Horror nach Halloween

Obwohl Halloween bereits 2 Wochen vorüber ist, hat auf meinem Schreibtisch ein Schreckgespenst Platz genommen. Lehrhefte zum Umwandlungsteuerrecht.

Dieses Themengebiet hat sich sofort eine besondere Auszeichnung verschafft. Platz eins der unliebsamsten Themen! Damit sind nun die Bilanzberichtigung und die Besteuerung von Renten und dauernden Lasten jeweils einen Platz zurückgefallen.

Da mein Wochenende leider eher unproduktiv war, muss ich in der kommenden Woche auch abends ranklotzen.

Wie sieht eure Horror-Top-3 an Steuerrechtsgebieten aus?

19 Gedanken zu „Horror nach Halloween

  1. Bei mir ist es auch Umwandlungssteuerrecht.
    Von meinen fünf Lehrbriefen habe ich erst 3 durch und immer, wenn ein Thema sitzt, zB Einbringung oder Realteilung und ich dann danach was anderes lerne, habe ich später alles wieder vergessen und lerne es nochmal. Ich komm mir echt vor, wie eine Kuh auf der Weide, die alles 100 mal durchkauen muss, bevor es runtergeschluckt werden kann. Bin aber froh, dass es anderen Mitstreitern ähnlich geht. Das beruhigt irgendwie, auch wenn es nicht wirklich weiterhilft.
    Was ich auch „liebe“ sind sämtliche Formeln: Zinsstaffel, Abzinsung Barwert, Aufschlagsätze….

  2. Ergebnisse?!

    Hallo zusammen,
    man munkelt, die Ergebnisse der Prüfungen kommen Ende Januar, manch einer behauptet sogar das Datum zu wissen: 25.01.17
    Hat von euch jemand etwas gehört? Oder weiß da jemand mehr ? 🙂

    LG

  3. Das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Niedersachsen sollen sie kurz vor Weihnachten kommen.

  4. In NRW werden Sie am 25.01.2017 bekannt gegeben lt. Website der Gemeinsame Prüfungsstelle NRW

  5. Geht’s eigentlich nur mir so oder haben viele andere noch aufgrund des 2. Tages ein beschissenes Gefühl?

  6. Hallo zusammen! Bei mir ist der zweite Tag auch nicht gut gelaufen, ich habe mir Lohnsteuer gar nicht angeschaut…habe deswegen auch gar keine Motivation zum lernen, da mein Bauchgefühl mir sagt, dass es wahrscheinlich nicht gereicht hat

  7. 🙂 Du sprichst mir aus der Seele. Ich durchlebe ein Wechselbad der Gefühle – meistens sind es die Schlechten. Es wäre schön, wenn der zweite Tag nicht ganz so schlimm gelaufen ist und man dafür mit einem der anderen Tage ausgleichen könnte. Wenn ich mir gerade vorstelle, wie ich am 20.12. um 24:00 Uhr auf der Seite der Steuerberaterkammer Berlin mein Ergebnis aufrufe und dann nur sehe „Not this time my friend, please come again next year“, wird mir irgendwie schlecht. Gerade verspüre ich irgendwie wenig Lust die ganzen Übungsklausuren noch einmal zu schreiben… Aber liegt wohl auch daran, dass jetzt Winter ist und ich lieber Winterschlaf machen würde :D.

  8. Geht mir auch so.
    Tag zwei lief mehr als bescheiden. Da mein Gefühl nach Tag eins auch nicht gerade überragend war (lag vor allem an dem GrESt Teil und der nicht ganz verständlichen AO Klausur) rechne ich damit durchgefallen zu sein.

    Mit der weiteren Vorbereitung weiß ich gerade nicht wie ich es halten soll.
    Einerseits hab ich grad gar keinen Bock was zu machen. Andererseits denke ich mir, dass es wohl nicht verkehrt wäre, wenn es vielleicht doch mit ner 4,5 gereicht hat.
    Allerdings hätte ich meine Mündliche bei der Steuerberaterkammer München. Lt. Knoll Lehrbrief zur Mündlichen ist die durchschnittliche Durchfallquote in München mit ca. 20% am höchsten.
    Hab mir auch schon ein paar Protokolle aus den Vorjahren durchgelesen. Also mit ner 4,5 muss man schon einen überragenden Tag haben um zu bestehen.

    Deshalb mach ich momentan nicht viel. Ich bereite ab und zu einen Kurzvortrag vor und überflieg die Lehrbriefe.

  9. Was war eigentlich großartig an GrESt zu lösen? Es war doch der Gesellschafterwechsel bei der GmbH, das löst Grunderwerbsteuer aus, aber das kann doch höchstens zwei Punkte ausmachen? Oder übersehe ich etwas Wesentliches?

  10. Also ich denke da war schon mehr drin.
    Soweit ich mich erinnere hat der Erblasser doch auch ein Grundstück an die Ehefrau sowie an die Nachbarin verkauft.
    Dazu war doch noch ein Formwechsel o.ä drin?
    Auch wenn das ganze keine GrESt ausgelöst hat, da sich die Beteiligungsverhältnisse nicht entscheiden geändert hatten, musste man doch dazu bestimmt Stellung nehmen.

    Im ErbSt Teil war meiner Meinung nach viel zu wenig drin, als dass dir GrESt Teil nur zwei Punkte ausmacht.
    Ich rechne im GrESt Teil mit ca. 10-15 Punkten.

  11. Aus der Erinnerung hat RR das Grundstück von seiner Frau gekauft, dann seinem Sohn geschenkt nach Teilung, dann ging das Ganze in eine GbR, die GbR wurde zur OHG, ein Grundstücksteil wurde an die OHG verkauft. Dann stirbt RR und die Anteile gehen an die Frau. Dann gab es ein zweites Grundstück (bei der Stieftochter [??]), das in einer GmbH war, an der Anteile übertragen wurden. Das sind nach meinem Verständnis alles Einzelvorgänge. Vllt. hat es jemand besser in Erinnerung.

  12. Bei der GmbH sind nach meiner Erinnerung nicht mindestens 95% der Anteile übertragen worden – was dann keine GrESt auslöst. Wirklich Grunderwerbsteuer entstand bei mir nur bei dem Verkauf an die Nachbarin

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