Hilfsmittelerlass – was ist erlaubt? Wie streng wird geprüft?

In letzter Zeit habe ich verstärkt auf die Methode meiner Mitstreiter (übrigens Kursübergreifend) geachtet und mir deren Methoden zum Markieren der Gesetze angeguckt.
Hier ist ja vieles möglich. Nur was ist tatsächlich erlaubt und wo fängt es an, grenzwertig zu werden?

Im Hilfsmittelerlass hierzu heißt es:

„Sie [die Gesetze etc] dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten.“

Aber wo hört die „Markierung“ auf und wo fangen die „Anmerkungen und weiteren Eintragungen“ an?

Zwei Beispiele

Das erste Beispiel ist meines Erachtens nach unkritisch:

Beispiel 1

Neben dem Ort der sonstigen Leistung in der Umsatzsteuer habe ich jeweils farbige Punkte gemacht. Orange bedeutet, dass der Ort der sonstigen Leistungen nur bei Unternehmern als Leistungsempfänger gilt; Pink bedeutet, dass der Leistungsemfänger eine Privatperson sein muss.

Beim zweiten Beispiel fängt es meines Erachtens nach kritisch zu werden:

Beispiel 2

Neben Zitaten, die oft bepunktet und stets genannt werden sollten, habe ich teilweise ein kleines Ausrufezeichen stehen.

Handelt es sich bei dem Punkt im ersten Bild um eine Markierung oder ein unerlaubtes „Zeichen“?
Handelt es sich bei den Ausrufezeichen im zweiten Bild schon um eine „weitere Eintragung“?

Wie sehr ihr das? Welche besonderen Techniken sollen euch helfen bzw. haben im Vorjahr geholfen?

Eine kleine Anmerkung zum Schluss:

Ich möchte den Hilfsmittelerlass nicht bis an die Grenzen des Möglichen dehnen. Die Ausrufezeichen werden noch ausradiert bzw. aussortiert mit Ergänzungslieferungen.
Dennoch möchte ich diese Beispiele nutzen um zum Diskutieren, was erlaubt ist und wo man aufpassen soll.

31 Gedanken zu „Hilfsmittelerlass – was ist erlaubt? Wie streng wird geprüft?

  1. Mit „Markierung“ ist meiner Meinung nach wirklich die tatsächliche Markierung von Texten gemeint. Ich würde beide Varianten nicht machen. Markiere im UStG doch lieber das erste Wort des Satzes in der jeweiligen Farbe bei den Ortsbestimmungen.

  2. Eine ähnliche Frage wie du zu deinem ersten Bild hatte eine Mitstreiterin auch unseren Dozenten gestellt, mit der Antwort, das hier ein Ordnungssystem vorliegen würde, was eben als Täuschungsversuch zu werten wäre.

    Du dürftest ja auch keine Ziffern daneben schreiben, die Punkte stehen aber gewissermaßen für diese Ziffern, nur das sie sich durch die Farbe anstatt durch den Wert unterscheiden.

  3. Die Ortsbestimmung im § 3a Abs. 3 UStG ist unabhängig davon, wer Leistungsempfänger ist.

    Und Privatpersonen kennt das UStG nicht, man spricht von Nichtunternehmern oder von Unternehmern, die eine Leistung für ihren nichtunternehmerischen Bereich beziehen.

    Also nochmal neu auspunkten…

  4. @ Bernd:

    Du hast natürlich recht. Aber zu meiner Verteidigung: Ich habe die Punkte einfach gerade nur auf meine aussortierte Seite gemacht um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen.

  5. Das größte Hilfsmittel, welches absolut legal ist, die dicken Backsteine wegwerfen und mit den Amtlichen Handbüchern arbeiten. Ich habe mich immer gefragt, wie man bei den Beck’schen Textausgaben überhaupt was erkennen kann und dann noch diese tausend Zettel an der Seite. Alle wichtigen Erlasse sind auch in den Handbüchern drin und die Systematik ist viel eingängiger, man muss weniger blättern und suchen.

    Ist zwar etwas Off-Topic, aber man kann mal darüber nachdenken. Zu deinen Bedenken: Wegen einem Ausrufezeichen pro Seite ist sicher noch keiner durch die Prüfung gefallen, aber man sollte sich schon vornehmen über Markierungen hinaus die Seiten nicht zu verunstalten.

  6. Das würde ich beides NIE machen.

    Wenn die Tante im Oktober im Examen deine Gesetze durchsieht, würd ich lieber ein ruhiges Gewissen haben. Wenn dir wegen solchen Basics, die du im Oktober auswendig runterbeten kannst, einer einen Strick dreht…

  7. Bei beiden Varianten handelt es sich um unzulässige Kommentierungen. Zulässig sind nur Markierungen, d.h. die Markierung darf keine über die Kenntlichmachung hinausgehende Systematik haben.

    Bei uns wurde rein gar nicht kontrolliert. Wenn man den Schutzumschlag vom Schmidt ausgetauscht und etwas weniger auffälliges genommen hätte, wäre das wohl nicht aufgefallen.

    Zumindest die amtliche Lohnsteuer-Handbuch-Ausgabe wäre letztes Jahr ganz hilfreich gewesen.

  8. Als Neuling wage ich keine Variante zu wählen. Gibt es denn generell irgendwo gute Hinweise, wie man trotzdem am besten möglichst effizient markieren kann? Wäre für jede Hilfe dankbar.

  9. Beides lässt sich (weitaus sinnvoller) auf zulässige Weise markieren, wobei Dein Gesetz, unter Berücksichtigung, dass Du dieses Jahr in die Prüfung gehst, recht unbenutzt aussieht.

    Deine Vorschläge sind nicht mehr nur im grenzwertigen Bereich, sondern unzulässig.

    Bedenken solltest Du, dass Du im Zweifel – also bis zur abschließenden Klärung – die verbleibenden Tage mit neu zu beschaffendem Gesetz zu Ende schreiben „darfst“. Kontrolliert wurde bei uns (BW) täglich.

  10. Moin,

    bei uns in Kiel wurde seinerzeit gar nicht kontrolliert,

    ABER!!!

    Wir geben ein Schweinegeld für die Vorbereitung aus, vernachlässigen eine nicht unwesentliche Zeit lang Freunde, Familie und Kind und Kegel, lernen wie die Hammerkranken, sind dann im Oktober supergut vorbereitet…
    Und fallen durch, weil wir mit den „Markierungen“ übertrieben haben und doch mal eine in die Gesetze geschaut und das Ganze als nicht zulässig empfunden hat…

    Es mag andere Ansichten geben, aber für mich würde „no risk, no fun“ hier nicht gelten… 😉

  11. Ich lasse es mit den Ausrufezeichen auch lieber! Ich bin mir der „Gefahr“ bewusst. Die Ausrufezeichen habe ich in meinem jugendlichen Leichtsinn zu Beginn des Kurses gemacht bei Stellen, wo ich Punkte in Übungsaufgaben verloren habe.

    @ Sebastian
    Beim Fachwirt konnte ich am Ende gefühlt sowieso das halbe Gesetz auswendig.
    Jede „Markierungstaktik“, die ich mir vorher überlegt habe, war daher nutzlos.

    Das einzig effektive war im Bereich des BGB/HGB, weil ich dort sehr unsicher war:
    Dort habe ich farbige Griffregister genommen, z.B. rot für Haftung bei allen Gesellschaftsformen. Gebraucht habe ich es letztendlich nicht aber es hat mir ein Gefühl der Sicherheit gegeben. Und ich denke, darauf kommt es am Ende auch an.

  12. Ich persönlich würde es bei „klassischen“ Markierungen bzw. Unterstreichungen von Wörtern belassen. Also weder Bsp. 1 noch Bsp. 2 anwenden. In beiden Fällen würde ich eine unzulässige Systematik bejahen. Aber Du hast Recht, das ist ein schwieriges Thema mit einem großen Interpretationsspielraum.

    Ich kenne einen Fall aus dem Studium. Dort soll es „Experten“ gegeben haben, die nur einzelne Buchstaben eines Wortes markiert haben und sich auf diese Weise Eselsbrücken für Prüfungsschemata geschaffen haben. Dies würde ich auch als unzulässig ansehen. Das Prüfungsamt sah dies ebenfalls so.

  13. Guten Morgen
    Habe damals in meiner Ausbildung ein System zur Markierung an die Hand bekommen. Nach einigen Weiterbildungen, habe ich dieses zwar noch gekürzt, bin aber immer super damit zurecht gekommen. Vor kurzem ist mir aufgefallen, dass WLW Bamberg dieses System auch empfiehlt. Denke, die wissen was erlaubt ist. Schau mal auf deren Internetseite unter Downloads. Kollegen haben dieses System auch eingeführt und waren auch sehr zufrieden.

    Liebe Grüße Katharina

  14. Die Markierungen können schon eine Gratwanderung sein. Beispielsweise ist es meines Wissens nicht erlaubt, Wörter durchzustreichen. Aber ob man Probleme bekommt, wenn man beim Unterstreichen das Lineal „aus versehen“ einen Millimeter zu hoch ansetzt?

    In der Zeit, die man vor einem Paragraphen sitzt, um die perfekten Markierungstricks azuzubaldowern, hat man sich das Ding aber sowieso schon eingeprägt. Daher würde ich auch lieber keine Risiken eingehen. Der Puls an den Prüfungstagen ist schon hoch genug.

  15. @Alex: Ich kann Deine Überlegungen mit den amtlichen Ausgaben nachvollziehen. Bin jedoch nicht sicher ob sämtliche Erlasse vorhanden sind?! Von der Systematik her, insbesondere Richtlinien , Hinweise etc. sind die Handbücher deutlich übersichtlicher!

  16. Nein, es sind nicht alle Erlasse drin (Hinweise dagegen schon), aber braucht man denn alle? Mir haben die wichtigsten genügt und die sind auf jeden Fall in den Handbüchern drin. Die Haptik und Systematik ist denke ich besser als die bei den Beck’schen Textausgaben, ich habe nicht ein einziges Post-It (geschweige denn Griffregister) oder eine Markierung benötigt, weil die Amtlichen Handbücher einfach eingängig sind, wenn man sich damit beschäftigt. Und wer sich beschäftigt, der versteht Steuerrecht und für den ist es nicht nur ein dickes, rotes, umständliches Buch.

  17. @ Patrick: Ich kann ja aus meiner Ersterfahrung erzählen! 🙂 Die obere Variante ist auch die, die bei meinen Gesetzen drin ist. Dies wurde uns damals sogar von Dozenten empfohlen, da ein einfacher Punkt was anderes ist als ein Ausrufzeichen oder Pfeil. Natürlich habt ihr Recht, am Ende ist sowieso im Kopf und im Oktober habe ich an jedem Tag in der Summe vllt. 10 Sachverhalte pro Tag nachgeschlagen… Die obere Variante bleibt grenzwertig, sie ist jedoch bei vielen Gesetzen enthalten… Während der Vobrereitung würde ich ruhig so arbeiten, kurz vor Oktober kommen oft noch Lieferungen, da kann man dann ja nochmal schauen…

    Liebe Grüße Heike

  18. @ Alex, vielen Dank für Deine Empfehlung bzgl. der amtl. Handbücher, ..

    Eigentlich sehe ich die Angelegenheit genauso wie Du, jedoch bei der USt..? Richtlinien sind relevant bis zur letzten Ergänzungslieferung….

    Was taugt das Handbuch zur AO?

    Und wie sieht es beim​ UmwStR aus?

    Und welches Handbuch deckt alle Erlasse für BilanzStR ab?

    Grüße, Charles

  19. In meiner Vorbereitung im letzten Jahr habe ich mir bei der Markierung der Gesetzestexte ein bestimmtes Farbschema angeeignet. So hatte die Markierung in einer Farbe immer eine bestimmte Bedeutung.

    So würde ich mir beispielsweise im § 3a Abs. 2 UStG statt einem orangen Punkt das Wort „Unternehmer“ anleuchten – somit könntest Du auf die Punkte verzichten.

  20. Ich nutze auch das von WLW vorgeschlagene System: gelb für die Tatbestandsmerkmale, grün für die Rechtsfolge, rot für Ausnahmen und nehme ich noch orange für Gesetzesverweise. Das funktioniert bisher ganz gut für mich.
    Und auch die Griffregister von WLW finde ich sehr hilfreich, zumindest für die Richtlinien und die Erlasse, da hier auf jedem Register ein Stichwort steht und man sich so schneller zurechtfindet. Klar, in der Klausur im Oktober hat man dann keine Zeit mehr, um lange zu suchen, aber bis dahin kann man sich damit gut orientieren.

  21. Hallo Patrik,
    beide Varianten sind unzulässig. Das haben mir Kammer und Ministerium im letzten Jahr bestätigt. Kontrolliert wurde nichts, Ich würde an deiner Stelle trotzdem neue Texte kaufen.
    Du bloggst hier mit Namen und Foto. Wenn die Mitarbeiter der Kammer hier mitlesen sollten, dann musst du wohl damit rechnen, dass deine Gesetze gefilzt werden. Das wäre mir zu heiß…

  22. Hallo Renie,

    ich war mir immer bewusst, dass die untere Variante unzulässig ist und die obere Variante habe ich ohnehin nur als Beispiel hier für den Blog erstellt.
    Bei den Prüfungen wird in meinen Gesetzen nichts mehr zu finden sein. Schon jetzt ist 99% durch Ergänzungslieferungen aussortiert. Natürlich brauche ich Markierungen mit hervorgehobenen Schlagwörtern aber für irgendwelche versteckten Hinweise oder farbliche Geheimcodes bin ich ohnehin nicht der Typ.

    Sollen sie kommen und nachschauen. Das ist wie nüchtern in eine Polizeikontrolle kommen: Irgendwie freut man sich ja dann auch, wenn man kontrolliert wird und genau weiß, dass einem nichts passiert 😉

  23. Ihr seid lustig. Macht euch Gedanken wo ein Strich oder ein Komma schon zu viel sein soll. Macht euch mal Gedanken was noch alles möglich sein könnte.

    Die Gesetze werden doch eh fast nicht gefilzt. Und wenn, dann achten die nur auf Markierungen und Ergänzungen, niemanden interssiert was dort drinsteht. Macht es einfach wie manche Juristen und bedruckt eure teils leeren Gesetzseiten.
    Beck hat immer ein wenig Platz auf dem dünnen Papier, manchmal auch ganze Rückseiten. Diese dann flux in den Drucker, korrekte Schriftart und Format übernommen und los geht die wilde Lutzi. Da passen ganze Paragraphenketten (bspw. für Bewertungsrecht zum Sach- oder EwVerf.) drauf.
    Die Aufpasser werden in den paar Sekunden nicht 3 komplette Blöcke von je ca. 4.500 Blatt durchsehen können und genau auf diese Ergänzung stoßen, wenn sich diese einheitlich in den übrigen Gesetzestext schmieden.

    DAS ist dann zwar nicht erlaubt, aber hier wirds spannend …!

  24. @Joker: Das könnte zwar klappen, aber ich prophezeie dir dabei ein Missverhältnis: Die Zeit und Energie, die du aufwenden musst, um diese „Spickzettel“ vorzubereiten, die ganzen Formatierungen etc. hinzubekommen usw., mit der könntest du die entsprechende Paragraphenkette auch auswendig lernen.

  25. @joker: …und dann fällt dem Aufseher genau diese Seite auf… 1 Jahr Arsch-aufreißen und tausende €uronen verbrannt, herzlichen Glückwunsch.

  26. Also bei der schriftlichen letztes Jahr hatte niemand auch nur eine Sekunde lang meine Gesetze in der Hand.
    Wären aber auch „sauber“ gewesen 😉

  27. @ Joker:
    In der Schule hab ich auch genau diese Taktik gefahren.

    Aber auch wenn ich mir ziemlich sicher bin, dass nicht nachgeguckt wird und wenn doch nur sehr rudimentär, würde ich es dennoch nicht machen.

    Erstens geht die Kosten/Nutzenanalyse nicht auf. Ich gewinne vielleicht mit viel Glück einen oder zwei Punkt (wenn das entsprechende Thema überhaupt dran kommt) aber verliere im Zweifel über ein Jahr Vorbereitung und 15.000€ ohne eine eventuelle Gehaltserhöhung mitzurechnen.

    Zweitens – uns das ist viel wichtiger – würde mich die ständige Unruhe und Nervosität, erwischt zu werden, so sehr ablenken, dass ich mehr Punkte dadurch verlieren werde als ich jemals gewinnen kann. So abgebrüht bin ich dann doch nicht.

  28. Ich sehe ebenfalls beides als unzulässig an. Unsere Gesetze wurden bei der Prüfung „kontrolliert“ –> heißt ganz oberflächliches Durchblättern oder sogar nur einmal 100 Seiten (auf einmal) umschlagen und weitergehen. Trotzdem würde ich lieber mit einer ganz strengen Kontrolle rechnen und absolut sauber sein.
    Ich hatte ein ähnliches System wie WLW, also verschiedene Farben für verschiedene Dinge.
    Manchmal ist aber weniger auch mehr, gegen Ende habe ich die Markierungen nicht mehr durchgehalten, es hat einfach zu lange gedauert eine neue Lieferung einzusortieren und alles wieder perfekt zu markieren. Dann lieber Aufgaben lösen, so weiß man am Ende auch ohne detaillierte Markierung wo etwas steht.

    So weit wie Joker würde ich auf keinen Fall gehen.

  29. Ich finde die Markierungen werden überbewertet.
    Ich hatte damals nur ein paar schlüsselwörter markiert, die ich besonders wichtig fand. TBM und Rechtsfolge weiß man irgendwann eh quasi auswendig. Und das Problem in der Klausur werden nicht die Sachverhalte sein, die bei allen im Gesetz wie ein Malbuch aussehen. Die kann sowieso jeder. Sondern die, die man in der Prüfung das erste mal aufschlägt.

  30. Meiner – uninformierten – Auffassung nach ist Beispiel 1 definitiv ein Code, und damit eine zusätzliche Notiz. Ob ich mir das ausformuliere, oder mir ein Zeichen dafür ausdenke, dabei sehe ich keinen Unterschied.

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