Klausuren, Klausuren und Klausuren

Was ist in den letzten Wochen so passiert? Meine Frau und ich haben kürzlich zwei kleine Reisen unternommen. Flitterwochen! 🙂 Ansonsten viel gelernt. Das Ende des Klausurenfernkurses naht langsam. Das hat mir beim Blick in den Kalender etwas Angst gemacht. Aber ich schaue ab heute einfach nicht mehr in den Kalender!

Ab nächster Woche beginnt mein Präsenzklausurenkurs mit Nachbesprechnung. Volle Konzentration, keine Ablenkung. Zwei Monate Vollgas geben. Viele Fälle durchgehen. Musterlösungen verinnerlichen. Die Standard-Fälle einprägen. Karteikarten mit den Fußgängerpunkten erstellen. Lehrbücher und Lehrbriefe habe ich so gut wie verbannt aus meinem Arbeitszimmer. Ich habe mich in meiner Vorbereitung bereits sehr früh von dem Gedanken verabschiedet, den Stoff komplett zu beherrschen zu können. Das ist einfach unmöglich. Ich lerne auf Lücke. Versuche die Gesetze, Erlasse und Richtlinien möglichst oft durchzublättern. Querlesen, um in der Prüfung wieder auf die entscheidende Stelle zurückgreifen zu können. Die Systematik der Fälle erkennen. Punkte eintüten. Das Ziel lautet bestehen! Heute in zwei Monaten werden wir vorerst wieder entspannen können. Bis es soweit ist heißt es nun: Klausuren, Klausuren und Klausuren!

Und natürlich ein wenig um die „Hot Topics“ rätseln. Arbeitskollege N und ich haben eben im Büro beim Lernen bereits ein wenig spekuliert. § 13b ErbStG ist so ein Thema. Kommt es dran? Kommt Lohnsteuer wieder dran?

Wenn Ihr Euch ein Thema wünschen könntet, welches Thema wäre das? Was sind Eure Lieblingsthemen? Welcher der Prüfungstage ist inhaltlich Euer Lieblingstag? Bei mir ist es aktuell der Prüfungstag 1. Ich wünsche mir einen schönen FGO-Fall. Aber das könnte Morgen nach der nächsten Klausur schon wieder anders aussehen. Meine Lieblingsthemen schwanken von Tag zu Tag. 😉

15 Gedanken zu „Klausuren, Klausuren und Klausuren

  1. Dann viel Erfolg bei voller Konzentration, Marcel!

    Meine Idealklausur sähe wohl so aus:

    Tag 1:
    AO: Steuerstrafverfahren und Selbstanzeige (mache ich viel auf der Arbeit)
    USt: Egal, Hauptsache schön breit gestreut
    Bew/ErbSt: Ertragswertverfahren rauf und runter

    Tag 2:
    ESt: Ein schönes, klares Thema wie vorweggenommene Erbfolge, vielleicht eine Betriebsaufspaltung
    KSt: Mein Hass-Fach. Das sollten die einfach streichen

    Tag 3:
    Bilanz: Auch wenn ihr mich steinigt: Ich mag Personengesellschaften. Oder eine schöne Umwandlung einer KapG in eine PersG…

  2. Ich stimme dir zu Patrik. ICH HASSE KST! Ich setzte daher alles auf ESt. Da hätte ich auch lieber die Klassiker, § 17, 23 etc.
    Bilanz tue ich mich unheimlich schwer mit den Aufgabenstellungen. Ich habe meistens die richtige Lösung, aber ich lasse wahnsinnig viele Punkte liegen bzgl der Darstellung der Ergebnisse. Geht es noch jemanden so??

    Euch allen einen schönen Wochenstart!

  3. Hey Marcel, gutes Gelingen !!

    So wie du es beschreibst, so hab ich es letztes Jahr auch gemacht. Einfach Vollgas, hier schauen, da schauen, Querverweise, Transferdenken, …. ich glaube du hast nen guten Ansatz. Man braucht einfach das große Gesamtbild, die Zusammenhänge.

    Da ich heuer nicht mehr schreiben muss, mach ich mir über Lieblingsthemen keine Gedanken. Was allerdings drankommen könnte, darüber schon. In der AO sind ganz heiße Eisen die neuen Korrekturnormen sowie ggf – wie Patrick schon schrieb – eine Selbstanzeige. Auch das kann man mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gut abgreifen, da man auf die Berichtigungspflicht nach §153 AO oder eben eine Selbstanzeige eingehen kann, mit der sog. Indizwirkung eines Tax CMS. Immerhin hat die AO letzes Jahr eine der größten Reformen seit Bestehen erfahren und das Ganze auch noch rechtzeitig vor Erstellen der Klausur.

    Für Tag 2 trau ich mich nichts zu sagen, da gab es zu viele Neuerungen….. Lizenzschranke kam zu spät, § 8d KStG m.E. auch zu spät….

    Tag 3…. mei, da kann eh alles kommen…

    Haut rein, the time is now!!!!

  4. Hallo,
    mal ne Frage zu den der neuen EL Steuererlasse: Alles einsortieren und die alten aus dem Ordner raus oder die alten aufbewahren? Lt. Beck sollen ja ziemlich viele ersatzlos herausgenommen werden.

    VG

  5. @Thomas einfach genau nach Anleitung einsortieren. Wenn Du dir durchliest, was da raus geschmissen wird, dann wirst du relativ schnell feststellen, dass es sich dabei um Übergangsregelungen und eindeutig veraltete Rechtsprechung handelt.

  6. Betr. Einsortieren
    Achtet darauf das auch Tabellen und Werte aus Vorjahren vorhanden sind sofern diese sich geändert haben.
    2016 ging das große suchen plötzlich los.

  7. 2016 ging das große Suchen los? War doch allgemein bekannt, dass man „die alten Sachen drin lassen sollte“. Bei jedem normalen Lehrgangsanbieter bekam man das eingetrichtert, und es stand ja auch fairerweise auf den Einladungen (alter Rechtsstand, blablabla).

  8. Das „große Suchen“ 2016 betraf vor allem die Anlagen zum BewG, die die meisten Kandidaten nachsortiert und weggeschmissen hatten. Ich hatte glücklicherweise, wie ich das immer mache, die aussortierten Seiten auf einen Heftstreifen geheftet und konnte sie wieder einsortieren. Bei den Körperschaftsteuerrichtlinien war allen dann rechtzeitig bekannt, dass man diese nicht entsorgt, sondern tunlichst alte und neue Richtlinien mitbringt.

    Im Endeffekt war es aber sowieso egal, denn es wurde ja Grunderwerbsteuer und Bauabzugsteuer abgeprüft.

    Ergo: nichts wegwerfen, alte Seiten auf einen Heftstreifen und aufheben (hat mir im Übrigen auch schon geholfen, Sortierfehler zu berichtigen).

  9. Hallo zusammen!

    Kommt jmd. aus Hessen und hat bereits einen Brief bekommen bezüglich des Ortes an dem die Prüfung geschrieben wird?

  10. Meine Ladung in Hessen kam damals am 10. August. Dann kommt es sicher die nächsten Tage. Wir waren in Mörfelden-Waldorf. Aber gibt ja bestimmt mehrere Orte.

  11. @ Stb2017?

    Hallo,
    ich komme aus Hessen und habe bis jetzt auch keinen Brief bekommen.

  12. Hallo, weiß jemand ob eigentlich auf dem Index Post it’s der Absatz, Satz, Nr. eines Pragraphen aufgeführt werden darf oder darf da nur der reine Paragraph (und natürlich Teile der Überschrift) stehen?

  13. Viel nervenaufreibender wird später das Warten auf die Ergebnisbriefe… In Niedersachsen bekamen wir die glücklicherweise noch vor Weihhnachten!

  14. „Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig.“

    Angabe von Abs., Satz, Nr. 1 sind nicht Teil eines §§ sondern eine Fundstelle. Wichtig: Der § darf sich nur auf die erste entsprechende Seite beziehen, Querverweise ist mithin nicht zulässig.

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