Weiter geht’s!

Heute vor drei Wochen haben wir unsere letzte Klausur geschrieben. Die dreiwöchige Pause hat gut getan, um die letzten Wochen zu verarbeiten und Kraft für die nächste Runde zu tanken.

Zurück im Büro habe ich in verschiedenen Situationen festgestellt, dass man in den letzten Wochen doch einen enormen Wissenssprung gemacht hat. Meine Herangehensweise an einige Aufgaben hat sich im Vergleich zu meiner Zeit vor der Freistellung auch etwas verändert. Man denkt noch mehr über Zusammenhänge oder Rechtsfolgen nach. In der ersten Woche nach der Schriftlichen habe ich sämtliche FA-Anfragen und Bescheide auf Herz und Nieren geprüft. Ich war noch zu 100 % im Prüfungsmodus. Ich wollte unbedingt einen nichtigen Verrwaltungsakt finden. Oder eine vergessene Rechtsbehelfsbelehrung. Wie ein Drogenspürhund. 🙂

Nun startet die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung. Gedanken über Bestehen oder Nichtbestehen mache ich mir nicht mehr. Ich kann nichts an der Situation ändern und muss mich bis Ende Januar gedulden. Die Statistiken der letzten 10 Jahre machen zumindest etwas Hoffnung. Nach mageren Jahren mit unterdurchschnittlichen Bestehensquoten (die letzten zwei Jahre), folgten ein oder zwei fette Jahre. Jetzt gilt es den Fokus auf die Mündliche zu legen und im Idealfall für die nächste Runde gut vorbereitet zu sein. Ich will diese Prüfung bestehen! Zur Motivation habe ich mich gestern erst einmal auf „Neuland“ gestürzt und meine BGB-Kenntnisse etwas aufgefrischt.

Hat jemand einen Tipp, wo man kostenlos Protokolle zur mündlichen Prüfung einsehen kann?

25 Gedanken zu „Weiter geht’s!

  1. Versuch es Mal bei Haas. Ganz kostenlos ist es nicht, aber ca. 10 €….

    Wie bzw. mit welchen Medien hast Du Deine BGB-Kenntnisse aufgefrischt ….?

    Auch interessiert mich Folgendes:

    Welche Hilfsmittel sind während der mündlichen Prüfung für den Kurzvortrag zugelassen?

    Nur die Steuergesetze?

    Varieren die zugelassenen Hilfsmittel von Bundesland zu Bundesland, so dass in manchen Bundesländern auch SteuerRL, Steuererlasse und Deutsche Gesetze zugelassen sind…

    Ich kann mir z. B. nicht vorstellen, wie ich das Thema ‚Festwert‘ allein mit den Steuergesetzen, aber ohne SteuerRL und das HGB vorbereiten soll….

    Oder muss ich ggfs. einsehen, dass ich 2500 Karteikarten von WLW durchzuarbeiten habe?

  2. Aus der Erinnerung variieren die zugelassenen Hilfsmittel nach Bundesland. Die Tatsache, dass in NRW außer Gesetzen nichts zugelassen ist, fließt dann natürlich in die Bewertung ein, wenn du ein Thema nimmst, das eher auf den Richtlinien basiert. So zumindest die Theorie.

  3. Die Hilfsmittel variieren von Kammer zu Kammer. In Nürnberg durften wir letztes Jahr z.B. nur Gesetze hernehmen, aber keine Erlasse.

    Da kann es sein, dass du wirklich klassische Themen aus dem Erlass (bspw. Mietereinbauten, Leasing oder vorweggenommene Erbfolge) ohne Erlasse können musst. Genau das macht es ja so beschissen teilweise. Willkommen in der Vorbereitung zur Mündlichen.

  4. Zumindest in NRW sind zur Vorbereitung des Vortrags nur Gesetzestexte zugelassen.

    Wenn du Glück hast ist unter den 3 Vortragsthemen eines dabei, das mit dem Gesetz zu lösen ist. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen, zumal es sich dabei auch um ein zivilrechtliches Thema handeln kann, das man als Nicht-Jurist eher nicht auswählen sollte.

  5. @charles
    in Berlin sind gar keine Hilfsmittel zugelassen.
    Ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Lächerlich

  6. Bei Econnect gibt es Protokolle der letzen Jahre. Die Protokolle des aktuellen Jahres bekommst du per Email zugesandt sobald sie dort eingehen.

    Ganz umsonst ist es nicht, du verpflichtest dich selbst ein Protokoll zu schreiben und an Econnect zu senden (das sollte aber kein Problem sein, oder 😉

  7. @ Charles: Danke, dann schaue ich mich mal auf der Homepage um.

    BGB: Zum Einstieg bisher nur mit dem Gesetz. Die wichtigsten §§ durchgehen. Zusätzlich Themen wiederholen, die sich nicht aus dem Gesetz ergeben: Abstraktionsprinzip usw. Via Google findet man viele hilfreiche Übersichten und Zusammenfassungen der wichtigsten Definitionen (Willenserklärung, essentialia negotii, …).

    Für Prüfungsteilnehmer mit einem nichtjuristischen Hintergrund und keinerlei Berührung zum BGB, ist sicherlich im ersten Schritt ein Basis-Skript zum BGB zu empfehlen. Da gibt es schon gute Skripte für 10 EUR. M. M. nach nur nicht zu tief in den Stoff einsteigen, die Schlüsselthemen anschauen sollte ausreichen.

    Hilfsmittel: Variiert, je nach Bundesland.

  8. In Baden-Württemberg (so war es zumindest bei mir letztes bzw. dieses Jahr) sind bis auf Gesetze keine Hilfsmittel zugelassen. Wählt man ein Vortragsthema, welches auf Richtlinien oder Erlassen basiert, wird dies in der Bewertung berücksichtigt… das bringt leider mit sich, dass man sich den ganzen Stoff (der in den Richtlinien/Erlassen super dargestellt ist) so merken bzw. irgendwie einprägen muss 🙂
    An Protokolle kommt man (kostenlos), wenn man sich für einen Vorbereitungskurs (z.B. Kammer) anmeldet. Die stellen einem dann die Protokolle der letzten Jahre zur Verfügung …

  9. Hat mal jemand nen konkreten Link für Haas oder Econnect, wo man an die Protokolle kommt? Ich finde es nur für die Fälle, dass man dort auch Kurse gemacht hat.

  10. Besteht bei HAAS und ECONECT die Möglichkeit bereits jetzt schon die Protokolle einzusehen, obwohl man noch nicht zur mündlichen Prüfung geladen wurde? Oder besteht die Möglichkeit erst, wenn man tatsächlich in der nächsten Rund ist?

  11. Hat jemand den Bilanzbuchhalter gemacht? Ich überlege ob ich den machen soll wenn ich den Stb nicht bestehen sollte.
    Der steuerliche Teil und Bilanzen beim Bibu sollten doch kein Problem darstellen mit dem Vorwissen was ich alles auf die Stb-Prüfung gelernt habe. Und dann nur noch KLR und Grundkenntnisse IAS.
    Wie ist denn die Bewertung? Auch streng? Und reicht die Klausuren Zeit?

  12. @ Tobias,

    habe vor 2 Jahren den Bibu gemacht, alles beim 1. Mal in einem Rutsch bestanden..
    Jedoch nicht aus beruflichen Gründen, sondern allein um eine Grundlage für den StB zu haben.

    Der Fokus bei den Klausuren ist anders…. Zeitdruck hatte ich dort nicht…
    Level: ca. 30 % des StB, LSt, IStR lernt man da auch…

    Jetzt warte doch erst einmal die Ergebnisse ab und fang an für die Mündliche zu lernen…

  13. Ich finde es auch super schwer wieder in den „Prüfungsmodus“ zu wechseln; hatte am Freitag den ersten ernstzunehmenden AO Kurs und .. puh .. das interessiert mich alles so garnicht.. :-X

  14. Hm – AO Kurs :). Wurde da nicht zufällig die Lösung des AO Falles diskutiert, da ja hier diskutiert wurde ob 173AO oder 175AO?

  15. Danke Charles für die Auskunft, bei Haas kommt man jedoch ohne Kurs nicht mehr an die Protokolle

  16. @quovadis:
    Ich kann mich Herrn Schell nur anschließen. Während meiner Vorbereitung hatte ich sowohl mit dem NWB-Werk zu tun als auch mit „Der mündliche Kurzvortrag“ vom Schäffer Pöschel Verlag. Beide sind sehr gut und geben etliche (sehr relevante) Themenvorschläge.

  17. Ich bin auch schon sehr auf das Buch gespannt, müsste bald per Post aus Herne kommen. 🙂

  18. Habe das Buch aus dem nwb-Verlag bereits, finde jedoch das Buch ,100
    Prüfungsvorrträge‘ aus dem efv besser.
    Bei den ausgearbeiteten Vorträgen werden dort besser Querzusammenhänge dargestellt..

  19. Hallo! Übt Ihr allein für Euch die Kurzvorträge aus den Büchern,
    mit und/oder ohne Publikum!?
    Jeden Tag einen Vortrag!? … ist in etwa mein Plan!
    Mit sonstigem Üben und natürlich die Zeitung studieren
    kommt da wieder viel Lernzeit pro Tag zusammen…
    Gibt es hier Erfahrungen mit dem Videokurs von Haas?

  20. Der Haas-Videokurs ist einfach nur Hammergeil.

    Mich hat zwar letztes Jahr kein Vorbereitungskurs auf die mündliche so richtig überzeugen können – insbesondere nicht nachdem ich mündlich durchgefallen war und die Vorbereitung (Endris, Haas) nicht so wirklich viel mit der Wirklichkeit zu tun hatte, aber der Videokurs ist schon ein guter Anfang.

    Eine ideale Möglichkeit auch wieder motiviert zu werden fürs lernen. Letztes Jahr waren 2 der 3 Dozenten sehr gut.

    Ein wenig lernt man auch fürs Leben und nicht für die Prüfung.

  21. Es geht um Vortragstechnik und Vorträge. Diese werden auf Video aufgenommen. Angesehen wurden sie aber glaube ich nicht mehr. Es gab einen Link, für interessierte.
    Es war schon erstaunlich wie unterschiedlich man ein und das selbe Thema angehen kann.

    Die Vorträge wurden besprochen. Durch die begrenzte Teilnehmerzahl kommt auch jeder ausreichend dran.

    Der Kurs hatte meines Erachtens den Mauerblümchen mindestens genau so gut getan wie den etwas besseren Rednern. Es war erstaunlich wie oft die Selbsteinschätzung, man wäre schlecht, durch die Außenwahrnehmung korrigiert wurde.

    Und Frau Wedekind, die traditionell dabei ist, ist einfach perfekt für diesen Job. Voller Energie und Rhetorik.

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