Themenübersicht der mündlichen Prüfung 2020/2021

Hallo Ihr Lieben,

es gibt hier Traditionen die müssen einfach fortgeführt werden!
Die Idee stammte seinerzeit von Patrik, fortgeführt von Annika und nun aktuell wieder aufgegriffen von mir …
… durch den Kommentar von Julia 😉

Wir alle hier würden uns über zahlreiche Kommentare zu eurem Prüfungserlebnis freuen und darum bitten in jedem Fall

• Bundesland (eventuell die Kammer)
• Datum und
• die 3 vorgeschlagenen Kurzvortags-Themen

in eurem Kommentar zu nennen. Ich werde die Liste wöchentlich aktualisieren. Ihr könnt diesen Beitrag auch gerne für Fragen bezüglich der mündlichen Prüfung nutzen.

>Vortragsthemen der mündlichen Steuerberater 2020-2021 Stand 10.03.21

Viel Kraft und Zeit zum Lernen
In der Hoffnung, dass Fortuna euch hold ist …

LG aus Berlin
Beate

PS. In den Kommentaren gibt es eine schöne MindMap mit den Themen von MindMapMaster vom 3.3.21

203 Gedanken zu „Themenübersicht der mündlichen Prüfung 2020/2021

  1. Hallo Zusammen,

    herzlichen Glückwunsch allen, die es schon geschafft haben, ich bin erst am 23.03 um 8 in DD dran und habe auch solch eine Angst. Ich bin letztes Jahr in der mündlichen mit einer Vornote von 4,5 (völlig zurecht muss man sagen , allerdings auch 6 Wochen nach der Geburt meiner Tochter) durchgefallen und habe die ganze Zeit diese furchtbare Situation vor Augen.

    Daher bin ich auch allen dankbar die mir etwas die Angst nehmen. Aber auch den anderen, die sich hier die Mühe machen ihre Prüfungen mit uns zu teilen.

    Ist evtl. noch jmd. am 23.03 in DD um 8 Uhr dran?

    Viele Grüße und noch Viel Erfolg!!

  2. @FB

    Vielen lieben Dank für die Infos 🙏😊 Ich bin nächste Woche auch in Münster.

  3. Hallo Zusammen,

    wie sollte man am besten vorgehen, wenn man keine Ahnung zu einem Vortragsthema hat???

    Wenn man sich hier die Themen durch liest, dann ist es schon crazy.

    Viele Grüße und viel Erfolg.

  4. Hallo,

    dürfen wir eigentlich auch für die Vorbereitung der Vorträge „Deutsche Gesetze“ verwenden?

    Viele Grüße

    Toni

  5. Moin,
    ich war am 12.3.21 in Potsdam dran.
    Kurzvortragsthemen waren:

    1) Befristete Anhebung Entfernungspauschale u. Einf. Mobilitätsprämie (1x gewählt)
    2) Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland (= Forschungszulagengesetz)
    3) Inventurvereinfachungsverfahren (Thema scheint in diesem Jahr länderübergreifend besonders beliebt zu sein) (1x gewählt)

    Dann in vier Prüfungsrunden (5. und 6. Runde sind ausgefallen):
    1. Runde: AO
    Fall: Mandant kommt mit einem Schreiben zu Ihnen – FA hat USt-ID-Nr. entzogen. –> Was tun Sie?
    – Schreiben = VA? ja/nein
    – Prüfung Nichtigkeit: Welche Gründe gibt es (Gründe des § 125 (2) AO nennen)?
    – Rechtsfolgen der Nichtigkeit?
    – Wenn nicht nichtig, was dann? –> rechtswidriger VA
    – Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs.
    – Aussetzung der Vollziehung – allg. Voraussetzungen und hier möglich?
    –> Wann tritt ausnahmsweise Suspensivwirkung durch Einspruchseinlegung ein?
    –> Mandant viel ig. Erwerb/Lieferungen wofür er die USt-ID-Nr. braucht.
    –> Ging darum, ob es eine unbillige Härte darstellt –> hier gab es ein Urteil i.Z.m. Art. 12 GG (Berufsfreiheit).

    2. Runde: ESt
    –> Erläuterung ausgewählter gesetzlicher Neuerungen des vergangenen Jahres 2020 (z.B. i.R.d. JStG 2020, Corona-StHG I/II). Info: In solchen Situationen habt ihr die Möglichkeit das Gespräch auf Themen zu lenken, auf die ihr euch vorbereitet habt.
    –> Gewinnermittlungsarten nennen (BVV, EÜR, Tonnage bei Handelsschiffen, nach Durchschnittssätzen bei LuF)
    –> Wer kann nach § 4 (3) EStG, wer muss nach § 4(1) EStG seinen Gewinn ermitteln? Wechsel automatisch, wenn Grenzen zur Buchführungspflicht i.S.d. § 141 AO überschritten?
    –> BVV und EÜR dem Grunde nach beschreiben, vergleichen
    –> Entnahmen bei EÜR möglich, ob bzw. wie diese bei der EÜR berücksichtigt werden?
    –> Beispiele nennen für einen verpflichtenden Wechsel von EÜR zum BVV.

    3. Runde: GrESt, USt
    – Share-Deals in der GrESt: Was ist das? Was ist hierbei problematisch/zu beachten?
    – Geplante Änderungen nennen (Share Deal-Reform).
    – USt:
    –> Unterschied zwischen Betriebsvermögen und Unternehmensvermögen
    –> 1. Fall: wollte auf umsatzsteuerliche Organschaft hinaus – Voraussetzungen nennen und
    erläutern.
    –> 2. Fall: Mandant sitzt beim Notar (Grundstückskauf) und ruft Sie an. Prüfer wollte auf
    Gestaltung von vertraglichen Umsatzsteuerklauseln hinaus.
    – Vertragsparteien gehen von Geschäftsveräußerung im Ganzen aus (Wesen kurz erläutern).
    – sofern keine GiG, dann Option (kurz erläutern) möglich?
    – ganz kurz zur Relevanz für VoSt-Abzug?

    4. Runde: GrSt, ErbSt
    – Kurz GrSt: zu den aktuellen Geschehnissen (Reform, Wann erfolgt die erste Hauptfeststellungen i.Z.m. der GrSt 2025? Zu welchem Modell tendiert Brandenburg?)
    – ErbSt, 1. Fall: Es ging darum, wie beim Erben ein geltend gemachter Pflichteil (Was ist das? Wie hoch ist der Anteil?) eines enterbten Kindes i.R.d. ErbSt zu berücksichtigen ist (hier Neuerung im JStG 2020: § 10 (6) Satz 5 ErbStG n.F.).
    – ErbSt, 2. Fall: Erbengemeinschaft (3 Kinder erben zu gleichen Teilen)
    –> allg. zu Erwerb von Todes wegen
    –> Besonderheiten wenn im Nachgang Erbauseinandersetzung erfolgt und Abfindungen gezahlt
    werden (Stichwort: Erbauseinandersetzung mit Spitzenausgleich)
    –> Es ging darum, dass in Fällen, in denen keine ErbSt anfällt, ggf. einkommensteuerliche
    Fallstricke (Abfindung = Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang) zu beachten sind.
    – ErbSt, 3. Fall: disquotale Einlage eines Gesellschafters einer KG in die gesamthänderisch
    gebundene Rücklage
    –> Dadurch freigebige Zuwendung an die übrigen Gesellschafter? (laut jüngster BFH-Rspr. ja,
    aber aktuell beim BVerfG [1 BvR 2072/20] anhängig)

    Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Prüfung nur zu zweit statt. Die Prüfungskommission war sehr freundlich und wohlgesonnen, weshalb wir beide bestanden haben. 🙂 Allen noch vor ihrer Mündlichen stehenden Kandidaten viel Erfolg! Ihr schafft das!

  6. Liebe 23.03_DD,

    könntest du berichten wie die Prüfung im vergangenen Jahr bei dir ablief dass du sagst es war verständlich.
    Man liest hier natürlich immer nur von bestandenen Fällen. Wie „schlecht“ muss man aber tatsächlich sein, um in der mündlichen doch noch durchzufliegen?

  7. Liebe Anja, bin letztes Jahr auch durchgefallen (Vornote 4,33). Meine Erfahrung war folgende sehr nette Kommission die auch hilft. Meine Hauptfehler waren ein relativ schlechter Vortrag (4,5) wenig Ahnung von Vereinen und an 2 Stellen leider völlig falsch abgebogen. Einmal direkt in der 1. Runde in der 1. Frage. Es sollte auf Grunderwerbsteuer hinaus laufen. Leider war der Sachverhalt über eine Ltd. Konstruiert worden. Ich bin auf viele Möglichkeiten des Brexit Steuerbegleitgesetzes gekommen (war zu dem Zeitpunkt sehr aktuell). Wurde 3-4 mal schnell unterbrochen immer mit den Worten: Ist richtig will ich aber nicht drauf hinaus was fällt Ihnen noch ein. Leider hat mich dies ziemlich verunsichert, sodass ich auf Grunderwerbsteuer nicht gekommen bin zu mahl das zu behandelnde Grundstück m.M. nach nur in einem Nebensatz erwähnt wurde. Erste Runde hat also für wenig Selbstvertrauen gesorgt. Letzte Runde war dann wie immer der Vorsitzende dachte er wollte in seinem Fortgeführten Fall dann aufs Schwarzgeldbekämpfungsgesetz hinaus und auf die Pflichten des Steuerberaters. War leider falsch er wollte nur einen weiteren Satz aus § 13b UStG hören. Zusätzlich wurde mir hinterher im Gespräch noch angekreidet, dass ich nicht versucht hätte in ein Gespräch zukommen du das das vorgetragene eher rudimentär gewesen wäre.

  8. Man kann durchfliegen, wenn man zB den Unterschied zwischen Wirtschaftsgut und Vermögensgegenstand nicht kennt oder Lieferung und sonstige Leistung nicht abgrenzen kann. Da sprechen die Prüfer dann das grundsätzliche Verständnis des Steuerrechts ab.

    Oder man kommt in jeder Runde über den absoluten Standard nicht hinaus.

    Mit einer Note von 3,8 aufwärts ist es aber auch mit o.g. Knallern sehr, sehr unwahrscheinlich durchzufallen. Das war meine Erkenntnis ncahdem ich mir damals die Protokolle der letzten 10 Jahre durchgesehen hatte (Bayern)

  9. @Anja:

    Ich habe 2008 mit einer Vornote von 4,5 bestanden.

    Die Frage, wie schlecht man sein muss, um durchzufallen, ist mE nicht einfach zu beantworten.

    Die Prüfer wollen bei einer 4,5 in der Vornote wissen, ob es einfach Pech war, Du aber trotzdem gut genug bist, um auf die Menschheit losgelassen zu werden.

    Bei mir war es so:

    Der Vortrag lief sehr gut, da ein Thema dabei war, was eigentlich ein Selbstgänger war; hier gehört Glück dazu, ein Thema zu bekommen, was einem liegt.

    In den Fragerunden wurde ich zu Anfang verstärkt drangenommen; hier war zu merken, dass die Prüfer es wissen wollten, ob ich fähig bin, ob die schriftliche Vornote Pech war.

    Nachdem ich dann in den ersten zwei, drei Runden gezeigt habe, dass ich es kann, wurde ich in den folgenden Runden ebenso wie die beiden anderen Prüflinge geprüft.

    Man sollte halt die Chance nutzen, den Prüfern zu zeigen, dass man gut ist, es verstanden hat.
    Ab welcher Grenze der „Ich weiß es nicht-Antworten“ die Prüfer sehen, dass der Prüfling nicht fähig ist, kann so genau nicht bestimmt werden.

    Bereitet Euch (insbesondere mit 4,5) extremst auf die mündliche Prüfung vor! Kein Frei, keine Feiern, nur arbeiten, damit Ihr sicher und gut vorbereitet aufschlagt. Damit steigt die Chance hier und da zu glänzen, souverän aufzutreten und zu bestehen.

  10. Hallo Anja,

    ich finde es schwer das zu beantworten, da es ja durchaus auch im subjektiven Auge der Prüfer liegt.

    In den ersten Tagen und Wochen nach der Prüfung habe ich mich wirklich sehr unfair behandelt gefühlt. Nach und nach kam dann aber die Einsicht.

    Mein Vortrag lief nicht optimal ( einmal habe ich bestimmt 5 Sek nach einem Wort gesucht…furchtbar) dann hat das Handy eines Prüfers geklingelt was mich auch aus dem Konzept gebracht hat.

    Die erste Prüfungsrunde war damals AO und ich konnte letztes Jahr AO so gut wie nichts, konnte demnach keine der Fragen wirklich beantworten. Aus heutiger Sicht sehe ich welche Geschenke mit der Prüfer damals gemacht hat, es ging eig. um Zulässigkeit und Begründetheit von Einsprüchen und Änderung von Steuerbescheiden.

    Dann kamen Runden in denen an sich alles glatt lief und ich auch wieder Boden wett machen konnte. Aber nicht genug um die schlechte Leistung in der AO zu kompensieren.
    Ich habe dann in der letzten Prüfungsrunde des Vorsitzenden bei einigen Fragen auch einfach aufgegeben und ich denke das dies und die 1. Runde dazu geführt hat, dass ich nicht bestanden habe.

    Das werde ich dieses mal auch auf jeden Fall anders machen. Wenn man eine Frage nicht beantworten kann einfach drum herum reden und erzählen was einem dazu einfällt.

    Ich weiß meine Note leider nicht mehr ganz genau aber ich glaube es war eine 4,3, was ich angesichts der Leistung immer noch wirklich fair finde, für mich aber damals nicht gereicht hat.

    Ich denke die Prüfung ist auch mit einer Vornote von 4,5 machbar! Für mich war es damals einfach nicht möglich. Ich bin aufgrund meiner Umstände nicht so gut vorbereitet gewesen wie ich es hätte sein müssen.

  11. @ sadasd: den materiellen Unterschied zwischen Wirtschaftsgut und Vermögensgegenstand (nicht, dass das eine ein steuerlicher und das andere ein zivilrechtlicher Begriff ist) können dir die meisten Prüfer mit Sicherheit nicht erklären, von daher wäre ich vorsichtig mit solchen Beispielen. Du machst den Leuten nur Angst.

    Meine Erfahrung aus meiner eigenen (bestandenen) mündlichen Prüfung war, dass das Problembewusstsein der entscheidende Punkt ist. Gerade bei abstrusen Fällen ist es extrem wichtig, von vorne anzufangen und erstmal zu erkennen, worum es eigentlich geht. Mehr als die Basics braucht man dann meistens nicht und man wird im Steuerrecht niemals (nie, nie, nie) alles wissen. Das ist auch nicht verlangt, weil die Fälle, die dort besprochen werden, häufig FG- oder BFH-Urteile sind, wo es einfach kein richtig und falsch gibt.

    Neben dem Problembewusstsein, sollte man die Begrifflichkeiten streng differenzieren. Wenn man z. B. gemeiner Wert, Teilwert und Verkehrswert nicht vermengt, signalisiert das nicht nur Fachkompetenz, sondern man vermeidet auch lästiges Nachbohren. Einigen Prüfern ist Systematik extrem wichtig, die haken sofort nach, wenn sie merken, dass jemand mit Begriffen um sich wirft, die nicht an die entsprechende Stelle gehören.

    Wenn man die beiden Punkte beachtet und die Prüfer an seinen Gedanken teilhaben lässt, braucht man eigentlich nur noch einen ordentlichen (nicht: guten) Vortrag zu halten, und man hat herausragende Chancen zum Bestehen. Die Prüfer schauen nicht, ob ihnen die Nase passt, sondern jede der 6 Runden plus Vortrag gibt eine Note und am Ende wird eine Gesamtnote gebildet. Mit 3,83 und besteht fast jeder, weil sich diese Leute schon im Schnitt (!!) eine 4,5 erlauben müssten, um noch durchzufallen. Und für 7 x 4,5 muss man schon extrem wenig bringen, das passiert fast kaum jemandem.

  12. Hi Sumsemann,

    beide Beispiele sind mir bekannt von einem Prüfer-Kollegen sowie einer bekannten StB.

    Angst will ich niemandem machen. Ich denke ein dicker Bock (Abgrenzung WG/VG hat einem 4,0er das Genick gebrochen) kann man sich erlauben, wenn man danach zeigt, dass man etwas kann. Genauso wie ich jmd kenne, der mit 6,0 im Vortrag und 4,1 Vornote noch bestanden hat.
    Man darf nicht vergessen, dass die Kommission auch das grundsätzliche Verständnis des Steuerrechts prüft. Zumindest in meinem Vorbereitungskurs wurde Wert auf die Abgrenzung gelegt und für mich ist das auch nichts realitätsfernes. Wie gesagt, das sind keine fiktiven Beispiele. Ich sehs übrigens genauso wie du, man muss die Fachbegriffe auseinander halten können, das zeigt das Verständnis. WG/VG gehört da nun mal auch dazu.

  13. Grüßt euch!

    Auch wenn es vllt. etwas spät ist (und viele ihre mündliche Prüfung schon hatten), wollte ich noch den Ablauf meiner Prüfung mit euch teilen, um evtl. Teilnehmern der Prüfung 2021/2022 ein wenig die Angst zu nehmen und inhaltlich eine Vorstellung über die Prüfung zu ermöglichen.

    Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass ich mit der Vornote 4,5 einen sehr schlechten Start in die mündliche Prüfung hatte (1. Versuch). Ehrlich gesagt habe ich nach Abgabe der schriftlichen Prüfung damit gerechnet, dass es nicht gereicht hat, sodass ich auch überhaupt nicht weitergelernt hatte.

    Mit Bekanntgabe der Noten (Brandenburg) am 28. Januar 2021 wurde ich dann sozusagen positiv überrascht – ich konnte mich aber ehrlich gesagt nicht wirklich freuen, da eben noch eine weitere Hürde vor mir lag.

    Eine Freistellung habe ich von meinem Arbeitgeber für drei Wochen vor der Prüfung erhalten, wovon ich jedoch wirklich nur einen kleinen Teil gelernt habe – man könnte sagen in etwa eine Woche.

    Grund dafür war nicht, dass ich nicht wollte, sondern schlichtweg, dass ich nicht „konnte“. Schon für die schriftliche Prüfung habe ich mich „nur“ 5 Wochen vorbereitet. Keine Ahnung was diese Blockade ausgelöst hat, aber es war so.

    Meine Gewissensbisse und Versagensängste waren entsprechend sehr groß (selbst Schuld).

    Die mündlichen Prüfungen in Brandenburg laufen regelmäßig sehr fair ab (habe ich mir sagen lassen), allerdings wird einem auch nichts geschenkt. Folgende Eckdaten vermag ich dazu zu geben:

    Vortrag:
    Der Vortrag lief sowohl bei mir, als auch bei meiner Kollegin (auch 4,5) sehr gut (Aussage der Kommission – es wurde keine Note mitgeteilt). Es standen die Themen:

    1) Elektromobilität im Einkommensteuergesetz – Welche Tatbestände und erläutern.
    2) Irgendein Kommentar abgeben zu einer Thematik in der AO – kann mich leider nicht mehr genau erinnern.
    3) Maßnahmenpakete der Bundesregierung im Hinblick auf Coronahilfen und deren steuerliche Auswirkungen sowie Subventionsmöglichkeiten – (2x) gewählt.

    zur Auswahl.

    Da ich in der Praxis sehr viel mit den Coronahilfen usw. zu tun habe/hatte, habe ich mich für dieses Thema entschieden. Ich konnte überhaupt nicht alles aufgreifen, da die 10 Minuten Redezeit überhaupt nicht ausgereicht hatten – das war aber auch nicht schlimm.

    Zur Vorbereitung lief es bei uns so ab, dass nach dem Alphabet vorgegangen wurde. Ich musste aus dem Vorbereitungsraum raus und bin nach 10 Minuten hineingelassen worden.

    Während der ganzen Zeit sind wir Prüflinge immer von mindestens einer Aufsichtsperson begleitet worden. Im Warteraum durfte ich jedoch ganz normal mit meiner Aufsicht sprechen.

    Als ich mein Thema ausgewählt hatte sprudelte es (wegen der Praxistätigkeit) aus mir heraus – ich saß die letzten 5 Minuten im Vorbereitungsraum und habe gewartet.

    Nachdem wir beide aus dem Vorbereitungsraum heraus waren, gingen 2 Aufsichtspersonen hinein und schlossen die Tür. Wann diese heraus kamen, vermag ich nicht zu sagen – ich gehe davon aus, dass zu dieser Zeit unsere Gesetze und Unterlagen intensiv geprüft wurden (Thematik Täuschungsversuch).

    Die Prüfer wollen in diesem Bereich (Vortrag) lediglich sehen, dass man sich in kurzer Zeit auf ein Thema vorbereiten und gut darüber referieren kann. Kann ein potentieller Mandant von dieser Person informiert / beraten werden?

    Die Fragerunden liefen in etwa mit folgendem Inhalt ab:

    1. Runde = AO: Stundung, Stundungszinsen, Wie hoch sind Zinsen?, Was passiert mit der Fälligkeit bei Stundung?, Was passiert, wenn Stpfl. nach Ablauf der Frist nicht zahlt?, Was ist mit Säumniszuschlägen?, Einspruch (so ziemlich alles), Definition Verwaltungsakte und ist ein Einspruch bei allen VW möglich?, AdV und Zinsen bei AdV, unrichtige Bezeichnung Einspruch schädlich?, Begründung Einspruch

    Kommentar: Es wurde verstärkt meine Kollegin befragt. Hier war ich relativ sicher, habe mich aber auch einige Male versprochen. Bspw. hatte ich zuerst gesagt, dass z.B. gegen einen Stundungsbescheid kein Einspruch zulässig sei. Habe mich aber direkt korrigiert und erwähnt, dass ich gedanklich bei den Korrekturvorschriften gewesen bin und es dort ja Unterschiede gibt. Der Prüfer kam recht streng rüber, wollte uns aber wirklich helfen. Nicht verunsichern lassen.

    2. Runde = EStG. Betriebsverpachtung und Betriebsaufspaltung rauf und runter, Tarif im ESt, Progression

    Kommentar: Meine Kollegin wurde verstärkt befragt. Ich konnte relativ viel Richtiges aussagen. Einige Fragen konnten wir aber auch wirklich nicht beantworten, weil wir nicht wussten, worauf der Prüfer hinaus wollte. Super netter Prüfer (gleichzeitig Vorsitz), hat extrem helfen wollen.

    3. Runde = UStG. Betriebsvermögen und Unternehmensvermögen (Unterschiede und was ist das), Zuordnungsmöglichkeiten beim Unternehmensvermögen, Kleinunternehmerregelung allerdings sehr genau (Prüfer wollte genaue Definitionen, Absätze, Grenzen und Anwendung), Ist ein Arzt Kleinunternehmer?, Private Pkw-Nutzung Arzt, Organschaft (auch hier ging er bis ins letzte Detail – wir haben irgendwann den USTAE 2.8 bzgl. der wirtschaftlichen Eingliederung 1:1 vorgelesen und er war noch immer nicht zufrieden), Innenumsätze und was passiert, wenn Rechnung USt. enthält, was wenn keine Organschaft vorliegt?, Vorsteuerabzug (stfreie, gemischte Umsätze).

    Kommentar: Es wurde mit meiner Kollegin begonnen, die bzgl. des Betriebsvermögens und Unternehmensvermögens praktisch alles gesagt hat – mir fiel nicht mehr dazu ein. Ich konnte lediglich den §15 (1) S. 2 noch anbringen, habe aber anstatt der 10% einfach mal 90% gesagt (ich wollte entsprechend auch argumentieren, aber der Prüfer ließ mich nicht). Der Prüfer hat etwas lauter gelacht und höhnisch gefragt, ob ich die 10% meinte. Ich bin jedoch ruhig und freundlich geblieben und habe weiter ruhig seinen Fragen zugehört und ruhig geantwortet.

    Er wollte wirklich alles ganz genau erläutert haben und Aussagen von mir wie „wenn Betriebsvermögen vorliegt, dann habe ich keine Wahl bzgl. der Aktivierung“ wurden in der Luft zerrissen und belächelt. Ich konnte mich überhaupt nicht rechtfertigen. Natürlich meinte ich mit der Aussage „wenn Betriebsvermögen vorliegt“ die Nutzung von über 50% (also notwendiges BV) und eben nicht den gewillkürten Bereich 10-50%.

    Passt also auf, dass ihr genaue Bezeichnungen wählt. Alle anderen Prüfer hätten „mich reden lassen“, um so die Kurve zu bekommen. Dieser Prüfer eben nicht und dadurch wurde man in ein Licht gerückt, welches einen „unwissend“ hat aussehen lassen.

    Anschließend (wenn auch vllt. eine subjektive Einschätzung), bekam meine Kollegin wirklich leichte Fragen, die sie auch super beantwortet hat. Es wurde stets zu mir weitergegeben und bis ins kleinste Detail nachgefragt – ich empfand es etwas als unfair, konnte mich aber doch noch retten.

    Gegen Ende dieses Abschnittes wurde praktisch nur noch ich gefragt – Gott sei Dank konnte ich jedoch ganz sicher alle restlichen Fragen beantworten. Auch hier unterbrach er mich fortlaufend, wenn ich genauer ins Detail gehen wollte. Ich hatte das Gefühl, dass Schlagworte gehört werden wollten.

    Alles in Allem eine sehr unangenehme Prüfungsrunde mit Folgen für mich.

    4. Runde = ErbStG. Jahressteuergesetz 2020 im ErbStG, Steuerbefreiungen im ErbStG (insbesondere §13a und das neueste BFH-Urteil bzgl. Insolvenzen und Veräußerung des Betriebsvermögens), Was könnte in Zeiten von Corona „gelockert“ worden sein?

    Kommentar: In dieser Runde wurde mit mir begonnen. Ich konnte zunächst die Änderungen vortragen. Aber auch hier wollte der Prüfer ganz genau wissen, was die Änderungen beinhalten.

    Ich kann euch nur empfehlen bei solchen „offenen Fragen“ nur zuerst zu nennen, was ihr auch sicher wisst. Ich habe relativ schnell herausbekommen, dass man bei diesem Prüfer das Gespräch selbst auf Dinge leiten konnte, die man sicher beherrscht.

    Ich konnte die Änderungen zwar nennen, sie jedoch nicht immer genau beschreiben (bspw. Änderungen in der Zugewinngemeinschaft habe ich genau anders herum beschrieben, also komplett falsch). Bei den übrigen Änderungen war es aber in Ordnung.

    Meine Kollegin hatte wenig bis gar keine Ahnung (eigene Aussage) von Erbschaftsteuer. Dadurch, dass diese Runde aber gefühlt von mir alleine bestritten werden musste und sie lediglich „immer mal wieder“ gefragt wurde, kamen ihre Differenzen nicht so zum Vorschein.

    Eine Frage war, wie lange die Frist für die Lohnsummenregelung ist. Da wir uns zuvor über den 85%-igen und 100%-igen Verschonungsabschlag unterhalten hatten, antwortete ich mit „7“ – ich wollte halt „alles abdecken“. Als der Prüfer dann auf den §13a (7) ErbStG hinauswollte und ich nicht sofort sämtliche Tatbestände nennen konnte, gab er an meine Kollegin weiter, welche mich dann auf „5“ korrigiert hatte (gilt ja bei 85%). Mehr konnte sie aber leider auch nicht nennen. In dieser Zeit habe ich schnell im Gesetz gelesen und habe mich gemeldet, um ihr die Last zu nehmen.

    Im Nachhinein hat sie sich entschuldigt, dass sie mich „korrigiert“ hat (ist ja Auslegungssache), aber ich empfand das überhaupt nicht negativ.

    Hier im Forum wurde auch diskutiert, ob man durchfällt, wenn man den Unterschied zwischen WG / VG nicht kennt. Ich habe in dieser Runde aus Versehen mal vom Gewerbesteuergesetz gesprochen, woraufhin der Prüfer die Nase rümpfte und laut fragte, in welchem Gesetz wir uns befinden. Ich wusste natürlich, dass wir im ErbStG waren, allerdings „rutschte“ das Wort GewStG einfach so heraus. Noch während er sprach korrigierte ich mich unverzüglich.

    Ich war zu diesem Zeitpunkt allerdings schon relativ „erschöpft“. Ich habe die ganze Zeit eine Maske getragen und in diesem Moment selbst gemerkt, wie ich „einfach gesprochen habe“, ohne aktiv mitzudenken – ich war gedanklich schon beim nächsten Punkt.

    5. Runde = EU-Recht, BGB. Unterschied Richtlinie und Verordnung, Organe der EU und ihre Funktion, neue Regelung bzgl. Abschreibung von z.B. PCs auf 1 Jahr, Möglichkeiten der Klage der Mitgliedstaaten (wie nennen sich die Klagen und wie sind sie anzubringen), dann lenkte er das Gespräch in Richtung Verbraucherschutz und etwaige Gesetze im BGB.

    Kommentar: Auch in dieser Runde war ich zuerst und verstärkt dran. Glücklicherweise hatte ich 2 Tage zuvor genau diese Fragen genauer bearbeitet und mein Arbeitskollege hatte mich auf dieses Schreiben bzgl. der 1J AfA hingewiesen. Auch im BGB konnte ich gut punkten – das Gespräch konnte man auch hier sehr gut selbst lenken.

    Der Prüfer hat – nachdem die ersten 2-3 Fragen direkt an mich gerichtet waren – gar nicht mehr einen von uns gezielt gefragt, sondern „offene Fragen“ gestellt. Ich wollte meiner Kollegin die Chance geben zu punkten (wie gesagt war sie auch die Vorrunde schon sehr ruhig), also habe ich regelmäßig (mit Blickkontakt zum Prüfer) gewartet. Auch hier (eigene Aussage) konnte sie sehr wenig bis gar nichts, sodass ich auch diese Runde fast ausschließlich alleine bestritten habe.

    Zwischen den einzelnen Runden mussten wir immer wieder heraus. Zuvor sagte man uns, dass es wohl eine längere Pause geben würde, wenn die Prüflinge auf der Kippe stehen (20-25 Minuten). Wir könnten das Gebäude auch verlassen. Bei uns war die Pause lediglich 10-15 Minuten lang, sodass wir deshalb eigentlich guter Dinge waren. Wir waren immer von Aufsichtspersonen umgeben. Wir durften normal miteinander sprechen – auch fachliche Themen waren erlaubt.

    Zwischen den „sonstigen Runden“ hatten wir regelmäßig 2-3 Minuten Pause.

    Vor der 6. Prüfungsrunde gab es eine (ungewohnte) längere Pause – wir wussten gar nicht, wieso es so lange dauert. Anschließend rief man uns zur 6. Prüfungsrunde hinein und alle Prüfer standen.

    Wir haben sehr schnell und kurz verkündet bekommen, dass wir beide bestanden haben und diese Prüfungsrunde nicht mehr stattfinden wird – entsprechende Fragen dieser geplanten Runde waren wohl schon in den übrigen Runden gestellt worden. Wir haben unsere Zertifikate bekommen und sollten recht schnell die Räumlichkeiten verlassen.

    Da wir so im „Prüfungsmodus“ waren, konnten wir uns erst überhaupt nicht freuen.

    Uns wurde noch alles Gute gewünscht und dass wir die freie Zeit genießen sollten. Ich sagte dann noch scherzhaft „oder nochmal das UStG durchgehen“, woraufhin der entsprechende Prüfer grinsen musste.

    Alles in allem war die Prüfung wirklich fair, aber wie bereits eingangs erwähnt auch nicht geschenkt. Das was gefragt wurde, musste wirklich sattelfest beherrscht werden. Dadurch, dass wir „nur“ zu zweit waren, konnte man sich keinen Moment der Unachtsamkeit erlauben – man war stets und ständig gefordert und konnte sich zu keiner Zeit „verstecken“. Lediglich das vermehrte Melden in den Prüfungsrunden und dadurch die Wegnahme der Last auf den jeweils anderen konnte helfen.

    Wir haben darüber auch vor den Prüfungsrunden offen gesprochen. Einander helfen wo es nur geht und sich die Last bestmöglich teilen, wenn man merkt, dass der andere strauchelt – das war das Ziel. Denkt daran: Ihr seid in diesem Moment ein Team und keine Einzelkämpfer! Ergänzt euch.

    Entschuldigt bitte diese ausführliche Darstellung. Wie erwähnt gehe ich davon aus, dass die meisten ihre Prüfung absolviert haben und entsprechend „künftige Prüflinge“ mitlesen. Diesen wollte ich einen detaillierteren Einblick geben.

    Wie ihr also seht, darf man sich – wie ich – in gewissen Prüfungsrunden durchaus versprechen, Antworten auch nicht wissen (hatte ich 2-3x), oder auch totalen Mist erzählen (siehe Betriebsvermögen / Unternehmensvermögen, Zugewinngemeinschaft im Jahressteuergesetz 2020), wenn man einfach keine Ahnung hat, worauf der Prüfer hinaus möchte (oder es eben wirklich nicht weiß).

    Mein guter Rat an euch ist, dass ihr nicht aufgeben sollt.

    Ich bin im Oktober fast nicht zur Prüfung gegangen (habe mich wirklich am Abend zuvor um 18 Uhr entschieden zu fahren). Nur durch meine Freundin und den guten Zuspruch meiner Familie bin ich gefahren – ich hatte ja „nichts zu verlieren“.

    Auch vor der mündlichen Prüfung hatte ich extreme Schuldgefühle und Versagensängste. Ich konnte zwar relativ normal schlafen und auch essen, allerdings waren die Gedanken zu den entsprechenden Zeiten nur noch bei der Prüfung. Auch hier waren Gedanken des Abbruchs dabei.

    Zu Beginn der Kurse (GFS, Samstagskurs in Dresden) wurde uns gesagt, dass die meisten Beziehungen diese Zeit nicht überleben. Umso glücklicher bin ich, dass meine Beziehung gehalten hat.

    Vergesst eure(n) Partner/in nicht. Redet mit ihm/ihr. Sprecht darüber, wie es euch innerlich geht und dass ihr die Unterstützung braucht – so kann er/sie diese Zeit nachvollziehen und fühlt sich nicht übergangen oder ignoriert.

    Ich kann nur sagen, dass ich größten (!) Respekt vor denjenigen habe, die zusätzlich noch Haus und Kind haben und/oder die im zweiten oder dritten Versuch sind. Ihr seid wahre Kämpfer! Ich hätte diese Prüfung kein zweites Mal gemacht – und das sage ich nicht einfach nur so. Die psychische Belastung war für mich extrem groß.

    Verarbeitet habe ich das Ganze noch nicht so wirklich. Ich schlafe noch immer relativ unruhig und träume auch noch von der Prüfung. Teilweise denke ich, dass noch ein Anruf oder ein Brief kommt, in dem mir mitgeteilt wird, dass es doch nichts geworden ist.

    Ich hoffe und denke, dass sich aber so langsam die Ruhe einstellt und ich begriffen habe, dass ich die Prüfung bestanden habe.

    Allen Noch-Prüflingen und Bald-Prüflingen wünsche ich viel Erfolg für ihre Prüfung.

    Seht jede Runde einzeln. Auch wenn ein Prüfer den Kopf schüttelt – gebt nicht auf. Seht jede Frage individuell und hakt sie sofort ab. Neue Frage, neues Glück. Motiviert euch gegenseitig. Redet euch gut zu.

    Es ist auch mit einer 4,5 machbar.

    Und ich möchte nochmals betonen (weil es mich fast wahnsinnig gemacht hat): haltet um jeden Preis durch und zieht diese Prüfung durch! Ihr habt nichts zu verlieren!

    Ich wünsche es euch.

    Liebe Grüße,

    Christian

  14. Hallo Christian, herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für den ausführlichen Bericht! Das sollte Mut machen. Viel Spaß und Erfolg mit dem Titel.

  15. Ich hatte letzten Freitag meine Prüfung in Stuttgart.
    Wir (3,8; 4,1; 4,3) haben alle bestanden. Ich gehörte auch zu denen, die sehr viel Respekt vor der Prüfung hatten. Dementsprechend war dann auch die Nachtruhe davor…
    Die Prüfer waren alle nett und haben immer wieder geholfen, wenn man nicht weiterwusste. Großartige Rückmeldungen (vor allem beim Vortrag) haben sie nicht gegeben. Generell wurden die beiden mit den schlechteren Vornoten vermehrt geprüft, es gab aber auch Prüfer, die die Fragen recht gleichmäßig verteilt haben.
    Vortragsthemen waren:
    1) 7g EStG anhand von Beispielen erläutern, auch die Änderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes (wurde 3x gewählt)
    2) Grundsteuerreform mit Historie
    3) Coronahilfen und was der Steuerberater in dem Zusammenhang zu beachten hat (so in die Richtung irgendwie)
    In den Fragerunden war nichts Aktuelles dran. Generell wurden eher Basics abgefragt.
    Runde 1: Erbschaftsteuer: Schenkung EFH, komplett durchgeprüft mit Bewertung etc.
    Runde 2: Umsatzsteuer: Vermietung einer Trinkhalle, komplett durchgeprüft (Option §9 UStG, Änderung BMG, GiG etc.)
    Runde 3: ESt: Vater will Anteil an PersG an Sohn schenken; er hat zusätzlich Grundstück, welches er an die PersG vermietet. Welche Optionen gibt es hier jeweils (§6(3), §6(5)…)
    Runde 4: Berufsrecht: langer Fall wurde geschildert; letztlich lief es auf berufswidrige Werbung/Vorbehaltsaufgaben/gewerbliche Tätigkeit hinaus
    Runde 5: Handelsrecht: §6b EStG, latente Steuern, Anhangsangaben, Größenklassen,…
    Runde 6: Recht: es ging quasi nur um Erbrecht, Testament, verschiedene Güterstände,…
    Alles in allem eine machbare Prüfung. Ich habe es mir davor viel schlimmer vorgestellt.
    An alle, die es noch vor sich haben: macht euch nicht verrückt und versucht ruhig zu bleiben. Zumindest in meiner Prüfung war klar, dass auf Bestehen geprüft wurde.

  16. Hallo zusammen,

    ich kann den vorherigen Posts nur zustimmen. Wir waren letzte Woche zu viert in Düsseldorf. Vornoten zwischen 3,0 und 4,5. Der mit der 4,5 ist leider durchgefallen, leider aber auch völlig zurecht. Da haben z.T. absolute Basics gefehlt (was macht man, wenn dem StB nicht abholfen wird? Was ist eine Revision und wer ist dafür zuständig?) und auch im Zivilrecht und BWL Teil wurde kaum was beantwortet. Scheinbar war es dann aber doch sehr knapp insgesamt.

    Wir anderen haben alle bestanden. Derjenige, der mit der 4,0 gestartet ist, kam auch locker durch, obwohl nicht wenige Fragen nicht beantwortet wurden.

    Ich denke daher, dass auch mit einer 4,5 absolut alles noch drin ist. Es hat niemand in der mündlichen Prüfung die Absicht euch durchfallen zu lassen, solange ein solides Grundverständnis da ist.

  17. Hallo 23.03_DD leider konnten wir unsere Handynummern nicht austauschen, könntest wir nochmal bitte privat in Kontakt treten.

    Wir hatten heute gemeinsam Prüfung.

    Lg

  18. Hallo zusammen, hat schon jemand Erfahrungen mit der Prüfungskommission in Köln gemacht?
    Über ein Feedback würde ich mich freuen.

  19. Würde mich auch interessieren @Köln_30.3

    Ist noch jemand am 07.04 in Köln nachmittags dran?

  20. Hallo zusammen,
    ich hatte letzten Freitag (19.03.2021) nachmittags meine mündliche Prüfung in Stuttgart.

    Vornoten waren 3,8; 4,0 und 4,5 (Zweitversuch)

    Wir wurden sehr freundlich vom Leiter der Prüfungsstelle empfangen, in den Vorbereitungsraum geführt und der Ablauf erläutert. Es hing eine gut sichtbare Uhr im Raum. Im Abstand von je 10 Minuten haben wir unsere Themen erhalten und wurden dann nach dem Alphabet in den Prüfungsraum geführt. Dort konnten wir an unserem Platz stehend/sitzend hinter einer Plexiglasscheibe unsere Vorträge ohne Maske halten und mussten im Anschluss in einem Warteraum bleiben. Im Prüfungsraum gab es leider nur eine recht schlecht sichtbare Uhr, ein Luftfilter war vorhanden. Die Teilnehmerin mit 4,5 wurde zwar etwas mehr gefragt, wir anderen beiden aber recht ausgeglichen. Immer jeweils nach 2 Runden gab es eine Pause. Nach den Vorträgen und Runde 1+2 waren es 30 Minuten, bei den beiden anderen Blöcken jeweils ca. 15 Min.
    Im Anschluss mussten wir alle zusammen wieder im Vorbereitungsraum warten, während sich die Prüfer besprochen haben. Dies ging relativ lange und als eine Teilnehmerin dann alleine hereingerufen wurde, war uns leider schon klar dass es für sie nicht gereicht hat. Wir waren an sich eine gute Gruppe und haben uns auch versucht zu helfen, sie ist aber wohl etwas in Panik verfallen, nachdem es bei ihr in Runde 3 nicht so gut lief und Runde 4 und 6 bei uns allen drei recht bescheiden waren. Ich würde sagen es war sehr knapp bei ihr.

    Vortragsthemen:
    Verluste bei der Einkommensteuer (Grundprinzipien/Mgl. der Verlustnutzung, Corona)
    Das Testament und seine verschiedenen Formen (Überblick/möglicher Inhalt)
    Innerbetriebliche Leistungsverrechnung mithilfe des Kostenstellenausgleichsverfahrens
    Alle drei haben die Verluste in der Einkommensteuer als Vortragsthema gewählt.

    Ich persönlich fand die Runden der Herren von der Finanzverwaltung deutlich angenehmer. Sie haben wirklich nett geholfen, wenn man mal etwas nicht auf Anhieb wusste und wollten eigentlich hauptsächlich auf das Grundverständnis hinter den Vorschriften und nicht auf Details aus. Die Themen waren Erbschaftsteuer (Lohnsummenregelung inkl. Gestaltungsmöglichkeiten, Schenkung von Tante an Nichte inkl. Schuldner und Kurzüberblick zu den Bewertungsmöglichkeiten), AO/USt („Widerspruch“, Berichtigung von Fehlern, Abgabezeiträume in der USt, Aufbewahrungspflichten) und Einkommensteuer (Verlustverrechnung, Abgrenzung Erhaltungs-/Herstellungsaufwand, Gewerbesteueranrechnung)
    Der erste Steuerberater wollte zunächst auf den Freiverkehr (an der Börse) hinaus, da wir aber alle drei keine Ahnung davon hatten, ist er auf Berufsrecht umgestiegen. Hier wollte er aber eigentlich rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten hören, wie wir uns zu viert an seiner Steuerkanzlei beteiligen könnten. Die Runde war recht zäh, da der Prüfer schwer zu verstehen war und auch bei den Fragen oft nicht klar war, worauf diese abzielen.
    Runde 5 (Steuerberaterin) war in Ordnung, es wurde Bilanzierung abgefragt. Ein paar Grundlagen, recht viele „Rahmenbedingungen“ des Abschlusses, auch mit genauen Paragraphen – hier wussten wir zwar oft was die Frage war, mussten aber erstmal suchen wo es eigentlich steht.
    Runde 6 (Wirtschaft) war gefühlt schrecklich. Es wurde eine Konzernstruktur vorgestellt, in der eine Verlustverrechnung über eine Organschaft ermöglicht werden sollte. Allerdings wollte der Prüfer eigentlich keine steuerlichen Themen hören, sondern ist mit uns die §293 ff AktG im Detail durchgegangen. Da keiner von uns eine juristische Vorbildung hatte, kamen wir mit dem Thema nicht sehr gut klar.

    Insgesamt würde ich sagen dass es sich wirklich lohnt zu kämpfen – auch wenn ein paar sehr schlechte Runden dabei sind. So blöd es vielleicht kling – wie man auch in der schriftlichen nach jedem Tag „einen Deckel drauf machen“ soll, sollte man auch in der mündlichen nach jeder Runde aufs neue Starten und sich nicht von den anderen Runden verunsichern lassen.
    An sich waren insbesondere die Runden der Finanzverwaltung wirklich gut machbar. Bei Runde 4 und 6 hatten wir halt vermutlich einfach Pech bei der Themenauswahl, jemand anderem hätten diese Themen vielleicht besser gelegen.

  21. @StB21
    darf man fragen was für eine Vorbildung und Vornote du hast?
    Eigentlich wäre es ganz interessant sich noch mehr auszutauschen/vorzubereiten, da man ja in der selben Prüfung ist…

  22. Super, Gugel, ganz herzlichen Dank für deinen ausführlichen Bericht! Das macht allen Mut! Ihr, die Ihr den Termin noch vor euch habt: Haltet durch!

  23. Hallo zusammen,

    bzgl. der Vorbereitung des Vortrag in der mündlichen Prüfung sind in NRW ja nur Gesetze zugelassen.
    Bedeutet dies, dass man aus den Beckschen Textausgaben „Steuergesetz“ z.B. die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie oder die Konzernrichtlinie aussortieren muss, weil dies ja keine Gesetze sind?

    Vielen Dank für eine kurze Info.

  24. @Köln_07.04.: schreib mir doch bitte eine Email (klara.la@gmx.de), dann können wir uns gerne privat austauschen 🙂

  25. @Klara und @Köln_07.04: Gerne schicke ich euch mein Protokoll der diesjährigen Prüfung zu.
    Ich hatte am 03.03. in Köln

  26. @PDStB289:
    Das wäre total nett! Könntest du mir das Protokoll an meine Email-Adresse schicken?

    Vielen Dank!

  27. Hallo zusammen,

    hat noch jemand aus RLP am 20.4. morgens mündl. Prüfung?

    VG

  28. Hi Stuttgart1404,

    Ich bin auch am 14. nachmittags in Stg dran. Bist du nachmittags oder Vormittags?

  29. Hallo zusammen,

    nehmt ihr ein separates StgB mit in die mündliche? Und sortiert ihr Richtlinie aus den Beck-loseblattsammlung aus? (zur Vorbereitung des vortrags sind ja oft nur gesetze erlaubt)
    Gruß

  30. @ Taxquestion: ich hab die Verwaltungsanweisungen aus den Beck’schen Steuergesetzen vorsichtshalber rausgenommen und sie vor die Erlasse sortiert, um mich vor potentiellem Ärger wegzuducken. Kontrolliert hat es aber keiner (NRW).
    Die letzte Ergänzungslieferung von März für die Gesetze war über 1000 Seiten lang, die habe ich auf zwei Heftstreifen so mitgenommen und die Corona- und JStG-Maßnahmen darin in zwei unterschiedlichen Farben markiert, so wusste man genau, was was ist. So habe ich mir das tagelange Nachsortieren und -markieren gespart.

  31. Hallo Suppenstrolch, danke dir!

    Und wie sieht es mit dem Strafgesetzbuch aus? Hast du eins mitgenommen?

    Gruß

  32. @Suppenstrolch: vielen Dank für die Info!

    Kurze Nachfrage: D.h. in den Beckschen Steuergesetzen hast du die Eu-Richtlinien wie die Mutter-Tochter-Richtlinie dringelassen oder hast Du die auch aussortiert. Ist ja eigentlich auch kein Gesetz?

  33. @Taxquestion
    Nein, wäre ehrlich gesagt von selbst auch gar nicht auf die Idee gekommen die FusionsRL und die EWG HarmonisierungsRL auszusortieren. Das hat wirklich gar niemanden interessiert.
    Ich hatte nur die roten Beckschen Steuergesetze dabei und (wichtig) das Becksche Europa-Recht.

  34. Stuttgart1404 Nr 2 , ich habe nachmittags, willst in Kontakt treten?

  35. Stuttgart1404,

    Ja gerne, willst eine email Adresse da lassen oder wie wollen wir es machen?

  36. @Pino
    Um wie viel Uhr genau? Dann könnte es sein, dass wir zusammen in der Prüfung sind.

  37. @Prüfling

    Ich bin direkt um 08:00 Uhr dran. Du auch? Falls ja, dann sollten wir uns vorher mal kurzschließen.

  38. @Pino
    Ja, dann sind wir zusammen in der Prüfung 🙂
    Hab mir mal ne Mail Adresse für den Blog angelegt: pruefling@gmx.net

    Kannst mir gerne schreiben, dann können wir uns austauschen.

  39. Hallo zusammen!

    @Pino! Ich hab auch die Prüfung am 22.04., sind wir vlt zusammen dran?

    Schreib mir doch gern eine Mail an rlp2021@gmx.de

    Gerne auch alle anderen aus RLP!

  40. Hallo Zusammen,

    ist hier zufällig noch jemand am 27.04. um 12:00 Uhr geladen zur mündlichen?

    LG

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