Haftnotizen, Verweise etc.

Heute hab ich mal ne Frage… Ich benutze kein fertiges Griffregister, sondern klebe und beschrifte selbst. Die Vorschrift besagt:

„Die Textausgaben dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig“

Die Richtlinien dürfen doch auch Griffregister mit Angabe der Richtlinie enthalten, oder?

Für verschiedene Gesetze nehme ich verschiedene Farben. Ich frage mich nur, ob das Benutzen unterschiedlich farbiger Haftis innerhalb eines Gesetzes zu verschiedenen Themen schon als Verweis zählt. Wenn ich z.B. normalerweise gelb für die ESt-Richtlinie benutze, wäre es dann problematisch, wenn ich zwischendrin pink für alle Richtlinien zum Grundstück benutze? Und blau für Entn./Einlagen? In ErbStG bzw. BewG habe ich die §§ für Bewertung BV in grün und für Grundvermögen in lila. Ist das schon ein Verweis?

Und wie beschriftet ihr die Richtlinien-Klebis? Nur die RL selbst (z.B. R 4.2 BV) oder auch den Absatz z.B. R 4.2 (2) BV PersG)? bzw. wie sieht das bei den gekauften Haftis z..B von WLW aus?

Hatte schon jemand Probleme damit, dass die Haftis einer §§-Kette direkt untereinander bzw. hintereinander auf einer Höhe geklebt waren?

Ich danke euch schon mal für eure Meinungen und Erfahrungen !

12 Gedanken zu „Haftnotizen, Verweise etc.

  1. Hallo Mandy,
    für die Prüfung dürfen auf den Haftis nur § und Text aus der Überschrift der § stehen und Abkürzung wie z.b BAS, vE, vGA. In SH wurde das vor Beginn der Prüfung stichprobenartig kontrolliert.
    Ob verschiedene Farben für §Ketten als Verweis gelten weiß ich nicht.
    Ich habe nur die wichtigsten am häufigsten genutzen § mit Haftis versehen, damit ich sie schnell finde und nicht suchen muss. Ansonsten habe ich auch für jedes Gesetz eine andere Farbe zur besseren Übersicht.
    Dir noch viel Erfolg ?

  2. Danke MIKI. Dürfen die Richtlinien keine Haftis enthalten? Oder Beschriftung? Ich meine gesehen oder gelesen zu haben, dass die WLW Griffregister auch für Richtlinien Angaben enthalten…

  3. Ich glaube, die Richtlinien duerfen keine Angaben auf den Griffregistern haben.

  4. Natürlich dürfen die Richtlinien auch beschriftete Post-Its haben, WLW verkauft schließlich auch Griffregister-Sets jeweils für Gesetze, Richtlinien und Erlasse.
    Aber es darf eben nur eines sein, zur jeweiligen RL, z.B. „R4.2 BV“.
    Also nichts mehr zu den Unterabsätzen, also NICHT noch „R4.2 (3) selbständige Gebäudeteile“.
    Was eigentlich ganz gut ist, sonst werden es zu viele Post-Its und Du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr!

    Ist aber bei den RL eh egal, denn bis Tag der Prüfung hast Du die wichtigsten RL schon so oft hingeschrieben, daß Du sie automatisch hinschreibst, in der Prüfung selbst mußt Du da nicht mehr nachschlagen, das garantier‘ ich Dir 😉

    Ich habe §-Ketten durch gleichfarbige, direkt hintereinandergeklebte Post-Its markiert und es hat niemanden interessiert.
    Vor allem im UStG habe ich mir dadurch einiges an Auswendiglernen erspart 🙂

  5. Hallo Mandy,

    ich habe die Griffregister von Dürckheim, für die Gesetze nur mit §, für Erlasse und RL jeweils mit Stichworten. In den ESt-Richtlinien sind bspw. folgende drin (mit Stichworten):
    R 4.2 Betriebsvermögen
    R 4.2 (2) Betriebsvermögen Pers.-ges.
    R 4.2 (3) Gebäude – selb. Wirtsch.güter
    H 4.2 (15) Ablösung Schuld
    Ich gehe daher davon aus, dass derartige Beschriftungen in den RL erlaubt sind, auch bei selbsterstellten Griffregistern. Beantwortet dies deine Frage?

    Zu deiner Frage, ob die konkreten Farben für die jeweiligen Themen bereits als Verweis/Schema gelten: Ich könnte mir gut vorstellen, dass das bereits zu weit geht und damit nicht erlaubt ist. Andererseits hat einer meiner Dozenten erzählt, dass einer seiner früheren Kursteilnehmer alles zu Verlusten mit einer bestimmten Farbe markiert hatte. Der Dozent bezeichnete dies als ein schlaues Markiersystem – aber ob es auch zulässig ist, bleibt offen.

    Vielen Dank für deine tollen Beiträge. Viel Erfolg weiterhin, wir packen das!

  6. Hallo,
    die Richtlinien und Erlasse dürfen auch § auf den Haftis haben. Schaut mal die von wlw an.

  7. Hallo ihr lieben. Vielen Dank für eure Antworten. Zumindest die Frage, ob die RL benannt werden dürfen ist geklärt. Was den Absatz der RL angeht, bin ich nun immer noch etwas unsicher… Wenn Dürckheim und WLW das so dabei hat, sollte es doch gehen?
    Ob ich tatsächlich die RL bis zur Prüfung alle auswendig kann? Hoffen wir es mal.
    Das mit den Verlusten in einer bestimmten Farbe hab ich jetzt auch schon mehrmals gelesen. Auch ’ne gute Idee. Leider zu spät, es sei denn, ich krakel noch mal drüber…

  8. Also ich nutze die Dürkheim Register … und zwar die mit den „Stichworten“.

    Der Hilfsmittelerlass sagt dazu:

    „Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen
    enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig.“

    Die AbsatzÜBERSCHRIFTEN sind damit m.E. i.O. Das sehen sicher auch Dürkheim, WLW usw. so. Und diese Register werden ja nicht erst seit diesem Jahr in der Prüfung verwendet. Nach meinem Kenntnisstand hat das noch nie zu Problemen bei Prüflingen geführt.

    Ich würde aber halt keine Stichworte aus dem Absatz nehmen welches nicht in der entsprechenden Überschrift erwähnt ist.

    Zu dem Punkt Paragraphenketten und der Positionierung der Klebezettel steht im Erlass natürlich nichts … ich persönlich würde mich da aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

    Das ist dann wie in dem Fall wo Leute damit ankommen … „wenn ich ein A doppelt unterstreiche ist das für mich eine 1 und dann kann ich ein … Unterstreichen … usw. usw. … und dann weiß ich das ich da und da nachschlagen muss …“

    Wenn das eine Aufsicht merkt wäre es für mich ein Ausschlussgrund von der Prüfung.

    Und mal ehrlich … ich glaube nicht mal das ich die Zeit hätte noch solchen Mustern in der Klausur nachzujagen …

    Wenn Du es genau wissen willst, frag einfach bei der StB-Kammer deines Bundeslandes nach … die werden Dir schon eine Auskunft geben … oder sie sagen natürlich „steht doch alles genau im Hilfsmittelerlass…“ 🙂

    Lg
    Marcus

  9. Ich konnte die RL nicht auswendig. Ich hatte überhaupt keine Kleber in den Gesetzen, RL usw., da mir das zu unübersichtlich wurde. Hat auch gereicht 😉

  10. Griffregister in den RL ist zulässig auch die Kombination von Farben sollte grundsätzlich kein Problem sein, ganze §§ Ketten in einer Farbe wird wahrscheinlich schon heikler, aber dabei gehen einem auch sehr schnell die Farben aus ;).

    Ich persönlich hatte mir sehr wenige Richtlinien markiert, das waren vor allen die wo das Berechnungsschema komplett abgedruckt war und man quasi „nur“ abschreiben musste. R zu 13b Erbst z.B.
    Denkt dran dass die Richtlinien stellen ohnehin nicht bepunktet werden d.h. ihr müsst Sie nur sinngemäß kennen und nicht zitieren! Daher nur Richtlinien markieren welche man auch inhaltlich braucht und nicht nur damit man strebsam die Fundstelle aufschreiben kann.

  11. Danke euch allen! Grundsätzlich wäre das jetzt ja geklärt 🙂 Ich habe immer nur die RL- bzw. Absatz-Überschriften verwendet, dann sollte es kein Problem sein. Wahrscheinlich sortiere ich vor der Prüfung noch einiges aus. Das mit der RL-Nennung ist natürlich richtig, in der Prüfung hat man eh keine Zeit mehr groß nachzulesen. Und die, die ich tats. in ESt nennen müsste, kann ich dann hoffentlich auch auswendig. Sind ja nicht so viele.

  12. Also ich hatte meine Fähnchen auch individuell gestaltet.
    Jedes Gesetz in einer anderen Farbe. In den Gesetzen idR (außer BewG) nur die Paragraphen draufstehen, in den Richtlinien mal nur R 1.5 und mal ein Stichwort aus der Überschrift, in den Erlassen nur Stichworte aus der Überschrift.

    Weil ich pro Beckstein einige 100 Fähnchen hatte, habe ich diese auch in der Breite geteilt, so dass mehr auf einen Blick ersichtlich sind.

    Es sah sehr komisch aus, die Aufsicht hat sich morgens sehr ausgiebig mit meinen Markierungen auseinandergesetzt aber es war offenbar alles zu ihrer vollsten Zufriedenheit. Zu meiner ebenfalls und das Examen war erfolgreich.

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