Wo steht das doch gleich? …Dort, gefunden. Ach nee, doch nicht.

Die letzte Woche des Examenskurses ist angebrochen. Das heißt noch drei Tage Verfahrensrecht, ein Tag internationales Steuerrecht und dann sind fünf Wochen Examenskurs vorbei. Während fünf Wochen sonst sehr lang sein können, habe ich das Gefühl, dass die Zeit immer mehr rennt, je näher der Oktober rückt. Aber das wird euch vermutlich ähnlich gehen.

Auch die Menge des Stoffes scheint regelmäßig noch viel zu groß, um in Gänze Platz in meinem Langzeitgedächtnis zu finden. Die Klausuren gehen nach und nach flüssiger von der Hand, jedoch stolpere ich immer wieder über Fragestellungen, die angestrengtes Überlegen, zeitweise auch panisches Blättern in den Verwaltungsanweisungen verursachen: „Ich weiß genau, dass ich das gelesen und markiert habe…irgendwo auf einer Seite rechts oben, gelb angestrichen“…Und dann nach minutenlanger Suche…ach nein, doch nicht – ist nachsoriert, jetzt links unten.

Schwierig finde ich es nach wie vor ebenfalls, die richtige Dosis an Erläuterungen, Negativabgrenzungen und Zitieren von Verwaltungsanweisungen zu finden. Ist in zwei Fällen z.B. offensichtlich, dass noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, sind die Ausführungen zu Beginn und Ende der Festsetzungsfrist in einer Lösung ausgepunktet, in der anderen nicht. Ich hoffe, dass die noch anstehenden Klausuren helfen werden, die passende Dosis zu finden.

Der Dozent warf heute mit einem Schmunzeln in die Runde, dass “ wir uns ja dann alle im Januar zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung sehen“. Hoffen wir, dass sich seine Aussage bewahrheitet!

2 Gedanken zu „Wo steht das doch gleich? …Dort, gefunden. Ach nee, doch nicht.

  1. Oh ja, gefühlt hat man alles mal gehört, aber Anwendung ist dann doch was anderes.
    Ich durfte mir gestern Nachmittag die „retrograde Bewertungsmethode“ nochmals durchlesen, wusste aber auch mal ziemlich genau, wie das funktioniert.

    Negativabgrenzung ist immer so eine schwierige Sache. Ich denke einen guten Mittelweg zu finden, ist ausschlaggeben. Aber gerade in AO ist es glaube ich ausschlaggebend, alle Negativabgrenzungen zu nennen.

  2. Geht mir genauso.
    Sitze derzeit im Klausurenkurs von Knoll, schau mir die Lösungen an und denke mir, dass da was nicht stimmen kann.
    Bearbeite seit März die WLW Klausuren und muss sagen, dass die Lösungen da viel besser und verständlicher aufgebaut sind.

    Bestes Beispiel heute USt Klausur bei Knoll, es geht um eine Verkaufskommission.
    Während bei WLW alles genannt wird, vom Kommitenten bis zum Kommisionär, wird bei Knoll noch niemals das rechtsgeschäftslose Verbringen angesprochen.

    Was denn nun? Ist sowas wichtig oder nicht?
    Jeder Anbieter braut sich sein eigenes Süppchen und wir stehen da und müssen abwägen, was Punkte bringt und was nicht.

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