Schreiben Sie nur einseitig!

Hallo miteinander,

Gestern habe ich alle bislang geschriebenen Klausuren im Wohnzimmer verteilt und nach Tag 1-3 sortiert. Nach meinem aktuellen Klausurenkurs werde ich dann nächste Woche noch mal die Nacharbeit meiner nach wir vor unliebsamen Themen angehen. Das Umwandlungsteurerecht befindet sich unangefochten auf dem Spitzenplatz.

Beim Betrachten des Papierwusts hat sich mir einmal mehr die Frage gestellt, warum es in den Probeklausuren heißt, man möge nur einseitig schreiben.

Diesen Hinweis habe ich bislang erfolgreich ignoriert und hätte andernfalls einen doppelt so hohen Stapel an Papier. Lagerort ist nunmehr unter dem Sofa, denn alle Regale und Aktenordner sind zum Bersten gefüllt.IMG_0022 IMG_0023

P.s der Backofen steht da nur rein zufällig. Wir suchen gerade einen Käufer dafür. Und er bringt gut zum Ausdruck, was ich gerne mit diesen Klausuren täte 🙂

3 Gedanken zu „Schreiben Sie nur einseitig!

  1. Liebe Annekathtin,

    die einseitige Sichtweise ist der Steuerberaterprüfung inharent. Die Finanzverwaltung stellt die Examensklausur, sie wertet sie aus und lässt dabei auch nur ihre Sichtweise gelten. Meinungen so untergeordneter Instanzen wie das FG oder ein noch nicht durch das BFH bestätigte EUGH-Urteil oder gar ein nicht veröffentlichtes BFH-Urteil sind nicht nur überflüssig, sondern störend.
    Die Finanzverwaltung steht also nicht nur im Mittelpunkt, sie ist sozusagen einzigartig.

    Selbstverständlich soll diese einseitige Sichtweise, z.B. auch bei der Frage wie viele und welche Kandidaten die Prüfung bestehen sollen (siehe mündliche Prüfung) auf verschiedenerlei Art Ausdruck verschafft werden. So auch der offensichtliche Kontext zum einseitigen beschreiben der Klausuren.

    Darüber hinaus sind Formen und Normen der Finanzverwaltung ein Selbstzweck, der dem geneigten Leser bisher auch nicht entgangen sein dürfte. Wer es also nicht einmal in Probeklausuren schafft einseitig zu schreiben, wie soll er es dann während der Drucksituation im Examen schaffen?

    Die simple Tatsache, dass je nach Papierdicke und unter Berücksichtigung anderer Umstände eine Korrektur einer doppelseitig beschriebenen Seite noch unangenehmer sein kann als die Korrektur eines einseitig beschriebenen Blattes werde ich, qua Überzeugung, dass das jedem bekannt ist, hier nicht einmal mehr erwähnen!

  2. Selten, dass ich einen Kommentar dreimal lesen musste, bis ich Ihn verstanden habe.

    Einfach ausgedrückt: Meinung der Finanzverwaltung einseitig schreiben!

  3. @ Maik

    Haha, geilster Kommentar, den ich in der letzten Zeit gelesen habe!
    … vor allem der letzte Absatz :p

    Liebe Grüße von einer ehemaligen Übungsklausurenkorrektorin 😉

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