72 Gedanken zu „Tag 1

  1. Ich würde die Parkplatzvermietung als Nebenleistung zur Hauptleistung sehen.

    Demnach waren es denn 3*15a UStG in der Klausur. (Grdstk/Gebäude/Parkplatz)
    Jedoch unterbleibt 2mal die Berichtigung nach §44 (2)USTDV da weniger 10% Änderung und < 1000 Euro.

  2. In AO war die Erklärung fürs Jahr 2011 vom falschen Erben abgegeben worden. Daraus folgte, dass die Anlaufhemmung von 3 Jahren griff, Ende der FeFri also am 31.12.2018.
    Der Rainer als vermeintlicher Erbe hatte jedoch einen Antrag gestellt auf Änderung bzw. Aufhebung des Bescheides, über den bis heute noch nicht entschieden worden ist. Demnach Ablaufhemmung 171 Absatz 3. Demnach konnte der Bescheid aus 2012 noch heute aufgehoben werden, weil bis heute darüber nicht durchs Finanzamt entschieden worden ist.
    Das war der Einstieg in den Fall.

    Bei der Podolska musste man dann die Ablaufhemmung von 171 Absatz 14 prüfen, die auch durchging.

    In USt habe ich die Vermietung der Parkplätze als Nebenleistung eingeordnet, jedoch fälschlicherweise steuerpflichtig behandelt. Dazu habe ich in USt zwei Kommissionsgeschäfte, davon eins im Reifengeschäft. Dazu noch eine Vermittlung und im Zusammenhang mit der Vermittlung auch 3 ig Lieferungen durch verbringen…

  3. Kurze Stellungnahme (ich habe die Prüfung im letzten Jahr abgelegt):

    AO: Letztes Jahr war auch 0 Standard, im Vergleich zu diesem Jahr erscheint es mir allerdings so, dass man bei euch allerdings etwas leichter Punkte holen konnte. Vergesst nicht, dass es nicht einer schlüssigen Lösung bedarf, einzelne Sätze reichen hierfür. Da war in diesem Jahr viel mit Fristprüfung, Anwendung des BGB zu holen.

    ErbSt: Klingt nach einem Klassiker, da sollte jeder gut vorbereitet gewesen sein, das lernt man bei den gängigen Lehrgangsanbietern rauf und runter. Unter 2 Stunden fertig? Das ist krass, anscheinend haben sie sich die Beschwerden vom letzten Jahr zu Herzen genommen, das war unter 3 Stunden eigentlich nicht machbar (30!!! Punkte).

    USt: In 2 Stunden offensichtlich nicht machbar, dafür ErbSt, daher sollte es hier auch kein Problem gewesen sein. Kommissionsgeschäft war im letzten Jahr auch schon dran, daher keine Überraschung. §13b ist absoluter Standard und wird auch bei jedem Lehrgangsanbieter durchgekaut, das dürfte kein Problem sein.

    Verstehe daher die ganze Aufregung nicht, ist doch alles wie immer (außer der Zeitverschiebung von ErbSt zu USt).

    Ich hatte im letzten Jahr für AO auch nur eine gute Stunde und das war kein klassischer Fall, dazu kam noch ein sehr langer SV + Anlage PartG + Anlage in Form von zwei Steuerbescheiden; gereicht hat es am ersten Tag trotzdem.

    Immer wieder witzig wie sich hier manche gegenüber den Vorjahren benachteiligt fühlen, das scheint wohl die normale Einstellung der Generationen Y+Z zu sein, die jetzt langsam an der Reihe sind. Ich versuche mir immer vorzustellen wie so jemand eine Kanzlei leiten soll …

    Allen anderen wünsche ich weiterhin viel Erfolg, im Zweifel reißt Tag 3 alles raus, also Durchhalten und versuchen im Kopf frisch zu bleiben!

  4. @alle:
    „Hier kann man über den ersten Tag der Steuerberater-Prüfung 2019 berichten und diskutieren.“

    Bitte macht Euch nicht verrückt!!!
    Hakt die Tage ab, sofern sie vorbei sind. Die Ergebnisse nach der Korrektur zeigen die Wahrheit. Die Diskussionen hier tragen nichts dazu bei. Außer, dass man sich verrückt macht…

  5. @Mert: dem kann ich mich nur anschließen. Auch im letzten Jahr war in AO nichts normal – aber anscheinend muss jetzt jedes Jahr in AO jemand sterben und wir müssen prüfen, was die Erben so alles zu tun haben…. in ErbSt kann ich auch nur zustimmen mit der Begünstigungsrechnung hatte ich im letzten Jahr alleine 25 Seiten zur ErbSt geschrieben und damit 3 Std. verbraten. Danch 2 Stunden Umsatzsteuer mit ca.13 Seiten und eine harte Stunde AO mit glaub ich 5-6 Seiten – hat aber dann locker für eine 3,5 an diesem Tag gereicht, obwohl ich ein besch….. Gefühl hatte!! Also – nur nicht fertig machen lassen und Ruhe bewahren!!

  6. Also ich habe vorzeitig abgegeben. Es kam schon wieder Lohnsteuer dran. Wie mal vor 4 Jahren.

    Ich fasse es nicht….

  7. @Mert: Es ist immer witzig, dass jeder seine abgelegte Prüfung immer am Schwierigsten empfindet als die Prüfungen aus den Vorjahren?
    Interessanterweise bestehen fast immer nur ca. 50% der Prüflinge, die die schriftliche Prüfung abgegeben haben.

  8. Hallo welche Tipps habt ihr fuer die kuenftigen StB Anwaerter bzgl der Vorbereitung?

    Lg und Danke

  9. Der AO Sachverhalt war fast derselbe wie 2017…interessant
    Die Aufgabenstellungen scheinen nur andere gewesen zu sein

  10. @LaraMaus:

    Für mich war es richtig, berufsbegleitend zwei Jahre vor der Prüfung anzufangen.
    1 Jahr lang den Grundlagenkurs
    1 Jahr lang den Klausurenkurs
    Dann den sechs-Wochen-Klausurencrashkurs.

    Ich habe in der Vorbereitungszeit !!!jeden!!! Tag gelernt, nie Wochenende gemacht, nie Urlaub.

    Wichtig sind mE die Klausuren. Schreibe Klausuren, bereite diese nach und schreibe Klausuren usw…
    Die Klausurtaktik ist neben dem Wissen um die steuerlichen Regelungen mit das Wichtigste, um eine Chance haben, zu bestehen.

    Bei mir kommt hinzu, dass ich schon 38 war, als ich die Prüfung gemacht habe; als jüngerer Mensch lernt man sicher schneller.

    Welche Strategie Deine „richtige“ ist, weiß ich nicht. Das musst Du selbst herausfinden.
    Vielleicht ist es für Dich richtig, Ruhepausen, Urlaube usw einzuhalten, um zu regenerieren. Für mich wäre das nichts gewesen.

    Wie dem auch sei: Letztendlich hat sich meine Schinderei bezahlt gemacht, denn ich habe im ersten Versuch bestanden.

    Denke bitte daran:

    Am Ende entscheidet der Wille – Facit Omnia Voluntas –

  11. Schönen Nachmittag,
    ich versteh nicht warum die Klausuren teilweise als Frechheit abgetan werden. Man erwirbt schließlich die Möglichkeit unter normalen Umständen gutes Geld zu verdienen und ein Organ der Rechtspflege zu werden. Es handelt sich schließlich um ein Staatsexamen,da ist ein gewisser Anspruch immanent. Die Themenauswahl scheint manchmal außergewöhnlich,aber das liegt auch im Auge des jeweiligen Prüflings. Eine 4,5 sollte im Schnitt dennoch möglich sein,Fußgängerpunkte gibt es auch bei unbekannten Rechtsgebieten.Auch sollte klar sein,dass ein Kursanbieter nicht Alles abdecken kann. Ein solcher Kurs ist noch lange keine Bestehensgarantie. Entscheidet ist was man selbst daraus macht.

    Ich hoffe der zweite Tag lief besser,sodass man mit einem guten Gefühl heraus gehen kann. Für den dritten Tag viel Glück.

  12. Möchte keine mehr über AO heulen? Die setzten den ersten Tag bestimmt hoch, ooooooder?

  13. @Hamburger

    Mich lässt die AO Klausur nicht so richtig los.

    Ich habe es so gemacht:

    1. Wirksam bekannt gegebener St Bescheid gg den Sohn. Entstehung eines Erstattungsanspruches in 2016 durch neue Erbfolge. Prüfung der Zahlungsverj und 171 (14) und alle KV.

    2. Frau P habe ich eine Erstattung abgelehnt, da der Anspruch nicht auf Sie übergegangen ist (keine wirksame Abtretung lt Infos im SV). Hier widerspreche ich dir mit 171 (14). Bei Frau P konnten keine KV geprüft werden, da der Steuerbescheid nur an den Sohn wirksam bekannt gegeben wurde. Bei Aufg 3 war meines Erachtens damit nur die Abtretung anzuprüfen und abzulehnen sowie zum Ergebnis zu kommen dass das FA gg Frau P aufgrund abgelaufener FVJ keine Ansprüche Bzw kein neuer Steuerbescheid erlassen kann.

    -> Knackpunkt Frau P: An sie erging nie ein Bescheid. Keine KV!

    Allerdings finde ich den Einstieg mit 171 (3) fast noch besser für den Sohn. Hab ich leider nicht gesehen.

    Bin gespannt was da die lsg ist. Aber normal war das nicht

  14. Die Lösung zur AO-Aufgabe findet ihr in der NWB-Datenbank, Übungsklausur aus dem Verfahrensrecht aus Steuer & Studium 6/2018 „Eine böse Überraschung für Johannes Fest“. Geht leider nur mit dem Freischaltcode für das Steuer & Studium – Abo.

  15. Okay, aber im Unterschied zum Fall in Steuer und Studium hat das FA in der Prüfungsaufgabe den Antrag ja nicht abgelehnt, sondern gar nichts unternommen. Ist dann eine (Untätigkeits)Klage möglich?

  16. Na. Bevor ich in die Klage massiere mache ich doch erstmal einen Untätigkeitseinspruch, gell?

    Formlos, Fristlos und meist auch Fruchtlos aber immerhin.

    Außerdem habe die doch gesagt warum sie den Antrag ablehnen und nichts machen und dagegen kommt dann der gute Freund, der Einspruch und ab geht die Reise…

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