Mündliche Prüfung am 25.01.2017

Da ich eh ein Protokoll schreiben musste, anbei mal ein Überblick über meine mündliche Prüfung in Nürnberg inkl. Ablauf, für alle, die da noch durch müssen/dürfen:

Allgemeines

  • sehr gute Betreuung von der Kammer
  • alle Prüflinge wurden auf 8.15 Uhr geladen und dann der Ablauf für den Tag erläutert
  • ausreichend Papier, Karteikarten (DIN A5), Stifte vorhanden
  • Getränke und Snacks (Obst, Brezeln) wurden gestellt
  • 30 Minuten Vorbereitungszeit wurden in alphabetischer Reihenfolge zeitversetzt begonnen
  • Vorträge wurden auch in alphabetischer Reihenfolge gehalten (mehrere Uhren im Prüfungsraum vorhanden)
  • 6 Prüfungsrunden mit je ca. 30 Minuten
  • kurze Pausen nach den Vorträgen und der zweiten Fragerunde
  • längere Pause nach der vierten Fragerunde
  • die Prüfungskommission hat sehr großen Wert auf jeden §§ bis zum Satz gelegt
  • Karteikarten für den Vortrag und alle Notizen aus dem Prüfungszimmer wurden einbehalten
  • im Vorbereitungsraum wurden Steuergesetze, Deutsche Gesetze (Schönfelder) und der Erläuterungsband zum Schönfelder zur Verfügung gestellt; Richtlinien und Erlasse standen nicht zur Verfügung
  • während der Prüfungsrunden durften wir Steuergesetze, Richtlinien, Deutsche Gesetze und Erlasse jederzeit offen vor uns liegen haben und darin herumblättern, was wir auch fleißig genutzt haben (wir wurden im Vorfeld vom Vorsitzenden ermutigt, die Texte auch zu benutzen)

Vortragsthemen

Steuerliche Behandlung von Sicherheitsleistungen, Sicherheitsübereignung und Zwangsvollstreckung in der Umsatzsteuer (wurde nicht gewählt)

Steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen. Gehen Sie auch auf GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und Ehegattenarbeitsverhältnisse ein und erklären Sie, welche Schwierigkeiten sich im Laufe der Zeit entwickeln können. (wurde 1x gewählt)

Mandant kommt in die Kanzlei und hat Kapitaleinkünfte aus der Schweiz verschwiegen – Was haben Sie zu beachten? Beziehen Sie sich auch auf aktuelle Entwicklungen. (wurde 3x gewählt)

Fragerunde Berufsrecht / Internationales Steuerrecht

Tätigkeitsumfang eines Steuerberaters, (nicht) vereinbare Tätigkeiten eines Steuerberaters, Ausnahme bei gewerblicher Tätigkeit, Bestellungsverfahren eines Steuerberaters inkl. Voraussetzungen, Widerruf, Erlöschen und Wiederbestellung, allgemeine Berufspflichten, (unentgeltliche) Hilfeleistung in Steuersachen (Angehörige), Rügerecht des Vorstands der StBK, Berufsgerichtliche Maßnahmen, Berufshaftpflichtversicherung (Mindestsummen usw.)

Fall mit beschränkter und unbeschränkter ESt-Pflicht bei unterjährigem Wegzug in ein Drittland (Dubai) (Aufgabe des Wohnsitzes, aber inländische Einkünfte aus VuV, nur eine Steuererklärung), BEPS (nur ganz kurz), pauschale Frage nach „AOA“ (neues BMF-Schreiben zur Betriebsstättenaufteilungsverordnung, wollte nur ganz grob hören, dass die Betriebsstätte fiktiv wie ein eigenständiges Unternehmen behandelt wird), weiße Einkünfte und dass es Rückfallklauseln im EStG gibt (jedoch nicht im Detail)

Fragerunde Umsatzsteuer mit Ausflug in die InsO

Fall: Unternehmer (steuerpflichtige Vermietung) lässt im Februar Internetanschluss in der steuerpflichtig vermieteten Wohnung verlegen und zieht die Vorsteuer in Höhe von 100 €, Voraussetzungen Vorsteuerabzug, Mieter kündigt, ab August weiß der Unternehmer, dass er ab November nicht mehr umsatzsteuerpflichtig vermieten kann, kein § 15a, sondern § 17, Berichtigungszeitpunkt (nicht USt-VA, sondern Jahreserklärung)

Fall: Unternehmer hat Einzelunternehmen (Schreibwarengroßhandel) und ist 100%iger GGF einer GmbH (Schreibwareneinzelhandel), GmbH bezieht 70% der Waren vom Einzelunternehmen, umsatzsteuerliche Organschaft mit Voraussetzungen im Detail und Konsequenzen – Was ist, wenn die GmbH nur noch 10% der Waren um Einzelunternehmen bezieht bzw. wenn ein weiterer Gesellschafter mit 50% an der GmbH beteiligt wird (Organschaft besteht weiter); Weiterentwicklung: ein Lieferant der GmbH stellt einen Insolvenzantrag für die GmbH, Unterschied schwacher / starker Insolvenzverwalter, Ablauf (Berichtstermin, Feststellungstermin), Folgen für die GmbH und für die Organschaft (GGF kann nicht mehr alleine entscheiden, Organschaft erlischt)

Fragerunde Recht

Was ist ein Rechtsgeschäft (Definition)? Was ist ein Vertrag (Definition)? Fall: Kunde kauft Buch in der Buchhandlung, bezahlt und geht mit dem Buch weg – wie viele Rechtsgeschäfte (3: 1x Verpflichtungsgeschäft, 2x Erfüllungsgeschäft), Abstraktionsprinzip, viele kleine Einzelfälle zum Kaufvertrag, Geschäftsfähigkeit, Taschengeldparagraph, invitatio ad offerendum, Ratenkauf eines beschränkt geschäftsfähigen Kindes, Störungen beim Kaufvertrag (Herausgabeanspruch, Schadensersatz), ausführlich über AGBs zwischen Kaufmann/Verbraucher und Kaufmann/Kaufmann, Unterschied Hypothek – Grundschuld, Regelung zum Eigentumsübergang -> In dieser Runde explizite Erwartung der richtigen Paragraphen, sogar bis zum Unterbuchstaben

Fragerunde Abgabenordnung

Buchführungspflichten, Aufbewahrungspflichten „sonstiger Unterlagen“ (Speisekarten, Terminbücher, Warenwirtschaftsprogramme, Stundenzettel für Lohnabrechnungen usw.) Steuererklärungspflicht, Pflicht zu vollständigen und richtigen Angaben, Mitwirkung des Steuerpflichtigen, Beteiligte befragen, Außenprüfung (wer darf alles unter welchen Voraussetzungen geprüft werden), darf auch ein Steuerpflichtiger geprüft werden, der nur Einkünfte aus VuV hat, Betriebsprüfung bei einer Steuerberatungskanzlei (Probleme mit der Verschwiegenheit, Konsequenzen zivilrechtlich/strafrechtlich/berufsrechtlich), Korrektur-möglichkeiten §§ 173, 177

Fragerunde Bilanzsteuerrecht

Fall: neuer Mandant kommt in die Kanzlei (5 Mio. Umsatz, international tätig) und fragt, was zu tun ist (gewünscht waren sehr genaue §§-Angaben HGB zum Jahresabschluss, Umfang/Bestandteile Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz, Schlussbilanz, Zwischenbilanz); Fallabwandlung Mandant = GmbH (Umfang Jahresabschluss, §§-Angaben HGB und GmbHG, wer stellt Jahresabschluss auf, wer stellt fest, wann veröffentlichen); Fallabwandlung Mandant = AG – wo sind die Unterschiede (hätte der Prüfer wohl mehr Zeit gehabt, wären hier sicherlich noch die §§ aus dem AktG gefragt worden)

Fragerunde Einkommensteuer

Fall: Zahnarzt möchte in Zukunft mehr Privatpatienten abrechnen und kauft sich daher im Oktober 2016 eine (rosa) Rolex für 10.000 € und verkauft diese im Februar 2017 wieder (weil rosa) für 9.000 €; Einkunftsart (Freiberufler § 18, Katalogberuf, Gewinneinkünfte), Gewinnermittlungsarten, Pflicht zur Bilanzierung, wenn er tatsächlich eine Bilanz aufstellt, Buchführungspflicht, Wechsel Bilanzierung/EÜR noch bis zur Bestandskraft möglich, Unterschied § 12 EStG zu § 4 (5) EStG, Aufteilungsmöglichkeit bei § 12 EStG (Urteile zum Arbeitszimmer/-ecke, Abgrenzung Arbeitszimmer – Arbeitsecke), wenn Rolex keine Betriebsausgabe – was dann? Privates Veräußerungsgeschäft, Abgrenzung Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs, Verlustverrechnungsmöglichkeiten

Gott sei Dank ist es vorbei und alle vier sind durchgekommen!

55 Gedanken zu „Mündliche Prüfung am 25.01.2017

  1. Toll! Das ist eine schöne, ausführliche Schilderung. Vielen Dank für die Mühe. Und noch einmal herzlichen Glückwunsch an die frischgebackene Steuerberaterin.

  2. @Nadine, von mir auch noch herzlichen Glückwunsch! Lass die Korken knallen!

    Und herzlichen Dank für Deine Ausführungen, das ist echt eine total tolle und faire Aktion 🙂

  3. Liebe Nadine,

    die …Du hier immer so zuverlässig gebloggt hast….

    Erst einmal herzlichen Glückwunsch für das hart erarbeitete StB-Examen! Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Karriere als StB‘ in.

    Hast Du schon berufliche Pläne?

    Darf ich einmal nachfragen, wie waren die Klausuren bei Examina e.V. tatsächlich?

    Vielen Dank, Grüße – Charles

  4. Herzlichen Glückwunsch und Danke für die ausführlichen Schilderungen.

    Bei den Kurzvortragsthemen wär mir wohl nicht viel eingefallen :-/

  5. Hallo Nadine,

    lieben Dank für deine umfassende Schilderung der mündlichen Prüfung. Aber vor allen Dingen – herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!!!! 🙂

    Eine Frage in die Runde… Ich bereite mich derzeit auf die Prüfung im Oktober vor. Muss ich mir Gedanken machen, wenn mit zu den genannten Themen derzeit noch nicht wirklich viel einfallen mag?

    Daniel

  6. Ich danke euch. Ganz ehrlich? Ich hab die Vortragsthemen gesehen und wollte am liebsten aufstehen und gehen!!

    Vieles davon war z. B. erst nach der schriftlichen Prüfung Thema, also keine Sorge für die Prüfung im Oktober.

    Ich persönlich war im Allgemeinen etwas unzufrieden mit Examina, speziell bei den Klausuren war der Unterschied zu Knoll enorm. Über konfuse Aufgabenstellung zu unbrauchbaren Musterlösungen…Vielleicht ist der Fernklausurenkurs ja besser!?

    Beruflich wird sich heute und morgen nichts verändern, ich habe noch nicht mal vollständig realisiert, dass ich es tatsächlich geschafft habe und ich muss die letzten zwei Jahre erst mal verdauen.

    Jetzt möchte ich mich erst mal vorzeitig bestellen lassen, hoffentlich macht es dann „klick“ Ich drücke auch noch so vielen lieben Kurs-Kollegen die Daumen und im besten Fall sehe ich alle beim Festakt wieder.

  7. Hi… kannst du ein bisschen was dazu schreiben, wie du das Vortragsthema angegangen bist? Danke!

  8. Thema drei ist verhältnismässig leicht und ein Klassiker. Wobei es natürlich auch anders formuliert sein kann. Im Grunde genommen geht es um § 371 AO ivm. 398a AO.
    Der Vorteil hier: es steht alles im Gesetz.
    Und: schon die Aufgabenstellung gibt eine Geschichte her an dessen Beispiel man arbeiten kann.

    Tatbestand 370 prüfen,
    Prüfen ob Selbstanzeige nach 371 möglich, (z.B. Prüfungsanordnung liegt nicht vor)
    Prüfen ob Selbstanzeige ausgeschlossen, da Einzelfälle größer als 50 k (pro Jahr und Steuerart), dann Freikauf über 398a. (Laut Aufgabenstellung darauf eingehen, dass grade hier seit Hoeness und der öffentlichen Diskussion Verschärfungen vorgenommen worden sind).

    Ausblick…

    Wenn Du so gar nichts weisst, den 371 AO lesen hilft. Das ist ohnehin das schöne an AO-Themen, die sind meist selbsterklärend.

    Ich bin zwar nicht Nadine und das ist nur eine Kurzform, aber vielleicht hilft es trotzdem.

    Die Pensionszusage ist kniffiliger. Diverse Quellen (Gesetz, Richtlinien und Erlasse, sofern erlaubt), da sollte man schon Vorkenntnisse haben bevor man sich rantraut.

  9. Danke @Maik, du warst schneller und hast schon vieles drin.

    Thema 1 und 2 ohne Richtlinien und Anwendungserlass gingen für mich gar nicht.

    Thema 3 ist wie schon gesagt mit dem Gesetz allein sehr gut machbar und war recht offen gestellt. Ich hab noch weiter ausgeholt, man sollte ja in der Aufregung 10 Minuten voll bekommen. Über Aufhänger Ankauf Steuer-CDs (hier konnte man gut „bereits entdeckt“ und „musste fürchten, bereits entdeckt worden zu sein“ erklären), über Steuererklärungspflicht, Sonderstellung Kapitaleinkünfte wg. Abgeltungssteuer, Besteuerrungsrecht ausländischer Kapitaleinkünfte hin zu „was ist zu tun“ -> Selbstanzeige und zum Schluss zur Aktualität mit Beispiel Abschaffung Bankgeheimnis.

  10. Herzlichen Glückwunsch Nadine und vielen Dank für deine umfangreichen Erläuterungen.

    Wurden die Gesetze/Richtlinien/Erlasse während der Fragerunden auch gestellt oder konntest du deine eigenen (inkl. Markierungen) verwenden?

  11. Herzlichen Glückwunsch an Dich Nadine und an alle, die bestanden haben!!

    Falls ihr die Mündliche noch nicht hinter euch habt, dann drücke ich euch die Daumen….ihr schafft das….das Ende ist in Sicht!

    Ich habe die mündliche Prüfung letzte Woche (auch am 25.1.) bestanden und bin einerseits unendlich froh und andererseits realisiere ich das noch gar nicht, so wie Nadine.

    Ich wollte mich hier nochmal bei NWB Blog und den Bloggern bedanken!! Ich habe den Blog regelmäßig verfolgt….einiges war interessant, anderes wiederum total nervig. Aber das ist auch gut so, denn es hilft einem und unterstützt bei Entscheidungen. DANKE! 🙂

    Viel Erfolg allen weiterhin!!

  12. Bei der StBK Nürnberg bekommt man sowohl bei der Vortragsvorbereitung als auch bei den Fragerunden „nackte“ Ausgaben der Gesetze usw. und das ist sehr gewöhnungsbedürftig und sollte vorher geübt werden.

  13. Teilt irgendjemand mein Schicksal und darf sich am 30.03. morgens nach Düsseldorf zur Prüfung begeben? Fast schon eine Provokation für mich als Kölner. 🙂

  14. Danke für den ausführlichen Bericht, Nadine. Habe demnächst auch in Nürnberg Mündliche. Mit welchen Vornoten sind denn deine Mitstreiter reingegangen?

  15. Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung Nadine!!

    Mich würde interessieren, mit welcher Note die anderen aus deiner Gruppe in die Mündliche gegangen sind, waren auch 4,33er und / oder 4,5 er dabei?

    Ich bin in 3 Wochen mit 4,33 dabei und mir geht richtig der Stift 😀

    Man hört ja so, dass die Bestehenschance bei 4,33 und 4,5 bei ca. 50 % liegt!

    Und kommen die 4,33er und 4,5er meistens am Anfang einer Fragerunde dran oder ist das wild durcheinander?

    LG

  16. Hallo zusammen,

    ich suche Prüfungsprotokolle bevorzugt aus NRW der letzten Jahre, damit ich weiß, wie intensiv ich mich auf die folgenden Themen vorbereiten soll:

    – Volkswirtschaft
    – Betriebswirtschaft
    – Recht der Europäischen Gemeinschaft
    – Grundzüge des Zollrechts

    Habe noch bisschen Zeit. Ändert an der 4,5 jedoch nichts!

  17. Wir hatten 3.3 / 4.0 / 4.3 / 4.3 als Vornoten.

    Alphabetisch bedingt habe ich pro Fragerunden meist die erste Frage abbekommen und dann ging es immer in der Reihe weiter, nicht durcheinander oder nach Noten.

  18. Hallo Nadine,

    du musst ja jetzt für alle Fragen herhalten =) Vielen Dank dafür.

    Ich weiß jetzt nicht ob du es schon geschrieben hast, aber gab es in Nürnberg ein Rednerpult für den Kurzvortrag?
    Wurde der 3,3er Kandidat aufgrund seiner Vornote im Gegensatz zu den 4,ern weniger befragt? Laut den Kursanbietern werden die ja nicht mehr so in die „Mangel“ genommen. Wäre mal interessant, ob die Aussagen der Anbieter stimmen. Vor allem heißt es ja immer von denen, mit ner 4,xx muss man kämpfen, die 3,xx und 2,xx können relativ locker auf ihre Fragen warten.
    Wie sieht es aus mit Handy, Schlüssel etc. Können die irgendwo aufbewahrt werden während der Prüfung? Im Anzug machen die sich immer nicht so gut.

    Vielen Dank für deine Antworten 😉

  19. Wir konnten frei entscheiden, ob wir beim Vortrag sitzen oder stehen wollten und ob das bereitstehende Pult genutzt wird.

    Handys müssen während der ganzen Prüfungsdauer inkl. Pausen aus sein. Handtaschen usw. bleiben im Prüfungsvorbereitungsraum, der permanent dann auch in den Pausen zur Verfügung steht.

    Wir wurden alle sehr gleichmäßig befragt. Allein aus den Fragerunden hätte ich nicht ableiten könnten, wer besser oder schlechter vorzensiert ist.

    „Locker“ antworten ist auch relativ, wir waren alle bis zum Schluss bemüht, alles bestmöglich und ausführlich zu beantworten. Es käme sicherlich nicht gut an, wenn man sich seiner Sache schon zu sicher ist.

  20. Bei mir in der Prüfung waren 4,5 w; 4,5 w; 4,33 (m, ich); 4,16 m; anwesend. Sitzordnung: die beiden Damen außen, die beiden Herren mittig.

    In der fünften und sechsten Runde wurden der Kollege und ich kaum mehr geprüft, ich merkte, dass die beiden Damen noch kämpfen müssen. Eine hat den Kampf auch leider verloren, die andere mit 4,14 im Durchschnitt bestanden

    Mir war im Laufe der fünften Runde klar, dass ich eigentlich durch bin aufgrund des Prüferverhaltens. Der Vortrag ist das A und O und war bei mir Bombe, hätte nicht viel besser laufen können (2,0 als Note hinterher gesagt bekommen), Thema war aber auch dankbar (Spenden im Einkommensteuerrecht). Bei der Themenauswahl muss man sehr vorsichtig sein. Der Kollege hatte i.g.L und i.g. D, das war eine Katastrophe, obwohl das jeder theoretisch drauf hat. Aber das alles in Worte fassen, wer was aus welchem Land unter welcher Bedingung geliefert hat und wer den Transport organisiert hat und das nur mit Worten ohne Zeichnungen, schrecklich.

    Also, nur Mut. Es ist machbar!

  21. Ich war im letzten Jahr in München in der mündlichen Prüfung. Vornoten: 3,0; 4,0 (ich); 4,33 und 4,5. Bei uns war es am Anfang so, dass wir alle relativ gleich befragt wurden, relativ schnell haben sich die Fragen jedoch dann auf die beiden außen Sitzenden Kandidaten (4,33 & 4,5) konzentriert und erst wenn beide keine Antwort geben konnten, wurden die beiden besseren Kandidaten befragt.

    Der Vortrag kann jedoch auch was an der Fragerunde ändern. Ich hatte damals ein für mich dankbares Thema und war gefült nach Vortrag und ein/zwei Fragerunden eigentlich durch.

    Am Ende haben 2 von 4 nicht bestanden…

  22. Bei meiner mündlichen Prüfung in Hessen war es ähnlich. Krankheitsbedingt traten wir nur zu 3. an. Vornoten: 4,5/4,33/3,5 (ich). Die erste Frage (missing-trader in der USt) ging noch an mich, aber nach meinem einleitenden Satz bzgl. § 37 II AO stoppte mich der Prüfer und ich wurde während der gesamten restlichen Prüfung nur noch in Ausnahmefällen befragt. Aufgrund der starken Leistung meiner Mitstreiter haben wir zum Schluss alle 3 bestanden 🙂

  23. ich glaube, dass das mit dem „wer die schlechteste note hat wird mehr gefragt“ von den kommission abhängig ist.

    ich hatte letztes jahr in düsseldorf meine mündliche und die kommission hat uns bei der verkündung von bestehen/nicht bestehen mitgeteilt, dass sie sich die noten von der schriftlichen prüfung nicht angesehen hätten, weil sie die mündliche neutral und objektiv bewerten wollen… was ich als sehr fair empfand, denn eine schlechte vornote bedeutet nicht immer, dass man schlecht ist, es kann auch einfach an der verfassung an dem tag liegen oder aber man hatte wie ich am ersten tag in der ersten stunde der prüfung ein totales blackout und wusste gar nichts mehr………..

    ich war mit meiner 4,5 diejenige mit der schlechtesten vornote, aber in der mündlichen war ich die beste von allen (3,33/3,5/4 die anderen vornoten) und das hatte die kommission überrascht. am ende bin ich mit einer genauso guten, bzw. in einem fall sogar besseren, gesamtnote aus der prüfung raus wie die anderen. ja, uns wurde auch eine gesamtnote mitgeteilt und ich wurde wirklich weniger gefragt als die anderen.

    liebe 4,5er macht euch nicht bekloppt, denn es gibt auch menschliche und faire prüfer, die sich nicht die vornoten von euch ansehen sondern wirklich die leistung an diesem tag losgelöst von der schriftlichen prüfung beurteilen!

  24. Habe letztes Jahr in Düsseldorf mit Vornote 4,5 bestanden. Mein Vortrag hat mich nach Aussage der Kommission gerettet. Deshalb Vorträge und nochmals Vorträge üben!!!

  25. Ich muss jetzt doch auch etwas loswerden: hab dieses Jahr die mündliche im zweiten Versuch bestanden! in meiner Gruppe waren doch tatsächlich 3 Leute, die sich absolut überhaupt nicht auf die Prüfung vorbereitet haben. Eine der Dreien sagte zum Prüfer doch tatsächlich: „sorry, von BilRuG hab ich noch nie etwas gehört!“ Das Ende vom Lied: 4,0 und 4,5 sind durchgefallen. Der dritte Kandidat hatte ne 3,5 als Vornote, der konnte nicht durchfallen… Die Prüfung war eher auf dem Niveau einer Steuerfachangestelltenprüfung…

  26. Der Vortrag ist nicht alles. Es gibt auch Kandidaten, die mit einer 4,5 reingehen, den Vortrag versemmeln, und trotzdem bestehen. Grundverständnis des Steuerrechts und aktuelle Entwicklungen sind wichtiger.

  27. Der Vortrag ist vor allem für dich selbst wichtig, denn das ist der Einstieg in den Prüfungstag. Wenn du den Vortrag versemmelst, bist du einfach verunsichert.

  28. Der Vorteil des Vortrages dürfte sein, dass Du selbst eine Wahl hast bezüglich des Themas und wie Du es angehst. Zwar eine eingeschränkte Wahl, aber eine Wahl.

    Wer mit 4,5 rein geht und einen klasse Vortrag macht ist anschließend – rechnerisch – nur noch verpflichtet, die ganzen Runden mit 4,0 zu machen. Was deutlich einfacher ist als die Alternative:
    Vortrag 4,0 bis 4,5; Dann muss man sich in 2-3 der 6 folgenden Runden verbessern. Und das hängt nunmal auch von den Fragen ab.
    Grade dieses Jahr, wo teilweise vier der sechs Teilnehmer mit 4,3 und 4,5 in der Runde sitzen, ist ein guter Vortrag ggf. das Mittel um nicht mehr zu streng befragt zu werden.

    Ich persönlich hätte schon gern ein schönes Vortragsthema. Dazu dann meine Übung, und ich werde deutlich weniger gestresst in den Folgerunden sitzen.

  29. Hallo Nadine, ersteinmal herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Examen und vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht!! Sehr hilfreich.

    Habe eine kurze Rückfrage zur „Fragerunde Umsatzsteuer“: Warum „kein § 15a, sondern § 17“?

    Vielen Dank und viele Grüße

  30. Vielen Dank, Petra.

    Bei dem Fall wusste keiner von uns vieren so richtig, was der Prüfer hören wollte. Richtig war am Ende eine Korrektur über 2/12 in der Jahreserklärung und der 15a kann nicht greifen. Somit war unserer Meinung nach eigentlich der 17 gemeint obwohl wir minutenlang den 15a besprochen hatten…Ohne Gewähr 😉

  31. Vortrag sehr wichtig dieser er ist. Wissen Ihr müsst, dass nach Vortrag Zwischennote gemacht wird (zumindest in meiner Prüfung) und diese Note Richtung bereits für Fragerunden vorgibt. Guter Vortrag somit meines Erachtens wichtige Grundlage für gute Fragerunde.

  32. Von mir auch noch herzlichen Glückwunsch an alle, die bestanden haben – vor allem an Dich Nadine und vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht -, viel Erfolg an diejenigen, die die mündliche Prüfung noch vor sich haben und an alle, bei denen es dieses mal nicht geklappt hat, Kopf hoch, kurz verschnaufen und wieder Gas geben; beim zweiten Versuch klappt’s bestimmt 😉 Ich drück allen die Daumen!

    Da ich dieses Jahr im Oktober das erste mal schreiben werde, habe ich die Blogs alle gespannt verfolgt. Allerdings macht es mir auch schon etwas Angst, da ich nur noch 8 Monate habe und bisher nichts außer Lehrbriefe bearbeitet habe, wovon kaum etwas hängen bleibt.
    Wie war da eure Erfahrung am Anfang? Habt ihr euch den Stoff gleich merken können? Oder ist es normal, dass man zu diesem Zeitpunkt einfach noch überfordert ist mit dem ganzen Stoff? Ich hoffe, das bessert sich, sobald mein Klausurenfernkurs beginnt..

  33. @Savannah: Vielen Dank! Mach dir nicht so viele Sorgen, dass der Stoff „trocken gelernt“ nicht hängen bleiben mag. Wirklich interessant wird es dann erst beim Anwenden in einer Klausur. Den Fall als solchen erst einmal erkennen, sortieren und dann den Lösungsweg sauber darstellen ist die eigentliche Kunst. Daher mein Tipp jetzt zeitnah anfangen Klausuren zu schreiben. Gute Anbieter decken mit vll. 30 Klausuren schon ein großes Spektrum an Wissen ab und hier zählt wirklich üben, üben, üben und vorallem dann nacharbeiten.

  34. Savannah, mach dir deswegen keine Sorgen. Die Lehrbriefe werden während der Vorbereitung generell überschätzt. Den Großteil des Stoffs lernt man in der Freitsellung. Ich hatte Kollegen, die wussten bis Juni nicht, was das Teileinkünfteverfahren ist und haben trotzdem bestanden.

  35. @Nadine und DerFürther, vielen Dank für eure Zusprüche. Das motiviert mich nun etwas und werde mich in 4 Wochen mit Beginn des Klausurenfernkurses direkt auf die Klausuren stürzen.

    @Kandidat 2017, ich schreibe in München und du?

  36. @Savannah: Ich schreibe ebenfalls in München 🙂

    Klausurenfernkurs von Knoll?

  37. Ich kann den Fürther nur bestätigen, im Sommer, z.B. in einem 12/15/18-Wochenlehrgang, da lernt man und paukt sich das rein. Wer zu früh anfängt, riskiert, dass ihm die Puste ausgeht, weil man die Spannung nicht so lange halten kann. Deswegen mein Tipp: ein bisschen lesen, während der Arbeit auch die gesetzlichen Grundlagen dessen, was man ohnehin macht, mitlesen, aber noch nicht voll losbüffeln.

  38. Moin,

    auch, wer 4,5 in die mündliche Prüfung geht, hat gute Chancen zu bestehen.

    Wichtig ist, das aber bei allen Kandidaten, daß der Vortrag gut läuft; das ist das Einstiegstor.
    Ist der Vortrag schon versemmelt, wird es schwierig in der Prüfung.

    Ansonsten muß man davon ausgehen, daß der, der gut vorbereitet ist, auch bestehen kann.

    Ich bin damals mit 4,5 in die mündliche gekommen und habe am Ende recht gut bestanden…
    Natürlich wollen die Prüfer, mehr als bei einem 3,x er sehen, ob man es wirklich drauf hat.
    Von daher steht man mehr im Fokus…
    Wenn das aber nach 3 oder 4 Fragerunden bewiesen ist, daß man was drauf hat, geht es fair und ausgeglichen weiter.

    Die Steuerberaterprüfung besteht man durch Wissen, Glück und Fitneß an den Prüfungstagen.

    Wissen bekommt man mE durch 2 Jahre lang durchlernen, ohne Feierabende, Wochenenden oder Urlaube zu kennen.
    Wer Privatleben hat, feiert oder anderen lernfremden Tätigkeiten nachgeht, wird nicht Steuerberater.

    Winners are simply willing to do, what losers won´t. (Million Dollar Baby)

  39. @Markus:

    „Wissen bekommt man mE durch 2 Jahre lang durchlernen, ohne Feierabende, Wochenenden oder Urlaube zu kennen. Wer Privatleben hat, feiert oder anderen lernfremden Tätigkeiten nachgeht, wird nicht Steuerberater.“

    So ein Unsinn!
    Das kommt doch ganz darauf an. Ich hatte mir sehr wohl auch Auszeiten gegönnt, hatte Feierabende, war im Kino, in der Sauna….. und habe das schriftliche Examen sehr gut bestanden.

    Man sollte den Leuten hier nicht so eine Angst machen.
    Selbstverständlich muss man viel investieren und den Fokus absolut auf das Examen richten.
    Ebenso wichtig sind aber auch Auszeiten.

    Für die mündliche Prüfung gilt doch folgendes:
    1. Man sollte einen soliden Vortrag halten.
    2. Man sollte bei den aktuellen Themen (Rechtsentwicklung) mitsprechen können.
    3. Man sollte insbesondere in den steuerlichen Themen mitsprechen können und hier Wissen zeigen. Das heißt natürlich nicht, dass man alles wissen muss.

  40. @Markus: „Wer Privatleben hat, feiert oder anderen lernfremden Tätigkeiten nachgeht, wird nicht Steuerberater“…sehe ich anders. Es gibt so viele unterschiedliche Ausgangspositionen für die Prüfung, dass diese pauschale Aussage Quatsch ist. Guck dir doch mal all diejenigen an, die nebenher gerade kleine Kinder aufziehen, heiraten, umziehen, etc. Das alles hindert einen nicht am Bestehen der Prüfung.

  41. @Kandidat2017: Ja genau. Welchen Kurs(e) machst du? Auch Knoll? Ich überlege ob ich noch einen Klausurenpräsenzkurs hinzubuche.

    @Bernd: Danke für deinen Tipp. Ich werde mich dann nicht zu sehr stressen lassen und nebenbei einfach noch etwas Gesetze lesen bis ich in Freistellung gehe. Bei den Lehrbriefen versuche ich zumindest mir einen Überblick zu verschaffen. Details kann ich mir leider kaum welche merken. Dafür ist es einfach noch zu viel Stoff auf einmal.

    @Markus: Ich glaube, dass ab und zu mal etwas Freizeit auch mal ganz gut tut und man etwas Kraft tanken kann, um dann wieder konzentrierter lernen zu können. Ab und zu mal einen Tag nicht zu lernen tut mir zumindest mal ganz gut, um anschließend wieder motivierter an die Lehrbriefe zu gehen. Das ist zumindest meine Erfahrung bisher. Ob ich da richtig liege, kann ich allerdings wohl erst nächstes Jahr berichten.

  42. Also bzgl. des umstrittenen Beitrags von Markus, geb‘ ich hier auch einfach nochmal meinen Senf dazu:
    Während meiner „umfassenden“ Vorbereitung von Juni – Oktober habe ich zwar werktäglich den vorbereitenden Präsenzlehrgang besucht, aber mich ansonsten nicht großartig verrückt gemacht. Lernen zu Hause war pro Tag auf max. 1,5h limitiert und ansonsten habe ich soviel Sport gemacht, wie ich es bei einer normalen Arbeitswoche kaum könnte. So bleibt man klar im Kopf und ist nicht bereits im September ein vollkommenes Nervenbündel 😉

  43. Mein Beitrag ist umstritten; das ist doch schon mal was… 🙂

    Nun gut, jeder, der, nachdem er durchgefallen ist, in den Spiegel schauen und von sich behaupten kann, er habe alles für das Bestehen getan, muß nicht lamentieren… Das war denn halt Pech; das passiert.

    Schwieriger könnte ich mir jedoch vorstellen, ist es vor sich selbst eingestehen zu müssen, „wenn ich mehr getan hätte, wäre ich jetzt Steuerberater“; möglicherweise läßt das dann die Sport- und Sauna- und Urlaubstage, die man sich gegönnt hat in einem schaleren Licht erscheinen.

    Auch der von mir geäußerte Unsinn oder Quatsch mag dann dem einen oder anderen ins Gedächtnis kommen 😉

  44. Ich und ne ganze Ecke anderer Mitstreiter haben während der zwölf Wochen bei Haas in Springe so viel Bier getrunken wie ich es bei einer normalen Arbeitswoche kaum könnte. Hat zwar nicht unbedingt für einen klaren Kopf gesorgt, die Nerven aber auch ganz gut beruhigt 😉

  45. @Savannah: ich besuche von endriss nen Samstagskurs in München und bin gerade am planen zwecks Klausuren

  46. Ratschläge dieser Art (@ Markus) leiden alle an einem ganz großen Mangel…sie berücksichtigen nicht die Verschiedenartigkeit der Menschen. Wenn ich Ratschläge höre, die nach „Du musst es […] so machen, damit…“ klingen, schalte ich persönlich ab.

    Eine/r muss Sachverhalte 1x hören und ist sofort in der Lage Grundprinzipien auf völlig neue Sachverhalte zu adaptieren. Und der Nächste eben nicht und der muss noch 1-2 Stunden mehr lernen.

    Jede/r weiß doch von sich selbst am besten, wie schnell man in der Lage ist Dinge zu verstehen, zu verarbeiten und anzuwenden. Davon würde ich persönlich es immer abhängig machen, wie man seine Vorbereitung gestaltet.

  47. Nachdem der Beitrag vom Markus schon viel Feedback bekommen hat, geb ich jetzt auch mal meine Meinung dazu ab.

    Ich hab im Juni 2015 mit der Vorbereitung für die StB Prüfung 2016 begonnen. In diesen knapp 17 Monaten kann ich die Tage, an denen ich rein gar nichts für die Prüfung gemacht habe, an einer Hand abzählen.
    Allerdings ist bei mir auch die Freizeit nicht zu kurz gekommen. Ich musste mein Vorbereitung etwas anders angehen, als die Meisten von euch, da ich nicht eine Woche Freistellung für die Prüfung hatte.
    Nach der Arbeit hab ich meist 1-2 Stunden täglich gelernt. Danach war Schluss und ich habe meinen Feierabend genossen. An den Wochenenden hab ich eine Klausur geschrieben und diese dann nachgearbeitet. Trotzdem blieb noch genug Zeit um sich mit Freunden zu treffen, an Familienfeiern teilzunehmen oder um meinen Hobbys nachzugehen.

    Die Aussage, dass man zwei Jahre lang keine Feierabende, Wochenenden oder Urlaube mehr kennt ist schon ziemlich extrem.

    Lars hat es aber bereits passend erläutert: Jeder ist verschieden und muss selber Entscheiden wie er sich vorbereitet.

    Trotzdem sollten meiner Meinung nach Erholungsphasen nicht zu kurz kommen.

    Ob meine Strategie die Richtige war wird sich allerdings erst noch herausstellen. Termin für die Mündliche ist im März.

  48. Ich kann euch auch nur ermutigen die Freizeit nicht zu kurz kommen zu lassen. Das sorgt für einen frischen Kopf. Zudem hinterfragt man dabei auch immer wieder seine eigene Lernstrategie. Solche allgemeinen Ratschläge sind einfach singfrei und machen die angehenden Steuerberater nur unnötig verrückt. Ich habe neben der Lernerei so viel Sport gemacht wie ich in normalen Arbeitswochen niemals hinbekommen hätte. Zudem immer wieder mal einen freien Wochenendtag eingefügt. Natürlich muss man viel Lernen und darf es nicht schleifen lassen, aber mehr auch nicht. Seit letzter Woche darf ich mich trotz der Freizeit Steuerberater nennen. Die meisten scheitern nicht an ein paar freien Tagen, sondern an der falschen Lernstrategie. Schreibt Klausuren, dann habt ihr ehrliches Feedback darüber wie ihr steht.

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