Steuerberater h. c.

Nach dem zweiten Kurstag an diesem Wochenende bin ich sehr erschöpft nach Hause gefahren. Auch wenn der Dozent wirklich super ist und PersG verständlich erklärt, ist es doch sehr viel Stoff. Etwas nervig wenn man über die Feiertage drei Tage Kurs hat, anstatt sich eine Auszeit und etwas Erholung gönnen zu können.

Auf der Heimfahrt habe ich mir dann überlegt, wieso wir uns das antun. Wir opfern sehr viel Freizeit, Geld und Nerven für eine Prüfung mit einer sehr geringen Bestehensquote. Wären wir dagegen Finanzbeamte oder Professoren im Bereich Steuern würden wir den Titel nach zehn Jahren automatisch geschenkt bekommen (sogar ganz ohne den Zusatz h. c. oder ähnliches wie es ja bei Ehrendoktortiteln der Fall ist). Bitte versteht mich nicht falsch, ich habe nichts gegen Finanzbeamte und gute Freunde von mir üben diesen Job auch aus. Aber unfair ist es irgendwie schon, schließlich haben auch viele von uns ein Steuerstudium, arbeiten in der Steuerberatung und müssen sich trotzdem duch diese Vorbereitungszeit und die Prüfung quälen.

Dazu kommt noch, dass die Prüfung noch nichteinmal von der Steuerberaterkammer, sondern von der Finanzverwaltung gestellt und korrigiert wird.

Ok, vielleicht ist das Steuerrecht schon komplex genug, dass ich das nicht auch noch verstehen muss 🙂
Aber vielleicht hat trotzdem jemand eine Antwort für mich 😉

Auch wenn die Zeit momentan anstrengend ist und noch sein wird, ist es eine einzigartige Erfahrung- ich verstehe immer mehr Zusammenhänge die mir so im Studium noch nicht klar geworden sind und ich durfte im Kurs viele sympathische neue Leute kennen lernen.

Ich wünsche Euch allen schöne Pfingsten!

20 Gedanken zu „Steuerberater h. c.

  1. @Stefanie,
    bei welchem Lehrgangsanbieter findet der Unterricht – 3 Tage PersG ? – statt?
    Welcher Dozent unterrichtet?

  2. Charles, der Kurs ist bei Bannas, Dozent ist Hr. Melzer.
    Allerdings sind dieses Wochenende nur 2 Tage PersG, am Freitag war noch Klausurtechnik.

  3. Viele Wege führen nach Rom und wir haben uns für eine Abkürzung entschieden, Stefanie.
    Das diese Abkürzung steinig und hart ist mag ich nicht verhelen, aber es ist dennoch der kurze Weg.

    Es gibt schon Gründe warum die Bestehendsquote bei Leuten aus dem Finanzamt, die die Steuerberaterprüfung ablegen, so viel höher ist als bei Leuten die lediglich studiert haben: Die haben sich wesentlich länger und intensiver mit der Materie beschäftigt!

    Du und ich, wir wollen auf dem kurzem Weg mit grade mal 5-6 Monaten Vorbereitung die Prüfung schaffen. Da ist klar, dass es Lücken gibt und das es hart ist. Und unsicher.

    10 Jahre auf den Titel warten ist auch keine Lösung. 😉

  4. Tatsächlich ist das eine unglaubliche Ungerechtigkeit, dass bestimmte Person von der Prüfung befreit werden. Denn man sollte sich im Klaren sein, dass diese Personen nicht alle Dipl. Finanzwirt sind, die das alles bereits im Studium hatten.
    Gerade Richter von Finanzgerichten haben schließlich Jura studiert und arbeiten oft jahrelang nur in einem Bereich. Viele können mit Bilanzen gar nichts anfangen. Das diese Personen dann einfach so Steuerberater werden können, ist schon sehr ungerecht. Auch viele Professor halten nur Vorlesungen in einzelnen Steuerbereichen und sind deshalb eigentlich nicht in der Lage eine Steuerkanzlei eigenverantwortlich zu führen.
    Auch in den Finanzämter sind gerade Abteilungsleiter oft Volljuristen und können dann zwar super AO, sonst aber kaum was.

    Tatsächlich würde ich vor ein paar Tagen gefragt, ob ich examierter Steuerberater bin. Ich fand in dem Moment die Frage sehr eigenartig und erst später viel auf, dass es ja tatsächlich Steuerberater gibt, die eben nicht examiert sind. Schade nur, dass das sonst kaum einer bemerkt.

  5. So schwierig ist die klassische Steuerberatung nun auch nicht, und die Professoren, FG-Richter und Verwaltungsjuristen wissen genau wo ihre Stärken liegen und was sie als Steuerberater dann problemlos eigenständig bearbeiten können. Die wenigsten werden in die klassische Deklarationsberatung einsteigen.

    Jeder Steuerberater muss schon selbst entscheiden können, ob er einem Auftrag fachlich gewachsen ist. Die Steuerberaterprüfung zielt nicht darauf ab, das gesamte mögliche Tätigkeitsspektrum des Steuerberaters abzuprüfen. 95 % der Steuerberater sollten im eigenen Interesse die Finger von einer Revision beim BFH lassen. Internationales Unternehmenssteuerrecht wird letztlich 0,0 im Steuerberaterexamen abgeprüft. APA, Verrechnungspreise, Konzernsteuerrecht etc…. da sind die Fähigkeiten von 95 % der (examinierten) Steuerberater bei null. Muss man jetzt die Anforderungen im Steuerberaterexamen entsprechend anpassen?

    Das Steuerberaterexamen ist eine reine Berufszugangsprüfung, die letztlich aufgrund der großen Bandbreite der zulässigen Tätigkeiten nicht einmal eine Mindestqualität der Steuerberatung sicherstellen kann. Es geht ausschließlich darum eine Berufszugangsschranke zu haben, die Steuerberater müssen dann eigenständig entscheiden, welchen Aufgaben sie dann fachlich gewachsen sind.

    So schlecht sind die steuerrechtlichen Kenntnisse der FA-Juristen nicht. Grundsätzlich handelt es sich um grundsolide Juristen, die steuerrechtliche Ausbildung nach Eintritt in den höheren Dienst ist grds. gut. Die fachlichen Anforderungen an einen SGL sind mit denjenigen an einen Beamten im gehobenen Dienst letztlich nicht vergleichbar. Das Märchen mit den angeblich fehlenden steuerrechtlichen Kenntnissen der FA-Juristen stammt von den Leuten aus dem gehobenen Dienst.

  6. Also ich bin Finanzbeamter und habe letztes Jahr mitgeschrieben,
    Dipl. Finanzwirte müssen im gehobenen Dienst sogar 15 Jahre warten, die 10 Jahre gelten nur für den kleinen Kreis der Beamten im höheren Dienst.
    Sind wir mal ehrlich, 15 Jahre Pensionsansprüche gibt auch keiner auf also in der Praxis geht keiner nach 15 Jahren zum Berater 😀
    Und das Studium zum Dipl Finanzwirt kannste auch nicht vergleichen mit einem Steuerstudium, die Klausuren in Nordkirchen haben StB Niveau

  7. Die Steuerfachwirte schneiden in den Prüfungen immer sehr gut ab, das liegt wohl an der guten Ausbildung, die die mitbringen.

  8. Ich meinte natürlich die Dipl.-Finanzwirte, sorry, aber leider läßt sich das Posting nicht mehr editieren.

  9. @pe Das bedeutet also, ein Jurist der bei der Finanzwerwaltung gearbeitet hat, weiß wo seine Stärken und Schwächen liegen und braucht deshalb die Prüfung nicht ablegen. Ein Jurist der bei einem Steuerberatungsunternehmen gearbeitet hat, kann das nicht einschätzen und muss durch diese Prüfung, damit die Eignung festgestellt wird.
    Das macht natürlich durchaus Sinn.

  10. Finanzrichter wird man aber nur, wenn man ein besonders gutes 2. Staatsexamen geschrieben hat, sonst wird man SGL oder Vorsteher. Hier geht es wohl eher um eine Neiddebatte: Glaubt ihr wirklich, dass es sinnvoll ist, wenigstens 7 Jahre Jura zu studieren, danach 10 Jahre im Finanzamt zu sein und dann mit frühestens Ende 30 die Finanzverwaltung zu verlassen und zu glauben, man wäre der freien Wirtschaft gewachsen, wenn man als SGL oder Vorsteher den ganzen Tag meistens eh nur Personalfragen beantwortet und keine fachlichen steuerlichen Fragen. Diese Leute nehmen euch sicher keinen Arbeitsplatz oder Mandanten weg, sie bleiben auf der anderen Seite. Das einzige, was ich regelmäßig sehe, sind Pensionäre, die nach ihrem Beamtenleben nicht loslassen können und mit 67 Mandate, meistens Familie oder Freunde, offiziell beraten wollen. Aber bis dahin sollte man als Steuerberater längst genügend Kohle gescheffelt habe, dass man auf diese Berufskollegen auch nicht neidisch zu sein braucht.

  11. Hier geht es nicht um Neid. Es ist einfach ungerecht. Hier werden einzelne Personen bevorzugt.

  12. @Umsatzsteuer:

    67? Wie kommst du auf das dünne Brett? Das sind Beamte!

  13. war selber einer und während meiner zeit als beamter habe ich einige „pensionäre“ bei ehemaligentreffen kennen gelernt. bei meinem bestelltermin als stb war auch einer dabei. 67? wie gesagt, das sind eh nur diejenigen, die nicht loslassen können und in zukunft werden es auf jeden fall 67 jährige sein. die in vorruhestand gehen werden sicher keine stb sein wollen. die reisen erst noch einmal um die welt – ich gönne es allen. kein weg ist leicht, auch als beamter muss man einstecken.

  14. Ich möchte mal zu bedenken geben, dass Volljuristen (1. und 2. Staatsexamen geschafft) sowieso uneingeschränkt steuerberaten dürfen, sofern Sie sich als Anwalt zulassen. Und ich kenne auch Anwälte, die das machen. Steuererklärungen, Bilanzen usw. Und ob sie dann den StB-Titel geschenkt bekommen oder nicht, ist dann in meinen Augen eh egal.

    Am Ende geht es doch immer um die richtige Anwendung von Gesetzen, Richtlinien, Urteilen usw. Und da traut man Volljuristen eben zu, dass Sie das können, auch wenn Sie das im steuerlichen Bereich vielleicht nicht explizit gelernt haben so wie Steuerberater.

  15. @Börni genau darum geht es ja. Er bekommt den Titel eben nicht geschenkt. Ein Rechtsanwalt darf sich eben nicht Steuerberater nennen. Wenn er das will, muss er die Steuerberaterprüfung ablegen. Hätte er aber nicht als Rechtsanwalt gearbeitet sondern in der Finanzverwaltung, dann würde er die Zulassung als Steuerberater ohne Prüfung bekommen.

    Ich gebe aber mal eins zu bedenken: Die Ungerechtigkeit liegt ja nicht einfach nur darin, dass diese Prüfung abgelegt werden muss, sonder dass das ein Haufen Geld kostet.
    Ein Vorbereitungskurs bei z.B. Haas kostet locker mal 5.000 €. Meisten reicht einer nicht und es muss noch ein Klausurenkurs oder Crashkurs dazugebucht werden. Dann kommt noch die Anmeldegebühr und die Prüfungsgebühr dazu. Das sind nochmal 1.400 €.
    Dann geht bei fast jedem der komplette Jahresurlaub drauf und es muss oft noch unbezahlter Urlaub genommen werden, wodurch ein Verdienstausfall ensteht. Dazu noch die Fahrtkosten zum Lehrgangsanbieter (bei mir waren es etwa 1.500 Euro). Wohnt man nicht zufällig in der Nähe an der die Prüfung stattfindet, muss noch ein Hotel gebucht werden. Insgesamt entstehen Kosten im funfstelligen Bereich.

  16. @pe du musst es ja nicht lesen wenn du das nicht willst. Ich werde ganz bestimmt nicht damit aufhören zu betonen, wie ungerecht etwas ist.

  17. Warum wir uns das antun fragst Du, Stefanie?

    Da wird jeder seine eigenen Gründe haben. Insbesondere wird es deutliche Unterschiede zwischen den studierten auf der einen Seite und den Steuerfachangestellten (inkl. Fachwirten) auf der anderen Seite geben.
    Für uns Fachangestellte ist der Steuerberater Pflicht wenn wir weiter kommen wollen. In den allermeisten Kanzleien ist die Decke sonst ziemlich niedrig. Du kannst noch so gut in Deinem Spezialgebiet sein, es ist immer ein Steuerberater über Dir, der auch gegenüber dem Mandanten der Ansprechpartner ist. Eigene Entscheidungen können nur begrenzt getroffen und durchgekämpft werden. Eigene Mitarbeiter/Abteilung geht regelmässig auch nicht ohne. Unterschreiben etc.

    Dann wissen wir alle vorher natürlich auch nicht wie schwer es wirklich ist. 🙂

    Die Frage lautet also in diesem Zusammenhang, warum tritt man ein zweites Mal an?
    Meine persönliche Antwort lautet im wesentlichen: Lernen bringt mir Spass, ich habe eine vernünftige Chance und habe den Ehrgeiz es zu ende zu bringen.
    Ganz zu schweigen davon, dass es mehr Geld gibt, WENN man dann besteht 🙂

  18. Von den Juristen aus dem höheren Dienst wird kaum einer nach den 10 Jahren die Bestellung als Steuerberater beantragen. In den Vorruhestand im Rahmen diverser Programme, wie dies viele Finanzamte aus dem gehobenen und höheren Dienst tun, können die Juristen aus finanziellen Gründen nicht, weil die Anwartschaften aufgrund des späteren Eintrittsalters (~30 Jahre) zu gering sind. Wenn die mit 55 oder 60 in den Vorruhestand gehen, dann bleibt von der Pension kaum was über.

    Und mit 65+ macht sich dann von denen kaum einer als Steuerberater selbstständig: Die Leute sind ja schon keine Unternehmertypen, sonst wären die nach dem zweiten Examen nicht in die Finanzverwaltung gegangen.

    Die Regelung Steuerberater nach 10/15 Jahre betrifft faktisch fast ausschließlich Diplomfinanzwirte. Wenn man sich die historische Entwicklung des Berufs der Steuerberaters anschaut, dann ist die Regelung zumindest nachvollziehbar. Ob man das dann fair findet, ist eine andere Frage.

  19. Vielleicht kann ja mal jemand in die Gesetzesbegründung für § 38 StBerG schauen. Ich konnte sie jetzt gerade nicht finden. Dann weiß man zumindest schon mal, warum der Gesetzgeber es für wichtig erachtet hat, dass sich Beamte aus dem gehobenen Dienst des Finanzamtes nach 15 Jahren als StB zulassen dürfen.

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