Klausuren

Hallo miteinander,

die Zeit rast, ein Monat Freistellung ist wie im Flug vergangen. Meine 6-Tage-Lernwoche halte ich bislang beharrlich durch.

Aktuell quäle ich mich durch den WLW-Klausurenfernkurs. Als Haas-Fernkurs-Teilnehmer lassen sich auf jeden Fall Unterschiede zwischen den Anbieter ausmachen. Hieß es bei Haas ständig: Schreiben Sie nicht in Stichpunkten und verwenden Sie nur offizielle Abkürzung“ rät man bei WLW genau dazu. Interessant. Wie handhabt ihr dies? Stichpunkte oder Sätze? Oder Stichsätze (welch‘ Wortgeschöpf, deren Bedeutung sich mir seit der Schule bis dato nicht erschlossen hat).

Es lohnt sich auf jeden Fall aus fachlicher Sicht auch bei einem anderen Anbieter Klausuren zu schreiben. So kann man sich vom Aufbau her oder den Formulierungen der Fußgängerpunkte aus den zwei“Welten“ die für sich perfekte Schnittmenge basteln.

Und zum Schluss ein paar (warme – :-)) Worte zum Wetter: Glücklicherweise ist das Wetter in der Hauptstadt schlecht wie eh und je. Keine Gefahr der Ablenkung also.

Gute Nacht!

37 Gedanken zu „Klausuren

  1. Wenn man die Zeit hat in der Klausur ganze Sätze mit Subjekt, Prädikat, Objekt zu schreiben, dann bin ich sprachlos 😀
    Dem Korrektor ist es doch total egal, ob man da gerade Grimms Märchen ablegt oder sonst einen Sermon schreibt. Solange er die Schlüsselwörter findet, die er in seiner Korrektur-Liste hat, ist er glücklich (so mein laienhaftes Verständnis dieser außergewöhnlichen und in freier Wildnis noch nie zugesichtbekommener Spezies).

    Ich habe in AO zumindest am Anfang noch halbwegs ganze Sätze geschrieben, um dem Korrektor zu zeigen, dass ich der deutschen Sprache mächtig bin. Danach hatte ich allenfalls mal ein Subjekt im „Satz“.
    Im Großen und Ganzen war ich eher mit Stichsätzen dabei, in bestimmten Bereichen aber auch einfach nur mit Stichworten. Damit bin ich gut gefahren und hab das Examen gepackt.

  2. Also wenn man auch in Stichpunkten bzw in stichpunktartigen Sätze anworten könnte, würde ich persönlich super finden. Man spart sich viel Zeit mit dieser Technik. Aber leider weiss ich nicht, wie dies bei den Prüfer angekommt. Hier wäre ein „Erfahrensaustausch“ von Kanditaten, die die Prüfungen schon hinter sich haben, sehr interessant.

  3. Bei mir kam das immer ganz auf die Klausur drauf an.

    AO hab ich ausführlich in ganzen Sätzen geschrieben. Lediglich bei den Fristenberechnungen bin ich zu Stichpunkten übergegangen.
    In USt hab ich fast alles in Stichpunkten geschrieben. Nur bei wirklichen Problemen hab ich meine Lösung mit ganzen Sätzen erläutert.
    In Bewertung hab zumindest den „Vorspann“ in ganzen Sätzen geschrieben. Die Berechnungen dann aber natürlich in Stichpunkten.

    Die ESt und Bilanzklausur hab ich zum großen Teil schon in ganzen Sätzen geschrieben. Sind ja genug Probleme drin, die man nicht einfach so mit Stichpunkten abhandeln kann. Lediglich Berechnungen und die Bewertung von WG hab ich in Stichpunkten abgehandelt.

    @ Annekatrhin:

    Wird euch bei WLW tatsächlich geraten alle Klausuren in Stichpunkten zu schreiben?
    Ich korrigiere nämlich seit kurzem Klausuren und hab davon in den Hinweisen für die Korrektoren nix gelesen.

  4. Abkürzungen habe ich immer beim ersten Mal definiert. Beim Satzbau habe ich mich immer sehr kurz gehalten, aber schon versucht, den Anschein von Fließtext zu erwecken 😀

    Jeder muss für sich den richtigen Weg finden. Ich habe nach einiger Zeit damit angefangen, bewusst immer die kürzest möglichen Wörter zu benutzen. Beispiel: „da“ hat weniger Buchstaben als „weil“. Artikel weglassen. Füllwörter vermeiden, die man aus dem geschäftlichen Alltag kennt. Paragraphenketten mit §§ anfangen. II anstatt Abs. 2. All das bringt alles ein wenig Zeit, in der Summe aber vllt. entscheidende Minuten,

    Bei econect hatte man uns letztes Jahr davon abgeraten, komplett in Stichpunkten zu arbeiten, höchstens am Ende wenn absehbar zu wenig Zeit ist.

  5. So unterschiedlich sind doch die Herangehensweisen. Mir wäre es nie in den Sinn gekommen, nur Stichpunkte oder Stichsätze zu schreiben. Hab‘ immer so ziemlich alles ausformuliert. Das war dann wohl die alte Haas Schule 🙂
    Reichte am Ende aber auch…

  6. Krass
    Und ich ärgere mich schon , wenn sich in meinen Sätzen oft Worte wiederholen oder ich jeden 2. Satz gleich beginne

  7. Das hat aber auch nur mit wirklichem Schnellschreiben funktioniert. Dazu hab ich so gut wie keine Pausen gemacht, ne Banane und Wasser geht halt auch beim Lesen der Aufgaben rein. Ich war wirklich überrascht, wie viele Toiletten-, Ess-, Trink-, Konzentrations-, oder gar Rauchpausen um mich rum eingelegt wurden. So wäre ich auch niemals fertig geworden…

  8. Ich habe die Klausuren (Ausnahme AO) in Stichpunkten geschrieben und am Anfang eine Legende für die § geschrieben:
    §= EStG
    §´= KStG
    R= EStR
    R`= KStR.
    Knoll hat mir von der Vorgehensweise zwar abgeraten, ich habe aber trotzdem bestanden.

  9. Mal abgesehen von irgendwelchen Berechnungen habe ich immer ganze Sätze geschrieben. Einen Literaturnobelpreis hätte ich damit zwar nicht gewonnen, weil es immer sehr abgehackte simple und kurze Sätze waren, aber zum bestehen hat es gereicht. Schön zu lesen war es aber sicher nicht.

  10. Niemals in Stichpunkten schreiben!Es besteht die Gefahr,dass Ihr einen Prüfer kriegt, der das nicht akzeptiert.Wie bei mir, denn habe bei der Einsicht den Vermerk gehabt „Bitte ganze Sätze“.Bin durchgefallen 🙁

  11. Ich habe ebenfalls Abkürzungen vorab definiert, bspw. in der Mischklausur: Im USt-Teil habe ich erläutert, dass sich alle §§ auf das UStG beziehen. So spart man sich bei jedem § das „UStG“. Das BewG habe ich mit „B“, das ErbStG mit „E“ abgekürzt.
    Ansonsten bin ich vom Umfang ähnlich wie „Freizeitlerner“ vorgegangen, so wurde uns auch in den Kursen (u.a. Knoll) geraten.

  12. Ich habe auch immer ganze Sätze geschrieben, und zwar kurze, knappe Sätze. Das kostet auch nicht wesentlich zusätzliche Zeit, hilft aber im Zweifel beim Verständnis und bringt vielleicht den einen oder anderen halben Punkt zusätzlich.

  13. @Peter

    Das dürfte daran gelegen haben, dass doch wesentliches gefehlt hat.

    Der goldene Zwischenweg ist wohl besser:

    Grundsätzlich mache ich einen Einleitungstext. Der wird auswendig runtergeschrieben, Dabei kommen die wichtigsten Punkte rein:

    Rudi Rundlich ist… (§…) u.s.w. damit sammelst du die ersten.
    Danach nur noch in Stichworten. Für die KÜR hast du keine Zeit. Verschwende diese nicht mit Satzaufbau usw.
    Kurze Stichworte und die entsprechenden §§.

    Anders allerdings bei der AO, da musst du teilweise ganze Texte schreiben (Juristendeutsch!). Steht im Text; Nehmen sie gutachterlich Stellung, dann ist das auch so.

    Es gibt 2 Stile in der AO. Mache sie dir zu eigen!

  14. Ich bin wie folgt vorgegangen und das hat wunderbar geklappt:
    AO: ausformulierte ganze Sätze
    USt: stichpunktartig
    ErbSt/BewG: überwiegend stichpunktartig
    ESt: überwiegend stichpunktartig
    BilSt: überwiegend stichpunktartig

  15. @Peter
    Du bist durchgefallen, weil du nicht in ganzen Sätzen geschrieben hast?

  16. Mal banal nachgefragt, was heißt denn bei Euch Stichpunkte?

    „Lieferung § 3 (1) UStG, Ort Bremen (§ 3 (6) S.1 UStG), steuerbar i. Inland….“ oder wie muss man sich das vorstellen?

    Ich halte mich an die Regel, dass ich Subjekt, Prädikat, Objekt verwende und einen Satz baue, aber dann auch wirklich nicht mehr als nötig.

  17. Hallo Michael,

    wie hast du den am 3. Tag bitte stichpunktartig geschrieben?
    Kannst du bitte ein Beispiel geben?
    Vielen Dank.

    LG

  18. Die Originalprüfungsaufgaben zum Umsatzsteuerrecht umfassten in den vergangenen Jahren durchschnittlich zwanzig Einzelsachverhalte, die zu beurteilen waren. (Ich habe die Umsatzsteueraufgaben der letzten Jahre ausgewertet. Es waren im Schnitt zwanzig Einzelsachverhalte. Ich glaube, hierüber brauchen wir nicht zu diskutieren.) Dies ist derart umfangreich, dass ich die Umsatzsteueraufgabe als die entscheidende Hürde am ersten Prüfungstag betrachte. Wer sich hier aufgrund der Vielzahl der zu beurteilenden Sachverhalte in der Zeit verschätzt, der gerät bei den anderen Aufgaben zeitlich ins Hintertreffen.

    Meine Frage an dieser Stelle: Wie, wenn nicht in Stichpunkten zu den einzelnen benannten Prüfungspunkten „Steuerbarkeit“, „Steuerpflicht“, „Steuerentstehung“, „Steuerschuldner“, Höhe der Steuer“ usw., soll man bei den Umsatzsteueraufgaben sonst innerhalb der vorgesehenen Zeit fertig werden? Das ist anders schlichtweg nicht möglich. Die Musterlösungen zu verschiedenen Übungsaufgaben sollte man sich meiner Ansicht nach nicht zum Vorbild nehmen in Bezug auf die Ausformulierung. Die Ausformulierung kriegt man aufgrund des extremen Zeitmangels sowieso nicht hin.

    Und an dieser Stelle stellt sich mir eine weitere Frage: Warum muss ein Prüfungsteilnehmer, der in der Lage ist, eine durchschnittliche Prüfungsleistung zu erbringen, sich überhaupt darüber Gedanken machen, ob er seine fachlich vorhandene Leistung in ganzen Sätzen oder in Stichpunkten verfasst? Das ist nur eine von sehr vielen Absurditäten, die meiner Ansicht nach die Steuerberaterprüfung insgesamt verfassungswidrig macht. Aber was tut man nicht alles, um den Berufsstand zu schützen!

  19. AO –> Ausformulierte Sätze – Ausnahme Fristenberechnung; aber nie Gutachtenstil (die gesparte Zeit habe ich mir für einen Zeitstrahl genommen mit allen möglichen Vorschriften, die mir einfielen).

    USt –> Für alle §§ (Ort, Steuerbarkeit….) ohne Probleme Stichwort-Sätze; sonst ausformulierte Sätze. In USt ist es fürs Bestehen wichtiger wirklich alle (auch die banalen) Vorschriften zu bringen.

    ErbSt/BewG/GrESt –> Einleitung immer ausformuliert, ab Überleitung ins BewG (§ 12 ErbStG iVm BewG) nur noch in Stichpunkten. Ab den Berechnungen / Aufstellungen ist es wichtiger die Übersichtlichkeit zu wahren, als ein irgendein Bewertungsverfahren jetzt mit Sätzen „auszuschmücken“. Bepunktet wird hier nur Vorschrift und Zahl.

    EStG –> Überwiegend ausformuliert, aber in „Kurz-Form“. Das gilt insbesondere für die „Fußgängerpunkte“. Man kann zur Zugangsbewertung in Bilanz locker ~4 Sätze in bestem Deutsch schreiben. Am Ende bleibt es aber dabei, dass es regelmäßig nur 1-1,5 Punkte dafür gibt.

    Bilanz –> analog zu EStG

  20. Zum Thema Umsatzsteuer:

    Die Grundlagen AUSWENDIG lernen. Stichpunkte reichen, damit hast du 70% der Aufgaben meist schon abgedeckt. Den Rest (Kleinunternehmer, Organschaft etc.) sollte man zumindest bereit haben.

  21. @David

    Klar, hier ein Beispiel:

    GuB ist unbewegliches u. n. abn. VG/WG des AV, § ……

    oder

    Aufnahme neuer G’ter ist neue erweitere PersG.
    Grds. gemeiner Wert; BW möglich nach §….

  22. Was ghost sagt, kann ich nur bestätigen. USt eignet sich sehr gut zum Lernen, denn die Standardparagraphenkette ist überschaubar. Wenn man das (fast) auswendig drauf hat (nebenbei ein bisschen Blättern wegen der satzgenauen Zitierweise kostet nicht viel Zeit) dann kann man in USt 75% der Punkte mitnehmen – und das in vertretbarer Zeit. Und das Bedeutet z.B. 33 Punkte USt x 75 % = ca. 25 Punkte. Ein paar Pünktchen in AO und 50% der Punkte in ErbStG/BewG und man gewinnt 50 Punkte oder mehr.

  23. „Aufnahme neuer G’ter ist neue erweitere PersG. Grds. gemeiner Wert; BW möglich nach §….“ Das wird nach meinem dafürhalten und den Korrekturbögen (Lehrgangsanbieter für Examensklausuren) die ich kenne, nicht die volle Punktzahl bringen. Der Text müsste schon aus sich heraus verständlich sein, für die volle Punktzahl daher eher: Handelsrechtlich ist die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft ……. Steuerrechtlich bringen die bisherigen Mitunternehmer ihren Anteil an der Personengesellschaft in eine neue Personengesellschaft mit dem zusätzlich hinzutretenden Gesellschafter gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der neuen Gesellschaft ein. Tausch, führt gem. § 6 Abs. 6 EStG grds. zur Aufdeckung der stillen Reserven. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich UmwStG gem. §§….. eröffnet. Ansatz nach § 24 Abs. 1 grds gemeiner Wert. Wahlrecht Buchwert nach § 24 Abs. 2 Buchwertfortführung: Voraussetzungen 1. ……… 2…………. 3……. liegen hier vor. Mit Rücksicht auf Aufgabenstellung (möglichst niedriger steuerlicher Gewinn) ist Wahlrecht Buchwertfortführung auszuüben. Für eine souveräne Leistung ist es ja völlig ausreichend, wenn man alle 5 Minuten einen Punkt einfährt.

    Den Einstieg in die Aufgaben habe ich zumindest beim Bilanzrecht immer im Ansatz ausformuliert. Das sind letztlich ja nur ein paar Füllwörter. Die einzelnen Teilziffern dann nur noch stichpunktartig.

    Bei der Umsatzsteuer dürfte nur eine Auflistung der Stichworte und genauen §§ nicht bei jedem Korrektor genügen. Im Zweifel muss auch rein: Was ist Liefergegenstand/sonstige Leistung, wie viele Lieferungen/sonstige Leistungen, Leistungsort = Paris, Leistungsdatum TT.MM.JJJJ etc. Das passte bei mir alles in einen Satz. Der Jurist würde das wohl Subsumtion nennen.

  24. Weil hier jemand irgendwelche persönliche Abkürzungen zum besten gegeben hatte: §²,§³ K² etc….

    Ausgewiesene Punktabzüge gibt es dafür nicht.
    Das Wohlwollen der Korrektoren erarbeitet man sich damit natürlich nicht. Zumindest diese wilden Abkürzungen dürften wenn es schlecht läuft leicht mehrere Punkte kosten.

    Am zweckmäßigsten ist es sicherlich sich an der Handhabung in der Verwaltung/Justiz zu orientieren. Lasst das mal 5 Minuten mehr kosten für die ganze Klausur. Aus der Sicht der Korrektoren gibt es mit Sicherheit keinen rationalen Grund, hiervon abzuweichen. Eigene Abkürzungen sollten wirklich nur dann benutzt werden, wenn sich das ganze aufdrängt (Wörter die über die Zeile gehen und in der Bearbeitung mehrmals verwendet werden müssen, bsp Drittschadensliquidation = DSL).

  25. Bei Stichpunkten ist Punktabzug vorprogrammiert.Wieso leichte Punkte verlieren?

  26. Wobei die Diskussion natürlich nüchtern betrachtet etwas abwegig ist. Zum Bestehen reicht im Notfall ein Punkt alle 9 Minuten.

    Wenn man das nur hinbekommt ohne ein Wort auszuschreiben könnte es vielleicht nicht nur am Schreibtempo liegen, dass man mit den Punkten Probleme hat. Bis zu einem gewissen Grad macht es natürlich Sinn, aber darüber hinaus sollte man den Fehler wo anders suchen.

  27. Also ich bin mit knappen Lösungen sehr gut gefahren. Hatte eine 3,16 (4,0 – 3,5 – 2,0).
    Aber das muss letztendlich jeder selbst wissen wie er seine Lösung aufbaut.

  28. @Peter

    Wieso sollen Stichpunkte Punktabzug bedeuten? Die Aussage ist falsch. Niemand verliert Punkte, wenn er nicht ganze Sätze schreibt (jedenfalls ggf. außer in AO). Es müssen nur die richtigen Worte sein. Wenn du in ganzen Sätzen das falsche schreibst, gibt es so auch keine Punkte.

  29. Also wer im Echtexamen hockt und mit deinem Lamy Tintenfüller seine Schönschrift aus der 3. Klasse auspackt (und am besten noch mit Tintenkiller ausbessert wenn er sich verschreibt), dem ist wirklich nicht mehr zu helfen wenn er sich dann wundert warum er nicht fertig geworden ist…macht euch nicht über jede Kleinigkeit so viele Gedanken, ihr werdet euren Weg finden, indem ihr Klausuren unter Echtbedingungen schreibt.
    Ich bin gut damit gefahren, mit relativ vertretbarem deutschem Satzbau zu starten, bin aber zwangsläufig in ein hieroglyphenähnliches Schriftbild mit Yoda-Grammatik abgedriftet. Ich denke das geht vielen so und das sind die Korrektoren auch gewöhnt.

    P.S.: USt natürlich Stichpunkte, am besten in Form von Bulletpoints (übersichtliche Struktur). Das kommt sowohl Prüfling, als auch Korrektor zu Gute. Hat bei mir super geklappt und wurde mir auch bei 3 verschiedenen Lehrgangsanbietern so eingetrichtert.

  30. Hallo,

    also ich muss auch sagen, dass es fragwürdig ist, warum keine einheitliche Meinung diesbezüglich vertreten wird. Laut den bisherigen Kommentaren ist die Mehrheit anscheinend eindeutig für Stichpunkte bzw. kurze Sätze. Einzige Ausnahme stellt die AO dar. Bei unserem Lehrgangswerk wird uns eingetrichtert, dass wir überall vernünftig ausformulierte Sätze schreiben sollen. Wenn man dies jedoch berücksichtigt, wird es zeitlich knapp…

  31. Also ich finde hier geht schon wieder das rausdrängen los. Wer den Leuten ernsthaft einreden will in Stichworten zu schreiben und damit jeden (!) Korrektor zu vergraulen dem liegt doch wohl eher daran möglichst viele ins Aus zu schießen damit er selbst besser weg kommt.
    Liebe Leute, keine Schönschrift aber bitte auch keinem Korrektor mit der flachen Hand vor den Kopf hauen und „Hier friss oder stirbt“ zu signalisieren. Ganz klar, NACH bestandener Prüfung hat ein jeder hier nur Stichworte hingeschrieben und war gar schon nach 4 Stunden fertig, alles ganz leicht gewesen… Aber auch an die Kandidaten 2017: Ihr seid erwachsen, hört nicht auf jeden Mist und geht euren Weg. Er ist machbar, Glück, Kondition und Wissen gehören nunmal dazu – Angst nicht!
    Viel Erfolg !!!

  32. Siegfried B: wenn die Aussagen wirklich das als Ziel haben, sollten diese Personen von der Prüfungskommission aussortiert werden. Wo bleibt die erforderliche charakterliche Reife, wenn man sich durch bewusste Falschonformation der Kollegen einem Vorteil auf deren Kosten verschaffen will?!

  33. @Kandidat
    Das Problem ist dürfte das selbe wie immer sein: nichts genaues weiss man nicht.
    Es geht um Grenzen und Ihre (Aus)Dehnung.

    Vom Grundsatz ist in ganzen, klaren und verständlichen Sätzen zu schreiben. In schöner, lesbarer Schrift.
    Alles was der Prüfer nicht (umgehend) lesen kann muss er nicht in die Bewertung einfließen lassen.

    Soweit die Theorie.

    In der Praxis scheitert das schonmal an meiner Schrift. Insbesondere unter diesem Druck.
    Im Laufe der Jahre wurde dann mit Sicherheit im hinteren Teil einer Klausur abgekürzt. Es schlich sich ein. Und Korrektoren ließen es durchgehen. Wo ist der Punkt, wo man es nicht durchgehen lassen darf?

    Haas bringt Umsatzsteuer noch immer mit ganzen Sätzen bei. Und zwar von „Lieferung“ an. Die Dozenten sagen dazu, dass sie Wissen, dass andere Lehrgangswerke Abkürzungen empfehlen. Und das sie Wissen, dass von den Lehrgangswerken die Prüflinge jetzt auch nicht „Reihenweise durchfallen“. (Was natürlich Blödsinn ist, wir alle fallen Reihenweise durch.^^).

    Was ich sagen will? Mit reinen Stichworten in hässlicher Schrift wird man sicher nicht den Good Will seines Korrektors erhalten. Und dieser kann einiges Wert sein. Auch wer auf das „UStG“ verzichtet kann dafür sicher nicht mehr als 2-4 halbe Punkte verlieren. Je nach Prüfer ggf. gar keinen (so der Haas Dozent letztes Jahr).

    Was richtig ist? Das weiss vermutlich kaum jemand, weil es auch vom jeweiligen Korrektor abhängt.

    Und bevor jetzt gejammert wird, es ist eben eine weitere Unsicherheit im Rahmen der vielen Unsicherheiten. Einen 2er Kandidaten müssen sie nicht stören. Einen 4,5er… hat halt nochmal was zum Grübeln. 🙂

  34. Siegfried lass heute Abend mal lieber das Buch mit den Verschwörungstheorien weg 😉

    Die Meinungen gehen auseinander, vielleicht ist es auch vom Bundesland abhängig. Bei uns war es Thema im Bannas Kurs und der Dozent – ehemals selbst Korrektor und Aufgabensteller – meinte es sei oftmals (vor allem in USt) schöner eine sauber gegliederte Lösung in Stichpunkten zu korrigieren als einen Fließtext und monotoner unsauberer Schrift aus dem man sich alle Schlagworte rauspicken muss.

  35. Eine Aussage der Sorte:

    Ganze Sätze = Zeitverschw.
    Stichp. -> Erfolg

    … ist leider fatal, weil völlig falsch. Als Korrektor erwarte ich absolut kein Werk im Sinne von Goethe’s Faust, aber wer eine Prüfung von Anbeginn an im Stil von:

    § 1 EStG (+), Wohnsitz in Bonn
    aber (-) gemein. Veranl. ohne Ehe

    abliefert, der wird Probleme haben die Klausur zu bestehen auch wenn er jede Aufgabe behandelt.

    Es fehlt dieser Klausur nämlich schlicht und ergreifend eine vernünftige Begründung der Lösung. Ziel der Prüfung ist es zu zeigen, dass Sie in der Lage sind als angehende Steuerberater teilweise komplizierte Sachverhalte zu verstehen, zu sortieren und strukturiert (!) einen Lösungsansatz zu erarbeiten.

    Dies geht aus der Erfahrung heraus aber nicht mit einem minimalistischen Stichwortaufbau oder einer Klausur die aussieht als wäre eine Horde Tiere über das Papier gejagt worden.

    Was Sie sich allerdings ersparen können ist mir als Korrektor auf der erste Seite zu erläutern, dass EStG für Einkommensteuergesetzt steht und Sie mit BeckR die Becksche Textsammlung Steuerrichtlinien meinen. Das sind Banalitäten die keiner Erläuterung bedürfen und so wie Sie vom Fach sind, sind wir Korrektoren es aus und verstehen die üblichen Abkürzungen unseres Berufes auch ohne ausdrückliche Erläuterung.

    Unnötige Zeitverluste erlebe ich oft dadurch, dass die Prüflinge nicht mit dem richtigen Klausurstil vertraut sind und dann in epischer Breite unnötige Dinge erläutern.

    Bsp.:
    In einer Ertragsteuer Klausur ist im „Entscheidungsstil“ zu lösen.

    Unnötige Zeitverschwendung ist daher folgender Lösungsaufbau:

    „Fraglich ist, ob zwischen A und der A-GmbH eine Betriebsaufspaltung bestehen könnte?
    Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine personelle und sachliche Verflechtung zwischen einer natürlichen Person und einer Kapitalgesellschaft besteht. A ist eine natürliche Person. Eine wesentliche Betriebsgrundlage definiert die Rechtsprechung … Diese könnte hier gegeben sein, wenn das Grundstück eine solche Grundlage darstellen würde. Dies ist der Fall, da es sich um das von der GmbH genutzte Bürogebäude handelt. Nun müsste noch eine personelle Verflechtung gegeben sein. “

    Richtig:
    „Ab dem 01.04.2017 liegt zwischen A und der GmbH eine Betriebsaufspaltung vor, da er mit dem Bürogebäude eine wesentliche Betriebsgrundlage an die GmbH vermietet (=sachliche Verflechtung) und durch seine Anteilsmehrheit seinen Willen in der GmbH durchsetzen kann (=personelle Verflechtung).“

  36. Weiß jemand zufällig, ob die Punkteverteilung in den echten Klausuren ähnlich ist wie bei den Klausuren der ganzen Anbieter?

    Insbesondere im Bereich erbst finde ich die Punkteverteilung teilweise mehr als grotesk. Da bekommt man für ein extrem umfangreiches vereinfachtes Ertragswertverfahren gerade mal 3,5 Punkte. Beinhaltet sind mehr als 10 Hinzurechnungen und Kürzungen, die natürlich alle über 5 Seiten verstreut sind. Die Gefahr, dass man da nicht alles richtig erwischt, vlt. noch den ein oder anderen Flüchtigkeitsfehler bei ca. 40 unterschiedlichen zahlen insges. macht und sowieso froh sein darf vlt. 2 Punkte von 3,5 zu holen, obwohl man das Verfahren relativ gut beherrscht ist doch extrem hoch. Und das bei einem Arbeitsaufwand von locker 30 min. Ich krieg es beim besten Willen nicht schneller hin bei so einer umfangreichen aufgabe, obwohl ich den Ablauf mehr oder weniger auswendig kann. Dann bekommt man auf der anderen seite für die Aussage „der substanzwert ist höher und deswegen anzusetzen“ weitere 1,5 Punkte. Aufwand 1 minute. Und für das übrige Vermögen und die nachlassverbindlichkeiten bekommt man ebenfalls für jeweils zwei Sätze pro vermögen jeweils weitere 1,5 Punkte. Das ist doch nicht verhältnismäßig.

    Wenn auch im echtexamen die Punkteverteilung so ist, dann würde ich nicht eine Sekunde zögern zu schreiben „Annahme: Wert nach dem vereinfachten ertragswertverfahren = ….“ und mit dem fiktiven wert weiterrechnen. Da verliere ich zwar schon von vornherein theoretisch 3,5 Punkte (faktisch wäre ich wahrscheinlich eh nur in der Lage 2 Punkte zu holen), spare mir aber mindestens 30 min, die ich zum holen von deutlich mehr als 2 Punkten woanders verwenden kann, bspw. bei der ust. Wenn es denn auch im echtexamen nur 3,5 sind und nicht plötzlich 10. Das wäre fatal. Und für die Aussage „substanzwert ist höher“ gibt es dann plötzlich nur 0,5 oder sogar nur 0,25. K.a. Weiß da jemand näheres?

    Generell löse ich an den drei tagen natürlich alles, was ich weiß und lasse nix bewusst weg, obwohl ich es theoretisch kann. Es anders zu machen wäre ja mehr als dämlich. Aber im Bereich erbst sticht das ertragswertverfahren in bislang allen Klausuren, die ich hatte so dermaßen in seiner extremen unverhältnismäßigkeit hinsichtlich kosten/nutzen hervor, dass ich mir ernsthaft überlege, das zu umgehen und woanders „sichere“ Punkte zu holen.

    Wenn die Zeit am ersten Tag nicht so das riesen Problem wäre, dann würde ich mir die Frage nie stellen. Aber faktisch ist es bei mir so, dass ich bei der dreigeteilten mehrfach nicht mehr die Zeit hatte, wirklich sichere Punkte an anderer stelle zu holen, weil ich 30 min. von insg. 2 Std. für erbschaft am ertragswertverfahren hing, für 2 Punkte, die ich letztlich auf dem konto hatte. Es ist dann frustrierend, wenn man hinten weg 5 oder 6 sichere Punkte nicht holen konnte, weil einem die letzten Minuten fehlten. Dann lieber 5 Punkte als 2 Punkte. Leider erlaubt es der Zeitfaktor nicht 2+5 Punkte zu holen.

    Geht es euch ähnlich oder habe ich das ertragswertverfahren einfach nicht drauf und ihr rasselt die ganzen Infos und Berechnungen sauber in 10 min runter?

    Wie seht ihr solche klausurtaktischen vorgehensweisen?

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