Nach der Erbschaftsteuerreform: Kehrt jetzt endlich Ruhe ein?

Gestern Abend war ich auf einem Vortrag von Prof. Dr. Johanna Hey zum obigen Thema. Da ich sie in meiner Masterarbeit zitiert habe, war sehr gespannt auf die Frau, die hinter dem Namen steckt.

Der Vortrag war sehr kurzweilig, interessant und ich würde sofort wieder hingehen.

Ich bin gespannt, wohin die Reise bis zum 30.06.2016 geht und ob ihre These, der „vorübergehenden Abschaffung“ der Erbschaftsteuer genug Zuspruch findet, um die Grundlage für eine neu konzipierte Erbschaftsteuer mit niedrigeren Steuersätzen und geringeren Verschonungsregelungen zu schaffen.

Vorhin habe ich mit der Steuerberater-Prüfungsstelle in Stuttgart telefoniert, die frühesten Ergebnisse werden wohl um den 17.12. verschickt. Noch vier Wochen warten…

14 Gedanken zu „Nach der Erbschaftsteuerreform: Kehrt jetzt endlich Ruhe ein?

  1. Vielen Dank für die Info bzgl. der Ergebnissmitteilung im stuttgarter Raum.
    Ich wollte da auch bereits mal ganz vorsichtig anfragen – jedoch war ja die Aussage von Frau L. am Prüfungstag sehr deutlich („es werden keine Anfragen hinsichtlich der Prüfungsergebnisse beantwortet“) – . Um so schöner, dass wohl doch eine Auskunft erfolgte 🙂

  2. Ganz ehrlich: in BaWü wird doch immer in der Woche vor Weihnachten verschickt (welche nach Adam Riese nunmal immer am 17.12. beginnt…).
    Was hast du denn für ne Antwort erwartet?

  3. Hallo Julia, damit kein Missverständnis aufkommt: Ich habe aus einem anderen Grund mit Frau L. telefoniert und im Laufe des Gesprächs wurde das Thema angeschnitten. Meine Woche beginnt übrigens nicht donnerstags. 😉

  4. Die Woche vor Weihnachten beginnt immer am 17.12. (da sind es dann noch genau 7 Tage bis 24.12.). Meine Woche beginnt natürlich auch nicht Donnerstags 😉
    Aber Weihnachten ist nunmal nie am selben Wochentag. Dieses Jahr daher Beginn Donnerstag

  5. Wäre der Beginn der Woche dann nicht eher der 18.12.? Von daher brachte die informative Aussage von Sonja eine neue Erkenntnis – es sei denn wir zählen den 24. nicht als Tag für die Wochenberrechnung mit rein 😉

  6. Die sieben Tage vor Weihnachten beginnen immer am 17.12. (wenn der 24. nich miteingerechnet wird), Die Woche vor Weihnachten beginnt jedes Jahr zu einem anderen Datum – dies dann, wenn von man davon ausgeht, dass mit Woche die normale KW (Kalenderwoche) gemeint ist. Sofern die Woche allerdings losgelöst von der Kalenderwoche betrachtet wird dann beginnt die Woche vor dem 24.12. am 18.12. und endet somit mit Ablauf des 24.12., 24 Uhr – sofern man sich an § 188 II BGB orientiert. Beginn der Frist wäre somit § 187 II BGB der 18.12. 🙂

  7. Lol, das kann auch nur von angehenden Steuerberatern diskuterit werden 🙂 🙂 🙂

  8. Gscheidmei scheint ein Gscheitle zu sein. 🙂 Hauptsache, die Ergebnisse kommen… Und nicht erst so spät wie in NRW. 😉

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