Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete…

Liebe Community, ich hoffe, dass alle diejenigen, die sich ebenfalls auf die Prüfung vorbereiten, noch tapfer durchhalten und guter Dinge und Kräfte sind! Auch mir geht es gelegentlich ähnlich wie Uta und ich frage mich: Wo ist die Zeit seit Beginn der Freistellung hin? Und warum will nicht so recht das Gefühl aufkommen, man würde spürbar vorankommen?

Morgen beginnt der Intensivkurs bei Knoll, zunächst drei Tage gemischte Klausur mit anschließender Klausurbesprechung. Für mich ein guter Start in weitere zwei Wochen, denn diese Klausur ist mir nach wie vor von allen die liebste. Und: ja, trotz (oder gerade wegen?!) des Wissens darum, dass diese Klausur von allen tendenziell am schlechtesten ausfällt, ist diese Liebe ungebrochen. 🙂

Und weil es gerade so gut passt, an dieser Stelle wieder die beliebte Frage: Was schreibt ihr in der gemischten Klausur zuerst? Schreibt ihr je Teilgebiet strikt zwei Stunden oder teilt ihr anders auf?

Etwas beruhigend wirkte auf mich die Feststellung, dass nicht einmal die Dozenten des Examenskurses hier einer Meinung waren. Von einer Seite hieß es, dass die Klausur nicht umsonst mit „Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete“ betitelt sei und AO somit (mit zwei Stunden) an erster Stelle stehen sollte. Dagegen gehalten wurde von einem anderen Dozenten, dass gerade bei der Erbschaftsteuer viele Punkte am Ende der Aufgabe liegen und dass man in der anderen Rechtsgebieten gar nicht so viele Punkte holen kann, wie man beim Teilgebiet Erbschaftsteuer, sofern zuletzt bearbeitet, am Ende wegen Zeitmangel verliert. Für AO würden da am Ende auch noch gut 1,5 Stunden reichen, um ausreichend Punkte zu holen. Wieder ein anderer hielt es mit der einfachen Theorie, man möge damit beginnen, was einem selbst „ein gutes Gefühl“ für den Einstieg gibt.

Die kommenden drei Tage sind für mich noch einmal eine gute Möglichkeit, zu überprüfen, wie gut ich mit der von mir bisher präferierten Reihenfolge (ErbSt, USt, AO) fahre und ggf. nochmal etwas an der zeitlichen Einteilung zu schrauben.

11 Gedanken zu „Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete…

  1. Hallo,
    ich möchte mit AO anfangen, da der Kopf morgens noch am frischsten ist, dann USt u dann ErbSt. In ErbSt neige ich dazu viel zu erklären, daher zum schluss um Druck zu haben und schnell und kurz schreiben zu können. Ich werde versuchen für jeden Teilbereich 2 Std. einzuplanen.

    Wie planst du deine Zeit ein?

  2. Im vergangenen Jahr hatten sich die Endriss-Dozenten mehrheitlich dafür ausgesprochen nicht unbedingt mit der AO anzufangen (selbst der AO-Dozent war dieser Meinung!). Ich habe im vergangenen Jahr das Examen geschrieben (und Gott sei Dank bestanden) und hatte mit USt begonnen, ErbSt angeschlossen und zum Schluss AO bearbeitet. AO ist einfach so ungeheuer umfangreich, allein vom Sachverhalt her. Und da AO mir auch so gar nicht lag, kam es für mich gar nicht in Frage damit anzufangen. Vielen anderen ging es mit der USt so, so dass einige dann mit ErbSt begonnen haben. Ich denke daher, mit dem Thema zu beginnen, welchem einem liegt, klingt gar nicht schlecht. Andererseits hatte ich mir vorgenommen allerspätestens 1,5 Std vor Schluss den AO-Teil zu beginnen.

    Ich denke wie es einem persönlich am Besten liegt, wird man im Klausurenkurs erfahren. Teilweise hatte mich wirklich überrascht wie viele Punkte man mit 30-Minuten im AO-Teil erreichen kann. ErbSt gibt – gerade zum Schluss – auch wirklich nochmal massiv Punkte. Im Klausurenkurs hatte ich bemerkt, dass es eher die komplizierten Berechnungen im ErbSt-Teil sind, die teilweise sehr viel Zeit rauben aber nur ganz wenig Punkte bringen.

    Dafür sind Klausurenkurse wirklich goldwert!

  3. Ich bin mir auch noch nicht schlüssig. Nächste Woche kommt der 4-Wochen klausurenkurs von Endriss. Ich denke danach bin ich schlauer.

    Aktuelle würde ich Ao, Erbschaft und am Ende Ust nehmen.

    Grund: In höchster Zeitnot kann man in USt am besten im Stichpunkten schreiben.

  4. Also die Dozenten von Endriss, Bannas und Econect haben alle gesagt entweder mit USt oder ErbSt anfangen. Hierbei wurde auch immer den Rechtsanwälten in der Runde hierzu geraten. Ich habe bei Bannas das AO-Rep gemacht und selbst der Dozent (Christian Bähr) hat dazu geraten den AO-Teil zum Schluss zu machen. Er hat aber auch gesagt die AO unbedingt zu bearbeiten, da die Korrektoren es nicht gerne sehen, wenn die AO unbearbeitet ist. Nach Herrn Bähr ist die Durchschnittspunktezahl bei der AO 6 Punkte.
    Naja, letztendlich muss das jeder selbst entscheiden. Ich persönlich fange mit ErbSt an, dann USt und dann AO.
    P.S. Ich würde jedem das AO-Rep von Bannas empfehlen (1-Tageskurs) bei Herrn Bähr. In 8 Stunden lernt man die notwendige Klausurtechnik Bearbeitung des AO Teils.

  5. Hallo,
    ich habe das Examen und auch die Klausuren im Präsenzkurs immer in der Reihenfolge USt, ErbSt, AO gelöst. Der AO Dozent bei Knoll hat uns auch geraten, den AO Teil am Schluss zu bearbeiten. Unsere Zielsetzung in AO sollten 10 Punkte. Ich habe mir für den AO 1,5 Std. Zeit eingeteilt und bin mit dieser Vorgehensweise sehr gut zurecht gekommen.

  6. Hier noch ein Tipp zur AO-Klausur: Beim NWB Verlag gibt es einen völlig neuen „Klausur-Leitfaden Abgabenordnung“. Schritt für Schritt und eng verknüpft mit den konkreten Vorschriften erlernen Sie die richtige Herangehensweise an die Prüfung. Vier Übungsklausuren inklusive detaillierter Lösungen geben Ihnen zusätzliche Sicherheit, nicht zuletzt bei der Anwendung des geforderten Gutachtenstils.

    Weitere Infos mit „Blick ins Buch“ gibt es hier im NWB Shop: http://www.nwb.de/go/klausur_leitfaden_ao

    Viele Grüße vom NWB Blog-Team

  7. Ich habe bisher meist strikt die Reihenfolge eingehalten und mit AO begonnen, dann USt und zum Schluss ErbSt. Hab beim AO und USt Teil strikt nach ca. 2 Stunden 10 Minuten aufgehört und hab dann die restliche 1 Stunde 40 Minuten mit ErbSt verbracht.
    AO liegt mir zwar jetzt auch nicht so sehr aber solange kein wirklich außergewöhnlicher Sachverhalt (Vollstreckung, FGO, Pfändung) dran kommt, werde ich das auch bei der Prüfung so handhaben.
    Hab zwar ein paar mal probiert ErbSt zu Beginn oder an Zweiter Stelle zu bearbeiten, um die Aufgabe komplett zu lösen, bin damit aber im Schnitt deutlich schlechter gefahren.

    Liegt die Durchschnittspunktzahl bei AO wirklich nur bei 6 Punkten? Das wär ja dann von der Note her immer noch ne 6,0.

    Ansonsten befinde ich mich momentan in einem kleinen Tief. Bisher hab ich es meist noch geschafft, mich nach der Arbeit für 2,5 Stunden zum lernen zu aufzuraffen. Die letzten zwei Wochen hab ich mich meistens nur ne Stunde konzentrieren können.
    Also ich komm zur Zeit auf ein Lernpensum, das ihr wohl an einem Tag schafft 🙁
    Ich hoffe das bessert sich die nächsten 6 Wochen wieder.

  8. Ich habe für mich noch keine Reihenfolge festgelegt.

    Fange in der Regel aber auch mit AO, dann ErbSt und zum Schluss USt an. Bei USt neige ich ansonsten dazu häufig noch zu viel bzw. zu ausführlich zu werden. Bisher schreibe ich AO, ErbSt je 2 Std (+max. 10 Min) und den Rest dann USt.

    Thementechnisch habe ich im Prinzip auch keine besonderen Präferenzen. In allen drei Themengebieten habe ich 1-2 Themen, die aus meiner Sicht nicht unbedingt dran kommen brauchen 🙂 Werde das aber von der Aufgabenstellung abhängig machen. Wenn ich mich schon vorher an eine Reihenfolge sklavisch halte, würde es mich im Examen, denke ich, aus der Bahn werfen, wenn meine „sichere Bank“ (z.B. ErbSt) dann auf einmal doch keinen bekannten Rundlich im SV hat und die Ermittlung von Grundbesitz und Betriebsvermögen keine 10-15 Punkte bringt, sondern ich dutzende Einzelfallentscheidungen treffen muss, die wenig Punkte bringen aber genauso „umfangreich“ begründet werden wollen, wie die Ermittlung des Gebäuderohertrags 🙂

    Ziel ist für mich, dass ich mit 2 der 3 Fächer (egal welches) die 40 Punkte holen kann, ich mir also einen totalen Blackout egal in welchem Teil erlauben kann. Daher ist mein Ziel eigentlich alle 3 grds. im Korridor von 15-25 Punkte zu schreiben.

    @Frage

    Was wurde euch von euren AO-Dozenten zum Gutachterstil gesagt? Dran halten oder von Anfang an im Urteilstil schreiben? Uns wurde gesagt, dass der Gutachterstil in keinem Zeit/Punkte-Verhältnis steht und man trotz Aufgabenstellung direkt im Urteilstil schreiben soll und die abzulehnenden Korrekturvorschriften je in einem Satz negativ abgrenzen soll (und nicht mit „…könnte korrigiert werden, wenn..“ etc…).

  9. @Lars: Ich zitiere an dieser Stelle unseren Dozenten der gestrigen Klausurbesprechung AO: „Machen Sie sich doch nicht verrückt, wenn dort was von Gutachten steht. Sie schreiben doch automatisch im Gutachtenstil, das ist doch nichts Besonderes.“ In den AO-Klausuren steht in unseren Aufgabenstellungen im Klausurenkurs nahezu durchgehen „gutachterliche Stellungnahme“. In den Lösungen ist das aber auch nicht 100% eingehalten, da wird teilweise schon recht viel im Urteilsstil geschrieben. Gutachterlich eher dann, wenn irgendwo etwas fraglich ist (zB welche Korrektkurvorschriften infrage kämen/kommen).

  10. Hi Leute,

    ich habe letztes Jahr das Examen geschrieben und bestanden. Leider war es schon mein 2. Versuch.

    Aus taktischen Gründen würde ich immer mit der ErbSt anfangen, dann die USt und dann AO. Man neigt halt bei AO (selbst die Leute aus dem FA) einfach zuviel zu schreiben. Ich habe mit einem Kollegen vorher nur noch Klausuren durchgeballert, sodass wir nachher ein festes Schema hatten. M.E. ist ErbSt und USt die Punktelieferanten. Dort gibt es schnell Punkte für Sachverhalte die immer und immer wieder kommen. Ich denke, da muss man frisch und wach sein.

    Vor allem aus klausurtaktischer Sicht ist das wichtig. Man hat schon etwas geschrieben. Es gibt doch nichts schlimmeres, als wenn man nicht weiß was man schreiben soll. Ich war bei ErbSt nachher soweit, dass ich die ersten Sätze schreiben konnte ohne den Sachverhalt zu lesen. Man muss dort nur noch gewisse Dinge „einfügen“. Todestag, Besteuerungszeitraum etc.

  11. Ganz vergessen, natürlich wünsche ich allen viel viel Erfolg und Glück!!!!

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