Warten, warten, warten …

… dabei bin ich so schlecht darin. Mein Geduldsfaden ist bald bis aufs äußerste gespannt. Jeden Tag denke ich an den Tag der Ergebnisse und sehne mich dem 25.01 entgegen, wo dann endlich in NRW die Liste im Internet veröffentlicht wird. Egal, wie es ausgeht, bin ich froh endlich Gewissheit zu haben. Das Warten treibt mich wirklich in den Wahnsinn zur Zeit. Zum Glück lenkt die Arbeit tagsüber gut ab. Abends zwinge ich mich immer an den Schreibtisch und bereite Vorträge vor oder arbeite die Themen aus dem Vorbereitungskurs nach.

An alle, die bereits ein positives Ergebnis erhalten haben: HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Nun kämpft bis zum Schluss. An alle, die es leider nicht geschafft haben: ich hoffe, ihr konntet die Enttäuschung verarbeiten und könnt euch für den nächsten Versuch bald motivieren.

Wir haben im Kurs eine Liste möglicher Themen für den Kurzvortrag erhalten. Manche sind aus meiner Sicht ok, mit manchen kann ich jedoch nicht viel anfangen. Blöd finde ich in NRW, dass man die Richtlinien und Erlasse zur Vorbereitung des Kurzvortrags nicht verwenden darf. Es gibt einige Themen, die damit sehr gut zu lösen wären. Naja, ein guter Kurzvortrag ist der erste Eindruck in der Prüfung. Allerdings gehört für das passende Thema wohl auch – wie immer in dieser Prüfung – etwas Glück dazu.

Wie läuft die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bei euch?

Was ist aus eurer Sicht der beste Ansatz zur Vorbereitung?

Wie geht ihr mit den Themen (BWL, VWL, Berufsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht …) um, die für die schriftliche Prüfung gar nicht relevant waren? Nachdem ich einige Protokolle in NRW durchgeschaut habe, hängt es wohl sehr von der Prüfungskommission ab, ob diese überhaupt geprüft werden. Wenn sie natürlich geprüft werden, ist es aus meiner Sicht heikel, wenn man diese auf Lücke gesetzt hat.

Frohes Bergfest miteinander und allen, die noch auf die Ergebnisse warten, wünsche ich viel Geduld!!!

Uta

72 Gedanken zu „Warten, warten, warten …

  1. Hallo,

    ja die Warterei ist nervig und zermürbend. Wir haben die Ergebnisse (Kammer München) zum Glück am 7.1. bekommen.

    Also in Bayern sind auch nur dir Gesetze für die Vorbereitung des Kurzvortrags erlaubt.

    BGB, HGB und Berufsrecht sind schon sehr wichtig.
    BWL, VWL und Insolvenzordnung dagegen wohl eher Randgebiete.
    Und natürlich auch wichtig: aktuelle Rechtsentwicklung

  2. Hängt wirklich viel von der Kommission ab in NRW.

    Bei mir war der Jura-Prüfer ein altersmilder bestimmt 65-jähriger RA, der bei 3 Prüfungsrunden, wo er nicht geprüft hat, die Augen zu hatte und in seiner Runde wirklich aus meiner Sicht nur Basics abgefragt hat. Ein bisschen Aktienrecht, Gesellschaftsrecht, kein abgehobenes Zeug.

    Meine Kollegin hatte in Ihrer Kommission einen ca. 40-jährigen Fachanwalt für Insolvenzrecht, da gingen wohl bei allen Prüflingen ziemlich schnell die Lampen aus. Wer dann auf der Kippe steht, Prost Mahlzeit.

    Insgesamt würde ich meine mündl. Vorbereitung so wählen, dass Jura und Berufsrecht sitzen müssen, ohne Wenn und Aber. Wie viele haben hinterher nach nicht bestandener Prüfung schon zu hören bekommen, dass Sie leider kein Mitglied des Berufsstandes werden können, wenn sie nicht mal berufsrechtliche Dinge drauf haben.

    Bei den restlichen Themen müssen fortgeschrittene Basics reichen. Im Europarecht empfand ich bspw. das Meiste als Allgemeinwissen (Europarat, Kommission, Richtlinien, wie wird wer gewählt? Wer ist das aktuell? Wie kommen Gesetze und Richtlinien zustande? usw).

    Wichtiger in meinen Augen sind auch die Themen, die auch schon für die schriftl. Prüfung wichtig waren. Man wundert sich, wie viel man in 3 Monaten vergessen kann, wenn man sich nicht mehr damit beschäftigt.

  3. Ich glaub der beste Ansatz zur Vorbereitung ist Glück zu haben bei der Themenauswahl für den Kurzvortrag.
    Grundsätzlich will ich so viele Kurzvorträge zumindest gelesen und vorbereitet haben. Kurzvorträge halten darf auch nicht zu kurz kommen.
    Ich denke mit dem Buch „Der optimale Kurzvortrag“ mit knapp 100 Themen und den Themen was noch von Endriss kommt, sollte man ganz gut aufgestellt sein.

    In BWL und VWL hat man ja noch Grundkenntnisse aus dem Studium oder Ausbildung. Da finde ich es persönlich nicht so schwer reinzukommen.
    Stupide zum lernen finde ich Berufsrecht und Europarecht. Ich meine sogar gehört zu haben, dass in Düsseldorf mal Zollrecht geprüft worden ist.

    Was mir aufgefallen ist, ich habe schon wieder viele Paragraphen bzw. Absätze und Sätze in den Steuerthemen vergessen. Ich glaube das fällt am negativsten in der mündlichen Prüfung auf, daher sollte ich da auch nochmal ansetzen.

  4. So gerade in der facebookgruppe Steuerberaterprüfung 16/17/18 gefunden

    Punkteverteilung
    Tag 1: AO 35/ UST 35 / Erbschaft 30,davon 14 Grunderwerbsteuer
    Tag 2: EST 60/ KST 40
    Tag 3 : Teil 1 37 / Teil 2 32 / Teil 3 31

    Zum Nachlesen http://www.sunnynature.de

  5. Der Kurzvortrag ist wirklich das Pfund am Anfang der Prüfung, wo man direkt mal einen Flock als Statement in die Erde hauen kann: Hier komm ich!

    Er zählt nur 1/7, aber da hinterlässt man den ersten Eindruck, für den man ja bekanntlich nur eine Chance hat. Wer hier überzeugen kann und mit einem guten Gefühl rausgeht, hat erst mal einen Lauf.

    Und Vorträge (Strukturierung, Karteikärtchen usw.) muss man in real üben. Vor der Freundin, den Arbeitskollegen, vor einer Kamera mit Selbstaufnahme und vor Leuten immer um ehrliches Feedback bitten. Nur so kann man sich verbessern.

  6. Hallo an alle,

    ich habe in RLP geschrieben und weiss nicht wann genau die Ergebnisse kommen. Bis jetzt habe ich leider noch keine Ergebnisse erhalten. Kann mir hier jemand einen Tipp geben? Bei der Kammer hab ich angerufen, da bekomm ich keine Auskunft. Ich soll einfach auf die Post warten bekam ich zur Antwort.

  7. @Jan: Danke, sehr…also jedenfalls sehr gut zu wissen. Hätte eher mit weniger Punkte für AO/mehr für ErbSt gerechnet. Tag 2 hatte ich in etwa so verteilt erwartet.

  8. 14 für Grunderwerbsteuer ist jenseits von gut und böse.
    Haas geht von 7 Punkten aus. Wobei die Frage ist wer wie gezählt hat. Denkbar, dass Haas hier reine Grunderwerbsteuer meint und die Musterlösung das im Block sieht.

    14 Punkte, die ich nie hätte kriegen können.^^

  9. Die „Randthemen“ sollte man nicht vernachlässigen. Bei mir wurde damals intensiv Berufsrecht und Insolvenzrecht geprüft

  10. Guten Abend 🙂

    Wie hoch ist denn das Risiko mit einer Vornote von 3,16 in der mündlichen Prüfung noch durchzufallen.

  11. Alles ist möglich 😉 ich würde sage zwar sagen laut Statistik sehr gering, aber und das ist der Haken an der Sache: Die Prüfer erwarten von einer 3,16 auch dementsprechend ein Wissen, dass sie von einer 4,5 evtl. nicht erwarten.
    Ich würde also mindestens genauso hart lernen und mich perfekt vorbereiten, wie alle Anderen auch.
    Ansonsten lässt sich die Frage wohl sehr leicht rechnerisch beantworten 🙂 mündlich zählt 50%.
    Aber die Statistik spricht für ein Bestehen mit 3,16.
    Wenn deine 3,16 allerdings nur ein Glücksgriff war und dein Wissen dieser Note nicht entspricht, wirds wohl trotzdem anstrengend werden 😉

  12. @MIK

    Dort gibt es kein Risiko mehr! Sobald du erscheinst, einen Vortrag hälst und dich nicht daneben benimmst, wirst du eine ziemlich entspannte Prüfung erleben und am Ende den Titel erhalten.

  13. Vermutlich haben wir alle in der Vorbereitung den Fall vorgetragen bekommen, dass jemand in Bademantel und Schlappen zum Termin erschien. Wenn du also brav bist und die Kommission nicht beleidigst, sollten deine Durchfall-Chancen bei ca. 0,01% stehen.

  14. @MIK: sehr hoch, ich meine mich zu erinnern, dass rund die Hälfte aller Teilnehmer mit 3,16 letztes Jahr nicht durchgekommen sind 😉 ernsthaft? Was ist denn das für eine Frage?

  15. @MIK: Das Risiko liegt bei 0%, dass du durchfällst. Ich war letztes Jahr mit einer 3,5 in der Prüfung und der Vorsitzende meinte zu mir „Frau … bei der Prüfung und mit Ihrer Vornote sind Sie ja heute ganz entspannt zur Prüfung gefahren. Mit der Note ist noch nie jemand durchgefallen!“

    Also sei entspannt. Ich hatte einen sehr guten Vortrag und danach betrug mein Redeanteil höchstens noch 7 Minuten und ich habe auch ganz oft Mal gesagt „Die Frage kann ich leider nicht beantworten“. Man bekommt dann leider immer nur noch die doofen Themen zugelost.

    Im Bademantel würde ich vielleicht nicht gerade kommen 🙂 Aber ansonsten gaaaanz entspannt.

    Du brauchst kein Glück mehr! Du hast in der Schriftlichen bereits gezeigt was du kannst!

  16. Hi,
    mit 3,16 kannst eigentlich nur wegen persönlicher verfehlungen durchfallen, also beleidigen der prüfer oder sowas. Es stimmt auch nicht, dass von den prüflingen mit besseren noten mehr abverlangt wird, eher im gegenteil.

    War letztes jahr mit 3,8 mit der besten vornote bei mir in der mündlichen. die ersten beiden runden noch den gleichen fragenanteil gehabt und ab der dritten nur noch wenn alle anderen 3 sagten sie wussten es nicht. und da wusste ich auch nicht alles. eher weniger wie die hälfte.

    Das liegt auch daran, dass die gesamtnote zum bestehen 4,15 ist. Und wenn die Prüfungskommission einen runterkorrigiert, dann haben die da immer das problem, dass die das ausreichend begründen können müssen.

  17. Zur (tatsächlichen) Punkteverteilung:

    Die ist doch eigentlich so ausgefallen, wie man es erwarten musste/konnte. Hätte Grunderwerbssteuer jetzt vielleicht 3-5 Punkte weniger gegeben, aber nun gut. Die „schnellen“ Punkte (GrEsT-frei bei Erwerb von Todes wegen, bei Übertragung unter Verwandten erster Linie….) konnte man aber holen. Und dafür war USt verhältnismäßig gut machbar.

    Für Tag 2 hoffe ich einfach, dass ich irgendwie 20-25 Punkte in Teil I geholt habe. Und Tag 3 ist nicht groß von der 1/3-Regel pro Teil abgewichen.

  18. Hallo Britta,
    ich habe 2012 in RLP geschrieben. Die Ergebnisse kamen erst spät. Ende Januar, so um den 27. rum

  19. Ich schreib das hier, weil Uta mir am symphatischsten von allen ist, was die anderen angeht, sag ich nur selber schuld. Wie ich es euch damals Anfang Oktober gesagt habe: Es reicht endgültig. Was hier abgeht, ist nicht mehr normal. Endzeitstimmung ist angesagt, Leute. Es geht nur noch alles bergab. No Future für uns alle sozusagen. Daher mein Aufruf: Glaubt mir endlich. Laßt euch bitte bitte bitte absolut nichts mehr gefallen von dieser „Finanzverwaltung“. Diesmal werden 60 % durchfallen, so war es von der „Finanzverwaltung“ von Anfang an geplant und so ist es auch gekommen. Die Klausurentexte, die so wichtig sind für das Bestehen, werden bewußt nicht mehr veröffentlicht, obwohl im Klageverfahren später jeder vollständige Akteneinsicht haben müßte und die Server in Rußland oder Wikileaks nur darauf warten, daß jemand mit Eiern in der Hose sie hochlädt und allen zugänglich macht, wie das InfoFreiheitsGesetz es verlang. Aber wen interessierts? Die Finanzverwaltung am aller wenigsten. Schreibt doch dem FinMin NRW und sagt, ihr wollt die Klausuren unter Berufung auf das InfoFreihG. So viel Porto für Einschreiben haben die gar nicht. Aber es ist kostenlos für euch. Aber natürlich macht das keiner, weil ihr butterweiche Kekse seid und der sog. Regierung alles glaubt, wenn jetzt wieder Steuersenkungen für nach der Wahl angekündigt werden, ihr glaubt alles. Nächstens (dieses) Jahr wird es nicht besser. Im Gegenteil. Wahrlich: Ich sage ich: Das war erst der Anfang.

    Deshalb noch mal der AUFRUF an alle, die so blöd sind und meinen, es dieses Jahr wieder versuchen zu müssen und die immer noch an so was wie Gerechtigkeit, (Berufs)freiheit, Grundgesetz, Rechtsstaat und so einen Blödsinn glauben (der letzte Rest von Rechtsstaat wird gerade unter dem Deckmäntelchen „Terrorismus“ (98 % aller „Anschläge“ sind vom (katholischen) Staat finanziert, geplant, durchgeführt und geschützt worden) völlig abgeschafft, danke „CSU“, wer wählt die eigentlich) und eine saubere Prüfung durch die „Steuerberaterkammern“ glauben: Der kleine Osterhase existiert nicht. Und auch den lieben Weihnachtsmann gibt es gar nicht. Und die lächerliche Witzprüfung (manche nennen sie Steuerberater-Prüfung) (97% aller Steuerberater würden durchfallen) ist so was von krachend verfassungswidrig, falls ihr es immer noch nicht kapiert haben solltet. Das „System“ (Steuerberaterprüfung) ist so verrottet und verwest, daß es von der Finanzverwaltung nur noch mühsam am Laufen gehalten wird und beim nächsten kleinsten Windhauch der wohl unausweichlichen Klage beim Bundesverfassungsgericht in sich zusammenfällt. Aber ihr laßt euch alles gefallen.

    Was ist zu tun? Man kann sich also gegen diese systembedingt eingeplante absichtliche Willkür der sog. „Korrektur“ (kann man das noch so nennen, jeder weiß doch, wie das abläuft, aber jeder hofft, daß bei ihm anders ist, etwa 20 Minuten Tiefschlaf nach der anödenden Arbeit im Finanzamt (sucht im Internet mal die Filmchen von Chin Meyer, der sagt es euch mal) für eine im Grundgesetz zwar vorgesehene Berufszugangsprüfung beim Erstkorrektor, 10 Minuten Tiefschlaf beim Zweitkorrektor, einfach mal alles abhaken, was der Erstkorrektor gemacht hat, nicht nachdenken, und bitte nicht aufwecken, die schlafen tief und fest und sehen nicht mehr alles, was ihr geschrieben habt, ich hab Beweise noch und nöcher) nur wehren wenn man die Gesetze (die Aufgaben und die Lösungsskizze) kennt: Meldet deshalb wie im Oktober gesagt (keiner wollte es mir glauben, ich wurde angefeindet und von manchen übel beschimpft, was mir aber egal ist, jetzt habt ihr den Salat) jede Störung bei der Prüfung (Verfahrensfehler) sofort beim Aufsichtsführenden per schriftlichem Formular (siehe meinen Beitrag vom Oktober 2016), damit ihr nächstes Jahr nochmal schreiben dürft, also eine weitere Chane bei dieser lächerlichen Witzprüfung (oho, Lohnsteuer kam damals 2010 dran, und es sind fast alle rausgeflogen, aber was ist passiert, nichts, 2016 wieder) und klagt den letzten Penny aus der „Steuerberaterkammer“ (Tarnname für eine bundesweite Vereinigung zum Schutz der bestehenden Leute ohne Ahnung, StB und unverschämt hoher Mitgliedsgebühren?) raus. Nur so kann man diesen mittlerweile völlig durchgeknallten aus gutem Grund völlig gesichtslosen (Damen und) Herren von der „Finanzverwaltung“ die sich absichtlich bedeckt im Hintergrund halten zeigen, was wir von denen halten und sie bis zur nächsten lächerlichen Witz-„Prüfung“ wieder ein bißchen zur Vernunft bringen. Der Hass unter den Teilnehmern gegen diese Leute ist mit Händen zu greifen. Die Stimmung ist gekippt. Mittlerweile sind viele Teilnehmer der Steuerberaterprüfung richtig sauer auf die da oben und überlegen, was man tun kann. Aber selber schuld, sag ich da nur. Von alleine machen die da gar nichts. Jedes Jahr das selbe. Und alle Jahre wieder sozusagen. Wacht endlich auf! WEHRT EUCH ENDLICH!!!
    Und noch was AN ALLE (bitte auch lesen):
    Klagt unbedingt beim Finanzgericht innerhalb 1 Monats gegen die Entscheidung (Bewertungsfehler), wenn ihr nicht bestanden habt. Es gibt immer jede Menge Bewertungsfehler, weil wie gesagt die Korrektoren weitgehend im Tiefschlaf korrigieren. Wie es geht steht unten.
    Und: Was viele (alle) nicht wissen: Die veröffentlichten Urteile der sog. Finanzgerichte und des sog. Bundesfinanzhofs (Tarnname einer bezahlten Regierungsorganisation zum planmäßigen Abblocken aller Ansprüche der steuerzahlenden Bürger und zur Veröffentlichung verfassungswidriger Urteile, z.B. zur sog. Steuer-ID) gehen zwar leider zu 95 % zu Ungunsten der Kläger aus (Was sagt das über die Gerichte?) (Jeder Richter mußte vorher ein paar Jahr beim Finanzamt arbeiten und die kennen sich mittlerweile untereinander alle). Aber es gibt auch noch ein paar anständige Richter. Zum Glück.

    ABER: Vieles, was vorher beim Gericht passiert wird gar nicht veröffentlicht. Oft kommt es gar nicht zu einem für den Kläger günstigen Urteil, weil die Finanzverwaltung einlenkt. Wenn die „Finanzverwaltung“ kalte Füße kriegt wegen einer Klage, wird sie noch vor einem Urteil nachgeben. Allein die Tatsache daß man Klage einreicht (ist gar nicht teuer, ein bißchen Vorschuß ist drin, aber den kriegt man am Ende wieder zurück) bringt die sog. Finanzverwaltung dazu, daß der (meistes rechtswidrige) Bescheid (Verwaltungsakt) nicht wie von der „Finanzverwaltung“ so sehnlichst gewünscht endlich unanfechtbar bestandskräftigt wird, sondern die Entscheidung zu überdenken und aus Angst vor einer bundesweiten Veröffentlichung eines Urteils mit verheerender größtmöglicher Signalwirkung für ganz Deutschland wird die „Finanzverwaltung“ euch „freiwillig“ zur Mündlichen einladen. Auch dort gilt dasselbe: Zeigt Biss, haut rein und laßt euch nichts gefallen. Leider sind die meisten „Steuerberater“ mittlerweile völlig handzahm und aufgrund ihrer „Ausbildung“ und „Prüfung“ völlig betriebsblind den abstrusen und abwegigen Wünschen der „Finanzverwaltung“ hörig. So war das aber nicht gedacht. Als Steuerberater muß man Biss haben und nicht mit dem Finanzamt kuscheln, wenn ihr Erfolg haben wollt.

  20. Ach ja, und noch was: Die Finanzverwaltung und der Staat will alles über euch wissen, Konto-nr,,Steuer-ID, Einkünfte weltweit, Ausgaben, elektr. Kassenpflicht, Videoüberwachung, Computertrojaner, Bodycams usw.
    aber die sind selber dürfen intransparent sein und veröffentlichen nicht mal mehr die Aufgaben (Klage beim Gericht, wer will mal?).
    Habt ihr euch darüber schon mal Gedanken gemacht? Nein?
    Es reicht.

  21. Wer es immer noch nicht kapiert hat. Die Finanzverwaltung ist böse. Euer Glaube an das gute im Menschen ist bei solchen Leuten genau wie bei der „CSU“ fehl am platz.

    Bei den Vorbereitungskursen und den Verlagen macht sich mittlerweile langsam Panik breit. Denen bricht wegen der lächerlichen Witzprüfung (manche nennen sie Steuerberaterprüfung) allmählich das Geschäftsmodell zusammen. 90 % Lohnsteuer dieses Jahr, da braucht man sich nicht mehr jahrelang mit irgendwelchen Versprechungen (zum Preis eines Kleinwagens) vorbereiten wenn man eh durchfällt.

    Freuen dürfen sich nur die Rechtsanwälte, die sich auf Prüfungsrecht spezialisiert haben und denen im Prüfungsausschuß endlich Beine machen. Man kann also mit Recht sagen: Rechtsanwälte, noch nie waren sie so wertvoll wie heute. Manche Rechtsanwälte werben auch damit: Mit mir kommen Sie zu Recht.

    Der Totalausfall der weitgehend gehirnlosen Steuerberater, die alles tun, was die Finanzverwaltung ihnen vorschreibt (hallo, es ist ein freier Beruf, schon mal drüber nachgedacht, ihr müßt nicht alles euch gefallen lassen), kann nur noch durch Rechtsanwälte gestoppt werden, die noch Biß haben und zubeißen können. Wenn jetzt alle Klagen würden, die durchgefallen sind, freuen sich die Rechtsanwälte und die Gerichte versinken allmählich in der Flut der oberflächlich korrigierten schlampigen Klausuren.

  22. Also wenn 95% der Finanzrichter gegen die Kläger auf Bürgerseite sind, was bringt dann eine Klage? Das macht für mich keinen Sinn, da ich dann lieber drauf spekulieren würde, zu den 40% (deine bisher unverifizierte Aussage, die aber zugegebenermaßen stimmen könnte) zu gehören, die durchkommen.

  23. Das hast du falsch verstanden.
    Von den klagen, die zuende gebracht werden, gehen 95 % zu Ungunsten der Kläger (Steuerberateranwärter) aus.
    Aber vorher passiert meist folgendes: Die Finanzverwaltung wird einsehen, daß beim „korrigieren“ (nennen wir es mal so) Fehler gemacht wurden und sie wird vorher, also bevor der Richter sein urteil schreibt, einlenken, und dich z.B bei 4,66 auf 4,5 oder 4,33 raufsetzen und zur mündlichen einladen.
    Klagen lohnt sich also in vielen Fällen.

  24. 🙂
    Ich hatte gestern mündliche.
    Bestanden!
    🙂
    🙂
    🙂
    Kommission war fair, gefragt wurden Fälle und Grundlagenthemen. Einer von sechs Kandidaten hat es aber leider nicht geschafft.

  25. @ Bernd:

    Herzlichen Glückwunsch. Mit was für einer Vornote bist du und deine Mitstreiter in die Mündliche gegangen und was waren deine Vortragsthemen?

    @ S.Reich:

    Aus sicherer Quelle weiß ich, dass die StB Prüfungen nicht von Finanzbeamten korrigiert werden, sondern von Juristen nach dem ersten Staatsexamen.
    Zu deinen weiteren Punkten äußere ich mich jetzt mal nicht sondern denk mir meinen Teil.

  26. Für eine Klage beim Finanzgericht braucht man keinen Anwalt (aber auch mit Anwalt natürlich möglich). Jeder kann innerhalb 1 Monats einen Brief an das Gericht schreiben, etwa so:
    Muster einer Klage:

    Name
    Adresse
    Absender (Kläger)

    Finanzgericht München
    Frohsinnstraße 21
    86150 Augsburg

    11.01.2017
    Klage

    In Sachen
    Name,
    Adresse
    – Kläger –

    gegen

    Bay. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, vertreten durch die Steuerberaterkammer München
    – Beklagter –

    wegen Steuerberaterprüfung / Bescheid vom 05.01.2017

    stelle ich den Antrag, daß der Bescheid aufzuheben ist und der Beklagte verpflichtet wird, über die Notenverbesserung in der Steuerberaterprüfung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Finanzgerichts erneut zu entscheiden.

    Sobald die Steuerberaterkammer die Zeit gefunden hat, mir meine 3 Klausuren zu schicken, werde ich dann nach dem Überdenkungsverfahren gem. § 29 DVStB voraussichtlich alle Bewertungsfehler in den Klausuren dem Gericht zur Prüfung übergeben.

    Tatsachen/Beweise: (Anlage: Bescheid vom…)

    1. Klausur
    Der Erstkorrektor hat bei der Umsatzsteuer falsch zusammengezählt: 2 Punkte mehr, macht aber keinen Unterschied in der Note.

    2. Klausur
    Es werden Bewertungsfehler im eigentlichen Sinn dargelegt:
    … (Weitere Begründungen können auch noch später nachgereicht werden, bis zum Schluß einer Gerichtsverhandlung) (Aber meistens lenkt die Finanzverwaltung vorher ein und gibt nach, ohne daß es zu einem Urteil kommt).

    Unterschrift

    Ende der Musterklage

    Das ganze Verfahren läuft so ab: Du schickt die Klage an das Gericht, dann kriegst du einen Brief, daß die Klage eingegangen ist, du mußt einen kleinen Vorschuß zahlen, und dann am besten gleich bei der Kammer das Überdenkungsverfahren machen (sonst sagt der Richter, wir machen es) (geht also schneller).

    Gleichzeitig bittest du die Kammer, daß sie dir deine Klausuren schicken weil du Klage einreichen willst. Viele Kammern weigern sich hartnäckig und rechtswidrig (!!!), diesen Anspruch zu erfüllen, aber wenn man mit dem Anwalt droht, kommt man weiter. Dann kriegt du die Klausuren gegen Kopierkosten nach Hause und jetzt vergleichst du die Musterlösung mit deiner Klausur, am besten gleich eine Word-Datei aufmachen und in einer Tabelle die Punkte der Musterlösung und deine Arbeit gegenüberstellen. Da schlampig korrigiert wird, kann man ca. 10 bis teilweise sogar 19 Punkte pro Klausur rausholen, wenn man am oberen Rand ist und nur wenig Punkte für die nächste Note braucht, geht es noch einfacher, aber auch schwierige Fälle sind möglich.
    Viele Gerichte sagen einfach floskelhaft: es gibt einen Beurteilungsspielraum des Korrektors, aber was sie nicht sagen: Es gibt auch einen Antwortspielraum des Teilnehmers! Näheres dazu hier:

    Ich verweise auf ein Urteil des BVerfG:
    Beschluß des ersten Senats vom 17. April 1991:
    Das Gericht kann Prüfungsentscheidungen bei der Steuerberaterprüfung im Wesentlichen (nur) daraufhin überprüfen, ob der Prüfungsausschuss
    – allgemein gültige Bewertungsgrundsätze verletzt hat,
    – sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen,
    – von unzutreffenden Tatsachen ausgegangen ist oder
    – wesentliche Verfahrensbestimmungen außer Acht gelassen hat.
    Das muß man in der Klage auch so hinschreiben, etwa: Bei Punkt 14 hat der Prüfer einen Bewertungsfehler gemacht und übersehen, daß ich geschrieben habe…
    Hinsichtlich der fachlichen und prüfungsspezifischen Beurteilung kommt eine gerichtliche Kontrolle im Übrigen (nur) in Betracht, wenn sich ein Bewertungsfehler auf die Notengebung ausgewirkt haben könnte.
    Nicht eindeutige Aufgabenstellung ist auch ein Punkt, der zu Fehlern führt.
    Das Gericht kann sich bei der gerichtlichen Kontrolle berufsbezogener Prüfungsentscheidungen also nicht an die Stelle der Prüfer setzen, sondern (nur) überprüfen,
    ob anzuwendendes Recht verkannt wurde,
    von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde,
    allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt wurden,
    sachfremde Erwägungen angestellt wurden oder
    ob die Bewertung der Prüfer willkürlich erfolgt ist (vgl. ua BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005).
    und eine wissenschaftlich vertretbare und gut begründete Lösung als falsch bewertet wird.

    Aber:
    Eine „vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung“ darf nicht als falsch gewertet werden (BVerfGE 84, 34, 55)!

    Ein Punktabzug ist jeweils begründungsbedürftig (BVerwGE 99, 74).

    Viele Prüfer begründen erst gar nicht oder erst im Überdenkungsverfahren (meist zu spät), also man hat gute Chancen. Verschlechtern kann man sich nicht, da der Prüfer das Bewertungsschema nicht mehr nachträglich ändern darf. Aus der Begründung der Bewertung muss zwar nicht in den Einzelheiten, aber doch in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennbar sein, welchen Sachverhalt sowie welche allgemeinen oder besonderen Bewertungsmaßstäbe der Prüfer zugrunde gelegt hat und auf welcher wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers die Benotung beruht. Ein Prüfling kann sein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Erhebung substantiierter Einwendungen sowie auf Überdenken der beanstandeten Bewertungen seiner Prüfungsarbeit nur dann wirksam ausüben, wenn auch hier zumindest die maßgeblichen Gründe, die die Prüfer zu der Bewertung veranlaßt haben, und die von ihnen zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe aus der Begründung erkennbar sind. Es wird von den Prüfern nichts Unmögliches verlangt, wenn sie ihre Bewertung in den wesentlichen Punkten zumindest kurz begründen müssen (Beschluß vom 16. August 1985 – BVerwG 7 B 51, 58 und 59.85). Dies liegt übrigens auch in ihrem eigenen Interesse, da sie auf diese Weise den Vorwurf vermeiden können, sie hätten Gesichtspunkte, die nach Lage der Dinge für die Bewertung offenbar erheblich sind, nicht in ihre Bewertung einfließen lassen (rechtsfehlerhaftes Bewertungsdefizit).

    Gegenstände des gerichtlich nicht überprüfbaren prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraums sind etwa die Punktevergabe und abschließende Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels.

    Aber: Alle fachlichen Fragen können vom Finanzgericht uneingeschränkt überprüft werden, die Sache mit dem Beurteilungsspielraum der Prüfer ist also nur ein (wenn man sich etwas auskennt leicht zu durchschauender) billiger Vorwand des Gerichts, um lästige Klagen abzuweisen. Fachliche Fragen sind sowohl Fragen, die fachwissenschaftlich geklärt sind, als auch solche, die in der Fachwissenschaft kontrovers behandelt werden (BVerwG, Urt. v. 17.12.1997).

    Es stellt also eine unzulässige Einengung des dem Prüfling zustehenden „Antwortspielraums“ (vgl. im Einzelnen zu diesem Gegenstück des Beurteilungsspielraums der Prüfer: Beschluss vom 9. November 2005 – BVerwG – Rn. 27 = BVerwGE 124, 317) dar, wenn ein Prüfer eine Prüfungsleistung mit der Begründung beanstandet, dass der Prüfling sich nicht an den Aufbau der „Musterlösung“ gehalten und die darin aufgeführten einzelnen Punkte nicht behandelt habe. Um festzustellen, ob ein Prüfling den geforderten eigenständigen Lösungsweg mit einer sachgerechten Lösung beschritten hat, muss der Prüfer die vom Prüfling angesprochenen Gesichtspunkte und Gedanken – unabhängig davon, ob sie in der „Musterlösung“ enthalten sind – danach beurteilen, ob sie sich im Rahmen des vom Prüfling gewählten Aufbauschemas bewegen, ob sie sachlich richtig oder zumindest vertretbar und logisch begründet sind und ob für die geforderte Prüfungsleistung wichtige Gesichtspunkte gesehen worden sind.

    Auch Folgefehler können die Note verbessern: Nach dem Folgefehlerprinzip soll eine Leistung – trotz ihrer Unrichtigkeit – honoriert werden, wenn sie in sich logisch und richtig ist und ihre Unzutreffendheit ausschließlich darauf beruht, dass der Prüfling eine falsche Weichenstellung vorgenommen hat, also gleichsam „auf ein falsches Gleis“ geraten ist. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Prüfling Punkte für Leistungen erhält, die er gar nicht erbracht hat. Erbringt der Prüfling – wie in einem Streitfall der Kläger hinsichtlich der Wertungspunkte 1 bis 35 – keine mit der eigentlich geforderten Lösung vergleichbaren anderen Leistungen aufgrund einer falschen Weichenstellung, können auch keine Ersatzwertungen aufgrund des Folgefehlerprinzips eingefordert werden (FG Hamburg, Urteil vom 28. Januar 2004 V 138/03). Sonst aber schon.

    Also: Klagen lohnt sich.
    Wer nicht klagt, verliert.

  27. Wie frustriert ein Mensch doch sein kann…bemerkenswert. Man kann irgendwie gar nicht differenzieren, ob es sich um einen Groll gegen den Rechtsstaat, die Menschen, die Finanzverwaltung, die Steuerberaterkammer, den Beruf des Steuerberaters an sich oder einfach nur gegen sich selbst handelt. @Es reicht oder S reicht: Darf man fragen, ob – oder besser wie oft Sie es versucht haben?

    Kleine Anmerkung:
    Was bringt es, gegen die Note der schriftlichen Prüfung zu klagen? Spätestens im Rahmen der mündlichen Prüfung ist man raus – die dafür notwendigen Fragen zu finden wird jedem erfahrenen Prüfer ein Leichtes sein!

    Und noch was erfreuliches:
    Glückwunsch Bernd!!!!

  28. Und weil es so schön ist, gibt es auch Geld für euch, wenn der Prüfer schlampig korrigiert:

    OLG München, 17.08.2006 – 1 U 2960/05

    In dem Rechtsstreit

    erlässt
    der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München
    durch
    die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Vavra und
    die Richter am Oberlandesgericht Ramm und Schneider
    aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22.06.2006
    folgendes Endurteil:

    I. Der Beklagte (=Der Staat) wird verurteilt, an den Kläger 14.312,95 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 % seit 06.10.2003 zu bezahlen.

    II. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen materiellen Schaden, insbesondere den sozialversicherungsrechtlichen Schaden, zu ersetzen, der diesem durch den Bescheid des Landesjustizprüfungsamts vom 16.11.1995 über die Ergebnisse der Zweiten Juristischen Staatsprüfung entstanden ist oder noch entstehen wird, soweit der Kläger deshalb erst am 15.12.1997 seine Berufslaufbahn als Volljurist in einer im ersten Jahr monatlich mit 4.000,- DM (= 2045,17 EUR) brutto, sodann bis 1.1.1999 monatlich mit 4.500,– DM (= 2.300,81 EUR) brutto dotierten Stelle hat bzw. hätte beginnen können.

    III. Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen der Beklagte …

    Also: Es wird überall, auch und erst recht bei der „Steuerberaterprüfung“ schlampig korrigiert, und dann gibt auch noch fett Kohle für euch, wenn ihr klagt.

  29. So ein Blödsinn. Wenn man zeigt, daß man Biß hat und sich nichts gefallen läßt, wird auch in der mündlichen Prüfung keiner auf die Idee kommen, sich mit dem Teilnehmer, der zeigt, daß er Krallen hat, anzulegen, weil man auch gegen den (mündlichen) Bescheid von der mündlichen vorgehen kann und wie das Finanzgericht München beweist, auch gewinnt.
    Es ist mein 2 Mal und ich habe 4,66 und habe in einer Klausur bereits 19 Fehler der Korrektoren entdeckt, und jetzt klage ich. In den anderen Klausuren wird es ähnlich sein, so daß ich mit eine Klage auf 4,16 kommen kann. Mündlich bin ich besser als schriftlich und da kann man nachfragen, was meinen sie, während in der schriftlichen kann man das nicht. Und selbst mit 4,5 kann man die mündliche bestehen. Die Prüfer schneiden sich ins eigene Fleisch wenn sie glauben, sie können tun was sie wollen. Es ist immer noch ein Rechtsstaat, und wer Ahnung hat vom Steuerrecht darf bei dieser Prüfung nicht durchfallen.

  30. Das ist das Urteil des FG München vom 4. Juli 2012 · Az. 4 K 688/11:

    1. Die Prüfungsentscheidung vom … 2011 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger erneut zur Ablegung des mündlichen Teils der Steuerberaterprüfung zu laden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    2. Der Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte je zur Hälfte…

  31. Und noch ein Urteil vom FG München vom 25.02.2015 – 4 K 743/13:

    1. Die Prüfungsentscheidung des Beklagten vom 15. Februar 2013, nach der die Klägerin die Steuerberaterprüfung 2012 nicht bestanden hat, wird aufgehoben.

    2. Der Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin zum Zweck der Wiederholung des mündlichen Teils der Steuerberaterprüfung erneut zur mündlichen Prüfung zu laden.

    3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

  32. Und noch ein Urteil des Finanzgerichts München vom 3. Juli 2013 · Az. 4 K 2646/11

    1. Die Prüfungsentscheidung vom 12. Februar 2008 wird aufgehoben.

    2. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin zu gestatten den mündlichen Teil der Steuerberaterprüfung zu wiederholen und die Klägerin erneut zur Ableistung des mündlichen Teils der Steuerberaterprüfung zu laden.

    3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    4. Die Kosten des Verfahrens, einschließlich des Rechtsmittelverfahrens vor dem Bundesfinanzhof tragen die Klägerin zu 6/10 und der Beklagte zu 4/10.

  33. FakeNews!
    Steffen, es ist falsch. Alle 3 Aufgaben in Bayern werden von beamteten Finanzbeamten korrigiert, nicht von StB und auch nicht von RA. Erstkorrektor ist ein normaler Finanzbeamter, der sich freiwillig gemeldet hat und sich etwas dazuverdienen will. Zweitkorrektor ist der Chef / Leiter des FA.

    Wenn ihr wissen wollt, wer eure Prüfungen korrigiert, stellt einen Antrag bei der Kammer oder in der Klage, ihr wollt eine Kopie der Bestellungsurkunden der Prüfer haben. Die müssen die euch spätestens im Gerichtsverfahren zugänglich machen (das nennt man übrigens Rechtsstaat, sofern in ihrem Bundesland verfügbar). Dann wißt ihr, wer euch korrigiert hat. Das wollen die Prüfer natürlich nicht, aus ihrer bequemen Anonymität gerissen zu werden, also ein guter Grund mehr für eine Klage, weil dann müssen die sich nicht outen und die Namen der Prüfer preisgeben.

  34. Bei Abweisung deiner Klage solltest du eine Karriere im Unterhaltungs-Sektor in Erwägung ziehen. Da steigt auch der Blutdruck nicht so, ist gesünder, und evtl. auch mehr Verdienst?

    Spaß bei Seite, falls das denn alles wahr ist, was du hier über dich von dir gibst, warum klagst du nach dem zweiten Versuch? Ist doch ersichtlich, dass so ein Verfahren mehrere Jahre dauert. Wäre es nicht erstmal einfacher, im nächsten Jahr den dritten Versuch zu starten und dann zu klagen?

  35. @Es oder S oder wie auch immer reicht – vielen Dank für Ihre ausführlichen Berichte und Stellungnahmen, es wird nunmehr jeder Prüfungsteilnehmer seine rechtlichen Möglichkeiten kennen. Ich denke jedoch, dass ein großer Teil der Leserschaft Ihre (z.T. durchaus amüsanten) Kommentare nicht weiter verfolgen möchte.

    Eins noch – aber bitte nicht darauf antworten:
    Sie schrieben, dass Sie im Rahmen Ihrer Einsichtnahme bereits 19 Fehler der Korrektoren entdeckt haben – ich frage mich nun, wie Sie diese ausfindig machen konnten. War es Ihnen möglich diese Fehler zu erkennen, weil die Korrektoren bei der Punktevergabe von Ihrer im Rahmen der Prüfung niedergeschriebenen Musterlösung abgewichen sind – oder konnten Sie tatsächlich die Klausur innerhalb der recht kurzen Einsichtnahmezeit und ohne Ihre Gesetzestexte erneut durcharbeiten und lösen – dafür würde Ihnen in jedem Fall Respekt gebühren und Sie sollten zur mündlichen Prüfung geladen werden!

    Um nun weitere Schaumschlägerei zu vermeiden verabschiede ich mich hiermit, wünsche Ihnen weiterhin einen schönen Tag, viel Erfolg bei Ihrer Klage und umso mehr Glück bei Ihrer zu erwartenden mündlichen Prüfung. Bei Gelegenheit sollten Sie noch Ort, Datum und Uhrzeit Ihrer mündlichen Prüfung bekannt geben, damit auch alle Daumen drücken können.

    Mit freundlichem Gruß
    Ihr Nachdenklich….

  36. Schließe mich den Ausführungen von Nachdenklich an.

    Alternativ @… reicht: Eröffnen Sie doch eine Homepage, auf der Sie ohne Anonymität etc. Ihre Kritik und Ihre Anmerkungen veröffentlichen.

    Damit wäre allen gedient.

  37. Wie viel Zeit die arbeitslosen Arbeitslosen heutzutage in so einen Unsinn hier investieren 🙂
    Ich empfehle Dir, „es reicht“, mach weiter, ich hol derzeit das Popcorn. Und teile uns gelegentlich mal deinen Puls / Blutdruck mit, das könnte interessant werden.
    Scheint so, als ob dein Leben den Bach runter ging, na ganz unschuldig scheinst du ja daran nicht zu sein. Ich empfehle auszuwandern, irgendwo hin wo es schöner und „rechtsstaatlicher“ ist… egal wohin, hau bitte ab 🙂

  38. Die lustigen Trolle bei den Steuerberaterkammern, die hier schreiben, haben ja anscheinend mächtig Zeit und was auffällt, sie scheinen hier ja mächtig Dampf ablassen zu müssen. Klar, wenn ständig Leute anrufen, die durchgefallen sind und sich beschweren. Aber auch das ändert nichts, liebe Leute, daß die Stimmung seit der letzten Prüfung gekippt ist. Die Teilnehmer lassen sich anscheinend nicht alles gefallen, und das ist gut so. Die einfachen Zeiten sind vorbei.

  39. Genau für solche Leute ist diese Prüfung doch schön! Ich möchte in meinem Berufsstand möglichst wenig davon haben…es ist immer leicht, den Fehler bei anderen zu suchen, aber oft liegt er doch bei einem selbst!

  40. Danke für Ihre Antwort. Damit haben Sie – ohne es zu wissen – den Beweis erbracht, für die Frage, die alle schon immer interessiert hat: Die Steuerberaterprüfung (nennen wir sie weiter mal so) ist eine Gesinnungs- und Berufszugangshemmungsprüfung, um andere unliebsame Kollegen rauszuhalten. Das oft zitierte Sinnbild des Omnibusses, wo die Leue, die schon drinnen sind, die Tür zuhalten, damit keine neuen Steuerberater reinkommen, stimmt also.
    So eine Prüfung ist illegal und verfassungswidrig. Hoffen wir mal, daß das BVerfG alle Prüfungen und auch ihre bald für ungültig und nichtig erklärt. Das war es doch, was sie wollten, oder?

  41. …es geht doch vielmehr um die persönliche (wie auch intellektuelle) Reife, dem Beruf und seinen einhergehenden Pflichten gewachsen zu sein. Wie dem auch sei – dieses Forum ist nicht dafür gedacht, diese bodenlose Panik zu verbreiten, sondern Erfahrungen auszutauschen. Wenn Sie also mit Ihrer Klage fertig sind, dürfen Sie gerne Ihre Erfahrungen wieder mit dem Rest der Leserschaft teilen. In der Zwischenzeit liefern Sie – so glaube ich persönlich zumindest – keine konstruktiven Beiträge. Der o.g. Vorschlag eines privaten Blogs wird diesem Spezialinteresse eher gerecht.

  42. Kann den mal bitte einer wegmachen? Dieses Stb-Endzeitgelaber ist doch echt unerträglich! Liebes NWB-Team, mistet die Deppen doch mal bitte aus, ich scrolle mich jedenfalls nicht mehr durch diesen Wust – gibt genug andere Blogs/Foren/FB-Seiten …

  43. @ all: ihr lest doch nicht wirklich was der s,es etc.reicht schreibt?!
    Nach 3 Sätzen weiß man sofort, wie die nächsten 1 1/2 Seiten weitergehen.
    Vielleicht war das bei seinen StB Klausuren damals genauso?! *grübel*

    Ist mit großer Wahrscheinlichkeit kein Berufsträger, RA etc.

    Aber eine eigene Homepage und aus dem Blog entfernen, das finde ich einen großartigen Vorschlag

  44. Es freut mich, dass mein Vorschlag positiven Anklang gefunden hat!

    Stbin aus München: Da ich in München die Prüfung ablegen werde, wollte ich fragen, ob Du Deine Prüfung auch hier abgelegt hast und wie Du Dich vorbereitet hast.

  45. Am Ende darf man nie vergessen: Wenn man leider nicht bestanden hat, werden nun einmal 40-50% der Kollegen/Leidensgenossen besser gewesen sein.

    Damit werde ich dann auch leben müssen, wenn ich am 26.1.2017 mein negatives oder positives Ergebnis sehen werde.

    Hadert nicht mit der Welt. Nehmt es sportlich.

  46. Hallo Kandidat 2017
    Genau ich war auch in München zur Prüfung.
    Ich habe mich mit dem Fernkurs WLW zur mündlichen vorbereitet.

    Mein Tipp: viiiele Vorträge ausarbeiten und halten!
    Nicht wegen dem Vortrag an sich, sondern weil man soviel wiederholt!

    Mein Vortrag in der Echtprüfung war bescheiden!
    Aber in den Fragerunden war ich stark. (Was nicht heißt das ich alles wusste)
    Gutes, solides, breit gefächertes Wissen und ein nettes Auftreten und es klappt!

    Wann hast du denn mündliche Prüfung und wie bereitest du dich vor?

  47. Ich befinde mich in der Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung 2017 🙂

  48. Oje. Und ich hab gedacht, mein Frust wär groß…
    Auch wenn mir die Ausdrucksweise gar nicht gefällt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Prüfling mehr Kompetenz nachweisen kann als der Korrektor insbesondere bei den vorgesehenen „Vertretern der Wirtschaft“ gar nicht mal so gering..
    Man könnte ja mal spaßeshalber in der Mündlichen die Kommission fragen, wer von den Anwesenden die Prüfung überhaupt einmal selbst geschrieben hat.
    Der Nachweis von Korrekturfehlern ist manchmal schnell gemacht. Einigen, die Einsicht genommen haben, ist es wie mir ergangen: Seite um Seite stellt man fest: „XY identisch zur Prüferskizze gelöst – nicht bepunktet, nicht kommentiert, YZ… nicht bepunktet, nicht kommentiert“
    Im Gegensatz zu den Korrektur-Girlies, die in teilweise wirklich objektiv dämlichen Bemerkungen niedliche Kringel über das i gemalt haben, stand mein Ergebnis nicht schon nach den ersten zwei Seiten fest.

    Alle, die teilgenommen haben verdienen Respekt. Allen, die bestanden haben, sei es von Herzen gegönnt.
    Aber der Versuch, sich einmal in die Situation hineinzuversetzen, wenn man feststellt, dass der Korrektor sich nicht mal Mühe gegeben hat, zu verstecken, wie wenig Bock er gerade hat und dass die eigene berufliche Zukunft an Verdauungsstörungen oder Geltungsdrang junger Vollalimentierter scheitert, kann auch den mit Erfolg gesegneten nicht schaden.
    Habe auch den größten Teil des obigen Gefühlsausbruchs des Herrn Sreicht weggescrollt.
    Obwohl man sich von der Wortwahl teilweise dringend distanzieren muss, habe ich auch viel Verständnis dafür.
    Wenn ich irgendwann mal bestehen sollte, möchte ich auch nicht das Gefühl haben, dass es reiner Zufall oder Glück gewesen sein könnte. Bei meiner durchaus brauchbaren Note im Jura-Examen war das schon so und da war ich auch nicht sicher, ob die Noten nicht doch eher gewürfelt waren. Verstanden habe ich dieses Punkte-Durcheinander quer durch die Skala jedenfalls bis heute nicht.

    Bestimmt waren in meinen StB-Klausuren auch noch genügend Fehler, um mich durchfallen zu lassen. Aber die Tatsache, dass eigentlich fast überhaupt nicht korrigiert worden ist und wahrscheinlich seitenweise nicht mal gelesen wurde, finde ich gemessen an der Bedeutung der Prüfung eher unwürdig..

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