Zum Jahresbeginn: Tipp statt guter Vorsätze

Hallo miteinander,
ein frohes neues Jahr an alle und einen Glückwunsch, an all diejenigen, die Silvester nicht nur wegen des Jahreswechsels anstoßen konnten.

Nun schreiben wir das Jahr 2017. Das Prüfungsjahr 2017 hat somit offiziell begonnen. Ich habe die Feiertage genutzt, um Kraft zu tanken. Und natürlich um Ergänzungslieferungen einzusortieren. Sagenhafte 2 Stunden hat dies in Anspruch genommen. Das Nachmarkieren nicht eingeschlossen. An dieser Stelle ein Tipp für alle zukünftigen Prüflinge:
Es erscheint mir weitaus effizienter, bis zu einem gewissen Punkt in der Vorbereitung mit den nicht nachsortierten Backsteinen zu arbeiten und erst dann alle 3 Würfel noch einmal völlig neu zu kaufen (inkl. abonnierten Ergänzungslieferungen). Das verringert den Zeitaufwand fürs Nachmarkieren erheblich. Ich für meinen Teil habe kein ausgeprägtes visuelles Gedächtnis, sodass ich mir kaum merken kann, ob sich eine Fundstelle links oben oder auf der rechten Seite in der Mitte befindet.

Wie sind eure Erfahrungen mit der Aktualisierungsproblematik der 3 roten Monster?

6 Gedanken zu „Zum Jahresbeginn: Tipp statt guter Vorsätze

  1. Ich hab damals für die mündliche nur noch die Gesetze einsortiert und da auch nichts mehr nachmarkiert (also nur die Fähnchen dran gemacht). Das war auch genau richtig. Wir haben in der mündlichen Prüfung eh nur zweimal ins Gesetz geguckt und dann auch noch an Stellen die eh nie markiert waren. Also konnte man sich das nachmarkieren echt schenken.

  2. Klar ist das nachsortieren und markieren nervig und beschäftigt einen immer viel zu lange. Wobei ich aber sagen muss, dass ich zumindest das reine markieren noch als sinnvoll erachte, weil man dadurch immer wieder TBM, Rechtsfolge und Ausnahmen der jeweiligen §§ wiederholt und sich (so meine Hoffnung) besser einprägen kann.

  3. In meiner mündlichen Prüfung waren die üblichen Paragraphen mit den entsprechenden Tatbestandsmerkmalen überhaupt kein Thema. Es wurden nur Exotenfälle abgefragt und neue Rechtsprechung. Und dann jede Menge Randthemen VWL, BGB, Berufsrecht und Insolvenzrecht. Da spielte es echt keine Rolle ob man die einsortierten Ergänzungslieferungen noch nachmarkiert hatte. Die Zeit würde ich mir lieber für andere Dinge nutzen

  4. Klar, für die mündliche würde ich das wohl auch kaum machen. Mir ging es jetzt aber erst einmal um die schriftliche Prüfung, da sortiere ich schon noch nach.

  5. @Christina: Annekathrin schreibt erst 2017, insofern bezogen sich Ihre Ausführungen auf die schriftliche Prüfung. Klar, aktuell denken alle aufgrund des Datums etc. an die mündliche 🙂

  6. Oh… Ja ich war tatsächlich davon ausgegangen dass es um die mündliche geht. Für die schriftliche ist das einsortieren und nachmarkieren natürlich unerlässlich. Und vor allem schrecklich nervig wenn mal wieder so ein ganzer Block als Ganzes aussortiert wird. Ich hatte kurz vor der schriftlichen gar keinen Nerv und vor allem keine Zeit mehr dafür. Ich hatte zum Glück eine liebe Mama, die das zwischendurch für mich gemacht hat. Dafür braucht man ja kein Fachwissen um das wieder so zu markieren wie es war

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