Fazit nach 2 Wochen Klausurenkurs

Hallo ihr Lieben,

die 2 Wochen Intensivkurs vergingen wie im Fluge. Aufstehen-Frühstück-Klausur-Stunde Pause-3,5 Stunden Besprechung-Essen-Schlafen und von vorn 🙂 .

In diesem Jahr fand ich die Klausuren irgendwie schwerer. Leider wurden die Klausuren zum größten Teil noch nicht zurückgegeben, so dass der Schrecken sich verlängert.

Die 2 Wochen waren ganz schön anstrengend.

Ich fand es trotzdem gut, da ich meine Lücken bzw. meine Probleme so ganz gezielt erkannt habe. Auf die übrigen (unbekannten) Lücken werde ich hoffentlich nicht im Examen treffen 🙂 .

Was mir während der Übungsklausuren passiert ist und worüber ich wirklich dankbar bin, war die Erkenntnis, dass ich hinsichtlich der Erlasse nicht vernünftig sortiert habe. Ich hatte mich gewundert, warum mein Vervielfältiger nicht mit dem der Lösung übereinstimmt. Tja, ich hatte die Tabellen nicht vernünftig einsortiert, teils neu, teils alt. Wenn mir das im Examen passiert wäre, hätte es mich bestimmt einen Punkt gekostet. Ja, ich weiß, es gibt noch 99 weitere…aber sind wir doch mal ehrlich… 🙂 .

Habe mich dann bei Beck kundigt gemacht und versucht die Seiten nachzubestellen. Hat leider auf Anhieb nicht funktioniert. Kam nur eine kurze Mitteilung, dass diese Seiten in der aktuellen Ergänzungslieferung nicht enthalten sind. Ach….

Ich hatte extra angekreuzt, wurden versehentlich entnommen. Hat schon mal jemand von euch fehlende Blätter bestellt? Geht so etwas nur bei aktuellen Ergänzungslieferungen?

Ich habe noch eine E-mail an den Loseblattservice gesandt. Mal sehen. Muss ich ja irgendwie repariert bekommen.

Meine 2. kurze Schreckphase hat letzte Woche meine liebe Nachbarin im Kurs neben mir verursacht, als sie aus der Pause mit einem kleinen roten Päckchen zurück kam.

Ich: “ Ist es das, was ich denke?” Ich habe das Grinsen mal als “Ja” gedeutet.

Um es kurz zu fassen, die 59. Ergänzungslieferung der Steuererlasse ist erschienen und Knoll und Haas empfehlen diese definitiv einzusortieren. Ist aber ganz dünn, was mich dann wieder etwas versöhnlich stimmte.

Und ich dachte, es wäre vorbei…

Das war’s für heute. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr eure Erfahrungen aus den Präsenzklausurenkursen mit uns teilen könntet. Welche/n habt ihr besucht? Wie waren eure Noten? Was motiviert euch trotzdem? 🙂 . Gibt es Themen, von denen ihr vielleicht hofft, dass sie nie einer ausgräbt oder welche, die ihr euch im Examen wünschen würdet?

LG und eine schöne Woche für euch!

32 Gedanken zu „Fazit nach 2 Wochen Klausurenkurs

  1. Den Kundenservice vom Loseblattservice/Beck kann ich nicht empfehlen. Ich hatte ein ähnliches Problem wie du, nur dass in den von einem Bekannten übernommenen „Backsteinen“ Blätter fehlten – über alle drei Werke hinweg ca. 15 Stück. Die Antwort vom Kundenservice: die Nachbestellung ist auf 4 Seiten begrenzt, und nein, kostenpflichtig schicken sie mir die Blätter auch nicht zu, dann hätte ich eben Pech gehabt (und kann ja die Backsteine neu kaufen). Fand ich ehrlich gesagt unter aller Kanone, wenn man bedenkt, wie teuer diese Ergänzungslieferungen sind…

    Ich habe dann eben mehrere Einzelbestellungen bei der kostenlosen Nachbestellseite aufgegeben – war mir dann auch egal, immerhin wollte ich bezahlen. Allerdings waren es allesamt Seiten, die noch enthalten sind. Das ging gut, nur die Qualität des Nachdrucks ist nicht ganz so dolle, aber verwendbar.

    Wobei ich auch noch den §14/1 brauchen würde – der fehlt mir leider. Da aber nicht vorgesehen in der aktuellen Version, mache ich mir da keine Hoffnungen.

  2. Also bei mir hat in der Vergangenheit die Nachbestellung von fehlenden Seiten bei Beck immer problemlos geklappt!

  3. Hallo Rena und Susa,
    vielen Dank für euer Feedback.
    Heute kamen die fehlenden Seiten.
    Die Tabelle 200 § 14/1 scheint es wohl nicht mehr zu geben. Ich hatte wohl vergessen Seite 3/4 zu entnehmen und dachte somit, es fehlt ein Teil davon.
    Somit wieder alles bestens :-).
    Es kann also weitergelernt werden.
    @Rena: Das mit dem Nachdruck stimmt, die Seiten sind etwas dicker, aber gut lesbar.
    Fazit: Falls euch Seiten fehlen, Nachbestellung bei Beck ist möglich.
    LG

  4. Die reine Nachbestellung ist auch kein Problem. Nur alles was darüber hinaus geht ist eben nicht möglich.

  5. Ich habe vor paar Monaten die Steuerrichtlinien von Beck fehlerhaft erhalten.
    Bei der 167. Ergänzungslieferung fehlten mir 4 Seiten, über die Nachbestellung (kostenlos bis zu 5 Seiten glaube ich) ging die Nachlieferung schnell und unkompliziert.
    Bei der 168. Ergänzungslieferung fehlten mir ca. 70-80 Seiten, dafür habe ich die vorherigen 70-80 Seiten doppelt erhalten. Ich habe bei der Kundenservice angerufen und ich habe in paar Tagen eine neue Lieferung erhalten, ohne Probleme, ohne Zusatzkosten.
    Also ich bin mit Beck auch zufrieden.

  6. Dann ist das wie so oft im Leben – es kommt darauf an, an wen man kommt 🙂 Manche Mitarbeiter sind da sicher weniger „flexibel“ als andere bzw. leiern nur Standardantworten herunter…schön, dass es auch bessere Erfahrungen gibt! 🙂

    Aber back to Examen: Geht’s nur mir so, oder steigt auch bei anderen langsam der Panikpegel an? 🙁 Wie nutzt ihr noch die letzten Wochen vor der Prüfung?

  7. Huhu,
    ich schon wieder 🙂 . Panik hält sich noch in Grenzen. Countdown schaue ich mir lieber nicht an. In der letzten Septemberwoche werden meine Bauchschmerzen sicherlich größer. Im Moment rede ich mir einfach ein, dass jetzt noch genug Zeit ist, um den Stoff zu wiederholen. Ich habe mir dazu einen Plan erstellt, was ich in welcher Woche bearbeiten möchte. Ich wiederhole je Fachgebiet. Diese Woche ist AO dran. Ich nehme mir den AO-Teil aller Klausuren vor und löse ihn kurz. Dann schaue ich mir die Lösung an und wenn noch Zeit ist, die entsprechende Video-Besprechung dazu. Ich hoffe dadurch möglichst viele Fallkonstellationen durchzuarbeiten, damit sich die Überraschung im Examen in Grenzen hält.
    Vielleicht ist mein Weg für andere auch nicht empfehlenswert. Für mich ist es im Moment mein bester Weg möglichst viel zu wiederholen.

  8. Hallo miteinander,
    ich schiesse mir mindestens einmal am Tag ins Knie… melde mich innerlich täglich bei der Prüfung ab… in positiven Momenten lobe ich den Lerneffekt der Klausuren (knurr und jaul) … ansonsten geht’s mir gut! 😉

  9. @Melanie4950, wie viele Klausuren wir geschrieben haben? Bei mir zufällig genau so viele wie in deinem Namen 4950.
    Quatsch, macht euch doch nicht verrückt wie viele Klausuren geschrieben wurdet. Qualität geht eindeutig vor Quantität!

  10. Übrigens ein Irrglaube zu denken, dass schon keine Ergänzungslieferung mehr kommen.
    Aber anders als in den letzten Jahren kommt jetzt tatsächlich nix mehr bis zu den Klausuren.

  11. @Melanie4950

    Aus meiner Erfahrung aus dem letzten Jahr kann ich dir sagen, dass die Anzahl der Klausuren tatsächlich nicht so wichtig ist. Alles über 20 kann reichen, wenn die Klausuren qualitativ gut sind, unter Echtbedingungen geschrieben wurden und ganz intensiv nachgearbeitet worden sind.

  12. Benutzt Ihr eigentlich für die Prüfung dieses Jahr die Wirtschaftsgesetze (HGB 2017 oder 2018?

  13. NWB wichtige Wirtschaftsgesetze 2018! Alles drin was man braucht, gute Seiten, optimal. Preislich TOP

  14. @hansi, hatte damals noch bgb, stgb und europarecht (in der mündlichen) separat dabei. das ist im nwb m.e. nicht so gut enthalten.

  15. Moin,
    auch wenn der Blog dieses Jahr nicht so richtig in Fahrt kommt, so würde ich mir wünschen, dass im Oktober am jeweiligen Tag der Klausur eine Diskussion bezüglich der Ergebnisse stattfindet. Im Idealfall stellt jemand die Ergebnisse vor ( siehe Vorjahr Patrik ). Dies hat den Vorteil, dass man eine grobe Einschätzung erlangen kann.

  16. Die Aussage, dass die Anzahl der Klausuren unwichtig ist, finde ich falsch.
    Klar ist, umso mehr Klausuren ich schreibe, desto mehr vers. Themen und Lösungen habe ich gesehen.
    Ich habe letztes Jahr knapp 45 Klausuren live geschrieben und auch in der 45 kam noch ein Thema oder ein Bereich an, den ich vorher noch nicht gelöst habe.
    Natürlich muss genau dieses Thema nicht im Examen kommen, aber es könnte sein.

    Deshalb sage ich, je mehr Klausuren, desto besser.
    Trotzdem kann es reichen, wenn man nur 10 Klausuren geschrieben hat.

    Ich meine, letztes Jahr kam eine einfach KöSt- Organschaft dran, da hätte eine einzige Übungsklausur theorethisch gereicht und alle abgedrehten sonstigen KöSt-Klausuren hätte ich mir sparen können.
    Gewerbesteuer hätte man gar nicht üben müssen.
    Demgegenüber hätte ich noch 10 ESt/Internationale Klausuren schreiben müssen, um Tag 2 perfekt zu lösen.

    Es ist viel Glück dabei.

  17. Vielleicht kann mir jemand helfen.Ich habe dieses Jahr mein letzten Versuch, da ich schon 2 mal durchgefallen bin.Leider habe ich bisschen Angst nicht einschätzen zu können, ob ich abgeben soll oder nicht.War jemand schon mal in der selben Situation und wie habt Ihr abwägen können, ob ihr Erfolgschancen habt und abgibt?

    VG

  18. Wieso wollt ihr euch verrückt machen lassen? Die Klausur ist geschrieben und es hilft bestimmt nicht bei der nächsten Klausur am nächsten Tag, wenn man weiß das die letzte nicht so doll war. Sowas kann man sich vielleicht nach dem letzten Tag mal geben aber da habe ich auch andere Pläne als mich mit der geschriebene Klausur zu befassen.

  19. @Patrick

    Ist es normal dass man in der Vorbereitung bei so vielen crazy Klausuren in Sachen Ergänzungsbilanzen, vorweggenommen Erbfolge, Renten etc einfach aussteigt und des nich hinkriegt?
    Derzeit nur 5er geschrieben und keine Ahnung, wie man dem Herr wird

    Denke allerdings auch, die Zahl der Klausuren ist egal. Wenn ich 30mal einen Tag vergeude mit Klausuren aus denen man nichts mitnimmt, dann sind das verschenkte Tage

  20. @Saskia
    Zu 100% wirst du nie sicher sein, ob es gereicht hat. Ich wollte bspw. meine BilSt-Klausur gar nicht abgeben, da ich ein sehr schlechtes Gefühl hatte. Letztlich hatte ich diese Klausur bestanden.
    Durch Klausurenkurse bekommt man ein einigermaßen gutes Gefühl, ob es gereicht haben könnte.
    Ich trete dieses Mal zum 2. Mal an und die Angst ist definitiv größer, als beim letzten Mal. Ich versuche der Aufregung beizukommen, indem ich möglichst viele Klausuren durcharbeite und so das Gefühl habe, genug getan zu haben. Sollte es nicht gut laufen, werde ich jedoch bis zum letzten Tag mit dem Rücktritt warten, man weiß ja nie, wie die übrigen beiden ausfallen.
    Leichtfertig riskieren würde ich beim 3. Versuch natürlich nichts, aber einschätzen ob es gereicht hat, ist immer schwierig.
    Ich drück dir die Daumen und wünsche dir ganz viel Glück!

  21. Ich kann die Nervosität nachvollziehen, mir geht es ähnlich. Allzu oft liege ich im Bett und denke was für ein „crazy shit“ das wieder war, da kommt doch kein Mensch drauf, verstehen tut das auch keiner (!). Umso verwunderlicher finde ich es, wenn ich mich dabei ertappe am WE meinen Eltern zu erzählen was für abgedrehte Sachen es doch gibt und bemerke dabei dass ich den Sachverhalt und die Lösung 1:1 wiedergebe. Ich habe also etwas gelernt. Es ist bei unserem Klausurenkurs leider so, dass die Themen sich nicht wiederholen, von daher kann ich das gelernte beim nächsten mal nicht auf das Papier bringen aber es ist da – ich habe gelernt. Der eine behält mehr, der andere weniger aber umsonst machen wir das sicher nicht und von daher wird sich der Erfolg auch einstellen. Ich verstehe die Ängste derer die zum 2. oder 3. mal schreiben und zögern ob sie abgeben sollen oder nicht. Wenn man die fragt die nun schon StB sind gibt es kaum einen der nicht sagt er hätte mit 5,0 gerechnet und dann kam es ganz anders. Frage: Sind das alles „Tiefstapler“ oder ist dem echt so? Die Noten sind eher viel viel besser ausgefallen als das ich mal jemand treffe der sagt 5,0 und war dann auch 5,0…. ICH fliege jetzt spontan übers WE nach Mallorca, der Kurs geht erst Dienstag weiter. Einfach mal raus aus, Akkus aufladen und nun sitze ich am Flughafen und schau bei NWB vorbei und verabschiede mich. Alle die mitlesen – es ist Wochenende und jeder 2. kommt durch die Prüfung -> FAKT 😉

  22. Hallo Zusammen,

    ich habe jetzt schon 2 Blöcke vom Bannas Kurs und eine Woche vom Knoll Intensivkurs hinter mir. Es waren beide Kurse auf ihre Art sehr lehrreich.
    Was habe ich bisher mitgenommen?
    Bei Knoll ist ja allgemein bekannt, dass dort der Schwierigkeitsgrad etwas höhe ist als im Durchschnitt, es gab trotzdem immer noch viel „Aha-Effekte“ und der gleichzeitige Gedanke „na Gott sei Dank hat das jetzt nochmal jemand gesagt bzw. erklärt“.
    Meine Lücken und Krater habe ich zum Glück auch teilweise schon gut erkennen können, ich werde mit den §§ 13 ff. ErbStG einfach nicht warm und das internationale Steuerrecht ist auch nicht meins. Mal schauen was die restlichen Klausurenwochen noch mit sich bringen.
    Auf der Gefühlsebene schwankt es gerade von leichter Panik zu das wird schon alles gut gehen und wenn nicht, dann geht die Welt zum Glück nicht unter, ich bin danach nicht arbeitslos und habe immernoch eine 2. Chance.
    Zur Anzahl der geschriebenen Klausuren kann ich noch keine Erfahrungswerte anbringen. Ich bin der Meinung, dass es nichts bringt zu viele Klausuren zu schreiben wenn daraus kein Lerneffekt folgt. Wenn ich bei den gleichen Themen in 10 Klausuren immer wieder die gleichen Fehler mache, kann ich auch 50 schreiben und es hat nichts gebracht.
    Ich schreibe die Klausuren, sehe dann gleich, was ich nicht wusste, versuche mir das aufzuarbeiten und wende es in der nächsten Klausur „richtig“ an. Daher habe ich mich auch für 2 Anbieter entschieden die Klausuren zu schreiben in der Hoffnung, dass sich Themen wiederholen und ich so sehe, ob dann tatsächlich was hängen geblieben ist.
    Ein weiteres Fazit kann ich aus der bisherigen Vorbereitungszeit auch ziehen:
    Sätze und Wörter wie „Wie läufts?“, „Fußgängerpunkte“ und „Hast ja noch Zeit bis Oktober“ kann ich langsam nicht mehr hören… Gehts euch auch so?

    Ich wünsche allen hier weiterhin viel Erfolg, noch viel Durchhaltevermögen und macht auch mal Pause 😉

  23. Wie geht es denn den Leuten die das zweite mal schreiben?
    Kann es sein, dass man da etwas ruhiger an die Sache ran geht?

  24. Weiß jemand aus sicherer Quelle, ob man das BMF- Handbuch AO 2018 in der Prüfung verwenden darf? Bzw hat einer von den Wiederholern vielleicht schon eine Erfahrung damit?

  25. Es wäre gut, wenn wir direkt am Abend nach den Klausuren die Ergebnisse besprechen könnten

  26. @ Susi: Leider nein.
    Ich empfand es im letzten Jahr als Wiederholer wie folgt:
    Einerseits wusste man bereits im Vorbereitungskurs/ im Klausurenkurs/ und auch an den Prüfungstagen selbst, wie es so abläuft/ auf was man sich einlässt. Das gibt einem etwas mehr „Ruhe“ als den Erstschreibern. Für die ist natürlich alles ganz neu.
    Der ganz große Nachteil am wiederholen ist jedoch ein unermesslicher Druck, der da auf einem lastet. Dieser Druck hat mich (und viele andere Wiederholer) sehr sehr fertig gemacht. Aber es rentiert sich, dem Druck standzuhalten und zu kämpfen…

  27. Weiss irgendwer hier, welche Themen letztes Jahr in Bilanzierung dran waren? Also vor allem bei Mitunternehmerschaften….

  28. Mich würde interessieren, welche Klausurenkurse ihr besucht bzw. besucht habt und wie zufrieden ihr seid? Haben euch die Klausuren weiter gebracht?

  29. Kommt nicht von mir – hat damals Patrick (der Held!) gepostet. Erneut vielen Dank für seinen Einsatz „damals“:

    Sachverhalt 1
    Themen: Bewertung eines IWG, Bewertung von Waren, Fremdwährungsverbindlichkeiten, Rückstellungen wegen Schadenersatzverpflichtungen.

    Einzelunternehmer A stellt PC Software her.
    A wünscht hohes Eigenkapital handelsrechtlich und niedrigen Gewinn steuerrechtlich.
    Der vorl. Gewinn ist angegeben und der endgültige Gewinn soll ermittelt werden nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
    Es gibt 3 Buchungskreise: Alle Bereiche, nur HR, nur StR.

    Tz. 1a:
    A stellt PC Software her. Entwicklungskosten 180.000€. Die Software hält 3 Jahre.
    Um bei der Bank besser dazustehen, aktiviert er die 180.000€ in beiden Bereichen als RAP.

    Es lag ein selbst entwickeltes IWG vor. Das steuerrechtliche Aktivierungsgebot war zu beachten.

    Tz. 1b:
    Er presst die Software auf DVD und hat dafür diverse Kosten pro Charge.
    Es sind die Einkaufspreise zu verschiedenen Daten und Stückzahlen angegeben.

    Es ging um die Aktivierung als Umlaufvermögen. Handelsrechtlich möglichst hoch (vergleich Fifo, Lifo, Durchschnitt) und steuerrechtlich geht nur LiFo.

    Tz. 2:

    A nimmt ein verzinstes Darlehen in US-Dollar mit einer Festlaufzeit von 5 Jahren auf.
    Ein Disagio in Höhe von umgerechnet 15.000€ wird gezahlt aber als Kosten aktiviert.

    Der Kurs wird schlechter zum Bilanzstichtag (d.H. die Verbindlichkeit wird größer).

    Handelsrechtlich Devisenkassamittelkurs und die Währungsnachteile waren als Kosten zu aktivieren.
    Steuerrechtlich lag keine dauernde Wertminderung vor weil es sich um übliche Währungsschwankungen handelt. Es war kein Kredit des laufenden Geschäftsverkehrs.

    Bei den Zinsen gilt handelsrechtlich dasselbe. Steuerrechtlich liegt nun eine Verbindlichkeit des üblichen Geschäftsverkehrs vor und da die Kursverschlechterung anhielt, durfte nunmehr nach dem BMF-Schreiben eine TW-AfA gemacht werden.

    Tz. 3:
    A bekam 2015 ein Schreiben eines Anwalts wegen Urheberrechtsverletzung über Schadenersatz 100.000€.
    Er hatte aber ohnehin so einen niedrigen Gewinn, dass er einen Buchhalter anwies, keine RSt zu buchen.

    2016 wurde nunmehr der Gerichtsprozess eröffnet und der Schadenersatz erhöhte sich um 20.000€ auf 120.000€.

    A buchte nun 500.000€ RSt, weil man ja in den USA auch immer auf so hohe Summen verklagt wird.

    2017 endet der Gerichtsprozess mit Urteil 125.000 Schadenersatz.

    In 2016 und 2017 entstanden Gerichts- und Anwaltskosten, die abzugrenzen waren.

    Hier geht es um Nachholungsverbot der Rückstellung über 100.000€ wegen bewusster Manipulation (nur die 20.000€ sind nachzuschieben) und um Text-Begründungen, wann mit Eintritt des Schadens ernstlich zu rechnen ist.

    Sachverhalt 2
    Themen: Gesellschafterwechsel, Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen, TW-AfA auf Beteiligungen, Unterschiedliche Behandlung Handelsrecht und Steuerrecht.

    Die Bilanz der CD-OHG zum 30.06.2016 ist angegeben.
    Es gibt 3 Buchungskreise: Alle Bereiche, nur HR, nur StR.

    Tz. 1:
    D ist zu 10% beteiligt und verkauft seinen Anteil mit BW 70.000€ für 100.000€ an E.

    Die Ergänzungsbilanz ist aufzustellen. In nur einem einzigen WG (Gebäude) liegen stille Reserven. Ein Firmenwert liegt nicht vor. Die Ergänzungsbilanz ist fortzuentwickeln mit 2 AfA-Reihen, weil 4% AfA beim Gebäude in der Gesamthand zulässig war.

    Tz. 2:
    Zur Finanzierung nimmt E ein Darlehen über 100.000€ auf.
    Das hat er in seinem eigenen Einzelunternehmen bilanziert.

    Hier ging es meiner Meinung nach um Bilanzierungskonkurrenzen und die Überfühung der Verbindlichkeit ins SBV, die Sonderbilanz war aufzustellen und fortzuentwickeln.

    Tz. 3:
    Der ausgeschiedene D hatte in seiner Sonderbilanz Grubo mit BW 200.000. Er verkauft den GruBo der OHG für 300.000.
    Auf § 16 war nicht einzugehen.

    Das wurde natürlich falsch gebucht, ein Gewinn war anzugeben in Höhe von 100.000

    Tz. 4:
    Der neue Gesellschafter E gab der OHG ein Darlehen in Höhe von 50.000€.
    Auch das Darlehen bilanzierte er in seinem Einzelunternehmen.

    Meiner Meinung nach auch SBV aber keine Ahnung was die da wirklich wollten.

    Tz. 5:
    Dar Darlehen aus Tz. 4 war zutreffend zu 20% im Wert gemindert. E macht eine Sonderabschreibung in Höhe von 20%.

    Tz. 6:
    Nun war das Einzelunternehmen des neuen Gesellschafters E zu bewerten und die dort zutreffend bilanzierte Beteiligung.

    Handelsrechtlich liegt hier ein WG vor, das zutreffend einzeln bewertet werden kann und eine TW-AfA um 20% ist zulässig.
    Steuerlich Spiegelbildtheorie, keine TW-AfA sondern Buchungen über Beteiligung.

    Ich habe hier noch die Überführung der Forderung und der Verbindlichkeit aus Tz. 2 und 4. nach § 6 Abs. 5 EStG in das SBV des E gemacht, aber was die da wirklich von mir wollten weiß ich nicht so recht.

    Sachverhalt 3
    Themen: Abweichungen HR/StR mit latenten Steuern, Betriebsabrechnungsbogen, vGA, Gebäude-HK, Firmenwert, R6.6-Rücklage.

    Eine mittelgroße GmbH erbringt Bauleistungen.
    X ist einziger Gesellschafter und hält 100%.
    Ziel war möglichst hohes handelsrechtliches EK und möglichst niedriger Gewinn.
    Auf latente Steuern war einzugehen.
    Ein vorläufiger Gewinn war angegeben, in dem die nachfolgenden drei Sachverhalte noch nicht berücksichtigt waren.

    Es gibt 3 Buchungskreise: Alle Bereiche, nur HR, nur StR.

    Tz. 1:
    X baut sich selber ein Betriebsgebäude auf schon lange bilanziertem GruBo.

    Ein Betriebsabrechnungsbogen über alle Materialkosten, Fertigungskosten, Verwaltungskosten, Vertriebskosten und entsprechende Gemeinkosten wird vorgelegt.
    Der BAB hat zwei Spalten. Einmal einen mit kalkulatorischen Kosten und AfA und einer für Zwecke der Ermittlung der Herstellungskosten.

    Die Quote der Gesamtkosten zu den Gebäude-Kosten wird angegeben.

    Das Gebäude selber wird zu zwei Zwecken genutzt:
    2/5 soll B unentgeltlich übertragen bekommen zu eigenen Wohnzwecken und 3/5 werden betrieblich genutzt.
    Es werden Unmengen an Angaben zu Umsatzsteuer und Preisaufschlägen etc. gemacht.

    Das Ziel war es, aus dem Gesamt-BAB die HK des Gebäudes zu ermitteln und dann quotal aufzuteilen.
    Der eigenbetriebliche Teil war möglichst hoch darzustellen.
    Der Teil zu Wohnzwecken war eine vGA und ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen (also incl. USt und Preisaufschlägen und kalkulatorischen Kosten etc.)

    Auf die unterschiedliche steuerrechtliche und handelsrechtliche Beurteilung war einzugehen. Latente Steuern waren anzugeben.

    Tz. 2:
    Ein Einzelunternehmen mit BW 100.000 wird wegen des guten Rufes für 500.000€ gekauft.
    Es war auf den Firmenwert und deren handelsrechtliche und steuerrechtliche Zugangs- und Folgebewertung einzugehen.

    Wegen der unterschiedlichen AfA gab es auch hier latente Steuern.

    Tz. 3:
    Ein Kran wird gestohlen. Die Versicherung erstattet 15.000€ mehr als den Buchwert. Die Aufdeckung der stillen Reserven sollte mit einer R6.6-Rücklage vermieden werden. Eine Ersatzanschaffung war für 2017 geplant.

    Auch hier gab es latente Steuern.

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