Prüfungsthemen 2017

Keine Ahnung wie es Euch geht, aber sowohl während des Vorbereitungskures in den letzten Monaten, als auch während des ersten Teils des Klausurenkurses hört man von diversen Dozenten was sie dieses Jahr für prüfungsrelevant halten.

Da ich Kurse bei verschiedenen Anbietern und Dozenten gebucht habe, lassen sich in einigen Themenbereichen Überschneidungen erkennen, andere Meinungen gehen total auseinander.

Natürlich leuchtet es mir ein, dass Gesetzesänderungen und neue BMF Schreiben besonders heiße Themen sind, da sie bisher noch nicht geprüft wurden. Auf der anderen Seite hat nach den letzten zwei Jahren keiner mehr den Mut, ein Thema explizit auszuschließen.

Besonders gut fand ich den Spruch eines Dozenten so nach dem Motto

das Thema kam die letzten 20 Jahre nicht mehr drann,  wird mal wieder Zeit, bitte schauen Sie sich das an!

Ok wenn ich alle Themen lernen soll die noch nie dran kamen, die letzten 20 Jahre nicht kamen und dazu noch was besonders aktuell ist, brauche ich noch mehr als ein Jahr bis ich alles drauf habe 🙁

Natürlich werde ich mir die Themen anschauen die als heißer Tipp empfohlen wurden, das Risiko diese wegzulassen ist mir zu hoch, aber deswegen nur das zu lernen wäre mir definitiv zu riskant.

Wie haltet ihr es? Wie breit und tief lernt ihr? Verlasst ihr Euch auf die Themengebiete die laut Dozenten und Kursanbietern in unserer Prüfung kommen könnten?

51 Gedanken zu „Prüfungsthemen 2017

  1. Ganz ehrlich, ich hatte letztes Jahr von AWS und Endriss eine lange Liste gebastelt aus den Hinweisen der Dozenten was „brandheiß“ ist und drankommen könnte.
    Am Ende war die Liste so lang, dass man mit dem Lernen dieser Themen alleine einen guten Monat fülle konnte und am Ende kam hat das im Examen kaum Punkte gebracht, weil wirklich alle daneben lagen.

    Die meisten Tipps sind doch sowieso nur wenige Punkte wert, nur so TIps wie „Haftung in AO“ o.ä. würden wirklich einen Unterschied machen, aber die Klassiker mit den großen Punkten werden doch sowieso jedes Jahr genannt (Betriebsaufspaltung, Haftung AO, Klage, Organschaft, Verschmelzung….)

    Insofern denke ich sollte man große Themen können oder bewusst auf Lücke setzen (kann eben schief gehen) und kleine Themen als nice to have abhaken, denen kann man nicht allen hinterherhetzen.

  2. Die Dozenten haben doch alle keinen Schimmer.Die wissen nicht mehr als du und ich.

  3. Naja letztes Jahr haben mehrere Anbieter auf GrESt getippt. Kam ja dann auch. Die Lohnsteuer hatte dagegen keiner aufm Schirm. Zumindest nicht in dem Umfang. Dafür hat unser KSt Dozent immer gemeint Vereinsbesteuerung wäre ja längst überfällig. Ich habe das nicht beherzigt so wie viele und sicher auch viele in den Jahren davor. Irgendwann kommt es eben mal wieder und dann ist das eben so wie letztes Jahr die LSt.

    Was wirklich dran kommt wissen nur wenige und die werden es euch nicht sagen. Die Klassiker sollte man kennen und vieles andere mal gehört haben. Das muss reichen!

  4. Herr Kollege, der Umfang des möglichen Prüfungsstoffs ist derart umfangreich, dass dafür die Merkleistungsfähigkeit des menschlichen Gehirns nicht ausreicht. Mit anderen Worten: Man kann LÄNGST nicht alles wissen. Nach der Prüfung kommen dann oftmals enttäuschte Stimmen, die sich darüber beklagen, ihr Kursanbieter hätte sie auf diese Themen nicht genügend vorbereitet. Selbst wenn die Kursanbieter einen weiten Stoffumfang abdecken, um sich diesem Vorwurf nicht auszusetzen – es ist trotzdem relativ leicht, in der Prüfung auf dem „falschen“ Fuß erwischt zu werden. Deshalb ist Flexibilität eine der wichtigsten Fähigkeiten unmittelbar in der Prüfung. Sie ist Ersatz und Ausgleich für die (aufgrund des riesigen Stoffumfangs) zwangsläufig mangelnde Merkleistungsfähigkeit. Flexibilität ist meiner Ansicht nach jedoch nicht unmittelbar aus Lehrbüchern erlernbar, sondern sie ist das Ergebnis von vielen Jahren Berufserfahrung, d.h. man selbst schöpft aus seinem eigenen Erfahrungsschatz, besser gesagt aus seinem intrinsischen Wissen, welches man über lange Jahre im Beruf verinnerlicht hat.

  5. Was sind den nun die heissen Themen? Bei uns sagen die Dozenten 7g, elektrofahrzeug und gesellschafter wechsel

  6. Inwieweit Elektrofahrzeuge? Habe im Moment keine Vorstellung in welchem Zusammenhang?

  7. Vielleicht sollte man da nicht so öffentlich drüber diskutieren. Gerüchteweise wurde letztes Jahr die LSt-Klausur als Ersatzklausur ausgepackt, weil die Tipps der Anbieter zu treffend waren und der Klausurersteller das aus dem Internet wusste und deshalb die Klausur hat tauschen lassen.
    Wie gesagt: gerüchteweise. :o)

  8. Bei uns im kurs liegt die Vermutung sehr hoch, dass gerade in AO wohl die korrektur von verwaltungsakten und fristenberechnung kommen könnte. Sind aber nur Vermutungen, da will ich mal nicht die hand ins Feuer halten.

    In USt gehen Gerüchte um, dass der §15a abgefragt werden könnte. Oder auch steuerbefreiungen von Grundstücken. Also eher die exoten.

    Jetzt kann man das natürlich auch noch neben den dauerthemen der letzten Jahre (LuL, Tonnagenbesteuerung, Verrechnungspreisen,…) lernen, oder hier auf Lücke lernen. Ich persönlich sehe mal wie viel ich bis zur Prüfung schaffe und schaue mir, wenn ich luft habe, auch diese angesprochenen exotenthemen noch an.

  9. @Tim: ha, ha. §7g und Gesellschafterwechsel/ein/austritt kommen doch fast ständig, das sollte man schon draufhaben. Das kann ich dir erzählen, auch ohne dass ich ein Dozent bin.
    Mit Elektrofahrzeuge sind betrieblich oder auch zur privaten Nutzung überlassene PKW gemeint, pauschale Abrechnung oder Fahrtenbuchmethode. ggf. Auch Zuzahlung des AN.

    @Hans Maulwurf: schaue dir deine „exotenthemen“ lieber mal früher an. Und Sonderausgaben/Altersvorsorge, §§82ff. Und 92a EStG mit dem dazugehörigen Erlass 79/1 aus I, dort insbesondere die Rdnr. 340 (!)

    Grüße

  10. @ hans maulwurf:

    Bin gerade sehr verwundert, dass du als exotisches Thema Verrechnungspreise angesprochen hast.

    Kann das wirklich (zumindest theoretisch) für die Prüfung relevant werden? 😮 Bzw. gibt es da überhaupt Fundstellen oder hat das iwer der Anbieter unterrichtet? Ich hab das Thema bislang – als kann 100 % nicht vorkommen – behandelt.

    Denke auch, dass es nur geraten ist, aber bei uns wurden die folgenden Themen als besonders relevant genannt:

    – Gründung
    – Gesellschafterwechsel .. jeweils in Zshg.
    – Grunderwerbsteuer

  11. Mit Elektrofahrzeuge könnte ggf. die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges gemeint sein. Also Zuschuss etc. Macht max. 1,5 Punkte…

    Vor Jahres gab es mal in irgendeiner Übungsklausur das Thema Abwrackprämie… Alle haben losgelegt und geschrieben. Anrechnung AK usw…von 40 Leuten ist es gerade mal 3 aufgefallen, dass die Abwrackprämie ein besonderes Problem darstellt.

    Seitenweise haben die anderen geschrieben, und die 3 haben auf (den beigefügten) Gesetzestext verwiesen, das nur Privatleute…Ein Absatz, zwei Punkte und fertig die Maus…

  12. Zwei doofe, ein Gedanke 😉
    So einen Beitrag wollte ich auch heute machen.

    Dann trage ich mal meine gesammelten Tipps aus den letzten Monaten bei. Alle samt von Dozenten oder sonstigen Hobby-Wahrsagern:

    USt: Gutschrift als Rechnung
    ErbSt: Grunderwerbsteuer, Vor- und Nacherbe incl. Antrag auf günstigere Steuerklasse
    ESt: Betriebsverpachtung im Ganzen (hier gabs in den Richtlinien wohl Änderungen)
    KSt: Organschaft (Welch Überraschung)
    BilStR: Bauten auf Ehegattengrundstücke, Aktiver Aufwandsverteilungsposten
    Erbauseinandersetzungen
    RSt für Aufbewahrung/Prozesskosten
    Währungsumrechnung 256a incl. BMF-Schreiben zu TW-AfA und TW-Aufholung, Absicherung in Fremdwährung.

    @Alle
    Verrechnungspreise? Was soll ich damit anfangen? Hat das was mit dem AStG zu tun?

  13. @Steuerzeugs

    „die Klassiker mit den großen Punkten werden doch sowieso jedes Jahr genannt (Betriebsaufspaltung, Haftung AO, Klage, Organschaft, Verschmelzung….)“

    …genau das kam letztes Jahr alles nicht dran.

    P.S.: An NWB: Es wird hier immer schwieriger, ihr verlasst den Zahlenraum bis 10, ich muss jetzt schon beim Spamschutz „8+9“ ausrechnen. Taschenrechner habe ich gerade nicht zur Hand, naja, dann halt schriftliche Nebenrechnung…

  14. Bezüglich den Bauten auf Ehegattengrundstücken:

    Das entsprechende BMF Schreiben ist bei den Erlassen von Beck noch nicht drin. Darf man das dann ausgedruckt mitnehmen? Hat da jemand Erfahrung wie das in den Vorjahren gehandhabt wurde?

  15. Was erwartet ihr jetzt? Das genau eingegrenzt wird, was heuer dran kommt? Das könnt ihr euch abschminken.

  16. Verrechnungspreise = § 1 Abs. 3 AStG i.V.mit dem der FVerlV (725a im Beck Ordner) um nur mal gaaanz kleine Grundkenntnisse hierüber zu geben. Wurde das bei euch nicht gelehrt?

    Ein befreundeter Wald- und Wiesen Steuerberater gab mir noch einen gaaaanz heißen Tipp: dieses Jahr sollen wegen diversen Sturm und Unwetterschäden speziell Forstwirte abgefragt werden. Die einschlägigen §§ sind 13 und 34b EStG sowie das Forstschäden-Ausgleichsgesetz, Nummer 720 im Beck. Wird ganz heiß gehandelt, also ran an den Speck!

  17. Edit: vergaß in diesem Zusammenhang noch § 24 UStG. Ganz heiß. Wird drankommen. Weil bisher nicht abgefragt. Und wird mal Zeit. Und wird ne riesenaufgabe werden mit mindestens 30 Punkten. Sagt mein Steuerberater.

  18. @ Hans: ja nee, ist klar 😉
    Und in KSt. Kommt nur die Behandlung von Betrieben gewerblicher Art und die Behandlung von dauerdefizitären Unternehmen im Verbund dran nach § 4 KStG sowie R 4.2 KStR.

    Laber nicht

  19. Je nachdem wie man den Begriff Verrechnungspreise definiert… Wenn ich mich recht entsinne, dann gab es mal eine Examensklausur Anfang des Jahrtausends mit Betriebsstättenabgrenzung, da kamen auch Verrechnungspreise im weitesten Sinne vor. War auch nicht so einfach.

    Die Klausurvorbereitung zu den Verrechnungspreisen sollte sich dann sinnvollerweise auf die Durchsicht dieser Aufgabenstellung beschränken.

  20. @ hans maulwurf, thomas: Kommentare einer Person unter verschiedenen Nicknames (besonders wenn man sich selbst antwortet und damit offensichtlich nur Verwirrung stiften will) werden hier nicht geduldet. Ich bitte um Unterlassung.

    Viele Grüße vom Blog-Admin

  21. Also diese Diskussionen über mögliche Themen kann ich ja nachvollziehen. Das haben wir damals auch gemacht. Faktisch bringen sie aber nichts. Keiner hier im Forum weiß was im Examen drankommen wird. Bei uns hieß es „eine USt-Aufgabe ohne § 15a UStG gibt es nicht“. Und siehe da: es war KEIN § 15a UStG dran. Es gibt genügend Themen, welche äußerst relevant sind und andere wiederum, welche eher als Randgebiete gelten. Was aber nicht heißen muss, dass diese nicht durchaus geprüft werden können. Selbstverständlich sind neue BMF-Schreiben (grds. herausgegeben vor Juni/Juli 2016) interessant. Aber anstelle sich über die Themen auszutauschen, welche diese Jahr (angeblich) drankommen werden macht es mehr Sinn, in den wichtigen Themen (und das sind mehr als genug) sicher zu werden. Auf Exotenthemen (Vereine, LuF, LSt, Liquidation etc.) kann man sich ohnehin nicht vorbereiten. Hier muss man Ruhe bewahren und im Ernstfall das beste daraus machen.

  22. SteMe, in den letzten Wochen habe ich auch gehört, dass ein Anbiter letztes Jahr eine dem Examen sehr nahe kommende Probeklausur gestellt hatte und deshalb die Examensaufgaben ausgetauscht wurden. Keine Ahnung ob das stimmt, das werden wir auch nie erfahren. Aber wäre dann ja schon witzig, wenn sich einige zusammentun und behaupten Ihre Anbieter hätte die Themen als Prüfungsthemen genannt, die man selber nicht kann und daraufhin die Klausur ausgetauscht werden würde 🙂

    Und die meisten Themen die hier genannt wurden habe ich auch als prüfungsrelevant gehört. Aber ich muss Steuerzeugs und Michael Recht geben, letztendlich muss man die Standartthemen schnell runterschreiben können. Das Gefühl ein Exotenthema vor sich zu haben, kennt man ja auch schon aus den Probeklausuren. Gut wenn man sich zuhause entspannt schoneinmal durchkämpfen muss und nicht erst im Oktober wo das Stresslevel ohnehin enorm ist.

    Aber spekulieren wird man immer, egal wie so eine Prüfung läuft oder welche Themen kommen könnten 🙂

  23. Was wohl die Aufgaben der letzten 2 Jahre lehren: es gibt kaum noch Standard-Themen. Vielleicht ist der erste Tag thematisch am vorhersehbarsten, aufgrund des zeitlichen Umfangs aber immer schwierig. Ansonsten kann offensichtlich alles kommen. Sich auf die Aussagen von Kursanbietern oder (noch schlimmer) anderen Prüfungsteilnehmern zu verlassen ist schlicht blauäugig. Keiner weiß was. Am Ende sitzt man doch allein in der Prüfung und muss damit klarkommen. Aus meiner Erfahrung ist es entscheidend, dass man systematisch an eine Aufgabe herangehen kann und versteht, worauf der Klausurensteller in etwa hinaus will. Dazu ist aber Erfahrung und ein gewisser Überblick nötig. Leider ist dafür das „ich mache meine 2 Jahre Praxis und dann schnell den Steuerberater-System“ nicht ausgelegt. Da werden in kürzester Zeit nur Grundwissen und Schemata eingehämmert. Wenn aber Schema F in der Prüfung nicht gefragt ist, sieht es wahrscheinlich schlecht aus. Und dann ist wahlweise die Kammer oder die Verwaltung oder wer auch immer schuld. Vielleicht sollte man sich einfach das eine oder andere Jahr länger vorbereiten und mit einem breiteren Grundwissen in die Prüfung gehen. Dann haut einen auch die Lohnsteuer oder Bauabzugssteuer nicht um. Im Übrigen lohnt es sich in jedem Fall, sich die BMF-Schreiben der letzten 2 Jahre anzusehen. Muss ja nicht bis ins kleinste Detail sein. Aber zu wissen, wo es was Neues gab, hat mir letztes Jahr wirklich geholfen. Ich wünsche in jedem, der sich das antut, ehrlich viel Erfolg. Man muss sich einfach zwei Dinge vor Augen halten : 1. Es ist nur eine Prüfung und 2. Die anderen kochen auch nur mit Wasser.

  24. Ck in dem Punkt mit dem Grundverständnis stimme ich dir überein. Ich glaube viele prügeln sich stupide die Aufgaben und Schemata rein, ohne das zugrunde liegende System zu hinterfragen und sind bei unerwarteten Aufgaben panisch und hilflos. Mir hat es extrem viel gebracht immer den Gesamtzusammenhang der einzelnen Themen zu hinterfragen und ins große Ganze einordnen zu können. Dann hat man auch schon eine gewisse Vorahnung in welche Richtung der Aufgabensteller wollen könnte und dadurch natürlich einen großen Vorteil. Mit den BFH Schreiben stimme ich nur bedingt zu. Klar, die wichtigsten Themen sollte man auf der Schippe haben, die kriegt man aber ohnehin durch Klausuren und Aufgaben mit. BFH Schreiben zu lesen ist zeitaufwendig und ineffizient. Ich fand es erschreckend, wie wenig brandaktuelle Themen bei mir letztes Jahr sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen abgefragt wurden.

  25. Da kann ich dir absolut nicht zustimmen. Es gibt durchaus „Standardthemen“. Bestimmte Sachen muss man beherrschen. Da kommt man nicht drum rum.

    Und nur mit diesen Sachen, erreicht man zumindest 4,5. Viele machen aber den Fehler, dass sie sic mit Sachen aufhalten, die absolut nicht notwendig ist. Da wird erstmal Zeit verballert.

    Erstmal alles abarbeiten, was man kann und dann geht es in die Kür. Das Problem ist, dass viele den Tunnelblick haben. Du schaust nicht mehr über den Rand. Und dadurch bist du betriebsblind. Wichtig ist, das die Selbstorganisation klappt. Daran muss man arbeiten. Wenn ein Thema nicht klappt, dann auf zum nächsten. Strenge Zeitvorgaben einhalten.

    Was kann dran kommen:

    AO: Rechtsbehelfe, Fristen, Klage (machbar)
    USt: Reihengeschäft, EU Geschäfte, Elektronische Umsätze, Vorsteueraufteilung/Berichtigung (Kleinunternehmer nicht vergessen).
    ErbSt: Rudi Rundlich verstirbt wieder

    usw. Es gibt Sachen,die kommen immer dran. Und einige sollte man zumindestens gehört haben.

  26. Es ist schon richtig, dass es Themen gibt, die immer wieder dran kommen. Für eine 4,5 reichte es letztes Jahr aber nicht unbedingt. Das was in den letzten Jahren mal links und rechts 5 bis 10 Punkte brachte, weil es ein absolutes Randthema war, stellt plötzlich den Kern einer Klausur dar. Bspw. hatte ich letztes Jahr im Rahmen der Vorbereitung keine einzige Klausur in der sowas wie Lohnsteuer, pauschalbesteuerung usw. mehr als 5 bis 10 punkte brachte. Absoluter Schwerpunkt waren immer die Themen, die man auch bei allen möglichen Anbietern immer wieder findet. (Vereinfacht gesagt überwiegend Sachverhalte, die etwas abgewandelt auch locker am dritten Tag Thema sein könnten, weil es um irgendwelche Sachen auf Ebene kompletter bilanzposten ging) Als reiner „Audit Mensch“ war das letztes jahr am zweiten Tag der Tod für mich. Weder im Job noch im Rahmen der Vorbereitung hatte ich auch nur einen Hauch an Berührungspunkten mit sowas (ich kenne DATEV bspw. nur vom Icon auf meinem Desktop; wie ein echter Steuerbescheid aussieht weiß ich nur, weil ich die im Rahmen der steuerrückstellungen brauche; die Eingabemaske von Datev kenne ich nur vom vorbeigehen am PC meines zimmerkollegen). Von ca. 20 Lehrbriefen zur ertragsteur wurde das ganze in einem mal unter der Überschrift Lohnsteuer auf ca. 20 Seiten behandelt (20 von ca. 800 seiten zum Thema ertragsteuern insgesamt). Das sind nicht mal 3 %. Dass bauabzugssteuer nur auf einer dreiviertel Seite kurz skizziert wurde fällt dann auch nicht mehr ins Gewicht. So habe ich dann auch in etwa meine relevanz diesbezüglich eingestuft.

    Die spannende Frage ist, wie geht man damit im Hinblick auf die kommende Klausur um? Was ist reinen Audit Menschen zu raten? Bis vor wenigen Jahren hatten alle meine Kollegen ihre 3,5 bis 4,0 im schnitt. Hauptsache bestanden und ab zum WP Examen. DIeser Weg ist m.e. nicht mehr so „einfach“. Auf Lücke lernen ist fast schon das sichere scheitern. Außer man hat wirklich extrem viel Glück. Meine Befürchtung ist aber, dass es wieder so ein „10 Seiten thema in den skripten“ geben wird, welches dann 50 % und mehr der gesamten Prüfung am zweiten Tag ausmachen wird ( nix mit Gebäuden, AfA, veräußerungen, einbringungen, verschmelzungen usw.) Wie soll man sich da auf das wesentliche konzentrieren können?

    Es besteht ja das Gerücht, dass die kammern insbesondere am zweiten Tag überwiegend Themen abfragen, die der „gute alte klassische steuerberater“ als täglich Brot ansieht. Sachverhalte, die sogar ein solider steuerfachangesteller bearbeiten kann. „Abgehobene“ Sachen, die man evtl. einmal alle halbe Jahre auf dem Tisch hat sind eher weniger Thema am zweiten tag geworden (bspw. Umwandlungen, vorweggenommene erbfolge usw.). Habt ihr das auch schon gehört oder ist das wieder nur eine der vielen Verschwörungstheorien? Wenn es stimmt, dann ist für reine Audit Menschen der zweite Tag ja fast schon uferlos.

  27. @Kamil: ich meinte natürlich nicht, Bmf-Schreiben durcharbeiten. Nur überfliegen, um sich Stichworte einzuprägen 2015: Eigene Anteile im KST -Teil; 2016: Betriebsveranstaltungen und VIP-Logen im ESt-Teil. Wenn man nur wusste, dass es da irgendwas in den Erlassen gibt, konnte man ohne großen Aufwand und Panik einige Punkte sammeln.

    @ghost: daher meinte ich auch, dass der erste Tag thematisch noch irgendwie vorhersehbar ist…..aber eben umfangreich. Und damit, dass Rudi vor und nach seinem Ableben jede Menge Grunderwerbsteuer-Fälle produziert, hat jedenfalls kaum jemand gerechnet. Ich war noch mehr von dem AO-Teil überrascht und habe erstmal die restlichen Seiten der Aufgabenstellung gesucht, ich glaube, es waren nur drei oder vier Seiten statt der üblichen 10 oder mehr. Dementsprechend haben wohl auch viele die Punkte -Verteilung falsch eingeschätzt. Inhaltlich war es schon irgendwie Standard, aber im Eifer des Gefechts kann auch der Umfang der Aufgabenstellung verunsichern.

    Dass man gewisse Themen natürlich im Schlaf beherrschen muss, steht außer Frage (hab ich etwas anderes behauptet?).
    An Zeitvorgaben konnte ich mich nicht so gut halten. Ich bin prinzipiell nie wirklich fertig geworden. Nicht ideal, das weiß ich. Aber ich habe trotzdem ganz gut bestanden;).

  28. @ Forumbesucher2017 sagte am 8. August 2017 um 17:39

    Nichts gegen dich persönlich, aber ich find das gut, dass alle Teilnehmer, die das Examen aus fachfremden Motiven (Verkürzung des WP-Examens gehört für mich dazu) ablegen wollen, mit aus deiner Sicht exotischen steuerlichen Themen ausgesiebt werden.

    Da werden Leute in vier oder fünf Monaten aufs Bestehen der Prüfung gedrillt, die dann zwar jeden 24er UmwStG erkennen, aber in echt leider nicht wissen, was eine USt-Voranmeldung ist.

    Von daher find ich Prüfungen gut, die sich an praxisrelevante(re) Inhalte annähern.

  29. Sorry, aber wer nicht mal weiß, dass die Prüfung nicht von den Kammer gestellt wird sollte erst gar nicht zugelassen werden.

  30. @ Forumbesucher2017: Die Klausuren werden nicht von den Kammern gestellt, sondern von der Finanzverwaltung.

  31. @ Forumbesucher2017 sagte am 8. August 2017 um 17:39

    Und hier schon wieder der Irrglaube, dass die Kammern die Klausuren stellen. Die Klausuren stellt die Finanzverwaltung, die Kammern sind lediglich Exekutive im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung.

  32. @Börni. Ich kann deine Missgunst ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Zudem liegst du in mehrfacher Hinsicht falsch. WPs sind sicherlich keine fachfremde Berufsgruppe. Nicht umsonst ist das Steuerrecht wesentlicher Bestandteil des voll WPs. Nicht umsonst dürfen wps nach dem Examen vollumfänglich steuerlich beraten. Ein Steuerberater ist nicht nur der, der Steuererklärungen macht und sonst nix. Zur steuerlichen Beratung gehört es zudem sicherlich nicht nur die Lohnsteuer zu beherrschen. Ich persönlich wünsche mir nur eine klare Zielvorgabe der kammern, was aus deren Sicht ein frisch gebackener stb können muss und zwar konkret und nicht abstrakt. Selbst wenn die Liste dann 100 Seiten umfasst. Mir geht es nicht um die masse oder den schwierigkeitsgrad. Jetzt kann man natürlich sagen, nicht zu wissen was dran kommt, ist eine art der geforderten schwierigkeit. Dann aber bitte einheitlich an allen drei tagen neues einstreuen was dann mehr als die Hälfte der Punkte ausmacht. Aber das gesamte gebiet „Ertragsteuern“ als Lernziel ist nun mal schwer greifbar.

    Dreh den Spieß doch einfach mal um. Wie würdest du es denn finden, wenn in der Klausur im Bereich bilanzsteuern die letzten jahre lediglich ein paar buchungssätze abgefragt würden und dann plötzlich 20, 24 umwstg, kapitalanpassungen usw. für 60 % der punkte dran kämen, ohne dass im Vorfeld auch nur ein Anbieter jemals eine Klausur zu dem Thema hätte?? Daran würden fast alle scheitern. Da könnte ich auch sagen, dass ein StB sowas nun mal wissen muss. Mach ich aber nicht, weil es m.e. nicht so ist. Die Leute können es aber, weil sie darauf vorbereitet werden, weil es konkret greifbar ist durch vorjahresexamen und entsprechende übungsklausuren.

    Zudem haben die Leute, die zum StB examen antreten sehr vielfältige Motive. Ich kenne Leute, die es geschrieben haben, nur damit sie sich selbst beweisen, dass sie es können und bereits vor der Anschaffung der Gesetze wussten, dass sie niemals auch nur einen Mandanten steuerlich beraten werden. Das ist m.E. absolut legitim.

    Ich persönlich wünsche jedem Kandidaten, der antritt und mehrere tausend Euro investiert, dass er es schafft. Auch dir wünsche ich es, sofern du es nicht bereits bestanden hast.

  33. Genau deshalb würde ich nicht zum klassischen Bulimie lernen raten 🙂 Ich hatte auch weder Lohnsteuer noch Bauabzugssteuer gelernt, ich hab aber mal hinterfragt wie die Systematik einer Abzugssteuer funktioniert (ist jetzt nicht besonders komplex, aber ich glaube viele haben das nicht gemacht) hab mir die Gesetzesstellen gesucht und einfach subsumiert wie bei jeder anderen Aufgabe auch. Ich hatte nach der Klausur mit einer 5,X gerechnet, aber der Tag 2 hat mir letztendlich den Arsch gerettet! Die meisten Leute verlieren einfach den Blick von oben und können unter dem Wust der Themen keine Zusammenhänge mehr herstellen, dabei bringt das die doch so nötige Variabilität um auch auf unerwartete Aufgabenstellungen reagieren zu können.

  34. Sorry, aber ich muss es mal direkt sagen:

    Ich finde es schon eigenartig, wenn jemand frisch von der Uni kommt, eigentlich noch nichts weiß (nur die Theorie) und anfängt, große Abschlüsse zu machen, bzw. einen Mandanten zu beraten. Und dabei weiß er auch nicht, wie ein Steuerbescheid aussieht (geschweige denn ist ihm wahrscheinlich nicht klar, wie viele VA in einem Steuerbescheid drin stecken). Aber hier muss man die Schuld doch in den Kanzleien suchen.

    Ich habe Achtung vor dem Abschluss der Hochschule. Aber in der Kanzlei ist es quasi ein Edelauszubildender.

    Lohnsteuer gehört auch mit zu dem Wissen, was man haben muss. Das ist immer Sache, die während eines Mandantengesprächs aufkommt bzw. Thema in einer BP werden kann. Auch sollte man die Löhne abstimmen können, beim JA. Grundzüge sind wichtig und mehr verlangt auch dann keiner.

    Aber was ich nicht verstehe, ist immer dieses: Mimimimimi, haben wir in der Vorbereitung nicht gehabt, stand nicht im Lehrbrief usw. Leute, ihr seit erwachsene Menschen. Ihr wollt eine Prüfung schreiben und lernt eigenständig dafür. Später hält euch auch keiner die Hand.

    Verlasst euch nicht immer auf den Kursanbieter. Es gibt so schöne Bücher, die die Prüfungen der letzten Jahre auswerten. Und was man nicht weiß? Nicht festbeißen! Das was ihr könnt, schreibt ihr hin. Achtet auch die Zeit! Wenn ihr bei der Lohnsteuer nicht die Punkte bekommen habt und es seht, etwas wisst ihr sicher und was nicht…ist auch egal. Es gibt immer Themen, wo es Probleme gibt.

    Und verabschiedet euch endlich mal von dem Gedanken, dass ihr ALLES wissen solltet. Das geht nicht, übt die wichtigen Sachen bis zur Vergasung. Merkt euch Textbausteine (die sind wichtig, für eine Einleitung bei der Lösung und verschaffen euch Zeit).

  35. Ist doch für die Prüfung an sich total egal, wer diese letztendlich stellt. Darum geht’s gar nicht. Ich verstehe auch die gesamte Aufregung nicht. Mir geht’s letztlich nur um eine halbwegs vernünftige „Eingrenzung“ des Gebiets ertragsteuern. Dass die Finanzverwaltung die Klausur stellt wie diese es für angebracht hält ist auch vollkommen i.o. Allerdings muss ich mit dem leben was ich habe. Und das ist keine steuerliche Ausbildung im Vorfeld der Klausur. Bei mir in der Kanzlei haben die Leute, die ebenfalls nur im Audit sind in den letzten 10 Jahren alle nicht mehr gemacht als einen klausurenkurs, einen intensivkurs und das wars. Das hat jahrelang super funktioniert, um mit einer 3,5 oder 4,0 zu bestehen. Jetzt kann man sagen Pech gehabt, die Zeiten sind vorbei. Oder man bittet um Ratschläge und Tipps bei Leuten, die den besseren Gesamtüberblick im bereich ertragsteuern haben. Hier scheint aber eine andere Mentalität zu herrschen. Sorry, nicht meine Mentalität.

    Ist aber schon erstaunlich mit was für einer Überheblichkeit hier einige im Forum unterwegs sind. Das Verhalten erinnert mich an Kollegen, die als Assistenten kaum etwas auf die Reihe bekommen haben und nach der bestandenen Prüfung so tun als seien sie die Allwissenden und ihrerseits auf Assistenten losgehen, wenn diese mal Fehler machen und vergessen, dass sie zu Beginn selber nix!! konnten.

  36. Ein Steuerberater muss nach dem Examen in der Lage sein, einen Mandanten vollumfänglich beraten zu können. Das bedeutet zum einen, Beratung in sämtlichen Steuerrechtsgebieten, als auch reine Deklarationsarbeiten. Es heißt aber natürlich nicht, dass man jedes Thema (gleich gut) beherrschen muss. Man muss im Zweifel nur wissen, wo was steht und wie das System funktioniert. So kann man einen Sachverhalt richtig einordnen und gelangt mit der Lösung in die richtige Richtung. Und so ist das auch im Examen. Ich finde es ehrlich gesagt gut, dass es keinen Rahmenstoffplan o.ä. gibt. Was soll denn das auch? Soll Euch die Finanzverwaltung (die erstellt nämlich die Klausuren, nicht die Kammern!) sagen, was ihr als Steuerberater wissen müsst? Nein!
    Es wird immer Themen geben, die der ein oder andere exotisch findet. Aber was ist schon exotisch? Für den einen ist des Lohnsteuer, für den anderen § 24 UmwStG. Ein Mitarbeiter in einer land- und forstwirtschaftlichen Buchstelle würde sich wohl über einen LuF-Sachverhalt freuen – ich mich nicht….
    Wichtig ist m.E. folgendes:
    1. Die Systematik unseres Steuersystems und einer jeden Steuerart verstehen
    2. Grundlagen beherrschen
    3. Sachverhalte zunächst, quasi aus der Vogelperspektive, beleuchten, skizzieren und die Richtung abstecken. Welche Probleme sind enthalten? Welche Punkte müssen erläutert bzw. beurteilt werden.
    4. Sog. „Randgebiete“ oder „Sonderfälle“ subsumieren und mit dem bereits bekannten Wissen bearbeiten.
    Aber hört auf nach „einfachen“ Lösungen wie z.B. „welche Themen kommen wohl dran“, „was sind Randgebiete“, „die Prüfungen sind doch viel zu schwer“ zu suchen. Erstens bringt es nichts, zweitens bringt es nichts und drittens hilft es nichts. Es ist doch auch gut, dass das Examen einen hohen Schwierigkeitsgrad hat – was nicht heißen soll, dass es manchmal hier und da auch gerne etwas übertrieben wird.

  37. Recht befremdlich was man hier unter Kollegialität versteht. Hochschulabsolventen sind „Edel-Auszubildende“, das WP-Examen ist „fachfremd“ usw… . Es können sich doch nur Prüflinge aus der FinVerw etwas (zu Recht) auf ihre Vorbildung „einbilden“ (im Sinne von höheren Bestehenschancen).

    Alle anderen Prüflinge saßen doch schon immer im gleichem Boot. Die Statisiken geben es doch nicht wirklich her, dass man zu dem Entschluss kommen könnte, dass die Praktiker (egal ob Steuerfachangestellter, Fachwirt oder Bilanzbuchhalter) oder die Hochschulabsolventen im Vorteil sind.

    Der oben skizzierte Vorbereitungsweg (4-5 Mon. Freistellung, 12-Wochen-VZ-Kurs + Klausurenkurs) ist m.E. immernoch erfolgversprechend. Aber es ist am Ende auch immer eine Typ-Frage. Diese Blut-Schweiß-Tränen-Storys halte ich zwar für großen Blödsinn, aber man muss sicherlich schon seine Komfortzone verlassen – ganz allgemein aber insbesondere in dieser kompakten Form.

    Ansonsten den Tipp eines Vorposters beherzigen: In den 1-2 Wochen vorm Examen mal die BMF-Schreiben kursorisch durchlesen und markieren, die LSt-Richtlinien markieren usw… . Dann schafft man’s auch als „Edel-Auszubildender“ 😉

  38. Es ist aus meiner Sicht eher überheblich, wenn man erwartet, ohne entsprechende Erfahrung und mit einer „Schmalspurausbildung“ bzw. Inselwissen ein Examen zu bestehen, für das sich sehr viele Menschen den Hintern aufreißen. Ertragssteuern sind ein Kernbereich der steuerlichen Beratung (wenn nicht der Kernbereich), davon sollte man dann schon ein wenig mehr Ahnung haben. Das hat weder etwas mit Missgunst noch mit Unkollegialität zu tun. Eher mit Gerechtigkeitsempfinden. Das Steuerberaterexamen ist einfach nicht als Meilenstein auf dem Weg zum WP gedacht und sollte für meinen Geschmack auch nicht dazu gemacht werden. Wozu eigentlich der Aufwand, warum nicht gleich das WP-Examen?

    Im Übrigen muss ich @Ghostwriter recht geben. Man ist als Hochschulabsolvent eine Art Azubi (war ich auch!). Es ist auch nicht Sinn und Zweck der Hochschulausbildung, steuerliches Detailwissen zu vermitteln, sondern die Fähigkeit, sich schnell und selbständig solches anzueignen. Darum fällt es auch vielen Akademikern leichter, die Prüfung zu bestehen.

  39. @ Ck: Der WP ist – soweit ich weiß – weit restriktiver, d.h. den Titel bist du einfacher wieder los, wenn du was anderes machst. WPs hier mögen mich korrigieren. Und dann haben die StBs zumindest hier in NRW ein deutlich besseres Versorgungswerk als die WPs, bei dem selbst viele WPs noch einzahlen, die vorher schon StB waren. Und dann natürlich noch der allseits bekannte Effekt, die Steuer-Klausuren im WP Examen zu sparen.

  40. Weil WP/StB einfach cooler ist als „nur“ WP und 5 Klausuren weniger sind als 7. (HoHo)

    Es ist und bleibt eine Prüfung die man bestehen kann, wenn man sich gut darauf vorbereitet. Was eine „gute“ Vorbereitung ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Es wird wie jedes Jahr geschehen: Jene die gut sind bestehen und die andren halt vieleicht an dem ein oder anderen Tag nicht gut genug waren.

  41. @ck

    Ein seltsames Gerechtigkeitsempfinden. Du tust ja so als ob der reine Steuerassistent im Hinblick auf das Steuerberaterexamen ausgebildet wird und nur diese „würdig“ sind diese Prüfung zu schreiben. Das ist aber nicht der Fall. Auch der „typische“ Steuerassistent geht nach 3 Jahren meist mit einem Inselwissen und intensiver Vorbereitung, die schwerpunktmäßig erst in der Freistellung erfolgt ins Examen. In den Bereichen AO, USt, ErbSt, aber auch bei sowas wie Lohnsteuer im letzten Jahr hatte die überwiegende Mehrheit der Steuerassistenten eben nicht mehr Vorwissen als die Audit Leute (zumindest bei uns in der Kanzlei). Im Rahmen der Klausurenkurse und in meinem Vorbereitungskurs haben die Steuerassistenten auch nicht mehr oder weniger geglänzt als alle anderen. Im Bereich Bilanzsteuern war das Vorwissen der Audit Leute sogar eher höher. Lediglich im Bereich der „klassischen“ Ertragsteuern wussten die Steuerassistenten mehr. Je größer die Kanzlei war, desto irrelevanter war es, dass man rein steuerlich tätig war, da man von Beginn an immer in irgendeinem Bereich schwerpunktmäßig tätig war und im Zweifel kaum StE gemacht hat, da das möglicherweise irgend ein Steuerfachangesteller vorbereitet hat. Und sowas wie Erstellungen und Löhne machen bei uns bspw. ausschließlich steuerfachangestelle und lohnbuchhalter, fast nie Steuerassistenten, da der Stundensatz zu hoch wäre.

    Kurzum, das fachliche Vorwissen, das einem für die 3 Tage etwas bringt war eigentlich schon immer nur marginal unterschiedlich zwischen Tax und Audit Leuten.

    Das hat also rein gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Ich wüsste zudem keine Statistik, die belegt, dass Audit Leute signifikant anders abschneiden als Steuerassistenten. Alle schreiben die gleiche Prüfung, sodass Gerechtigkeit gegeben ist. Es dem einem zu gönnen, dem anderen abzusprechen es überhaupt schreiben zu dürfen/sollen, obwohl alle formalen Voraussetzungen vorliegen ist für dich „Gerechtigkeit“???

    Warum nicht gleich das Voll WP Examen schreiben? Ganz einfach. Schau dir die Bestehensquoten mal an. Die liegt bei rd. 20 % bei der letzten Prüfung. Alles meist reiner und absolut nachvollziehbarer Pragmatismus, den stb zwischenzuschieben.

  42. Nein, ich bleibe dabei, das Akademiker in den Kanzleien eine Art Edelauszubildende sind. Das ich auch keine Abwertung. Aber, und das ist doch das Problem, sie haben zwar ein gewisses Wissen aus der Hochschule mitbekommen, aber die Grundkenntnisse fehlen ihnen oft. Das ist aber für die Prüfung sehr wichtig.

    Umwandlung oder auch Vorsteuerberichtigung haben sie in der Uni mitbekommen und vertiefen es während der Fortbildung. Aber die Basics wissen sie meist nicht und tun sich damit schwer (nach dem Motto: Ich bin zu großen Dingen berufen und beschäftige mich nicht mit solchen kleinen Mist.)

    Dabei versteht man vieles erst, wenn man die kleinen Zusammenhänge versteht.

  43. Warum dieser Argwohn? 🙂 Lass die WPler doch mitspielen, das ist ihr gutes Recht. Du würdest es an deren Stelle nicht andersrum machen 😉 Ich kenne einige, die haben sich den Arsch aufgerissen und mit wirklich beeindruckenden Noten trotz 0 Vorwissen bestanden, da kann ich nur meinen Respekt aussprechen. Im Endeffekt ist es doch so, dass die Entwicklungen der letzten Jahre deutlich erkennen lassen, dass genau die WP-Verkürzung der FinVerw ein Dorn im Auge ist. Wer leidet denn am meisten darunter, dass eine fokussierte Crash-Vorbereitung innerhalb von 3 Monaten in der Regel nicht mehr ausreicht um zu bestehen? Die höheren Durchfallquoten bei den „Steuerleuten“ nimmt man da gerne als Kollateralschaden in Kauf, die versuchens ohnehin ein 2tes und 3tes mal. Das Examen ist absolut praxisfern, das sollte jedem bewusst sein, daher hat meines Erachtens selbst jemand mit Tax Master nur einen kleinen Vorteil gegenüber WPlern (war zumindest bei mir so). Und wenn man ehrlich ist (auch wenn ich selbst nach dem 2. Tag geschimpft hab wie sonst was), kann es auch nicht sein dass jeder StB einen KG-Fall mit 95 Ergänzungs und 23 Sonderbilanzen lösen kann, weil er ihn sich reingeprügelt hat bis er ihn lösen kann ohne ins Gesetz zu schauen, aber nicht erklären kann wie Lohn- und Abzugssteuern funktionieren. Die ESt-Klausur zB war wahrscheinlich eine der einfachsten seit Jahren, es hat nur keiner gelernt weils nicht zu den Standardthemen gehört. Einerseits meckern alle über WP’s und den fehlenden Praxisbezug der Prüfung und dann ist das Geschrei riesig wenn nicht das gleiche drankommt wie jedes Jahr…

  44. Mittlerweile bin ich leider auch an dem Punkt, an dem ich merke, alles kann mich nicht lernen. Selbst wenn man alles im Vorbereitungskurs, Studium, etc. mal gehört hätte- merken und in der Prüfung abrufen ist dann unter der Stresssituation vielleicht trotzdem nicht möglich.

    Ich muss Euch Recht geben, das wichtigste ist wirklich die Basics zu können und zu verstehen in welche Richtung die Klausur zu lösen sein könnte. Selbst bei Exothenthemen sind oft ein paar Basics enthalten, die Punkte bringen.
    Und so blöd es sich auch anhört- im Notfall hilft oft auch mal ein Blick ins Inhaltsverzeichnis, manchmal findet sich da etwas als Hilfestellung das in die Richtung des Klausurproblems geht 🙂

    @Forumbesucher 2017, es ist schwierig dir zu raten, was du in Ertragsteuer unbedingt können solltest. Vielleicht hilft es dir, die Themengebiete der letzten 10 Jahre anzuschauen, was dort regelmäßig gefragt wurde. Ohne Werbung machen zu wollen, ich habe von NWB „Steuer und Studium“ vom Juli 2017 wo Schwerpunktthemen für das Steuerberaterexamen enthaten sind oder vom HDS Verlag „die schriftliche Steuerberaterprüfung 2017/2018 Klausurtechnig und Klausurtaktik“. In beiden sind meist Themengebiete der letzten Jahre kurz zusammengestellt. Oft haben die Kursanbieter ja aber auch schon die Klausurthemen der Vorjahre in Ihren Skripten abgedruckt 😉

  45. @ Stefanie

    Vielen Dank für deine netten Hinweise. Die Steuer und Studium Ausgabe habe ich mir schon besorgt. 🙂 Ich hoffe, dass dieses Jahr wieder etwas mehr dran kommt, was auch in den letzten Jahren immer mal Thema war.

    @ Kamil
    Bist du dir sicher, dass die verkürzte wp Ausbildung der Finanzverwaltung ein Dorn im Auge ist? Normalerweise würde ich das Gegenteil erwarten. Denn ein WP/StB hat eine „vollumfängliche“ Steuerprüfung abgelegt und bestanden. D.h. die WP, die bereits stb sind, müssten in steuerangelegenheiten kompetenter ausgebildet sein als reine wp (allein auf den prüfungsteil bezogen). Ich weiß zwar nicht welche Anforderungen an den steuerteil des voll wp gestellt werden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass genauso viel abverlangt wird, wie beim kompletten stb examen.

    Der Finanzverwaltung müsste es doch eher ein Dorn im auge sein, dass es voll wps gibt, die mit ihrer im vergleich zum kompletten stb examen „schmalspur steuerprüfung“ steuerlich genauso viel machen dürfen wie stb (bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre). Daher ist es doch eher wünschenswert die „Zusatzausbildung“ stb als solide Basis voranzustellen.

  46. Irgendwie hast Du da etwas missverstanden:

    Ich kann mich nicht erinnern, ausschließlich von Steuerassistenten gesprochen zu haben…Es soll ja auch andere Möglichkeiten geben.

    Wer zugelassen wird, soll es versuchen und möglichst bestehen. Aus die Maus.

    Apropos formelle Voraussetzungen: wie geht das eigentlich mit der bescheinigten Praxiszeit und keiner/kaum Erfahrung im Bereich Steuerberatung zusammen?

    Und zum Thema gerecht: nein, ich finde es nicht in Ordnung, wenn jemand lebenslang einen Titel trägt (und den auch teuer verkauft) obwohl sein steuerliches Wissen auf die „Standard-Themen“ (Rechtsstand 2016) beschränkt ist und der auch scheinbar keine Ahnung hat, was die kleinen Fachangestellten da so treiben (aber trotzdem unterschreibt).
    Nenn mich naiv, aber ich hab das Examen geschrieben um steuerlich beraten zu dürfen und nicht um meine Visitenkarte zu füllen.

  47. @ Stefanie: Das kann ich absolut bestätigen, das Inhaltsverzeichnis kann einem bei einem absolut neuen Thema den A**** retten. Und natürlich auch, wenn man nicht mehr weiß, wo es steht 😉

  48. @ Forumbesucher:

    Soweit ich das mitbekommen habe, ist das so. Ein WP/StB, der in einer kleinen Kanzlei auch steuerlich noch berät gehört da sicherlich nicht dazu. Aber vielleicht die „hochnäsigen Big 4ler“, die bei der FV sowieso unbeliebt sind und überdies den StB nur als Durchgangsstation zum so viel besseren WP sehen während sie danach meistens (zumindest in den großen Kanzleien) nur den Titel StB führen, in keinster Weise steuerlich beraten und nach einigen Jahren nicht mehr das vorausgesetze Fachwissen eines WP’s vorweisen können.
    Ich weiß es nicht genau, aber ich denke die Richtung in die die ESt Klausur seit mittlerweile 3 Jahren geht ist irgendwie eindeutig…

  49. @ ck

    Das mit dem formalen Nachweis ist bei der Zulassung zum StB bekanntermaßen nicht sonderlich schwierig. Da reicht ja ein Schreiben in dem sinngemäß steht, dass man steuerlich tätig. Berührungspunkte mit der ein oder anderen steuerangelegenheit hat man ja auch regelmäßig im Audit. Die Voraussetzungen sind insofern erfüllt. Lügen und schwindeln und bescheinigen was nicht war muss man daher als audit mensch nicht.

    Ist es denn i.o., wenn ein selbstständiger stb sich stb nennen darf, ohne dass er nach 5 jahren praxis weiß wie eine Umwandlung funktioniert, wie kst organschaften zu behandeln sind, wie internationale Sachverhalte zu beurteilen sind, weil der Mandantenstamm sich auf den Metzger um die ecke und sonst nur auf die private Nachbarschaft beschränkt? Meine Antwort. Natürlich darf er das. Er hat die Prüfung bestanden.

    Was er nicht kann, weil seine Mandanten es nicht brauchen kann er nach einer gewissen Zeit logischerweise nicht mehr. Er sollte aber bei einer spezifischen frage ehrlich zum Mandanten sein und sagen, dass er dieses oder jenes nicht kann und nicht selbst rumpfuschen. Genauso läuft das bei uns auch. Wir verkaufen nichts was wir nicht können. Ich werde keine steuerlichen Sachen bearbeiten, die ich nicht kann und teuer verkaufen nur weil ich stb bin. Das ist aber vollkommen normal und nichts stb spezifisches, sondern überall zu finden.

    Guck dir mal an wie viele die lumpige führerscheinprüfung nicht mehr ad hoc bestehen würden. Sollen die jetzt alle ihren Führerschein abgeben?

  50. So so. 16 Wochenstunden mit „Berührungspunkten“. Erstaunlich.

    Sofern jemand Autofahren kann ist mir die der Führerschein eigentlich nicht so wichtig. Schlimmer sind wohl die, die vor 30 Jahren den Führerschein gemacht haben, danach aber nie wieder gefahren sind. Ja bitte, Führerschein weg. Dein Vergleich ist wohl eher ein Eigentor.

    Ich bin inzwischen in einer kleinen Kanzlei. Ich will nicht Dein Weltbild zerstören, aber wir haben regelmäßig Umwandlungsfälle. Und die Globalisierung macht auch nicht vor einem Metzger halt. Natürlich holen wir uns in komplexen Fällen Hilfe von Experten. Trotzdem muss und will ich wissen, was ich da unterschreibe.

    Dass in Großkanzleien ganz anders gearbeitet wird und die Leute meist Spezialisten für ihren Bereich sind, ist doch ok. Jedem das seine. Ich hab nur etwas gegen dieses sinnlose Titelsammeln. Ich zitiere sinngemäß: der WP ist so schwer, dann will ich wenigstens schon mal StB sein.
    Bzw. muss StB sein, weil man in großen Kanzleien sonst ganz schnell gehen kann.

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