Schönen Wochenstart :-)

Guten Morgen 🙂 ,

Woche 2 meiner Klausurwiederholungen ist gestartet.

1. Erkenntnis: Wenn’s eng wird, kann ich mich einigermaßen disziplinieren.

Letzte Woche habe habe ich es tatsächlich durchgehalten und bin morgens spätestens um 6:00 Uhr aufgestanden (um ehrlich zu sein, blieb mir nichts anderes übrig-ich habe Kinder und die müssen zur Schule). Gegen 7:30 Uhr drücke ich zum ersten Mal auf den Knopf an der Kaffeemaschine, der Laptop wird angestellt und das Besprechungsvideo von der Vortagesklausur läuft. Ist schon richtig Routine geworden. Mein Frühstücksfernsehen sozusagen 😉 . Anschließend schaue ich mir die nächste Klausur an und löse sie kurz, dann wieder Videobesprechung. Ich löse übrigens nur den entsprechenden Fachteil bei der gemischten Klausur. Nur AO, dann nur USt etc.. Ich habe festgestellt, dass sich der Lerneffekt so besser einstellt.

Draussen ist das Wetter natürlich wieder toll. Nichts mit “Gott sei dank, es regnet, muss eh lernen …” Naja, eigentlich mag ich den Spätsommer und heiß ist es ja nicht mehr.

2. Erkenntnis: Ich weiß nicht, ob ihr das auch schon festgestellt habt. Je mehr ich lerne, desto mehr denke ich , dass ich von all dem nicht viel behalten habe. Sitze ich jedoch an der nächsten Klausur ist alles wieder da. Will damit sagen, bei aller Resignation, die sich ab und an einstellt, wir wissen mehr, als es uns bewusst ist! Und es sind immer noch 5 Wochen! Da kann man noch ne Menge wiederholen.

Achja und für diejenigen, die gerne nach den Klausuren im Oktober eine kurze Auswertung möchten, ich denke, da kommen wir hier wohl nicht drumherum. Ich selbst hatte mir immer vorgenommen, mich nicht verrückt zu machen und keine Nachbesprechungen zu lesen etc. Es kommt dann meist doch anders und man schaut nach. Muss jeder für sich ausmachen und es hängt natürlich auch davon ab, wie es für den Einzelnen gelaufen ist. Ich denke, wir werden uns bemühen, das Geschehen zusammenzufassen. Ich habe es letztes Jahr sehr gern hier verfolgt.

In diesem Sinne :” Weitermachen!!!” 😉

Liebe Grüße und eine erfolgreiche Woche mit maximalem Wissenszuwachs!

6 Gedanken zu „Schönen Wochenstart :-)

  1. Ich versuche es einfach nochmals….Was könnten die Schwerpunkte in den Prüfungen für dieses Jahr sein?

  2. @Micha: Die Behandlung der Zuwendung an eine gemeinnützige hybride Stiftung durch einen Binnenschiffers im Senegal mit inländischer Betriebstätte (2. Tag). Alternativ bieten sich auch immer die bilanzsteuerliche Behandlung der Veräußerung von eigenen Emissionsrechten an (3. Tag). Außerdem aktuell: Die umsatzsteuerliche Behandlung von Zytostatika (1. Tag).
    Aber jetzt ernsthaft: Wir können alle nur raten. Insb. auch die Dozenten in den Vorbereitungslehrgängen haben hier eine Erfolgsquote, die – auch wenn sie das Gegenteil behaupten – absolut unterirdisch ist. Also lasst euch überraschen; wenn die Grundlagen sitzen, das Verständnis vorhanden und die Fallbearbeitung strukturiert ist, werdet ihr auch hier bestehen!

  3. Hallo Micha,
    ich glaube, dass wüssten wir alle gern 🙂 . Als ich im letzten Jahr antrat, habe ich mich fest an die Klausuren aus dem Intensivkurs gehalten und geglaubt, dass irgendetwas davon drankommt. Naja….war dann bisschen anders.
    Dieses Jahr ist mir ganz besonders ein Satz aus dem Klausurenkurs im Gedächtnis geblieben: “ Gehen Sie davon aus, dass sie einen Sachverhalt bekommen, den sie noch nie gesehen haben.”
    Dieser Satz erschreckt auf den ersten Blick, aber es wurde auch gesagt, dass die Grundlagen immer machbar sind und in dem Sachverhalt enthalten. Nur die Verpackung ändert sich. Der eine Klausurenersteller verpackt vielleicht manchmal etwas zu gut 🙂 .
    Was ich damit sagen will, wenn du ein gutes Grundgerüst hast, wirst du auch den unbekannten Sachverhalt lösen können. Dahingehend gebe ich MacT recht.

  4. Was ich bisher so am Rande mitbekommen habe (nicht von Dozenten, nur so vom Hören Sagen): es werden wohl gerne Themen abgefragt, die recht aktuell sind (so bis etwa 2 Jahre vor Klausur). Selbst wenn kein neues BMF-Schreiben oder eine neue Richtlinie kommt, sondern lediglich Diskussion herrscht, sind das wohl gerne heißere Kandidaten. Ob das nun stimmt…ich habe mir zumindest die Hefte zu aktuellen Themen im Steuerrecht von Haas aus 2017/2018 mal angesehen. Das muss reichen. Für die mündliche ist das ja ohnehin hochrelevant 😉
    Ansonsten mache ich mich da nicht verrückt. Ich denke die meisten von uns haben auch so schon genug offene Baustellen, da kosten diese Gedankenspiele doch nur unnötig Zeit und Nerven.

  5. Die Themen weiß niemand vorher. Auch wenn die Anbieter einem das Gegenteil suggerieren.

    Als ich vor zwei Jahren schrieb, war ich durch die ganzen Vorbereitungsklausuren fast schon auf die Frage „ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen“ konditioniert.

    Dann stand jedoch in der Aufgabenstellung „ermitteln sie sämtliche Steuerabzüge“… Dann hockt man auch erstmal davor und versteht die Welt nicht mehr.

    Insofern, ich erkenne klar die Ironie in MacT ´s Post. Aber wer vermag es eigentlich noch zu behaupten, dass nicht doch mal so etwas drankommt?

  6. Zur Abgabenordnung bietet sich – wie jedes Jahr – an: „Erläutern Sie die rechtlichen Grundlagen und Befugnisse des Steuerberaters als Strafverteidiger.“

    Zur Umsatzsteuer ganz klar: „Diskutieren Sie die Kongruenz der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und des Deutschen Umsatzsteuergesetzes. Gehen Sie hierbei auch auf aktuelle Rechtsprechung (EUGH und BFH) ein. Beschränken Sie sich hierbei auf die vom Klausurensteller angedachten aber nicht genannten Paragrafen des UStG.“
    Dritten Satz kann man aus der Aufgabenstellung auch streichen, würde nur negativ in eventuellen Prüfungsprozessen auf die FinVW zurückfallen.

    Rest überlege ich mir in den nächsten Tagen. Good luck.

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