Reminder – Anmeldeschluss 30.04.2019

Hallo ihr fleißigen angehenden Steuerberater,

über den ganzen Lernstress bitte nicht vergessen, die Anmeldung bis zum 30.04.2019 bei der Steuerberaterkammer einzureichen.

Falls noch nicht geschehen, solltet ihr euch langsam kümmern.

Zeugnisse müssen amtlich beglaubigt werden, die Zahlung der Anmeldegebühr muss auf dem Konto der Kammer eingehen, Lebenslauf muss aktualisiert werden und die Zeiten müssen durch die Arbeitgeber nachgewiesen sein. Vielleicht müsst ihr euch noch mit Vorarbeitgebern rumschlagen…

Von daher; gebt Gas… damit es nicht am Ende wegen Formalitäten scheitert.

Wie sieht es bisher bei euch damit aus?

5 Gedanken zu „Reminder – Anmeldeschluss 30.04.2019

  1. Vorgestern beglaubigt, gestern überwiesen, heute zur Post 🙂 Da kribbelts… Jetzt wird es ernst.

  2. @Mandy kann ich verstehen war bei mir auch so letztes Jahr, aber das wirklich aufregende kommt erst im Oktober 😉

  3. Der Nachweis der erforderlichen Zeiten geschieht ja durch den „Antrag zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung“ oder? Dort werden ja die Zeiten für Steuererklärungen, Abschlussarbeiten usw. durch den Arbeitgeber bestätigt.

    LG

  4. Oh ja der Zulassungsantrag. Hab diese Woche auch fast alles zusammen gesucht. Mir fehlt nur noch das Ausbildungszeugnis.

    Da brauche ich aber noch eine Zweitschrift der Kammer. Eigentlich hirnrissig, dass ich das da einmal bestelle und dann wieder hin sende wenn die eh alle Daten zu mir haben… Muss da morgen mal anrufen.

    Wenn die Anmeldung dann durch ist wird es ernst. So lange kann ich mir das immernoch klein reden. Aber wenn ich dem Antrag jetzt Stelle bedeutet dies für mich auch das ich dieses Jahr ernsthaft antreten möchte.

    Und da entwickelt sich dann ja ein gewisser Ehrgeiz. Die ganzen Kosten benimmt man ja nicht freiwillig auf sich. Also fleißig dran bleiben 🙂

  5. Hey, ich habe auch seit ein paar Wochen das Zulassungsschreiben im Ordner!

    Was bei mir so verrückt war – meine Firma hat unsere Zweigstelle und eine weitere Zweigstelle zusammen gelegt und ich sollte eine weitere Bescheinigung nachreichen – dass ich auch wirklich die Jahre voll habe – habe ich bereits (ein Jahr mehr als nötig).

    Gab es bei Euch auch noch Rückfragen oder Unstimmigkeiten?

    Viel Erfolg uns allen weiterhin!

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