Meine Klausureinsicht

Was soll ich dazu sagen, es war knapp!

Tag1:
Inhaltlich ist ja bereits alles gesagt. 14 Punkte in Grunderwerbsteuer tun weh, wenn man aus Zeitmangel sagt, man verzichtet auf die 4-6 Punkte. In der Musterlösung gab es dann für 1 -1,5 Seiten mal 14 Punkte. Das tut weh. Zusammengefasst bin ich taktisch völlig falsch an Tag 1 herangegangen. Also ich glaube mehr Taktisch falsch ging eigentlich nicht. Insofern muss man sagen war die 5,0 quasi verdient

Tag2:
Waren beide Teile über 50% insofern gab es nix zu meckern. Naja ein Korrektor hatte im KSt-Teil mit mir gemeckert. Pensionsrückstellung unzureichend und stille Reserven-Klausel wackelig. Ärgerlich war, dass wir in der Vorbereitung alle Paragraphen durch sind und von §35 zu 50a gesprungen sind mit dem Zitat“ Kommt eh nicht dran“.

Tag 3:
Ich begreife es bis heute noch nicht!!
Ich verstehe bis heute nicht, wie ich so dumm sein konnte. Ich schreibe noch §6b(10) hin und schlag die Seite um und fange eine neue Aufgabe an. Über den 24er schweige ich mich auch aus. In jeder Probeklausur mindestens 2/3 der Punkte geholt und ich sehe den in der Klausur nicht. Noch 2-3 weiter vermeidbare Fehler (Afa um 1 Jahr verzählt, 1 Ergänzungsbilanz vergessen) waren noch dabei.

Fazit aus der Einsicht:
Ich habe übrigens wirklich fast 2 Stunden gebraucht. Tag 1 war es die falsche Taktik und mangelndes Sicherheit in der Umsatzsteuer. Tag 2 war ich voll zufrieden. Tag 3 bin ich an meiner Tagesform gepaart mit Nervosität (es lief einfach nicht) und dadurch resultierende Hektik und den dadurch entstanden dummen Fehlern gescheitert.

In 2 Wochen kommen schon wieder die ersten Klausuren für das nächste Jahr. Jemand Erfahrungen zu den online-Nachbesprechungen bei Haas?

54 Gedanken zu „Meine Klausureinsicht

  1. @ Jan:

    Das ist echt ärgerlich, wenn man so knapp gescheitert ist.
    Du sprichst bzgl. Tag 1 von deiner falschen Taktik. Wie bist du denn dann an die Aufgabe ran gegangen?

    Ich hoffe, dass du bis zur Prüfung die nötige Routine bekommst und ich bin mir sicher, dass du es dann packst.

  2. Hab mir Erbschaft angefangen , aus zeitgründen auf Grunderwerbsteuer verzichtet. Dann AO bearbeitet und am Ende noch 1 Std 15 min. für Ust gehabt…
    Also völlig falsch

  3. @ Jan,

    Auch wenn die Frage möglicherweise megadoof ist….
    Was bedeutet am 2. Tag die Stille-Reserven-Klausel? Was war gefragt?

  4. Sehr mutiger Post, Jan.

    Ich finde, es gebührt dir sehr viel Respekt dafür, dass du dir an deine eigene Nase fasst. Ich denke, das ist die richtige Einstellung, um es beim nächsten Mal besser zu machen. Toi, toi, toi.

  5. @ Charles: Das ist eine Vorschrift zur Verlustrettung im 8c KStG. Nach dem Motto, wenn Du einen schädlichen Beteiligungserwerb hast, verlierst Du einen Teil (oder alles) der (bisherigen) anrechenbaren Verluste. Aber sofern nachgewiesen werden kann, dass noch bedeutende stille Reserven der zukünftigen Besteuerung unterliegen, bleibt dieser anrechenbare Verlust für die Zukunft erhalten.

    @ Jan: Du hast auf alle Fälle das Zeug dazu, diese Prüfung zu bestehen. Im Voraus wusste man, dass es auf die Tagesform ankommt, die richtige Taktik und das nötige Glück. Dir wird kein zweites Mal passieren, dass alles drei nicht in Deine Richtung läuft. Ich wünsche Dir daher nur das beste und den entsprechenden Erfolg, den Du verdienst!

  6. Hallo,

    ich bin Teilnehmerin bei WLW, Fernkurs mit Klausuren und Karteikarten.

    Bis jetzt habe ich 5 Klausuren geschrieben, die Ergebnisse waren für mich enttäuschend. Wie geht es anderen Teilnehmern dieses Lehrgangs? Wo seht Ihr ein Ufer?

    Grüße – Charles

  7. @Antwort: Vielen Dank für die Erklärung der stillen Reserven-Klausel.

    @all: Ich hoffe ihr behaltet recht, das es beim nächsten mal in meine Richtung läuft . Naja, jeder der durchgefallen ist sollte seine Schwachstellen zumindest in der Einsicht gesehen haben.

  8. Sehr schöner Post von Jan!

    Daran sieht man, daß die Steuerberaterprüfung ein Mix aus vielen verschiedenen Situationen ist.
    Aufgabenstellung, Wissen, Taktik, Glück, Gesundheit am Prüfungstag…
    Aber Du, Jan, hast jetzt analysiert, woran es gelegen haben könnte. Der nächste Versuch könnte davon profitieren!

    Viel Erfolg!!!

  9. Hast du wirklich gedacht, GrESt gäbe nur 4-6 Punkte? Ich finde, anhand der Menge an Vorgängen war ersichtlich, dass das zumindest über 10 Punkte geben würde. Ich hatte in der Klausur mit 15 gerechnet. Mit ErbSt anfangen finde ich nicht ratsam, auch wenn du hier so ziemlich jede Reihenfolge als den Königsweg angesagt bekommen wirst, je nachdem wen du fragst.

    Aber sieh es mal so, wenn du an Tag zu deiner skizzierten Normalform aufläufst, ist die Sache geritzt. 🙂

  10. Ich hatte Grunderwerbsteuer auch völlig unterschätzt, was die Bepunktung angeht. Bei Bekanntgabe der Ergebnisse habe ich mich gewundert, dass ich am ersten Tag nur eine 4,5 hatte, aber nachdem ich nun weiß, dass ich von 14 möglichen Punkten bei Grunderwerbsteuer genau 0 bekommen habe, ist mir klar, wieso der erste Tag bei mir so schlecht benotet wurde.

  11. Also ich fand es ehrlich gesagt auch ziemlich schwer, am 1. Tag (in all der Nervosität etc.) abzuschätzen was denn nun wieviel Punkte gab – und irgendwie hatte ich jetzt an dem Tag auch wirklich nicht noch die Zeit mir darüber Gedanken zu machen – kann hier also Jan und Bernd wirklich nur zustimmen!

  12. Naja die Aufgabe, war ja sinngemäß, dass man alle Grundstücksübergänge beurteilen sollte und dann gab es 1 – 1,5 Seiten Text nur zu Grundstücken in der 5 oder 6 Grundstücksübergänge geschildert waren. Das man da allein für jedes Mal Steuerbarkeit und Steuerpflicht festzustellen ein paar Punkte bekommt war ja zu erwarten. Und wenn man ehrlich ist, dann ist die Grunderwerbssteuer wirklich nicht schwer. Sie ist vielleicht nur ungewohnt, wenn man sich nicht darauf vorbereitet.

    Ich fand es eher überraschend, dass es bei dafür bei ErbSt so wenige Punkte gab. Meine Erwartung war, dass eher bei AO weniger verteilt werden.

  13. @ Jan

    Nach allem was du schreibst, kling es so, als wenn die Prüfung 2017 dir gehört.

    Und es weiß doch wirklich jeder, dass man am ersten Tag AO zum Schluss macht, wenn man kein Jurist oder Finanzbeamter ist.

    Die Onlinebesprechungen bei Haas können gut sein, müssen es aber nicht. Stark vom jeweiligen Dozenten (meist ein frischer StB) abhängig. Ich habe Besprechungen erlebt, wo der Dozent bei knackigen Nachfragen („Warum konnte man das nicht über § soundso i.V.m. Richtlinie schlagmichtot lösen?“) ganz schön ins Schwimmen kam.

  14. Auch darüber gibt es verschiedene Philosophien, aber uns sagte man damals, daß wir immer, um Fußgängerpunkte zu bekommen, die Grundlagen der Besteuerung, wie Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Einkunftsart, Einkommensermittlung schreiben sollten.
    Damit holt man sich sicher Punkte, die man ggf nur sehr schwer über tiefergehende Überlegungen bekommen würde (aber dann mit erheblich mehr Zeitaufwand).

    Bei uns hat das damals geklappt (2007)…

  15. @ Charles
    Ich mache derzeit den WLW KlausurenFK I.
    Von stiller Freude, weil man was wußte, bis zur schieren Hoffnungslosigkeit war bei mir schon alles dabei. Ich sehe grundsätzlich kein Ufer, schwimme aber dennoch mal los, in der Hoffnung, dass es doch irgendwie bis Oktober reicht.
    Eigentlich verrückt, dass ich mir das überhaupt antue…

  16. 2017 wird eh alles anders.
    Heißer Tipp: Land- und Forstwirtschaft sowie Tonnagebesteuerung.

    Wir feiern dieses Jahr 500 Jahre Reformation, daher passt folgendes Szenario am 2. Tag sehr gut: Moses, Landwirt mit eigener Viehzucht, erhält an Ostern herum von Gott den Auftrag, eine große Arche zu bauen. Er stellt daher die Viehzucht ein (oder überträgt diese an seine Frau) und beginnt mit dem Bau. Davor Schnell-Umschulung zum Bootsbauer bzw. Gründung mit Zimmermannskollege Jesus eine Boots-OHG. Fertigstellung der Arche im Oktober, dann Sinnflut und Beladung mit Tieren und Nachbarn. Die OHG erfüllt die Voraussetzungen des § 5a EStG da alles überflutet und keine Landesgrenzen mehr erkennbar. Zwischendurch noch Kauf von diversen Rohstoff-Zertifikaten (Tropenhölzer) und Empfang von Dividenden.

    Was man aus diesem Sachverhalt alles machen könnte, unvorstellbar …

  17. @Claudia,

    bist Du auch im FK-Klausuren 2 bei WLW ab Mai 2017 dabei?

    Wie findest Du bis jetzt die Audio-Dateien bei WLW zum FK-Klausurenlehrgang I? Haben diese Dir zusätzlich zur Musterlösung geholfen?

    Wie sieht Deine Strategie (= Kursbuchungen bis zum Oktober 2017) aus?

    Grüße, Charles

  18. @ Charles
    Ab Mai bin ich im Endriss Vollzeitlehrgang, da hab ich dann leider keine Zeit mehr für die WLW Klausuren. Leider, denn ich mag WLW.
    Hab aber noch die Fallsammlungen da, die ich dann zwischendurch, wann auch immer, bearbeiten werde.
    Letztes Jahr hab ich spaßeshalber den Knoll Klausurenfernkurs geschrieben, mit nur mäßigem Erfolg versteht sich.
    Nach dem Vollzeitkurs dann noch der Klausurenpräsenzkurs und das war es dann für 2017.
    Audiodateien? Ups…muss noch mal auf das Schreiben von WLW schauen…

    VG

  19. Hi,

    weiterhin viel Erfolg Jan.

    @ Börni
    Sorry aber was ein Quatsch die AO zuletzt zu bearbeiten.
    Gerade die Bearbeitung der AO ist ein Schlüssel dafür die Verfahrensrechtklausur zu bestehen.
    Die AO hat bei den Korrektoren einen deutlich höheren Stellenwert als die ErbSt, zumal es wohl eh vielen ein Dorn im Auge ist, wenn die AO nur unvollständig bearbeitet wurde und dafür dann die ErbSt.
    Bei aller Objektivität der Beurteilung zählt dieser subjektive Aspekt sicherlich mit.
    Alleine Tatsache, dass dieses Jahr GrewSt so umfangreich bepunktet wurde, zeigt doch das man die Leute die meinen bei ErbSt die schnellen Punkte mitzunehmen bestrafen wollte.

  20. @Björni Na sowas, höre ich zum ersten Mal von, und ich habs trotzdem einigermaßen durch die Klausur geschafft.

  21. Ich stimme Börni zu, wenn man kein Jurist ist, AO zuletzt zu bearbeiten.
    Dafür um so mehr Energie in die ErbSt/ Bew und USt zu investieren.
    Am Ende gilt es, in der Zeit die noch bleibt, einige Punkte in AO zu holen.
    Hat bei mir geklappt, der Quatsch! 😉

  22. Schreibe auch den FK I bei WLW.
    Habe mal in die beiden Audio-Besprechungen Bilanz I und Ertrag I reingehört.
    Wenn wirklich alle so sein sollten, wie die beiden, dann kann man sich das ganze sparen und einfach mit der Musterlösung arbeiten.
    Überwiegend einfach nur stupides Ablesen der Musterlösung.

  23. @Marcel
    Danke für dieses Statement. Wenn ich Korrektor wäre und müsste schon die erste halbe Stunde mit verschiedensten Wortfetzen versuchen Punkte zu finden, hätte ich spätestens danach keine Lust mehr.
    Ich hab es am ersten Tag auch die Reihenfolge eingehalten wie Sie vorgegeben war: AO, USt, ErbSt, natürlich bin ich mit ErbSt nicht fertig geworden, natürlich hat ich schon nach dem ersten Tag ein beschissenes Gefühl (zumal vorher ist das nie passiert in den Übungsklausuren).

    Auch in der Gewichtung im Berufsalltag sollte man sich doch wünschen, die AO besser zu beherrschen als die ErbSt. Das man Bescheide auf den Tisch bekommt, ist bei mir zu mindestens häufiger der Fall als eine ErbSt-Erklärung.

  24. Schön, dass hier alle genau wissen wie es geht 😀
    Jeder hat halt auch andere persönliche Präferenzen, wenn mir AO nicht liegt dann mache ich es evtl schon zum Schluss und behandle es ein bisschen stiefmütterlich. Für mich persönlich war es ratsam mich eben nicht im vorhinein auf eine steife Reihenfolge festzulegen und dann in Panik auszubrechen weil ich 2 Std für ErbSt gebraucht hatte ohne ein Wort zur GreESt zu schreiben. Wenns irgendwo nicht so recht weitergeht legt mans halt beiseite und startet mit dem nächsten Teil, die meisten machen sich vor der Prüfung schon um jede Kleinigkeit so viel Gedanken , dass sie dann vollkommen blockieren und versteifen wenn was unerwartetes passiert. Das wurde sicherlich auch in diesem Jahr vielen zum Verhängnis…

  25. Ja, ich wußte, dass ich mit meinem Post zur Diskussion anrege

    @ Marcel

    „Die AO hat bei den Korrektoren einen deutlich höheren Stellenwert als die ErbSt,“

    Das hat dir wer erzählt? Alle Korrektoren?

    „zumal es wohl eh vielen ein Dorn im Auge ist, wenn die AO nur unvollständig bearbeitet wurde und dafür dann die ErbSt.“

    Wer ist viele? Woher weißt du das? Ist das Fakt oder Vermutung?

    „Alleine Tatsache, dass dieses Jahr GrewSt so umfangreich bepunktet wurde, zeigt doch das man die Leute die meinen bei ErbSt die schnellen Punkte mitzunehmen bestrafen wollte.“

    Könnte aber auch sein, vielleicht auch nur ein bißchen, dass man erkannt, dass GrESt immer wichtiger wird und man dies nun auch vernünftig abprüfen will. Aber es könnte natürlich auch sein, dass man jemanden bestrafen will…. natürlich

    Ich bleibe dabei: Für Leute ohne juristische Vorbildung oder Finanzamtshintergrund sind Punkte in der AO viel schwerer zu holen als in den anderen beiden (nun drei) Themengebieten. Und deshalb mein Rat: AO macht froh, aber erst am Ende

  26. @Dipl.-Fw., die Klausurbesprechungen von WLW im Klausurenfernkurs I in Verfahrensrecht bestehen nicht nur aus Ablesen der Musterlösung.

  27. Leute, Leute, ich möchte doch noch einige grundsätzliche Dinge loswerden: Hört doch auf, euch ständig an dem Empfehlungen anderer Teilnehmer zu orientieren wie „fangt mit AO an“, „bildet Lerngruppen“, etc. Es ist EURE Prüfung und danach müsst ihr Euch richten! Ihr müsst bei den Probeklausuren testen, mit welchem Teil der gemischten Klausur ihr sinnvollerweise anfangt. Ihr müsst wissen bzw. testen, ob ihr lieber alleine oder in einer Gruppe übt. Ihr müsst überlegen, ob für Euch eher ein Präsenzkurs oder ein Fernkurs sinnvoll ist. Was Person XYZ sagt oder irgendein Anbieter sagt, spielt da keine Rolle.

    Ich habe IMMER alleine gelernt, keinen Präsenzkurs besucht, nur Fernkurse und nur 10 Klausuren unter Examensbedingungen geschrieben (keine davon auch nur annähernd bestanden), keinen Vortrag für die mündliche Prüfung geübt, keinen Simulationskurs besucht, mir unmittelbar vor den Prüfungen fast nur noch die Systematik der Gesetze angeschaut.

    Und ich habe bestanden. Zwar mit mehr Glück als Verstand und sicherlich hätten es viele Kandidaten aufgrund ihres investierten Arbeitseinsatzes viel mehr verdient als ich, aber so ist es eben. Ich würde niemandem Empfehlungen geben wollen, außer: Hört auf Euch, schätzt Euch ein und wählt dann die für Euch optimale Vorbereitung und zieht das durch. Ganz egal was andere sagen.

  28. Grundsätzlich hat Börni mit seiner Aussage schon recht. AO muss man viel schreiben für ggf. wenige Punkte. Bei der Einsicht hatte ich im Ao-Teil auch keine Bemerkungen am Rand stehen gehabt. Der Stellenwert bei den Korrektoren kann ich nicht beurteilen, dürfte aber untergeordnete Rolle spielen.

    Mal eine andere Frage, wann wurden eure Klausuren korrigiert? 2 waren bei mir im November bereits korrigiert.

  29. @ Eldorado,

    darf ich einmal nachfragen, wie Du es konkret gehandhabt hast, mit dem „…..unmittelbar vor den Prüfungen fast nur noch die Systematik der Gesetze angeschaut.“?

  30. @Charles: Ich mache ab Mai wahrscheinlich auch den FK-Klausuren II bei WLW. Wie sind deine Erfahrungen bei dem FK-Kurs l? Wie findest du denn die Audio-Besprechungen?

  31. @Eldorado das ist doch der Sinn eines Blogs. Zudem kann man hier Erfahrungen austauschen und Tips geben, auf die man alleine nicht gekommen wäre.

  32. @ Charles, sorry verlesen, Verfahrensrecht hatte ich noch nicht angehört, da bin ich mal gespannt

  33. Natürlich ist der Austausch Sinn und Zweck eines Blogs. Ich finde nur, dass Aussagen wie „mit welchem Teil man anfangen sollte“, „was bei den Korrektoren einen höheren Stellenwert hat“, „der Vortrag ist entscheidend“, „man muss 500 Vorträge üben“ wenig sinnvoll sind.

    Ich korrigiere selber Klausuren und kenne viele andere die dies tun. Dabei gibt es nur ein Ziel: Fertig werden! Welchen Aufgaben der Prüfling da besondere Aufmerksamkeit scheint, ist vollkommen gleichgültig und hat überhaupt keine Auswirkungen auf die Bewertung.

    Bei der gemischten Klausur hatte ich während meiner Vorbereitung einige Möglichkeiten der Herangehensweise getestet. Erst bin ich mit AO angefangen, hatte dann aber nach hinten heraus massive Zeitprobleme und hatte immer ein schlechtes Gefühl, da die Erfassung des AO-Sachverhalts gefühlt immer zu lange dauerte. Danach dann immer mit USt angefangen und AO am Ende, da man bei USt (und wohl auch ErbStG/BewG) Sicherheit gewinnen kann. Einige Dozenten meinten dazu, dass man lieber mit AO anfangen sollte, andere empfahlen auch USt. Am Ende muss jeder für sich den richtigen Weg finden. AO ist wohl vorwiegend etwas für Juristen und wer nicht Jurist ist, muss m. E. schon Mut haben, mit diesem Teil zu beginnen.

    @ Charles: Kurz vor der Klausur habe ich zur Vorbereitung nur noch das Gesetz genutzt. Ich habe versucht, mir so viel wie möglich einzuprägen, um so wenig wie möglich blättern zu müssen (diese Vorsatz wurde durch die Lohnsteuer natürlich einigermaßen zerstört…). Das hat mir dann vor allem in der Mündlichen geholfen, weil wir teilweise nicht ins Gesetz schauen durften bzw. die Prüfer wohl darauf standen, Lösungen ohne Gesetz herzuleiten. Ich bin selber Dozent und versuche mit meinen Studenten immer, „am Gesetz zu lernen“ und dieses für sich selber zu strukturieren. Nach meiner Erfahrung nimmt man dabei viel mehr mit, als sich diverse Skripte in den Kopf zu prügeln. Ein Dozent, kann nur Anregungen zum Lernen geben, er kenn Euch dieses aber nicht abnehmen. Letztlich muss sich jeder selber quälen und die Strukturen verinnerlichen und im besten Fall verstehen. Vor diesem Hintergrund halte ich viele Vorbereitungsangebote auch lediglich als persönliche Gewissensberuhiger denn als sinnvolle Unterstützung für die Prüfung.

  34. Hallo,

    schade, dass Du es nicht geschafft hast. ASo wie es sich anhört, hast Du Fehler gemacht die auf mangelnde Klausurpraxis zurückzuführen sind. Ich sage, wenn man 80 Klausuren geschrieben hat, dann besteht man mit Garantie!

  35. @Eldorado,

    vielen Dank für Deinen Beitrag und herzlichen Glückwunsch zum bestandenen StB. Ich habe den Eindruck, dass Sie einen anderen Background haben, als die meisten anderen Teilnehmer in diesem Blog.

    @Savannah,

    ich habe erst 5 Klausuren bei WLW geschrieben. Die Audio-Besprechungen bestehen teilweise aus dem Ablesen der Musterlösung, in Verfahrensrecht gingen sie über die Musterlösung hinaus.
    Mir helfen Sie.

    @all,
    Am 30.03.2017 kommt ein neues StB-Prüfungsklausurenbuch im nwb Verlag heraus, Originalklausuren 2011 + 2014 auf dem Stand von 2017..

  36. @steuermaus:
    Wenn Du eine Garantie willst, kauf Dir einen Toaster…

    Es gibt auch nach 100 Klausuren keine Garantie, die Prüfung zu bestehen!
    Das Bestehen ist von weit mehr Faktoren abhängig, als dem Üben von Probeklausuren…

    Aber ein erster Schritt sind 90 Klausuren auf jeden Fall 🙂

  37. @Eldorado: Wo unterrichten Sie denn Steuern? Bin selbst auch unterrichtend tätig.

  38. @ Mr Dimitri

    Hehe, sehe ich genauso.

    Habe ca. 70 Klausuren geschrieben und dachte, gut vorbereitet zu sein.

    Zum Schluss noch 18 Klausuren beim Verband geschrieben, von den 6 korrigierten 3mal eine 3,5 und 3mal eine 4. Also habe mich gut vorbereitet gefühlt.

    Und gehe nun mit einer 4,5 in die Mündliche 😀

  39. @ben:

    Zumindest hast Du die mündliche Prüfung erreicht! Glückwunsch dazu!
    Jetzt nochmal Gas geben, lernen und die Bude rocken; auch mit einer 4,5 hat man die Chance, zu bestehen!
    Man wird vielleicht etwas härter rangenommen, als ein besser Vorbenoteter, aber das ist auch logisch; die wollen schließlich sehen, ob Du was kannst und was…

  40. @Jan Grundsätzlich sind die Haas Onlinebesprechungen gut gemacht. Du musst nur beachten, dass du auch Zeit damit verschwendest und Themen ausführlich besprichst, die du selbst schon gut kannst. In der Hinsicht manchmal etwas ermüdend. Und du hast immer ein paar Flitzepiepen dabei, die alle 2 Minuten ne Frage stellen – das hält auf. Habe aus diesem Grund dieses Jahr KNOLL ohne Klausurbesprechung online (kann man individuell dazubuchen) gewählt. Mal sehen, ob mich der Schwierigkeitsgrad umhaut.

  41. Hey Leute, eine Frage, die Übungsklausuren bei NWB Steuer und Studium, sind die auf Examensniveau oder eher viel schwieriger?

  42. Hallo an alle, die den schriftlichen Teil zum Steuerberaterexamen bestanden haben…

    Ich werde dieses Jahr den Steuerberaterexamen schreiben. Kann der Arbeitgeber die schriftlichen Ergebnisse auch online abfragen bzw. bekommt er auch eine Mitteilung über das Ergebnis mit…

    mfg

  43. Die Eltern kriegen auch Bescheid und die müssen das Zeugnis dann unterschreiben

  44. @Madeleine Danke , ich lass mich mal überraschen

    @2017 Schwierigkeit würde ich sagen ist ungefähr gleich.

    @thomas Nur du kriegst die Ergebnisse. Aber jetzt interessiert mich doch , warum du das wissen willst.

  45. @thomas z:
    Wenn Dein Arbeitgeber anstatt Deiner die Prüfung abgelegt hat an dem Tag, wäre es fair von Dir, würde er auch die Ergebnisse zu sehen bekommen; schließlich will er wissen, ob er/ Du bestanden hast.

    Solltest Du aber selbst die Prüfung abgelegt haben, bekommst nur Du die Ergebnisse, Du bist ja schon groß!

    Davon abgesehen wird es Deinen Chef aber interessieren, wie Du abgeschnitten hast und wenn Du durchgefallen sein solltest, dann wohl erst recht; ich weiß zwar nicht, welches Agreement Ihr abgeschlossen habt, aber ein Bestehen oder Nichtbestehen könnte ja durchaus Konsequenzen für Dich haben…
    Und wenn nur irgendeine Art von Vertrauensverhältnis zwischen Euch besteht, dann sollte sich diese Frage sowieso erübrigen.
    Ich würde es meinen Angestellten übel nehmen, hätte er so wenig Vertrauen zu mir, daß er mir nicht mal die Ergebnisse mitteilen möchte.
    Klar, ich müßte mir dann auch an die eigene Nase fassen…

  46. Bezüglich Bekanntgabe der Noten an welche Person:

    Ich hatte mal einen Arbeitskollegen (Steuerassistent), der gerne ein Sabbatical machen wollte für ein halbes Jahr, der Arbeitgeber lehnte dies ab.

    Da er sich aber 4 Monate Freistellung fürs StB-Examen erdient hatte, nahm er diese für sein Sabbatical und hat dann letztendlich auf die Prüfung verzichtet. Er hat den AG also bewusst hinters Licht geführt was die Ablegung des Examens angeht.

    Letztendlich kann es also Gründe geben, warum einer wissen will, wer die Noten bekommt.

  47. Und der AG hat niemals irgendwelche Belege gefordert, dass das Examen abgelegt wurde? Das riecht man doch, wenn einer erst ein Sabbatical will und dann umschwenkt auf die Steuerberaterprüfung.

  48. Hallo zusammen.

    ich bin dieses Jahr zum ersten Mal durch den Steuerberaterexamen durchgefallen. Die Enttäuschung sitzt tief, zumal ich so viel Zeit in Klauren etc. investiert habe, aber das Leben mus irgendwie weitergehen. Gibt es hier Leute, denen es ähnlich geht, wie sieht euer Plan denn aus hinsichtlich Steuerberaterexamen aus….

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