So langsam neigt sich das Warten dem Ende zu

wie schnell die Zeit doch schon wieder seit den schriftlichen Prüfungen vergangen ist. Die ersten Bundesländer haben angeblich Ihre Ergebnisse bekannt gegeben und die nächsten werden nun folgen.

Ich habe mich hier die letzten Monate bewusst zurück gezogen. Diese ganzen Spekulationen machen es nicht besser in einer Zeit zwischen Warten, Hoffen und Bangen.

In Bremen wird es die Ergebnisse wohl Ende nächster / Anfang übernächster Woche geben. Am 15. können wir bei der Kammer anrufen und erfragen, wann wir die Ergebnisse persönlich abholen können bzw. wann Sie verschickt werden.

Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich den Umschlag persönlich abholen oder ob ich das Ergebnis lieber im Briefkasten haben möchte.

Die letzten Wochen ist bei mir nicht viel passiert. Der Jahresend Wahnsinn hat mich im Arbeitsleben erfasst und ich habe viel zu wenig Motivation gehabt, um mich auf die mündliche vorzubereiten. Die letzte Woche habe ich nun damit verbracht die Ergänzungslieferung einzusortieren und meine Gesetze neu zu markieren und meine Post it’s umzukleben. Das macht echt keinen Spaß, wenn zwei Gesetze komplett ausgetauscht werden, aber hilft ja nichts, da ich die Gesetze auf dem neusten Stand halten möchte.

Ich wünsche euch einen entspannten dritten Advent und warte gespannt auf die Ergebnisse.

22 Gedanken zu „So langsam neigt sich das Warten dem Ende zu

  1. Hallo Christina,

    da sagst du was. Die 186. Ergänzungslieferung für die Steuergesetze macht echt keinen Spaß, wenn man alle Seiten weiterhin markiert haben möchte. Die 187. ist dagegen schnell einsortiert. 😉

    Danke, Dir auch einen schönen 3. Advent.

  2. Die 187. habe ich noch gar nicht 🙂
    werde gleich mal den letzten Schwung markieren 😉

  3. Ich finde, dass Übertragen von Markierungen ist relativ hilfreich, um sich gewisse Dinge nochmal ins Gedächtnis zu rufen. Wiederholung ähnlich wie beim Vorbereiten eines Spickers.

    Was darf man eigentlich in der Mündlichen an Materialien verwenden? Ich war am Samstag bei econect in Düsseldorf, und der Dozent (Hellmer) meinte, es dürften in NRW nur Gesetze verwendet werden. Lt. der Website der 3 Prüfungsausschüsse sind aber grundsätzlich alle Materialen der Schriftlichen zugelassen, nur für die Vorbereitung des Vortrags dürfen nur die Gesetze genutzt werden. Weiß jemand was genaueres?

  4. @Mareike: da gebe ich dir recht, man prägt sich beim Markieren vieles nochmal wieder ein.
    Ich habe in Bremen die Kammer angeschrieben- in Bremen dürfen wir alles benutzen, was auch zur schriftlichen Prüfung zugelassen war. Wir dürfen auch unsere eigenen Gesetze mit bringen. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
    In Bremen kann man den Vortrag im Stehen oder auch im SItzen halten und darf eigene, unbeschriebne Karteikarten mit bringen.

  5. In NRW war es zumindest vor zwei Jahren so, dass man in der Vorbereitung für den Vortrag nur die Gesetze benutzen durfte (Steuergesetze und deutsche Gesetze; keine Richtlinien und Erlasse). In den Fragerunden durfte dann alles benutzt werden, wobei wir lediglich die Steuergesetze 3 oder 4 Mal aufgeschlagen haben.

  6. Ich verstehe nicht warum alle die Gesetze ummarkigeren?

    Va. hier in Bayern bekommen wir die Gesetze in der mündlichen umkommentiert gestellt. Da machst doch Sinn sich schonmal an die umkommentierten Texte zu gewöhnen….

    Warum also die ganze Arbeit?

  7. So wichtig sind die Gesetze in der mündlichen Prüfung eh nicht. Wenn wir da reingeguckt haben, dann war das auch ziemlich egal, ob was markiert war oder nicht. In NRW durfte man aber seine eigenen Gesetze mitbringen. Aber in der mündlichen ging es bei uns eigentlich fast nur um aktuelle Rechtsprechung und neue Gesetzgebung

  8. Weil ihr in Bayern wie üblich euer eigenes Ding dreht und man in anderen Bundesländern eben seine eigenen Gesetze nutzen muss.

  9. Lt. der Seite der Steuerberaterkammer München werden keine Gesetze gestellt. Man hat seine eigenen Gesetze mitzubringen. Also… auf jeden Fall markieren!

  10. Das stimmt leider nicht (mehr).
    Laut StB-Kammer München sind die Gesetze usw selbst mitzubringen.

    Steht auf der Homepage

  11. Das sind ja interessante News. ;(
    Weiß jemand ob das im Kammerbereich der StBK Nürnberg ebenso ist?

  12. @Mareike, du darfst in NRW sämtliche Materialien aus der schriftlichen Prüfung mitnehmen! Zur Vorbereitung des Vortrags werden jedoch lediglich die Gesetze zugelassen. Im Rahmen der Fragerunden kommt es immer etwas auf den Prüfer an. Kann von Runde zu Runde und Kommission zu Kommission unterschiedlich sein. Manche erlauben jederzeit nachzublättern, manche nur auf Nachfrage und manche verbieten es für diverse Fragen.

  13. Hallo,

    ich war 2 mal in Nürnberg in der mündlichen und möchte euch mal meine Erfahrungen zu den Gesetzen sagen.
    Die Gesetze, RL, Erlasse durfen grundsätzlich die ganze Zeit verwendet werden. Manche Prüfer meinten explizit man soll eine gewisse Stelle aufschlagen, andere sagte davor bereits, dass wir keine Gesetze verwenden sollen.

    Wenn einen die Frage direkt trifft, hat man in der Regel keine Zeit was nachzuschauen, dann ist sofort der nächste dran. Zum Teil hatte ich das Gefühl, dass es negativ gewertet wird, wenn man für einfache Fragen die Gesetze verwendet, beziehungsweise zu lange braucht um die richtige Stelle zu finden.

    Wenn ein anderer die Frage bekommt, hat man zwar Zeit was nachzublättern, kann aber den anderen nicht mehr folgen. Es macht daher mehr Sinn, die Frage richtig zu verstehen und auch die Antworten der Vorprüflinge mitzubekommen, da man da meist direkt anknüpfen kann.

    Bei der zweiten Prüfung hab ich das Gesetz einmal bei AO aufgeschlagen, RL Erlasse garnicht, bei der 1. Prüfung weiß ichs nicht mehr aber auch nicht oft.

  14. A: „Laut StB-Kammer München sind die Gesetze usw selbst mitzubringen. “
    F: „Weiß jemand ob das im Kammerbereich der StBK Nürnberg ebenso ist?“
    A: „Ja gilt auch für Nürnberg. Man bekommt die Gesetze von der Kammer gestellt.“

    genial 😀

  15. BaWü wird am Freitag versendet, so dass spätestens am Dienstag die Ergebnisse da sein sollten.

  16. @ Alleswisser: Woher die „angebliche“ Info?

    Nach meinem Kenntnisstand Versand am 21. …

  17. Ich habe gestern beim Prüfungsamt BaWü angerufen, dort wurde mir gesagt Notenkonferenz Montag 19.12. und Versand Ergebnisse voraussichtlich ab Dienstag 20.12.

  18. Ja Alleswisser weiß wohl doch nicht alles 😉
    Notenbesprechung ist in BaWü ist erst am Montag. Versand am 21. hat uns Frau Leger von der Prüfstelle auch gesagt.

  19. Ich muss korrigieren, BaWü bleibt bei Montag als angesetzter Termin für die Klausurbesprechung. Es wurde überlegt, den Termin auf Freitag vorzuziehen. Dann bleibt noch etwas länger Zeit.

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