Nach der Prüfung ist vor der Prüfung … oder wie war das noch gleich?

Liebe Mitstreiter,

einen Monat ist die Prüfung nun schon wieder her. Die Zeit rast… Es ist unglaublich! Ich hatte mir vorgenommen tatsächlich einen Monat Pause zu machen und das habe ich auch getan. Naja was heißt Pause – Lernpause!

Wie ist es mir in der Zwischenzeit ergangen? Ich hab natürlich direkt wieder angefangen zu arbeiten. Witzig ist dieser Rollentausch. Jetzt darf ich die Studis wieder quälen und muss Prüfungen stellen. Ich werde versuchen gnädig zu sein. 😀  

Ansonsten habe ich versucht die Prüfung zu verdrängen. Das ist mir auch meistens gut gelungen. Ein paar Tag- und Albträume konnte ich aber nicht vermeiden. Was das Unterbewusstsein so mit einem macht! 😀 

Der Gedanke der mich heute Morgen beschäftigt ist ein anderer!!!! Gestern habe ich mich das erste Mal mit der mündlichen Prüfung auseinandergesetzt. Die 100 wichtigsten Fragen zum BGB waren Teil des Programms. 

Nun stellt sich mir eine sehr, sehr, sehr wichtige Frage, die ich gerne zur Diskussion stellen würde!

Was hat der Taschengeldparagraf mit dem Beraterexamen zu tun? Muss ich mir Sorgen machen, dass ein geschäftsunfähiges Kind zukünftig in meine Kanzlei läuft und einen Beratungsvertrag abschließt, dessen Wirksamkeit dann von der Genehmigung des Vertreters abhängt? Wie wichtig ist diese Frage wirklich für das Beraterexamen? Musste einer der Kandidaten der Vorjahre tatsächlich diese Frage beantworten? Gibt es da nicht genug andere WICHTIGE und RELVANTE Fragen des Zivilrechts?

Ring frei und einen guten Start in das Wochenende.

Viele Grüße
Daniela

8 Gedanken zu „Nach der Prüfung ist vor der Prüfung … oder wie war das noch gleich?

  1. Gem. § 37 III Nr. 5 StBerG sind Grundlagen des Zivilrechts Teil der Steuerberaterprüfung. Die Schwerpunkte sind hier abhängig von dem jeweiligen Prüfer. Während der eine Prüfer solide Grundkenntnisse (wenn auch nicht praxisrelevant) fordert, möchte der nächste Prüfer Spezialprobleme aus der Beratungspraxis bearbeiten (Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsergebnisse des StB). Grundsätzlich bewegt sich der gesamte Zivilrechtsteil jedoch auf Niveau eines betriebswirtschaftlichen Bachelor-Studiums, Sem. 1 – 3/4 (Privatrecht I + II, Gesellschaftsrecht, Grundlagen InsO). Recht der europäischen Union ist hingegen im Regelfall zweitrangig und mit gesunder politischer Bildung meist solide zu lösen. Die diversen Kollisionsnormen werden hier regelmäßig nicht abgefragt.

  2. Naja, bei mir wurde in der mündlichen Prüfung „Culpa in contrahendo“ abgefragt. Kann also alles dran kommen…

  3. BGB war bei mir eine komplette Prüfrunde – Geschäftsbesorgungsvertrag mit vielen Facetten und Weiterentwicklungen (Vertretungsbefugnisse, Schadenersatz, Verjährung, etc.). Ich wäre um den Taschengeldparagraphen dankbar gewesen – allgemein mit dem Thema Geschäftsfähigkeit im Rahmen der BGB-Prüfrunde hätte man wohl einen sehr wohlwollenden Prüfer (sofern es sich um die gängigen Fälle handelt) da dies Standard bzw. Basisthemen sind. Da Verträge in ihren Ausführungen allerdings ebenso Standardthematiken darstellen war es dann insoweit schon in Ordnung.

  4. War bei uns Thema! Ebenso Ausbildungsvertrag unterschreiben und kündigen, Fußballprofi unter 18 Jahren usw…

  5. Hallo zusammen,

    ich habe dieses Jahr die Steuerberaterprüfung geschrieben, bei uns wurde tatsächlich der Taschengeldparagraf in vollem Umfang abgefragt. War ein einigermaßen dankbares Thema.

    Wie ihr seht also ein durchaus relevantes Thema für die mündliche Prüfung. Themen für den Vortrag waren ebenfalls sehr speziell (Sachmängel BGB, Sammelauskunftsverfahren und Haftung des StB in der Insolvenz). Also gut vorbereitet sein, dann klappt das auch 🙂

  6. Wieviele Beck’sche Textsammlungen habt Ihr in der schriftlichen Prüfung reingenommen? Steuergesetze, Steuerrichtlinien, Steuererlasse und Schönfelder?

    Und: Hattet Ihr genügend Platz, die Textsammlungen auf Eurem Tisch unterzubringen? Habt Ihr Buchstützen verwendet?

  7. Gesetze, RL, Erlasse, HGB,BGB und wichtigsten Wirtschaftsgesetzte von nwb. Hatte 2 Buchstützen. Platz war sehr eng bei mir, aber das ist ja von Ort zu Ort unterschiedlich.

  8. @ MTAX. Ich habe schon verstanden, dass Grundlagen des Zivilrechts Teil der Prüfung ist. Sicher ist der Taschengeldparagraf da auch ein dankbares Thema. Sinnvoll ist das m.E. nach aber nicht wirklich. 😉

    @Fragender: Ich hatte auch Gesetze, Richtlinien und Erlasse + wichtige Wirtschaftsgesetze. Ich hatte ausreichend Platz.

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