Totales Blackout

Ich habe mich gestern Abend guter Dinge an die Bilanzsteuerrecht Klausur gegeben.

Das Kind lag schlafend im Bett, der Mann war auf Dienstreise, somit die idealen Voraussetzungen für einen gelungenen Klausurabend. Da die Ertragssteuerklausur mir so gut von der Hand gegangen ist, habe ich mir die Bilanzklausur frohen Mutes zu Gemüte geführt.

Sachverhalt 1, die erste Teilaufgabe handelt von der Bewertung des Umlaufvermögens. Super, die Berechnungen sind zwar lange, aber lösbar.

Und dann fing das Drama an. Ich habe die simple Einleitung zur Bewertung nicht zu Papier gebracht. Ich bin immer wieder an der Überleitung vom Handelsrecht zum Steuerrecht hängen geblieben. Eine Sache die ich normalerweise aus dem FF kann. Es ging mir nicht von der Hand. Nach dem dritten Versuch habe ich mir dann nochmal die Überschriften der Paragraphen durchgelesen und da fiel es mir wie Schuppen von den Augen: In meinen Ausführungen habe ich jedes Mal die Bewertungsgrundsätze der Zugangsbewertung nach §253 HGB vergessen und sofort mit den Bewertungsmaßstäben aus §255 HGB begonnen. Somit passte die Überleitung zur Einkommensteuer nicht mehr.

Das Problem hatte ich zwar nun gelöst, aber mir war die Laune vergangen. Ich bin gefrustet um kurz nach 21 Uhr in mein Bett geschlüpft und konnte mir gerade noch die Tafel Schokolade verkneifen. Heute Morgen ging es zum Glück gut aus dem Bett und ich konnte mich noch eine halbe Stunde vor der Arbeit an die Klausur setzen. Das Schreiben ging mir dann zum Glück endlich auch gut von der Hand.

Habt ihr auch solche Tage, wo ihr die einfachsten Dinge nicht zu Papier bekommt?

Leider wird es zeitlich mit der Klausurenbearbeitung jetzt ziemlich knapp, da wir Montag in den Urlaub fahren und Samstag noch Vorlesung in der Akademie ist. Die Koffer müssen schließlich auch noch gepackt werden. Dann bekommt der Korrektor halt nur die Definition zu der Bewertung des Umlaufvermögens und eine Teilberechnung, dann ist er zumindest schnell fertig mit meiner Klausur…

Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende!

5 Gedanken zu „Totales Blackout

  1. Da bin ich leider noch weit davon entfernt, Dinge aus dem FF aufs Papier zu bringen. Dazu muss ich vielleicht aber auch sagen, dass ichs dieses Jahr zum ersten Mal versuche und mich bisher hauptsächlich noch mit den Lehrbriefen beschäftigt habe. Im Moment kämpfe ich damit, wie ich überhaupt bei den Klausuren anfangen soll. Also die ersten Sätze aufs Papier zu bringen. Gerade heute bei der BilStR-Klausur ging es mir auch so. Nach den ersten Sachverhalten kommt dann aber langsam Bewegung in die Sache und es lief immer flüssiger. Ob sich das im Ergebnis widerspiegelt bleibt aber wohl abzuwarten 😉

  2. @ IMK Mach dir wegen den Formulierungen keine Sorge. Das ging mir am Anfang auch so. Durch den Fachwirt bin ich noch in Übung mit dem Schreiben. Nach 3 bis 4 Klausuren des jeweiligen Fachs schreibt man die Sätze zum Einstieg einfach runter.

  3. Hallo,

    Ja gerade zum Ende fallen mi die einfachsten Aspekte nicht mehr ein.

    Gestern habe ich meine erste Verfahrensrechtsklausur zurueckbekommen – eine 3,5. Yippy. 😀

    Naja, in USt habe ich viel zu wenig begruendet. Aber der Stichpunktestil wurde in USt nicht kritisiert.

    Wie ist euer Stil in dem USt-Teil?
    – Verkauf von Strom ist Lieferung, weil Verfuegungsmacht an Gegenstand verschafft wir, § 3 (1) UStG
    – Ort ist an dem der Abnehmer sein Unternehmen betreibt, § 3g (1) S. 1 UStG, mithin Koeln
    – Inland, damit umsatzsteuerbar, § (1) Nr. 1 und (2) S. 1 UStG

    Oder anders?

  4. @Nadja: schon zu viel. Herr Bär (FM Bayern) hatte uns eine „Muster Lösung“ für USt gezeigt die in etwa so ging: Lieferung 3 (1) UStG, Ort: 3g, Inland stbar (Ortsangabe lt. SV), mangels 4 stpflichtig. Natürlich noch Paragraphenzeichen aber das wars. Damit bin ich und einige andere sehr gut gefahren dieses Jahr. Und auf das Urteil von Herrn Bär darf man sich, was den Aufbau des Examens angeht, getrost verlassen.

  5. Ich bin der Empfehlung v. WLW gefolgt, was bei mir (in Bayern) im Ernstfall anscheinend nicht beanstandet wurde:

    Legende USt: § = UStG; DV = UStDV; A = UStAE (wobei jedoch die Fundstellen im UStAE nicht ausgepunktet sind)

    Lfg § 3 I
    Ort Bamberg § 3 VI 1, Inland
    stb § 1 I Nr. 1
    mangels § 4 stpfl

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