110 Gedanken zu „Tag 2

  1. Also, dass mit dem Gewerbeverlust ist irgendwie komisch 😉 .. ich hab irgendwie in Erinnerung, dass der Veräußerer zu 50% an der PG beteiligt war. Das waren doch glaub ich 3 Gesellschafter, wobei ein Gesellschafter (die natürliche Person) zu 0% am Vermögen beteiligt war.
    Wir werden es wohl leider nie erfahren 😀

  2. @hansi
    ich habe auch keinen Verpflegungsmehraufwand angesetzt. Als ich darüber nachgedacht habe, fiel mir ein, dass es sich bei dem Stpfl. doch um einen Unternehmer handelt und dieser doch im Ausland war oder? Das würde doch bedeuten, dass keine Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt werden sondern nur die tatsächlichen Kosten..

    Meine Erinnerung an diese Tage ist jedoch wie weggeblasen, deswegen kann ich mich nicht mehr sagen, ob der Flug ins Inland oder Ausland ging 🙂

  3. @ markus dornfeld
    Meintest du mich? Danke, bin bei dir aber auch optimistisch!

    Bezüglich der Beteiligungsverhältnisse bei Gewst weiß ich es ehrlich gesagt nicht mehr.
    Und wo die Reise hingegangen ist in ESt Teil, weiß ich auch nicht mehr. Ich war zu sehr auf die Aufteilung und 12 nr 1 estg konzentriert… war mir im Anschluss sicher, dass ich Verpflegungskosten hätte ansetzen müssen, allerdings habe ich mich gefragt, dass dafür die Angaben was gering waren. Wenn’s ins Ausland ging, hat sich das Problem aber ja erledigt.

    Bezüglich Bilanz: ja, habe die Ergänzungsbilanz fortentwickelt. 30.000 fiwe und davon dann 1/15 afa für 2019. die Zahlen habe ich noch im Kopf 😉

  4. Soweit ich mich richtig erinnere, waren beide GmbHs und die nat. Person jeweils mit 1/3 beteiligt. Ich meine mich daran erinnern zu können, weil die KG (oder was auch immer es war) mit 18% an einer GmbH beteiligt war und somit §8b KStG nicht griff in Hinblick auf §7 S.4 GewStG?!
    Ich habe den Gewerbeertrag auf 0 gesetzt durch Verlustvortrag und dann 1/3 rausgeworfen aufgrund von Unternehmeridentität

    Die Reise ging meine ich nach Ecuador oder so, auf jeden fall Südamerika, habe auch keine V-Aufwendungen angesetzt, aber auch gar nicht daran gedacht 😉

    Die Zahlen zur Erg.Bilanz meine ich auch so zu haben – kann mich an irgendwas mit 2000 Afa erinnern

  5. Stimmt, die 18% und 7 Satz 4 kommen mir bekannt vor. Dadurch war ich dann bei 6% und musste dann alles nach 9 Nr 2a kürzen.

  6. Ähnlich habe ich es auch gelöst.
    Alllerdings war m.E. nicht alles nach 9 Nr. 2a GewStG zu kürzen, da ja bereits das TEV zu 1/3 anzuwenden war.

  7. @dietmar Hirsch

    Korrekt, aber es waren glaube ich noch finanzierungsaufwendungen dabei, sodass 9 Nr 2a Satz 2 oder 3 zu beachten war.
    Oder?

  8. Ja genau. Das war eine ganz schöne Rechnereie: wie viel B-Ertrag und wie viel damit zusammenhängende Aufwendungen jetzt noch in der Ausgangsgrösse enthalten sind.

    Quasi 1/3 + 2/3×60%

  9. Das mit den Finanzierungsaufwendungen habe ich nicht mehr gemacht, aber an sich auch alles raus und bei der nat. Person die übrigen 60%, da 40% nach 7 S4 raus waren. Aber ich denke das mit den Aufwendungen sind dann die I-Tüpfelchen 😉

  10. ich kann mich beim
    GewSt-Teil gar nicht mehr daran erinnern, dass die Beteiligungen fremdfinanziert waren..

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