Was lehrt uns 2016?

Glücklicherweise war ich noch nicht unter denen, die in der letzten Woche ran mussten. Natürlich war ich aber umso mehr gespannt darauf, was man den diesjährigen Prüflingen abverlangen würde. Und wenn man nach unten scrollt, erkennt man leicht, dass es kein Zuckerschlecken war.

Welche Konsequenzen ziehe ich daraus für meine Vorbereitung? Kaum welche, denn jedes Steuerthema perfekt zu beherrschen ist im Anbetracht knapper Zeit und begrenztem Speicherplatz im Hirn wohl mehr als utopisch. Da muss es wohl ein Quäntchen Glück bei der Themenwahl des Klausurstellers nächstes Jahr richten.

Welche Lehren habt ihr aus den diesjährigen Prüfungsaufgaben gezogen?

15 Gedanken zu „Was lehrt uns 2016?

  1. Es gibt keine wirklich gute Vorbereitung, da einfach alles dran kommen kann. Jedes noch so unbedeutende Randgebiet kann bis ins letzte ausgeschlchatet werden. Die Prüfungen sind nicht wirklich fair. 20% Können, 30% Tagesgorm und 50% Glück:

  2. Welche Lehren man daraus ziehen kann? Man muss flexibel sein. Denn das Gebiet, aus dem Aufgaben gestellt werden können, ist zu groß, als dass man es intellektuell in Gänze abdecken könnte. Allerdings stellt sich aufgrund dessen aber auch die Frage, ob die Prüfung nicht einer zu großen Willkür unterliegt.

  3. Unser Chef zieht seine Lehre… Er möchte in Zukunft, dass Steuerassistenten nicht bereits nach 2 Jahren in die Prüfung gehen sondern deutlich mehr Berufserfahrung sammeln um dadurch breiteres Wissen zu erhalten. Natürlich funktioniert das in manchen Kanzleien nicht, aber bei uns wird das wohl tatsächlich so sein.

    Ich bin ein Freund des so früh wie möglich schreiben, habe mit 2 Jahren Berufserfahrung geschrieben und aufs erste mal bestanden.

    Was haltet ihr von mehr Praxiserfahrung um auch solche Themen vielleicht im Notfall etwas besser beherrschen zu können?

  4. Ich ziehe für mich folgendes Fazit:
    Der Stoff ist viel zu umfangreich, um alles abdecken zu können – so bleibt einem, sich so gut als möglich vorzubereiten und ansonsten zu hoffen, dass die Lücken an den richtigen Stellen verteilt sind. Was wahrscheinlich heuer bei vielen nicht der Fall war. Bauabzugsteuer ist für jemanden, der nicht aus der Beratung kommt schon echt fies (ist bei mir Gott sei Dank nicht so…). Aber man sieht, dass anscheinend mehr Wert auf die Praxis gelegt wird….. Was m. E. den Fachwirten entgegenkommen sollte und die Teilnehmer von den „big four“ etwas benachteiligt…
    M. E. muss heuer am zweiten Tag sehr stark „nach oben korrigiert“ werden….

  5. Max, der Chef könnte Recht haben. Es ist eben nicht nur wichtig, ein Paragraphenjongleur zu sein. Steuerberater haben in der Regel gleichzeitig auch eine Führungsrolle in der Kanzlei zu erfüllen. Dies ist eine Fähigkeit, die man nicht wirklich aus Lehrbüchern lernt, sondern durch ständige Übung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits seit Jahrzehnten in einer Kanzlei arbeiten, werden sich nur schwerlich etwas von einem sagen lassen, der mit gerade mal zwei Jahren Berufserfahrung Steuerberater geworden ist. Ähnlich sieht es auf der Seite der Mandanten aus. Ein gestandener Unternehmer, der seit vielen Jahren selbständig ist, wird sich bei einem jungen Steuerberater mit wenig Erfahrung nicht gut aufgehoben fühlen. Und das zu Recht. Denn man kann es drehen und wenden, wie man möchte: Ein Titel allein kann Erfahrung nicht ersetzen, weder Lebenserfahrung noch Berufserfahrung. Andere Ansichten sind diesbezüglich wohl eher Oppotunismus.

  6. Meines Erachtens ist es wenig sinnvoll mehr Berufserfahrung vor dem Ablegen des StB-Examens zu erlangen. Denn die theoretische Prüfung ist doch sehr entfernt vom alltäglichen Kanzleigeschäft. Erschwerend kommt hinzu, dass das Lernen nach einer mehrjährigen „Pause“ wohl auch nicht wirklich leichter fallen dürfte. Mein Credo: Das Examen so früh und so strebsam wie möglich angehen.

  7. @Max88: Berufserfahrung im Examen ist eher hinderlich. Die Klausuren haben selten etwas mit der Praxis gemein und das Klausurschema und die Fußgängerpunkte fallen Prüflingen i.d.R. leichter, wenn weniger Praxiserfahrung vorliegt. Das belegen auch die Statistiken, die jährlich in der DStR veröffentlicht werden. Je älter die Kandidaten waren, desto höher wurde die Durchfallquote. In meinem direkten Umfeld beobachte ich das im Übrigen auch. Diejenigen, die fachlich hier im Büro unheimlich breit aufgestellt sind, fallen irgendwie regelmäßig im Examen durch, während Wirtschaftsprüfer, die zum ersten Mal Steuerrecht lernen, oftmals schon im ersten Versuch durchkommen.

    Mir wurde von Beginn an mitgeteilt, dass zum Bestehen des Examens auch immer ein Quäntchen Glück eine Rolle spielt. Man kann nunmal nicht alles lernen, dafür reicht die Zeit eben nicht. Wenn dann mal der ESt-Teil der Klausur nur bescheidene Themen beinhaltet, gibt es immer noch 2,5 Tage, um das ggf. wieder ausgleichen zu können.

    Ich würde daher sagen: nicht den Mut verlieren, stets fleißig sein und sich mental darauf einstellen, dass im Examen immer Teilbereiche dabei sein werden, die einen überfordern.

  8. Ich hab heuer mitgeschrieben.

    Sollte ich nochmal ran müssen, würde ich mir alle neuen BMF Schreiben aus dem letzten Jahr durchlesen. Dafür 1-2 Tage opfern…

    Nur um sie zu kennen. Damit wäre man heuer gut gefahren

  9. Man muss einfach üben, schnell und halbwegs treffend mithilfe der Richtlinien (auch über die „Idiotenwiese“) Fälle zu lösen. Das schafft man nur, indem man Übungsklausuren schreibt. Ich habe dieses Jahr in der Vorbereitung neun dreistündige und 21 sechstündige Probeklausuren geschrieben, das war für mich die wichtigste Vorbereitung.

  10. Stimme Steffie vollumfänglich zu. Berufspraxis bringt für die Schriftliche mal so eben rein gar nichts. Bin nach 25 Jahren Berufspraxis, davon sieben Jahre in eigener Kanzlei, aalglatt durchgerasselt. Die Lohnsteueranmeldung macht Lodas und Bauabzugsteuer gibt es schlicht nicht. Meine drei Bauunternehmer-Mandate berichten übereinstimmend, dass sie gar keine Aufträge bekämen, wenn Sie keine Freistellungsbescheinigung hätten und auch keine vergeben würden, wenn ihr Kunde keine hätte. Wann hattet ihr zuletzt auf der Weihnachtsfeier die brasilianische Tanzgruppe und seid danach in die Vip-Loge gegangen? Größere Versicherungsgesellschaften gehören leider nicht zu meinen Kunden.
    Wenn ich die Fälle in der Praxis in dem Tempo bearbeiten müsste, würd ich die Deckungssumme meiner Haftpflicht sofort verdoppeln.
    Vergesst Praxis, Klausuren sind Klausuren und Mandate sind Mandate..

  11. Ich persönlich halte wie gesagt auch nichts von mehr Berufserfahrung. Allerdings hat die praktische Tätigkeit mich im letzten Jahr gerettet. Dieses Jahr hat das wohl auch nichts gebracht.

    Hinderlich fand ich die 2 Jahre nicht. Und ich war sehr breit aufgestellt. Von simplen ESt-Erklärungen mit Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (hat mich gerettet) bis zu komplexen Strukturierungen aus UmwSt und GrESt Sicht.

    Zum Thema Ernst genommen werden: Mir ging es jetzt darum, wann der beste Zeitpunkt für das Examen ist. Ob ich dann bereits als Steuerberater ernst genommen werde ist dabei ja nicht entscheidend. Ich wollte aber so früh wie möglich damit fertig sein. Werde aber mit meinen 28 ernster genommen wenn ich Steuerberater bin. Arbeite jetzt allerdings auch nicht so viel mit langjährigen Angestellten zusammen.

  12. Der Steuerberater ist das (!) Organ der Steuerrechtspflege. Das bedeutet, dass die ureigenste Aufgabe eines Steuerberaters auch (!) ist, dass die Steuergesetze überhaupt erst einmal eingehalten werden. Dieses Berufsverständnis sollte jeder, der von Bauabzugsteuer oder Lohnsteuerpauschalierungen noch nie etwas gehört hat, die Prüfung dieses Jahr besteht, verinnerlichen.

  13. Es wird viel über Glück geschrieben. Glück gehört sicher dazu, es ist aber nicht der entscheidende Faktor. In der ErtrSt Klausur hätte man einfach das tun müssen, was eigentlich jeder von uns können sollte, nämlich sich in kurzer Zeit in Sachverhalte einzuarbeiten und eine hinreichende Lösung zu erarbeiten.

    Für (fast) jeden der Fälle zu Abzugssteuern gab es einen Erlass. Es hätte fast gereicht, die Erlasse abzuschreiben. Und die Themen waren im Vergleich zu den übrigen Themen wohl wirklich „soft“. Man hätte sie sich innerhalb eines Tages beibringen können.

    Wenn man jemanden beschuldigen möchte, dann sind es die großen bekannten Geldmaschinerien. Bei einem Anbieter (ec….) soll wohl einer der Dozenten gesagt haben: „Zu LSt kommt dieses Jahr nichts. Und wenn was kommt, sehen wir uns nächstes Jahr wieder“. Interessantes Geschäftsmodell.

    Hätte ich in der Klausur besser die Ruhe bewahrt, wäre ich auch fertig geworden und hätte jetzt eine gute Aussicht auf das Bestehen. So bleibt nur Hoffen und Bangen bis Weihnachten!

  14. @20/80:

    Du hast schon nicht unrecht. Ich selbst würde mich nicht als Steuerfuchs bezeichnen und habe trotzdem viele Sachen gefunden zur LSt. Inhaltlich war das nicht so krass wie eine komplizierte Erbauseinandersetzung oder Realteilung.
    Nur die ganze Suche danach hat seeeeehr viel Zeit in Anspruch genommen. Das war das Problem. Und ich verstehe nicht, wieso eine 60 Punkte Aufgabe (oder so ähnlich) daraus gemacht werden muss. Was wollen die Autoren damit bezwecken? Das hätte man auch in 30 Punkte packen und dann ein paar andere Aufgaben nehmen können.

    Und zu dem Dozenten. Das ist natürlich immer gefährlich mit solchen Aussagen sich so weit aus dem Fenster zu lehnen. Aber mit EC hat das nichts zu tun behaupte ich mal. Ich habe auch Dozenten gehört, die seit 2 Jahren auf einen großen Fall von UmwSt schören und erst diesmal kam ein überschaubarer 24er dran.

    Ich finde aber auch, dass man den Anbietern es ein Stück weit vorwerfen kann, das Thema so vernachlässigt zu haben. Gerade wenn es neue BMF-Schreiben z.B. zu der doofen Weihnachtsfeier gab.

  15. Mal so von Rechtspflegeorgan zu Rechtspflegeorgan: Ich kann nicht erkennen, dass hier von irgendwem ein abweichendes Berufsverständnis angedeutet worden wäre. Der obige Hinweis ist natürlich immer nützlich. Dass sich der Ethos und das Pflichtbewusstsein mit dieser doch – möglicherweise beabsichtigt – unerwarteten Schwerpunktsetzung in der Ertragsteuerklausur zielgenau abprüfen ließ, zweifle ich allerdings an. Ebenfalls bezweifle ich, dass auch nur ein einziger Teilnehmer noch nie etwas von Bauabzugsteuer und Lohnsteuerpauschalierungen gehört hat oder zu dieser Annahme Anlass gegeben hat. Jeder „Einzelkämpfer“ der Bauunternehmen einschließlich Gehaltsabrechnungen betreut, muss täglich mit beidem umgehen, allerdings weder in dem klausurtypischen Detailierungsgrad noch in Form einer gutachterlichen Stellungnahme, sondern durch Umsetzung in Lohnartenkennziffern und Befüllung des USt-1-TG-Formulars.
    Allerdings kritisiere ich die – jedenfalls von mir so wahrgenommene – etwas einseitige Schwerpunktsetzung. Denn zu den ureigensten Pflichten der Rechtspflegeorgane gehört ebenso die Sorgfältigkeit, die eben auch in einer vollständigen, gründlichen und erschöpfenden Prüfung einer Rechtsfrage ihren Ausdruck findet. Das Bearbeitungstempo, das dem Prüfling aufgrund der Aufgabenfülle abverlangt wird, muss in praxi unweigerlich zur Schlampigkeit führen. Es mussten ja unbedingt alle denkbaren Varianten miteingebaut werden, obwohl der Fall einer vorliegenden Freistellungsbescheinigung keine sonderlich bemerkenswerte Geistesleistung abprüft. An dieser Stelle muss die Frage erlaubt sein, ob die Herausragende Qualität der Aufgabenstellung oder die Berufsbefähigung der Kandidaten noch ausschlaggebender Prüfungsschwerpunkt sind. Sollte es (auch) Intention des Erstellers gewesen sein, die Kandidaten von der Fülle innerhalb eines geschlossenen Sachverhalts darstellbarer Einzelprobleme und der Winkelzüge in der Darstellung durch gekonntes Verstecken wesentlicher Informationen zu beeindrucken, so kann dies als gelungen bezeichnet werden um nun großherzig die Bewertung der Kandidatenleistungen so objektiv es einem Prüfungsorgan möglich ist, am Zweck einer Berufszugangsprüfung auszurichten. Und wenn nun ein Teilnehmer den Zeitfresser des Falls vorliegender Freistellungsbescheinigung wegen Profanität unbearbeitet gelassen hat, sollte dies aus eben genanntem Grund nicht Zünglein an der Wage sein dürfen.

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