Steuerberater oder Steuerberaterin?

Abgesehen von meiner Geduld, welche extrem auf die Probe gestellt wird bezüglich des Ergebniseingangs, wollte ich mal (an alle Frauen bzw. auch gerne die Meinung der Männer erwünscht) folgende Frage in die Runde werfen:

Situation: ihr besteht die schriftliche Prüfung und natürlich dann auch die mündliche 😀 Dem Antrag auf Bestellung zufolge,  können wir Frauen unsere Berufsbezeichnung wählen => „Steuerberater“ oder „Steuerberaterin“

War nämlich vor kurzem auf der Seite der Steuerberaterkammer und habe zufälligerweise den Antrag entdeckt bzw. bin auch über diese Zeile gestolpert. Ich neige dazu die Berufsbeizeichnung „Steuerberater“ zu wählen (vorausgesetzt die oben geschilderte Situation tritt hoffentlich dann auch ein ;-))

Habt ihr euch schon darüber Gedanken gemacht? Bin sehr gespannt 🙂

14 Gedanken zu „Steuerberater oder Steuerberaterin?

  1. Echt? Das wusste ich nicht. Ich würde aber die Berufsbezeichnung Steuerberaterin wählen. Ich habe keine Begründung. Klingt meiner Meinung einfach besser bei einer Frau 🙂

  2. Also ich habe …in gewählt, da mein dipl. auch mit der weibl. Form angegeben ist. Aber jeder so wie er will!

  3. Ich glaube, ich würde auch Steuerberater nehmen. Es finde diese ganzen weiblichen Ergänzungen überflüssig. Es heißt ja auch nicht: die Menschin 😉

  4. Ich habe auch schon darüber nachgedacht, bin mir aber noch unschlüssig 🙂

  5. Ich habe Steuerberaterin gewählt, da ich auch Diplom-Kauffrau bin und sich das dann besser anhört…
    Aber erstmal viel Glück bei der Mündlichen!

  6. Liebe Sophia,
    letztendlich ist es deine Entscheidung, wie du es persönlich „am Besten“ findest.
    Ich für meinen Teil habe Sterberater gewählt obwohl ich auch Dipl. Kff. bin. Ich persönlich finde das albern mit den ganzen weiblichen Endungen, schließlich heißt der Beruf ja „eigentlich“ Steuerberater, weshalb ich mich auch dazu entschieden habe..
    Eins ist jedoch sicher: bei Wahl …er wirst du ständig gefragt warum, wieso etc… 😉
    Weiter viel Erfolg!!

  7. Ja stimmt. Das muss man vor der mündlichen Prüfung auf einem Formular angeben. Ich hatte bzw. werde Steuerberater wählen. Finde ich klingt besser. Da ich Bachelor Bin kommt die Kauffrau oder Ähnliches bei mir noch nicht vor…

  8. Der Steuerbevollmächtigte ist oder war doch eine eigene Prüfung, oder nicht?

  9. Quelle Wikipedia (hatten wir aber auch im Kurs zum Thema Berufsrecht):

    Der Beruf des Steuerbevollmächtigten ist durch eine Reform des Steuerberatungsgesetzes aufgegeben worden. Es gibt heute nur noch das Berufsbild des Steuerberaters.

    1935 brachte § 107a der Reichsabgabenordnung die Möglichkeit, „Helfer in Steuersachen“ zu bestellen[1]. Daraus entwickelte sich in Westdeutschland durch das Steuerberatungsgesetz 1961 der Beruf des Steuerbevollmächtigten. 1972 wurde er mit dem des Steuerberaters zusammengeführt[2]; die letzten Prüfungen für Steuerbevollmächtigte fanden Anfang der 1980er-Jahre statt[3]. In der DDR wurden die „Helfer in Steuersachen“ 1990 zu Steuerbevollmächtigten[4]; 1991 erfolgte die Übernahme des bundesdeutschen Rechts

  10. Die Wahlmöglichkeit ist doch positiv.

    Solange die Bundessteuerberaterkammer nicht wie die Uni Leipzig dem Genderwahn anheim fällt und Männern die Berufsbezeichnung „Herr Steuerberaterin“ aufzwingen will, ist die Welt doch in Ordnung.

  11. Hallo,
    dass dies überhaupt in Frage gestellt wird, finde ich schon furchtbar. Bei einer Lehrerin oder Rechtsanwältin stellt keiner die Frage. Selbstverständlich als Frau Steuerberaterin.

    Liebe Grüße

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