Morgen

Morgen ist es schon so weit!

Wie schnell die Zeit verging.

Ich wünsche euch allen gute Nerven und hoffe, ihr seid nicht ganz so nervös, obwohl sich das wohl nicht ganz vermeiden lässt.

Wir geben unser Bestes und hoffen dass das Quäntchen Glück auf unserer Seite steht.

167 Gedanken zu „Morgen

  1. 15a kommt doch erst in Spiel als der Rechtsanwalt das Ding mietet. Dadurch für die obere Etage Änderung von 0% steuerfreie Vermietung zu 100% stpfl…in 2018 Änderung von 25 Prozentpunkten…oder sehe ich das falsch?

  2. Uff, das hört sich teils ganz schön heftig an…, vielen Dank für die zahlreichen, interessanten Kommentare! Ganz viel Glück und Erfolg Euch allen weiterhin!!!

  3. Definitiv keine GiG bei der Grdst-Veräußerung. Kein Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen, da nicht gemeinsam auf Erwerb des Unternehmens gerichtet. Veräußerung war ja eher spontan ohne Bezug zur 1. GiG.
    Ein KU war es definitiv auch nicht, da überhaupt nicht erkennbar war, was in in beiden Jahren umgesetzt wurde. Bei KU muss der Jahresumsatz. Schon eindeutig gegeben sein. M und E hatten ja noch andere Umsätze in 2017

  4. Der Grundstücksverkauf war nicht Teil der GiG, weil das im UstAE steht. Der ursprüngliche Mieter erwirbt das Gebäude zu seinen eigenen betrieblichen Zwecken. Außerdem fehlt der Enge zeitliche Zusammenhang zwischen der ersten Übertragung und dem Grundstücksverkauf.

    15a findet bei der Nutzungsänderung keine Anwendung weil auf den Teil mit der Wohnung nie Steuer gezahlt wurde, es also auch keinen Vorsteuerabzugsausschluss geben konnte, den man jetzt korrigiert.

    Insgesamt ging es mir auch so. Viel zu viel Zeit an Erbst gelassen, dann in Ust abgebrochen um noch die Fugä-Punkte in AO mitzunehmen. Insgesamt nur kleine Nicklichkeiten, aber halt viel zu viel Stoff für sechs Stunden.

  5. Die Klausur war echt easy. Hatte das überhaupt noch Steuerberaterniveau?
    Nur der Umfang war sehr viel.
    Jetzt volle Konzentration auf morgen.
    So kann es weiter gehen.
    Für morgen hoffe ich auf Umwandlung, KöSt-Organschaft und internationales Steuerrecht.

  6. @GML…Bei der Veräußerung wurde doch optiert …hat das dann dem unternehmen zugeordnet….erst ust-frei vermietet…dann bei dem Anwalt optiert ….für die Wohnung war erst Vorsteuerabzug ausgeschlossen und durch die Vermietung an den Anwalt wieder möglich…daher 15a oder wo liegt mein Denkfehler?

  7. Ich hab es auch wie GML, hab aufgrund der GrdSt Veräußerung Teiloption genommen, da 2. OG nicht vermietet sondern privat genutzt. Daher kein 15 a auf den stfr Teil trotz Nutzungsänderung

  8. Oh man. Und ich aufgrund der betrieblichen Nutzung zu mehr als 50% das Gebäude zum Betriebsvermögen genommen und voll optiert. Die uenentgeltlicje Vermietung war bei mir dann eine UWA. Ich war irgendwann einfach nur noch verwirrt…
    hoffentlich wird es morgen besser !

  9. War denn im ErbSt-Teil tatsächlich der Substanzwert zu ermitteln? Waren da Angaben zum Betriebsvermögen gemacht worden, außer die im SV aufgeführten Neuzugänge, Verkauf Aktien etc.? Ich habe nämlich keinen Substanzwert ermittelt, war aber stutzig, als ich gelesen habe, dass der WP einen Ertragswert, ich meine von ca. TEUR 750, ermittelt hat. Bin da volle pulle auf vereinfachtes Ertragswertverfahren gegangen und wunderte mich zwischendurch warum da keine Angaben zum Unternehmerlohn etc. gemacht worden. Habe dann die Entnahmen als solche klassifiziert. Herje… Kann da jemand bitte helfen? Danke!

  10. @all: Mund abwischen und Krönchen richten. Morgen geht es weiter!!!

    Toi, Toi, Toi Euch allen.

  11. -> einfach Mund abputzen und weitermachen …

    -> Nicht verunsichern lassen und an Tag 2 und 3 liefern …

    -> 4 Jahre ist es her und ich fiebere immer noch mit …

    Lustig finde ich immer wieder, dass sich hier Leute tummeln die entweder nicht mitschreiben oder Langeweile haben … oder im FA arbeiten und vor lauter Frustration Verunsicherung stiften wollen …

  12. Ich verstehe nicht, was für Leute sich hier profilieren müssen…. habt ihr sonst nichts zu tun? Das ist ein Forum zum Austausch der Mitschreibenden!!!!!
    Also, verunsichert die Leute nicht durch dumme Kommentare !!!!
    Leute , ab ins Bett und Haken an heute, morgen geht es weiter!!!

  13. Ertragswert war gegeben, lt Sv führt das vereinfachte ertrsgswertverfahren zu keinem niedrigeren Wert. Der Substanzwert vom 31.12.16 war auf den 31.05.2017 fortzuentwickeln und am Ende höher als der ertragswert und damit als Untergrenze anzusetzen.

  14. @Markus1909
    Ich lese gerne noch mit, wie die Klausuren gelaufen sind. Bei mir sind es jetzt auch 4 Jahre her (seit der schriftlichen).

  15. Ich habe den AO Teil vollständig nicht bearbeitet.Trete am besten zurück.Bis nächstes Jahr.

  16. Was der Sinn von manchen Kommentaren ist, ist echt nicht nachvollziehbar, traurige Gestalten.

    Andererseits sollte man als Prüfling während dieser 3 Tage eh nicht hier reinschauen, man macht sich nur verrückt.

    Für die, die es dennoch tun, weiter viel Glück

  17. Seit 1783 ist es so, dass man an Tag 1 nie genug Zeit hat.

    Wer also hier ernsthaft behauptet, die Klausur war zeitlich easy, hat leider vieles übersehen oder nicht negativ abgegrenzt. Ich spreche aus Erfahrung!

    Viel Glück weiterhin.

  18. Hi,
    ich konnte wegen Krankheit heute nicht mehr antreten, bin aber sehr neugierig, was grob dran gekommen ist. Wäre es für jemanden möglich eine ganz kurze Info zu geben?
    Vielen Dank

  19. @Mitstreiter, bist du so krank, nicht antreten zu können aber hier zu schreiben?
    Bin damals mit >41°C Fieber, Husten, Schnupfen, Hals- und Kopfweh hin… lag danach auch 4 Tage im Bett aber das war mir der Titel (und vor allem eine zweite Vorbereitung zu vermeiden) eindeutig wert…

  20. Stimmt.

    Ich hatte einen Bandscheibenvorfall. Morgends erst zum Arzt Spritzen und dann zum Prüfungsort.

    Schmerzen waren extrem und habe trotzdem mitgeschrieben und bestanden. Noch ein Jahr wollte ich mir nicht antun.

  21. @ ulle und drückender: fühlt ihr euch besser nach solchen Kommentaren? Oder braucht ihr einfach nur noch ein bisschen mehr Anerkennung dafür, dass ihr trotz Krankheit bestanden habt? Ihr könnt euch wohl nicht vorstellen, dass es Krankheiten gibt, die einen daran hindern 6 Stunden an einem Tisch zu sitzen z. B. ein Magen-Darm-Virus. Und dass jemand anderes hier für einen tippt, weil er weiß, dass man seit Monaten hierauf zu arbeitet und es einem ein wenig hilft ein paar Infos zu bekommen, ist euch wahrscheinlich auch unbekannt, weil euch das Wort Freund garantiert ebenfalls unbekannt ist. Also ich kann echt nur den Kopf schütteln. Schämt euch.

  22. Na Ihr Tapferen, wie lief es an Tag 2? Ich überlege nächstes Jahr anzutreten, was kam den heute so dran?

  23. Also das war absolut machbar. Kein LSt, kein internationaler Sachverhalt. Lediglich GewSt war nicht so einfach…

  24. Die Leute, die bei Dr. Bannas den Klausurenkurs besucht haben, dürften in der Gemischten gut klargekommen sein. Da hatte Bannas doch sehr viele Treffer!!! 🙂

  25. Hallo zusammen,

    wie war Tag 2? Welche Themen kamen dran?

    Viel Erfolg für die letzte Runde Morgen! 🙂

  26. Ich habe auch sehr viele Schwerpunkte auf International gelegt…kein einziger internationaler Sachverhalt …

    Ich fand den heutigen Tag nicht gut. Einfach zu viel… zu viele ähnliche Sachverhalt zur verdeckten Einlage. Am Ende wusste ich gar nichts mehr einzuordnen…

  27. Bei SV 3 war wohl der verlustuntergang der gmbh & co kg zu ermitteln. Aber ich kam nie über die 25 %…. wie soll da der Verlust untergegangen sein?

  28. 10% + 60%*30% = 28 %.

    War aber echt knifflig. Und selbst, wenn man das nicht erkannt hat, denke ich nicht, dass man damit allzu viele Punkte verschenkt hat.

    Mund abputzen und morgen alles geben!!!

  29. @zimtstern.
    Es war auf Unternehmeridentitöt und unternehmensidentität abzustellen.

  30. @Zimtstern: Ich dachte eher an verlustuntergang wegen teilweise nicjt mehr gegebener Mitunternehmeridentität? Mit 8c hab ich da nicht gearbeitet, es hat sich ja nicht der Gesellschafterbestand einer GmbH verändert. Aber vielleicht hab ich auch den Sachverhalt falsch skizziert…

  31. Bei mir ist der Verlust auch nicht untergegangen ! Bei der ohg auch nicht weil kein Wechsel des Anteilseigners! Bei dem 2. wusste ich gar nicht was zu tun war ! Was habt ihr gemacht?

  32. weil es keine Kapitalgesellschaft war und der gewerbeverlust bei ner PersG (anteilig) untergeht wenn nicht Gesellschaftsidentität und gesellschafteridentität besteht..

    War wieder eher Fleißarbeit statt krass schwere sv.. dafür halt viel..
    Fand’s nicht besonders super.. irgendwie habe ich das Gefühl oft nicht den Kern des Problems erfasst zu haben, weil man schnell machen musste und darum evtl nicht ordentlich gelesen hat.

  33. @Zimtstern:
    Gilt dort nicht die Unternehmeridentität? Und daher musste man doch „durchrechnen“ was auf den einen Mitunternehmer entfällt …auch unter 25% geht der Verlust dann unter…oder täusche ich mich?

  34. Bei mir erst der Verlust der auf die VGmbH entfiel teilweise entfallen. In Höhe der 10%, da die Anteile zum Zeitpunkt der Verrechnung ausschlaggebend waren. Zumindest hatte ich das so verstanden. Auf die A-Gmbh entfiel gar kein zu verrechnender Verlust. Der Verlust Anteil der OHG konnte voll abgezogen werden da hier m.E. auf die Obergesellschaft abzustellen war und nicht auf die Anteilseigner der ohG. In Summe kam ich dann aber auch in 2017 zu einem Gewerbesteuerverlust.

    Es war schwierig. Vielleicht machbar, wenn genug Zeit. Aber unter dem Zeitdruck…

    KST hätte ich definitiv auf 40-50 Punkte geschätzt. Vll sogar 60. 1. und 2. Sachverhalt 20; Gewerbesteuer 10? Keine Ahnung. Schwer einschätzbar. Es bleibt spannend..

  35. Na prima….. nichts davon geschrieben 🙁 was meint ihr wie der erste Sachverhalt und letzte teil punktemässig gewichtet wird?

  36. Also ich fand es gruselig schwer. Zugegeben, der KSt Fall war mit Ausnahme des letzten Teils relativ Standard, wobei nach der dritten verdeckten GA/E wurde mir langsam mulmig. Die Est Fälle waren alle extrem abgehoben und erforderten teilweise stark spezialisiertes Wissen. Insbesondere der dritte, der sehr verwirrend gestellt war. Naja, da haben heute schon einige auf Abbruch überlegt.

  37. Ich tippe / hoffe auch auf 60:40 maximal. Also KSt maximal 40. SV 2 oder 3 am wenigsten gewichtet, SV 1 war mE umfangreicher als SV2 und 3.

  38. He, verliert nicht den Mut.

    Jetzt abstreifen und auf Tag 3 konzentrieren. Hier kann man noch alles Drehen.

    Positiv Denken: Ihr schafft das.

  39. @GML: Du hast recht, ich bin eine der Personen, die am zweiten Tag zurückgetreten ist.

  40. Bei SV 2

    a) habe ich lfd. Arbeitslohn und dann ne vE die die AK seiner Beteiligung erhöht hat und dann nen normalen 17er und eben noch Versorgungsaufwand

    b) fand ich ziemlich komplex, da weiß ich gar nicht mehr was ich so genau gemacht habe.

    alles in allem würde ich folgende Schätzung abgeben
    Teil 1:
    SV 1 15-18 Punkte
    SV 2 15-18 Punkte
    SV 3 10 Punkte
    und Teil 2 bestimmt 60 Punkte – es war sehr umfangreich und mit allen, mit denen ich gesprochen habe, die haben 3 Stunden für Teil 2 gebraucht, mich eingeschlossen.

  41. Wie war das noch gleich in erbst, mir kommen gerade Zweifel und ich weiß auch nicht wie ich es gemacht habe, musste man der Frau weil sie ja Alleinerbin war erstmal alles zurechnen und dann die Anteile vom Sohn raus?!?

  42. Für den Sohn solltest du gar nichts berechnen.
    Die Ehefrau war Alleinerbin und nur ihre festzusetzenden Steuer war zu berechnen. Da Alleinerbin ist Ihr der gesamte Vermögensanfall zuzurechnen. Lediglich die Nachhlassverbindlichkeiten an den Sohn waren Dann abzuziehen.

  43. @Anita: genau, so habe ich das zumindest gemacht. Steuerbefreiung jedoch nicht, soweit auf Vermögen von Sohn entfallend – ich glaube, da gab es doch die eine vermietete Wohnung, die ein §13d war…?

  44. @Anita und Rena, da bin ich froh 🙂 ich hab es auch so und gezweifelt

    Was würdet ihr sagen, gab erbst heuer mehr Punkte als sonst?

    Vielleicht Ao 30, Ust 35 und erbst 35 ?!?

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