Wahnsinn

Die Zeit vergeht wie im Flug. Leider traf dies auch auf meinen Urlaub zu. Erholt bin ich seit ein paar Tagen wieder zurückgekehrt und finde nun in den täglichen Lernrhythmus. Bis jetzt bin ich echt zufrieden.

Mittlerweile fängt man an sich über die Klausur Gedanken zu machen. Da ich wahrscheinlich in diesem Leben nicht mehr der beste Freund der Umsatzsteuer werde, habe ich mir die gemischten Klausuren der Vorjahre angeschaut und ein paar Gedankenspiele gehabt.

  • In der Erbschaftssteuer kommt ziemlich sicher nur Privatvermögen vor. Nach dem ganzen hin und her kann ich mir BV einfach nicht vorstellen.
  • Es soll auch einmal eine Klausur gegeben haben, wo nur AO und USt drankam. Muss irgendwann vor 2004 gewesen sein.

Gleich werde ich noch die 1.000,00 € an die Steuerberaterkammer überweisen. Also alle dran denken! Diese Woche steht für mich Ertragssteuer auf dem Programm. Vieles aus der Praxis bekannt, leider auch nur wie man es in der Praxis löst. Wie heißt es doch so schön? „ Der Weg ist da Ziel.“

Habt ihr auch irgendwelche Gedankenspiele?

Da es diese Woche ziemlich warm werden soll, was trefft ihr für Vorkehrungen?

Viel Spaß beim lernen

Jan

22 Gedanken zu „Wahnsinn

  1. Keine…dam ich die Klausur auf nächstes Jahr verschieben musste. Lange Geschichte…

    Gerade Umsatzsteuer ist ein Punktebringer. Und ein paar Punkte kann man da schon einfahren. Die Grundfälle solltest du dir anschauen:

    Ortsbestimmung (gerade bei elektronisch erbrachten Leistungen)
    Organschaft
    Reihenlieferung

    Das sind Punktesammler…

  2. Ich habe letztes Jahr Examen geschrieben (und bin Gott sei Dank durch!), bei uns war das Thema ErbSt und BV ja auch stets aktuell. Über das eine Jahr, indem in der Klausur kein ErbSt-Teil dran war, hatte man uns auch berichtet. Allerdings hat man uns auch gleich klar gemacht: das passiert so schnell nicht mehr! Und wir sollten uns auch unbedingt mit dem BV beschäftigen, Verfassungswidrigkeit hin oder her. Schließlich war es ja auch Teil der Klausur. Also ich würde an Deiner Stelle dort keine Lücken setzen, idR kann man dort ebenfalls in relativ kurzer Zeit viele Punkte sammeln (mal abgesehen von der ein oder andern ausufernden Berechnung).

  3. Kann dir nur aus meiner Erfahrung sagen:
    ErBst- immer PV BV…wird dieses Jahr wieder so sein
    UST – im Grundsatz immer das gleiche, nur ein paar Nuancen..zB Reiseleistungen, 19 USTG so aus den Vorjahren

    Aus sicherer Quelle weiß ich es wieso nur mal UST und AO dran kam.
    Weil derjenige im FA München der die ErbSt Klausur erstellt hat in dem Jahr in Pension gegangen ist und es schlichtweg versäumt wurde rechtzeitig jmd neues zu bestimmen.
    Ist wirklich wahr…

  4. Gerade bei Gerüchten rund um die StB-Prüfung gilt der altbewährte Grundsatz: „Wer sich auf andere verlässt, der ist verlassen“.
    Meinen jungen Kollegen in den Vollzeitkursen wird auch gerade wieder erzählt, dass das Examen dieses Jahr wieder viel einfacher werden soll, da sich die großen Kanzleien bei den Kammern über den geringen Durchsatz beschwert hätten. Ganz ehrlich, als im Februar 2016 alle schriftlichen Ergebnisse durch waren, da war die 2016er-Klausur schon längst im Probelauf in Herrsching gewesen und lag eingetütet im Tresor.

  5. @P-
    USt: Grundsätlich stimme ich zu das Ust gut zum sammeln ist, mag ich aber trotzdem nicht.

    Erbschaftssteuer: Garnicht deiner Meinung. Wie kann man eine Klausur zum BV erstellen, wenn sich seit über 1 Jahr auf eine Reform gewartet wird. Eigentlich fallen solche Themen dann gerne raus. Das würde bedeuten, dass altes Recht im großem Stil abgeprüft wird, was quasi nichtmehr anwendbar ist.

    Ausschließen tu ich es nicht, aber wirklich vorstellen auch nicht. Werde auch nicht auf Lücke lernen, aber wenns zeitlich knapp wird vernachlässigen.

  6. Kann mich P- nur anschließen. Es wird auch in ErbSt wieder PV und BV abgeprüft. Dieses Jahr wird Rechtsstand 2015 geschrieben, da ist BV klar geregelt. Egal, ob eine Reform erwartet wird oder nicht. Es gibt auch immer wieder Übergangsfristen, also muss man beides in der Praxis wissen.

  7. Hallo Jan,

    so ein Zufall; ich habe vor Wochen meine Terminüberweisung für die 1.000 € auf heute platziert. Plötzlich waren 1.000 € weniger auf dem Konto.

    Ich bin auch der Meinung, dass wir Rechtslage 2015 schreiben und damit die ErbSt mit PV als auch BV abgeprüft werden kann.

    Die Vorkehrungen für die kommenden heißen Tage sind ein Ventilator inkl. Gehörschutz in Reichweite und als Notfalllösung das Ausweichen in die Uni Bibliothek.

  8. Haha, ich hab ebenfalls im April die Terminüberweisung auf heute gelegt^^

  9. @P- Danke gleichfalls.
    Und keine Sorge: Kommt BV dran,werde ich auch dort meine Punkte holen.

  10. Hallo,

    nur kurz vorab, ich habe die Klausur letztes Jahr geschrieben und bestanden.
    Was ich zu den ganzen Gerüchten immer nur sagen kann ist, dass es eh anders kommt. Uns wurde gesagt, es kommt sicher an einen der drei Tage UmwSt dran, und was war, NICHTS.
    In USt kam zu 80% § 13b UStG dran, hat das jemand in diesem Ausmaß erwartet, NEIN.
    In AO kam seit 6 Jahren kein Einspruch dran, hat das jemand erwartet, NEIN.

    Und was war: In ESt kommt häusl. AZ, Fahrten Whg-AT, Betriebsaufgabe und paar Sachverhalte zu Kindern, was absolut der Witz war.

    Was ich damit sagen will ist, dass einfach alles abgefragt werden kann. Ich würde mich da nicht auf irgendwelche Reformen oder Hirnfürze verlassen.

    Aber ich verfolge das Forum schon länger und muss sagen, ich bin froh, dass ich erst nach der Prüfung darauf Aufmerksam wurde. Hier kümmern sich manche Teilnehmer um Probleme, wo ich mir echt an den Kopf fassen muss. Einfach Klausuren schreiben (am besten in 6 Stunden) und gut ist.

    Bitte nicht falsch verstehen, aber so langsam wird es mir klar, warum die Durchfallquote jedes Jahr bei rund 50% liegt.

    Nichts desto trotz wünsche ich euch allen viel Erfolg. Es ist nur eine Prüfung.

    Ich muss mit dem VfB nächstes Jahr 2. Liga anschauen, das ist ein wirklicher Test.

  11. @ Vfb1893: Haha, so ging es mir auch! Habs auch letztes Jahr hinter mich gebracht und muss immer wieder schmunzeln was hier geschrieben wird.. Man kann da schon fast erkennen, wers packt und wer nicht.. 😀

    Ich kann nur empfehlen: Bitte nichts ausklammern, was nicht völlig exotisch ist (Betriebe gewerblicher Art, Vollstreckung etc). Wie bereits erläuert, kam letztes Jahr z. B in der ESt-Klausur völlig unerwartete Sachen dran… Auch AO mit Selbstanzeige war aufgrund offener BFH-Rechtsprechung nicht unbedingt zu erwarten wie auch § 13b in UStG…

  12. @vfb: du willst mir sagen, dass du dir vorab nie Gedanken gemacht hast, was drankommen könnte? Es muss keiner auf mich hören…
    Hast du keine Schwerpunkte gesetzt? Hast du am Ende keine Themen vernachlässigt?

    @otto: man erkennt so einiges wenn man Sachen liest!

    @ allgemein: es ist immer schön einfach seinen Senf von außerhalb dazuzugeben, wenn man nicht regelmäßig schreiben muss…

  13. Ach…die beiden haben gut reden…hinterher kann man auch einiges lockerer sehen, worüber andere sich vorher natürlich noch Gedanken machen.

    Gebt lieber ein paar Vorbereitungstipps statt solche Weisheiten…

  14. Die Klausuren sind einfach unberechenbar, daher nützt keine Spekulation was!

  15. Umwandlung ist ja eh ein Running Gag. Sollte das nicht bisher jedes Jahr drankommen?
    Dadurch, dass § 20-24 ja neu sind, habe ich es diesmal auch im Gefühl^^

    Genauso wie Vollstreckung oder Haftung, dafür ist doch jetzt endlich mal Zeit!!!!

    Aber meine Vorposter haben hier auch etwas Recht, natürlich aus der eventuell komfortablen Position der Besteher. Nirgendwo wird soviel Mist erzählt und Halbwissen verbreitet, wie bei der Steuerberaterprüfung.

  16. LuF kommt dran, sonst nichts.

    Ich weiß das aus ganz sicher Quelle von einem, der jemanden kennt, dessen Nachbarin mit dem Klausurenersteller geschlafen hat.

  17. Leute, dies ist ein Blog. Dieser ist doch dazu da sich auszutauschen, Lernmothoden zu vergleichen, Tipps und Tricks und Erfahrungen zu teilen. Und natürlich gehört es da doch auch dazu zu spekulieren. Sonst ist der ganze Blog doch unsinnig und niemand braucht sich mehr auszutauschen. Also hört doch auf das Ganze ins Lächerliche zu ziehen.

  18. Also, eines dürfte sicher sein: Rudi Rundlich wird wieder aufgrund irgendeiner Sache das Zeitliche segnen und seinem unehelichen Kindern und seiner Freundin in Brasilien ein Vermögen hinterlassen. Seine Ehefrau bekommt nur das Grundstück in Mexiko, wo angeblich eine Ölquelle drauf ist…

    Anmerkungen eines Dozenten: Ist der Sachverhalt noch so unwahrscheinlich, dann wird es eine super Aufgabe für die Prüfung sein… 😉

  19. Wenn wir bei Gerüchte u so sind…hier noch eins…hab ich von einem Institut gehört:

    der Ersteller der Bilanzklausur ist wohl ausgetauscht worden…der ehemalige ist in Rente gegangen.. Somit kann es sein, dass die etwas anders als in den Altjahren aufgebaut ist.

  20. Habt ihr auch schon das Gerücht gehört, dass ab diesem Jahr der Sachverhalt nicht mehr mitgenommen werden darf? Das wird die Vorbereitung künftig schwerer machen. Aber vielleicht ist es ja nur ein Gerücht

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