gibt- zum Umsatzsteuerrecht mal angesehen? Oder habt Ihr die nie gemacht, sondern nur Anbieteraufgaben gelöst?

    Ich für meinen Teil habe mir die Originalaufgaben zum Umsatzsteuerrecht genauestens angesehen. Im Durchschnitt sind darin (unabhängig von der Anzahl der Textziffern) 20 Einzelsachverhalte enthalten, die zu beurteilen sind nach

    – Umsatzart
    – Umsatzort
    – Steuerbarkeit
    – Steuerpflicht
    – Bemessungsgrundlage
    – Höhe der Bemessungsgrundlage
    – Steuersatz
    – Steuerhöhe
    – Zeitpunkt der Steuerentstehung
    – Steuerschuldner
    – Tatbestand der Vorsteuerabzugsberechtigung
    – Höhe der Vorsteuer
    – Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    – Eventuell: Änderung der ursprünglichen Verhältnisse

    Es ist schlichtweg nicht menschenmöglich, die Umsatzsteueraufgabe vollständig zu lösen, wenn man zu jedem der oben aufgeführten Beurteilungskriterien auch noch eine textliche Begründung schreibt. Es ist einfach nicht machbar. Und: Je mehr textliche Begründung man zu den jeweiligen Beurteilungskriterien schreibt, desto mehr Zeit verliert man – auch für die anderen Aufgabenteile Verfahrensrecht und Erbschaftsteuerrecht.

    Daher meine Frage: Wie macht Ihr das, wenn Ihr Umsatzsteueraufgaben löst?

    Etwa in der folgenden Art?

    – Umsatzart: Lieferung, § 3 I UStG
    – Umsatzort: Inland (Bielefeld), § 3 VI 1 UStG.
    – Steuerbarkeit: § 1 I Nr. 1 UStG
    – Steuerbefreiung: nein
    – Bemessungsgrundlage: Entgelt, § 10 I 1 UStG
    – Höhe der BMG: 1.000 Euro, § 10 I 2 UStG
    – Steuersatz: 19%, § 12 I UStG
    – Steuerhöhe: 190 Euro
    – Zeitpunkt der Steuerentstehung: VAZ 1/2015, § 13 I Nr.1 Bst. a UStG
    – Steuerschuldner: X, § 13a I Nr. 1 UStG

    In einer solchen Lösung sind keinerlei textliche Begründungen enthalten, sondern nur die Angabe der zutreffenden Gesetzesnorm. Reicht das aus? Denn wenn ich zu jedem Beurteilungskriterium noch textliche Begründung schreiben würde, würde es ein Vielfaches an Zeit kosten.

    Auf Reaktionen würde ich mich freuen.

  4. @Steuermann2009: Nachdem, was ich in den verschiedenen Kursen gelernt habe, ist es grundsätzlich richtig, dass zu allen von dir o.g. genannten Punkten eine Aussage zu treffen ist. Allerdings kann das, wie ebenfalls oben schon von dir veranschaulicht, in Kurzform erfolgen (so handhabe ich es zumindest). Ausführliche textliche Erläuterungen lediglich an den Stellen, die Knackpunkte der Aufgabe sind. Bsp. grundsätzliche Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 a UStG und dann kurze Erläuterungen, ob und warum Option möglich oder nicht möglich. Oder wenn die BMG unklar ist, kurze Ausführung dazu. Gibt es ggf. eine Minderung der BMG? Besonderheiten der Steuerentstehung bei § 13b-UStG-Sachverhalten, VoSt-Abzug nicht bei Ortsverlagerung nach § 3d S. 2 UStG etc….Oft sind es in den Aufgaben ja ein bis zwei der o.g. Punkte, die mit Schwierigkeiten bzw. Besonderheiten verbunden sind. Nur dort, so habe ich es gelernt, sind Erläuterungen zu machen. Eindeutiges knapp und kurz wie oben.

  5. Für die Standardfälle mache ich das so oder ähnlich sich. Bei der Ortsbestimmung schreibe ich aber meist ein-zwei Sätze zu, weils da ja durchaus Punkte fürs Abgrenzen gibt.

    Bin dann beim wirklichen Problem (falls erkannt) ausführlicher und/oder bei Vorschriften, die an Voraussetzungen geknüpft sind.

    Unser Ust-Dozent hat z.B. gemeint, dass er den USt-Teil vergangenes Jahr selbst nur knapp in der Zeit geschafft hat/hätte.

  6. Ich mach es ganz genau so, nur dass ich noch Fachbegriffe ergänze wo es mir auffällt und wenigstens am Anfang einen Satz zu jeder Leistung schreibe (guten Willen zeigen).

    Habe das leider erst nach meinen präsenzkursen angefangen, nachdem ich dort nie mehr als 2/3 bearbeiten konnte, sodass ich nicht so recht sagen kann, wie die Korrektoren dazu stehen.

    Aber: sollen sie halt 3 Punkte abziehen dafür – besser als zu 10 Korrekturpunkten nichts zu sagen ist das m.E. allemal.

    Großer vorteil: man vergisst einfach viel weniger (Entstehung Schuldner etc.)

  7. Ich habe USt bei den Probe-Klausuren immer ausführlich u in ganzen Sätzen gelöst. Bin entsprechend auch nie ferig geworden u dankbare Punkte verschenkt. Da haben mir ein paar Korrektoren dann als Notiz hinterlassen, ich möge bitte kürzer schreiben u bei USt Stichwörte verwenden.

    So wie bereits schon ove

  8. ….So wie oben schon gesagt, würd ich nur die Probleme erklären u ein zwei Sätze mehr schreiben.

  9. Ich nutz nur die Kurzform. Bis jetzt ist es nie bemängelt worden, insofern werd ich es auch nicht ändern. Was soll ich den Ort oder die Lieferung in 90% der Fälle großartig erklären. Steht doch alles meistens im zitierten Paragraphen

  10. In Ordnung. Vielen Dank für die Reaktionen.

    Wenn man für jeden einzelnen Sachverhalt immer wieder aufs Neue schreibt

    – Umsatzart: …
    – Umsatzort: …
    – Steuerbarkeit: …
    – Steuerpflicht: …
    – Bemessungsgrundlage: … usw.

    dann baut man für jeden einzelnen Sachverhalt den LÖSUNGSRAHMEN immer wieder aufs Neue auf. Ist das schon mal aufgefallen? Wäre es dann nicht sinnvoller, wenn man sich eine Tabelle anfertigt, in der man in die Zeilenköpfe

    Umsatzart
    Umsatzort
    Steuerbarkeit
    Steuerpflicht
    Bemessungsgrundlage usw.

    schreibt, und in die Spaltenköpfe eine Kurzbezeichnung des jeweiligen Sachverhaltes?

    Genau dann braucht man nämlich den LÖSUNGSRAHMEN nur ein einziges Mal aufzubauen – und nicht für jeden Sachverhalt jedes Mal neu. Denn genau DAS ist es, was Zeit kostet, immer wieder hinzuschreiben Umsatzart, Umsatzort, Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage usw., obwohl man dadurch noch keinen einzigen Punkt gewonnen hat.

  11. Genau solche Dinge sind es allerdings, die mich maßlos an der Steuerberaterprüfung aufregen. Denn sowas hat schichtweg nichts mehr mit fachlichem Wissen zu tun. Im Gegenteil, wenn man es genau und ausführlich machen will, wenn man also dem berufsrechtlichen GRUNDSATZ DER GEWISSENHAFTIGKEIT Rechnung tragen möchte, wie Sara es beschrieben hat, wird man sogar noch dafür BESTRAFT, weil man zeitlich komplett ins Hintertreffen gerät und dann auch bei weitem nicht die Leistung zeigen kann, die man in den Teilen Verfahrensrecht und Erbschaftsteuerrecht erbringen könnte. Genau DAS ist es, was an dieser Prüfung so krank ist. Berufspraktische Fähigkeiten wie beispielsweise das Erstellen eines Einspruchs oder eines Widerspruchs oder das Erstellen einer Klageschrift werden in der Steuerberaterprüfung komischerweise gar nicht erst verlangt. Diese Prüfung braucht auch keine Geheimhaltung, wie sie jetzt vom Finanzministerium NRW praktiziert wird, sondern ganz dringend eine grundlegende REFORM.

  12. Warum schreibt ihr Umsatzart, Umsatzort… ? Ich schreibe nur folgendes: – Lieferung, 3(1) , Ort gem. 3(6)S1 ivm (5a), Inland 1(2) S. 1, Somit steuerbar 1 (1) Nr. 1. Steuerpflichtig, §4 UKS (Umkehrschluss), BMG § 10(1)S.1,… etc. Ganz am Anfang schreibe ich eine Legende: §§ = UStG, A = UStAE, UKS = Umkehrschluss.
    Ich habe alle Klausuren so geschrieben und nie eine Anmerkung bekommen, dass es zu kurz sei! Die Korrektoren suchen doch nachher nur die § und wenn der stimmt, gibt’s den Punkt!

  13. So unfair ist die Prüfung jetzt auch wieder nicht wie einige hier behaupten. Es kommt im wesentlichen darauf an die Probleme überhaupt erstmal zu erkennen. Da trennt sich dann die spreu vom weizen. Die Standardfußgängerpunkte weiß jeder und kann auch jeder! Da kannst dir getrost Erläuterungen sparen. Und wenn man mal ein Problem erkennt auch nicht ewig daran aufhängen, es sind genügend andere Baustellen in der Klausur die es zu erkennen gilt und viele sind gut versteckt. Allein das hebt einen erheblich von der Masse ab. Umso schwerer einen die Klausur im Nachhinein vorkommt umso besser schneidet man in der Regel ab. Weil wer die Probleme nicht erkennt, der hat keine.

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