Heute in einer Woche…

Heute in einer Woche fängt das große Ereignis an. Ich muss sagen, langsam könnte es auch wirklich kommen. Ich habe in den letzten Monaten und Wochen so viel gelernt, wie in meinem ganzen Studium und in den drei Jahren in Job nicht. Mittlerweile kann ich Anteilsveräußerungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und „Umsatzsteuerbar und mangels Steuerbefreiung umsatzsteuerpflichtig“ nicht mehr sehen.

Der letzte Klausurenkurs von Econnect ging sehr schnell vorüber. Zu meinem Staunen fand ich die täglichen sechs Stunden angestrengtes Schreiben auch relativ erträglich. Obwohl ich schon gestehen muss, zwischenzeitlich gab es Momente, wo die Konzentration nachließ.

Die Aussage des Dozenten ganz zu Beginn, der Kurs orientiere sich insgesamt am oberen Schwierigkeitsgrad der schriftlichen Steuerberaterprüfung, lässt hoffen, dass die echte Klausur hier und da doch etwas verdaulicher werden wird.

Was ich gelernt habe, ist, dass man nicht anfangen darf zu schreiben, bevor man den Sachverhalt in seiner gänzlichen Tiefe und sämtlichen Einzelheiten ergründet und begriffen hat. Die richtigen Einkunftsarten zu finden, Betriebsaufspaltung oder sonstige Finessen zu erkennen kann für sich bereits „Bestanden“ bedeuten. Ordentlich subsumiert und begründet – und die Hürde ist genommen.

Ohne einen „Fahrplan“ ist die Reise dagegen sehr riskant. Ich habe beispielsweise in einer Klausur eine fremdvermietete Wohnung (fälschlicherweise) zu dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet. Nachher fehlten mir fast 10 Punkte, weil mir dadurch die ganze Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ fehlte.

Wegen so etwas, ganz zu Beginn eine falsche Entscheidung zu treffen und falsch abzubiegen, mach ich mir im Moment am meisten Sorge. Deswegen halte ich den Rat eines Dozenten, eine Gliederung zu erstellen, mittlerweile für sehr sinnvoll. Zumal man die Finessen eh nur dann erkennt, wenn man den Überblick hat. Und diesen hat man nur zu Beginn und auch nur für kurze Zeit. Sobald der erste Satz ausformuliert wurde, ist auch das Bild verschwunden. An der Gliederung kann man sich aber festhalten, besonders zum Ende der Bearbeitungszeit, wenn die Konzentration bereits nachgelassen hat. Ich habe daher entschieden, (zumindest) in den Ertrag-Klausuren eine Gliederung zu erstellen. Selbst wenn das etwas länger dauert. Zugegeben, es ist eine Herausforderung für sich, damit umzugehen, in der ersten Stunde noch nichts zu Papier gebracht zu haben. In einer Klausur fing ich erst nach 2,5 Stunden an zu schreiben.

Viele Grüße und noch (Rest-)Durchhaltevermögen,

Beste Grüße, Natalya

12 Gedanken zu „Heute in einer Woche…

  1. Hallo Natalya,

    2,5h ohne etwas belastbarem auf dem Papier? Das könnte ich nervlich nicht ab. 🙂
    Ich nehme mir zwar auch Zeit, muss aber sagen, dass es mich schon beunruhigt wenn ich nach 15-20min nix geschrieben habe und um mich herum alle schreiben..
    Die Dozenten meinten zwar häufig, dass die die da schreiben idR falsch liegen aber das weiss ich ja nicht. 🙂

    Ich komme leider mit Markieren/Notizen in Klausuren überhaupt nicht klar und versuche daher möglichst immer den SV im Kopf zu behalten. Aber kleine Sachen entfallen dann idR schnell. Deswegen hoffe ich das kleinere SV kommen.
    Ab und an male ich mir mal kurz etwas auf, aber sehr selten. Das wird auch nix mehr bis zur Prüfung. Da muss ich jetzt so durch.

    Momentan lässt sowohl meine Motiviation als auch meine Konzentration erheblich nach. Ich arbeite jetzt Klausuren nur noch „schnell“ durch und übersehe dadurch viel….
    Nun werde ich noch bis einschl. Freitag lernen und dann ist es vorüber. Hoffe das mein Kopf dann bis Mo wieder „normal“ wird.

    Grüße

  2. Hallo Robert,

    das stimmt, das ist extremst nervzerreißend, noch nichts geschrieben zu haben, während alle anderen bereits schreiben! Allerdings – und das beruhigt mich dann doch – weiß ich ja nicht, was genau sie da schreiben und ob sie nicht doch einen Halbsatz übersehen haben und lieber länger nachgedacht hätten. Man muss sich einfach beherrschen.

    Ganz unabhängig davon habe ich festgestellt, dass ich zum Ende der Bearbeitungszeit einfach nicht mehr in der Lage bin, Sachverhalte zu beurteilen. Deshalb bin ich sozusagen gezwungen, die ganze Klausur zunächst grob zu lösen. Dann darf man allerdings nicht den Fehler machen und auf der ursprünglichen Lösung beharren. Später fallen mir dann manchmal andere Sachen auf, die die Lösung verändern. Man muss dann offen sein für andere Lösungswege. Viel öfters ist aber der erste Gedanke der Richtige!

    Die 3,5 Stunden haben mir übringens mehr als gereicht, um die Lösung zu Papier zu bringen. Ich musste ja nicht mehr viel nachdenken. Der Musterlösung nach zu beurteilen müsste ich bestanden haben, ich werde berichten, wenn die Korrektur da war. Es ist übrigens ein komplexer, wahnsinnig verschachtelter Umwandlungssteuerfall gewesen mit, wenn ich mich täusche, insgesamt 5 unterschiedlichen Einbringungen/Verschmelzungen inkl. schön Veräußerung innerhalb von 7 Jahren…

    Das mit Motivation/Konzentration geht es mir absolut ähnlich. Die Kraft ist einfach nicht mehr in dem Ausmaße da. Ich wiederhole nur noch und löse einzelne Sachverhalte, keine Monster-Klausuren von Knoll und Econnect mehr. Ich wünsche Dir auf jeden Fall noch ein bisschen Durchhalten!

    Grüße, Natalya

  3. Herr Junge und die Umwandlungsteuerklausur des Todes….da musste ich auch mal durch :)).

    Hast du bei Herrn Wittmann genau zugehört? Er hat bei uns damals so richtig gelegen mit seiner Klausur, dass der dritte Tag im Verhältnis gesehen ein Kinderspiel war.

    Wünsche dir alles Gute nächste Woche und hoffe für dich, dass das mit der Gliederung hinhaut.

  4. Hallo Natalya,

    Gliederungen erstellen? Auf einem separaten Papier? Das ist doch etwas befremdlich. Im Grunde sollte man es schaffen, die „Gliederung“ beim Durchlesen des Sachverhaltes grob an den Rand zu schreiben und den Sachverhalt bei dem Durchlesen bereits zu lösen. Andernfalls bezweifele ich, dass man die Klausuren schaffen kann. Jedenfalls hatte ich beim Durchlesen die Lösung im Kopf, die ich dann aufgeschrieben habe. Hatte dann auch gut bestanden.
    Das Problem ist doch, dass man nicht weiß wofür es die Punkt gibt und man die Klausuren doch recht breit lösen muss.

    Viel Erfolg !

  5. Hallo, was tippt Herr Wittmann denn? Bei Bannas und Endriss war der 24 UmwStG stark im Fokus…

  6. Hallo Daniel,

    die Meinungen hinsichtlich Gliederung ja oder nein gehen sehr weit auseinander. Ich gratuliere Dir vom ganzen Herzen zum bestandenen Examen! Ich glaube, jeder muss für sich entscheiden, ob eine solche sinnvoll ist. In großem Maße kommt es auf die Komplexität der Aufgabe an. Wenn es (wie im letzten Jahr) 4 separate Aufgaben von kaum länger als jeweils eine Seite Text sind, reichen sicherlich die Bemerkungen am Rande. Sind die Informationen verschachtelt, braucht man diese zu strukturieren. Zumal die Lösung, die man abgibt, ja auch strukturiert sein sollte.

    Ferner spricht aus meiner Sicht folgender Punkt für das Konzeptpapier: Die Aufgabenstellung mit Bemerkungen am Rande gibt man nicht mit ab, das Konzeptpapier aber schon. Ein geneigter Korrektor findet auch auf dem Konzeptpaier den fehlenden halben Punkt.

    Ganz ohne Skizze zu schreiben halte ich für extremst gefährlich und leichtsinnig bis grob fahlässig. Zumindest die Beteiligungsverhältnisse sollte man aufmalen. Ansonsten – und daran ist schon mehr als ein Kandidat gescheitert – wird die Betriebsaufspaltung sowie weitere Finessen wie nahe stehende Personen etc. zu leicht übersehen. Wie gesagt, die Richtung zu erkennen, kann schon für sich genommen das Bestehen bedeuten! Erkennt man die Richtung nich, braucht man sehr viel Glück, um trotzdem genug Punkte zu sammeln.

    @ Hallo Marcel,

    ich kann nur die Themen benennen, die oft in den BilSt-Klausuren vorkamen, irgendwelche Tipps habe ich nicht raushören können. Wir hatten oft:
    – Gebäude mit Abbruchabsicht
    – Abgrenzung nachträgliche AK/HK / neues Wirtschaftsgut / gewillkürtes Betriebsvermögen
    – SonderBV inkl. Einlage/Entnahme
    – Abgrenzung echter Kaufvertrag/Leasing
    – Rechnungsabgrenzungen
    – Bewertung Umlaufvermögen
    – neues BMF zur Teilwertabschreibung (Wertpapiere/UV)
    – Gesellschafterwechsel
    – Buchungen im Organschaftsfall
    – relativ viele Aufgaben mit „Buchen Sie…“
    – Kapitalanpassung (die Aufgabe aus dem letzten Jahr)
    – den Fall „Ungleiche Brüder“ (Gestaltungsaufgabe, wo es darum ging, die passende Rechtsform nach Vorgaben zu finden)

    Dem alten Jahr nach zu beurteilen, könnte § 24 UmwSt wirklich dran kommen. Zumal man bei Gesellschafterwechsel ohnehin immer dagegen abgrenzen sollte. Wäre nicht schlecht, insbesondere wenn die Aufgabe eine ähnliche wäre.

    @ Hallo Besteher,

    das hast Du gut gesagt, Umwandlungssteuerklausur des Todes…. Genau das war sie, ohne Zweifel! Gratulieren zum bestandenen Examen!

    Beste Grüße, Natalya

  7. Herr Wittmann ist immer überzeugt davon, dass das Erbbaurecht in Bilanz drankommt – bisher war das nicht der Fall. Aber was nicht ist, kann ja noch werden 🙂

  8. Hallo Natalya,

    jetzt muss ich vielleicht ein bisschen doof fragen… das neue BMF zu den TW-Abschreibungen wurde ja im Juli im Bundessteuerblatt veröffentlicht. In den Beck-Texten ist es aber noch nicht abgedruckt, oder?
    was meinten eure Dozenten zu diesem Thema? wird das dann mit abgedruckt in der Klausur? oder sollte man das selbst irgendwie dabei haben? ich dachte das ist „zu neu“ um noch dran zukommen.
    wobei es ja nun mal gültig ist….:)

    viele Grüße
    Sonja

  9. Hallo Sonja,

    uns wurde gesagt, dass das BMF auf jeden Fall anzuwenden ist, weil es nunmal die üblichen älteren außer Kraft gesetzt hat. Beck hat das noch nicht und die nächste Ergänzungslieferung wird auch nicht vor unserer Prüfung veröffentlicht. Sollte es notwendig sein, wird es in Auszügen beigefügt. Wenn nicht, würde ich mir die 5 % Grenze bei Wertpapieren einfach merken und die alten Dinger nicht mehr anwenden.

    Die ausgedruckten Sachen mitzubringen ist nicht erlaubt.

    Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen. Beste Grüße, Natalya

  10. das ging jetzt ja schnell:-)

    ja im Prinzip sind die Änderungen ja überschaubar….
    das mit den 5% werde ich mir wohl bis nächste Woche merken können, wobei geistige Ausfallerscheinungen bei mir in den letzten Wochen doch zunehmen 🙂

    vielen Dank für die schnelle Antwort!

  11. Hallo Natalya,

    bleib bei deiner „Skizze“, zumindest in ESt! Ich habe letztes Jahr die erste Stunde auch nichts aufs Papier gebracht. Die Zeit holst du hinten raus gesehen locker wieder raus, gerade wenn die Konzentration nachlässt. Wie du schon sagst, es ist gefährlich eine komplette Einkunftsart nicht zu erkennen, denn dann kann man auch keine Folgefehler mehr bekommen!
    Ich würde eine Skizze immer bei langen Sachverhalten empfehlen.
    Auch in der AO habe ich die erste halbe bis dreiviertel Stunde nur Stichpunkte mit Paragraphenketten geschrieben (Mind-Map)und eine reichliche dreiviertel Stunde dann in AO alles aufs Papier gebracht. ErbSt und USt dagegen kurze Infos an den Rand. In der Echt-Prüfung ist man doch etwas aufgeregter und überliest schnell hier und da etwas.Ich bin damit sehr gut gefahren und hab bestanden.

    Ich würde aber jetzt so kurz vor der Prüfung nicht plötzlich anfangen zu skizzieren, wenn man dies bisher nicht gemacht hat und umgekehrt. Also nicht verrückt machen. Jeder sollte sein Schema beibehalten, mit welchem er bisher gut gefahren ist.

    Viel Erfolg und auch ein wenig Glück allen Prüflingen nächste Woche!

  12. „Ferner spricht aus meiner Sicht folgender Punkt für das Konzeptpapier: Die Aufgabenstellung mit Bemerkungen am Rande gibt man nicht mit ab, das Konzeptpapier aber schon. Ein geneigter Korrektor findet auch auf dem Konzeptpaier den fehlenden halben Punkt.“

    So ist es.

    Niemand ist in der Lage, aus dem Stand eine druckreife Lösung zu solch komplexen Sachverhalten zu erstellen. Die Steuerberaterprüfung gehört nicht umsonst zu den schwierigsten Prüfungen im deutschen Bildungswesen. Das Erstellen von Skizzen, die bildliche Darstellung von Rechts- oder Verwandtschaftsbeziehungen oder die Darstellung einer Chronologie (gerade in den verfahrensrechtlichen Aufgaben) ist ein notwendiger Schritt bei der Entwicklung der eigenen Lösung. Es geht in der Prüfung darum, eine Lösung zu ENTWICKELN. Das ist ein Prozess, der aus mehreren Schritten besteht. Die textliche Lösung und die Berechnung bestimmter Ergebniswerte ist nur der letzte Schritt innerhalb dieses Prozesses, aber mitnichten der einzige Schritt, der einer Bewertung zugänglich ist. Deshalb: Nie auf die Aufgabenzettel schreiben, sondern alles auf Lösungszettel.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*